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Umweltausschuss billigt beschleunigte UVP-Verfahren

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Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sollen schneller abgewickelt werden. Im vom Umweltausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ plenumsreif gemachten Entwurf zur Änderung des UVP-Gesetzes sind unter anderem Fristen für behördliche Entscheidungen im Prüfverfahren vorgesehen. "Unter voller Beibehaltung der ökologischen Standards können die UVP-Verfahren nun effizienter gestaltet werden", unterstrich Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger.

Durch die Novelle müssen Umweltorganisationen des Weiteren alle drei Jahre um rechtliche Anerkennung ansuchen, damit sie sich an UVP-Verfahren beteiligen können. Mehr Verfahrenstransparenz soll die Änderung außerdem bringen, etwa hinsichtlich der Unterlagen, die Projektwerbende vorzulegen haben. Einen Standortanwalt schlägt die Regierung bei Genehmigungsfragen als Pendant zum bestehenden Umweltanwalt vor, um die öffentlichen Interessen ausreichend gewahrt zu wissen.

Für heftige Kritik seitens der Opposition sorgte im Umweltausschuss ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien, demzufolge ein Verein als Voraussetzung für die Parteistellung in einem UVP-Verfahren mindestens 100 Mitglieder und ein Verband mindestens fünf Vereine umfassen muss. Darüber hinaus wird eine Liste der Mitglieder des Vereins mit Namen und Anschrift verlangt. "Es geht um eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte von Umweltschutzorganisationen an UVP-Verfahren", stellte etwa Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) in Richtung Regierungsparteien fest.

Die Abgeordneten erkundigten sich außerdem in einer aktuellen Aussprache mit der Umweltministerin unter anderem über den Status einer ökosozialen Steuerreform, die Position Köstingers zu Anreizen bei der E-Mobilität sowie die Klima- und Energiepläne Österreichs. Köstinger unterstrich, dass sich Österreich mit der Klima- und Energiestrategie "Mission 2030" und den Maßnahmen im Bereich der E-Mobilität auf einem guten Weg befindet.

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