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Homeoffice-Paket: Steuerrechtlicher Teil ist auf Schiene

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Zuerst wurde monatelang um eine Vereinbarung gerungen, zuletzt ist es aber schnell gegangen. Nur wenige Tage nach Ende der Begutachtungsfrist hat der Nationalrat den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets auf Schiene gesetzt. Damit steht fest, dass ArbeitnehmerInnen künftig bis zu 300 € pro Jahr für ergonomisches Mobiliar und Beleuchtung steuerlich geltend machen dürfen. Voraussetzung dafür sind zumindest 26 Homeoffice-Tage im Jahr. Weitere 300 € können steuerfrei als Homeoffice-Pauschale bezogen werden, und zwar maximal 3 € pro Tag für maximal 100 Homeoffice-Tage. Die Regelungen sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten, notwendig ist in jedem Fall eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn.

Eingebaut wurden die Homeoffice-Regelungen in ein umfangreiches Steuerpaket, das eine Verlängerung befristet eingeführter Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres zum Inhalt hat. Sie betreffen etwa die Gewährung des Pendlerpauschale und die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. Außerdem haben die Abgeordneten kurzfristig dafür gestimmt, coronabedingt gewährte Steuerstundungen um drei Monate zu verlängern. Der Beschluss im Nationalrat fiel einstimmig, wiewohl die Opposition kritisierte, dass die Homeoffice-Regelungen auch einfacher gestaltet werden hätten können.

Beschlossen haben die Abgeordneten darüber hinaus Kostenzuschüsse für Unternehmen, die betriebliche Corona-Testungen anbieten. Diese sollen nicht nur für MitarbeiterInnen, sondern auch für betriebsfremde Personen wie Angehörigen oder KundInnen zugänglich sein. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wird ein Zuschussbetrag von 10 € pro Test in Erwägung gezogen. Mit einer Novelle zum Depotgesetz wird die gesetzliche Grundlage für "digitale Sammelurkunden" für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate geschaffen.

Über den arbeitsrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets wird der Sozialausschuss beraten. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor.

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