News in einfacher Sprache 17.05.2023, 10:46

Bericht zu Generalsekretariaten in den Ministerien

Die Abgeordneten der SPÖ haben verlangt, dass der Rechnungshof die Generalsekretariate in den Bundesministerien prüft. Es geht bei dieser Sonderprüfung um die Generalsekretariate während der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung von Dezember 2017 bis Juni 2019.

Der Rechnungshofausschuss hat sich nun mit dem Bericht zu dieser Sonderprüfung beschäftigt. In dem Bericht ging es vorwiegend um:

  • die Einrichtung der Generalsekretariate: 
    Organisation, Dienstrecht und Besoldungsrecht, 
  • die Büros,
  • die Zusammenarbeit mit den Ministerien, 
  • die Ziele und Aufgaben von Generalsekretariaten und
  • die Konferenz der Generalsekretär:innen. 

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und Vizekanzler Werner Kogler beantworteten im Rechnungshofausschuss die Fragen der Abgeordneten.

Empfehlungen des Rechnungshofs

Zu den wichtigsten Empfehlungen des Rechnungshofs gehören:

  • eine klare Definition der Aufgaben und Ziele von Generalsekretariaten,
  • eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Kabinette der Ministerien, 
    damit es keine unnötigen Überschneidungen gibt, 
  • einen Ministerratsbeschluss zu Rahmenbedingungen dafür, 
    wieviel Personal es in Generalsekretariaten und Kabinetten geben kann, 
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung: damit objektiv, transparent und nachvollziehbar festgestellt werden kann, ob eine Person als Generalsekretär:in geeignet ist.

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