Das Bundesfinanz-Gesetz 2024 sieht vor:
- Einnahmen von 102,63 Milliarden Euro und
- Ausgaben von 123,49 Milliarden Euro.
Da die Ausgaben höher sein werden als die Einnahmen, ergibt das ein Defizit von ungefähr 20,9 Milliarden Euro oder 4,13 % des Brutto-Inlandsprodukts (BIP).
Wenn man das Defizit nach den Maastricht-Kriterien berechnet, ergibt sich ein Maastricht‑Defizit von 3 %. Wenn dann Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen berücksichtigt werden, beträgt das Defizit 2,7 %.
Die Zahlen stimmen aber nur dann, wenn es nächstes Jahr wirklich ein Wirtschaftswachstum von 1,2 % gibt.
Für die Berechnung des Maastricht-Defizits werden die Einnahmen und die Ausgaben des gesamten Staates verglichen. Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, ergibt das ein Defizit. Das Ergebnis ist wichtig für die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union. Dort ist festgelegt, wieviel Prozent des Brutto-Inlandsprodukts das Defizit der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betragen darf. Das Brutto-Inlandsprodukt (BIP) ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung eines Landes. Für das BIP rechnet man den Wert aller Güter und Dienstleistungen in Österreich zusammen.
Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird 2024 voraussichtlich 76,4 % des BIP betragen. Sie bleibt also stabil.
Bundesfinanzgesetz 2024 (nicht in Einfacher Sprache)
Der Bundes‑Finanzrahmen sieht vor, dass die gesamtstaatliche Schuldenquote bis 2027 auf 76,1 % zurückgeht.
Bundesfinanzrahmen bis 2027 (nicht in Einfacher Sprache)