News in einfacher Sprache 03.04.2024, 10:44

U-Ausschuss befragt frühere Regierungsmitglieder der FPÖ

Die Mitglieder des U-Ausschusses haben unter anderem FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl, die Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker und die frühere Bundesministerin Beate Hartinger-Klein zu Befragungen geladen.

Zuletzt aktualisiert am 11.04.2024, 12:03

Derzeit laufen zwei U-Ausschüsse. Einer davon ist der U-Ausschuss "Rot-Blauer Machtmissbrauch", der diese Woche zusammenkommt. Die Abgeordneten werden weitere Auskunftspersonen befragen. Am Mittwoch sind zwei Beamt:innen des Innenministeriums, Margit Kraker, die Präsidentin des Rechnungshofs, und Beate Hartinger-Klein, ehemalige Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, Soziales und Konsumentenschutz, geladen.

Am Donnerstag gehen die Befragungen mit zwei weitere Beamten und einem Kabinettschef des Innenministeriums weiter. Außerdem ist FPÖ-Klubobmann und Ex-Innenminister Herbert Kickl geladen.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

Begriffe einfach erklärt

Untersuchung von 13 Jahren Regierungsarbeit

Die ÖVP hat den U-Ausschuss Rot-Blauer-Machtmissbrauch allein eingesetzt. Das war dank dem Minderheitenrecht möglich. Ein Untersuchungsausschuss ist die stärkste Kontrollmöglichkeit des Parlaments. Er kann schon mit einem Viertel der Stimmen aller Abgeordneten eingesetzt werden. Das soll sicherstellen, dass Oppositionsparteien die Regierungsparteien kontrollieren können.

Im Rot-Blauen Machtmissbrauch‑U‑Ausschuss geht es um den Zeitraum zwischen Jänner 2007 und Jänner 2020. Der Ausschuss untersucht, wie die Regierungsmitglieder der SPÖ und der FPÖ in diesem Zeitraum gehandelt haben. Die wichtigste Frage ist:

  • Sind Inserate, Medien-Kooperationen, Umfragen, Gutachten und Studien "aus sachfremden Motiven" beauftragt worden?
  • Haben die Regierungsparteien für diese Aufträge unberechtigt Steuergeld ausgegeben?

Außerdem soll untersucht werden, ob Leitungspositionen unrechtmäßig besetzt worden sind. Es geht laut dem Verlangen auf Einsetzung des U-Ausschusses um wichtige Postionenen "in der Bundesverwaltung samt Staatsanwaltschaften und ausgegliederten Rechtsträgern".

Es gibt einen eigenen U‑Ausschuss zur COFAG, der Finanzierungsagentur des Bundes. Die COFAG hat das Geld für die Corona-Hilfen verwaltet. Der COFAG‑U‑Ausschuss untersucht, ob Personen Vorteile gehabt haben, die der ÖVP nahestehen. Zum Beispiel, ob sie Förderungen schneller bekommen haben oder Vorteile bei Steuerverfahren gehabt haben. Aber auch im U‑Ausschuss zum Rot‑Blauen Machtmissbrauch geht es um die COFAG. Aber dieser Ausschuss untersucht Personen, die vermutlich der SPÖ oder der FPÖ nahestehen.

Politiker:innen bei einer Sitzung des Untersuchungsausschusses.

Letzte Befragungsrunde im COFAG-U-Ausschuss

Weiter geht es mit dem COFAG-Untersuchungsausschuss am 24. und 25. April. Das ist die letzte reguläre Woche für Befragungen im COFAG-U-Ausschuss. Falls es notwendig ist, gibt es am 22. Mai noch einen Reservetag. Zum Beispiel, wenn Auskunftspersonen vorher verhindert waren oder wenn eine Befragung noch nicht abgeschlossen ist. Danach müssen die Parteien bis 1. Juli ihre Endberichte schreiben.

Der U-Ausschuss soll untersuchen, ob Milliardär:innen mit ÖVP-Nähe von ÖVP-Regierungsmitgliedern besser behandelt worden sind. Die Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ haben den Ausschuss eingesetzt. Im Verlangen auf Einsetzung des U-Ausschusses steht, was SPÖ und FPÖ mit ÖVP-Nähe meinen. Zum Beispiel, wenn Personen an die ÖVP gespendet haben. Oder wenn die ÖVP um deren Unterstützung geworben hat. Etwa im Zuge des "Projekt Ballhausplatz". Der U-Ausschuss untersucht die Zeit zwischen Dezember 2017 und November 2023. Besonders überprüft werden sollen das Bundesministerium für Finanzen und die COFAG, die Finanzierungsagentur des Bundes. Die COFAG hat die meisten Corona-Hilfsleistungen abgewickelt.

Der U-Ausschuss will insgesamt acht Fragen stellen und Erklärungen bekommen. Unter anderem, wie die COFAG gegründet worden ist oder wer mitbestimmt hat, wie die COFAG-Förderungen vergeben worden sind. Der U-Ausschuss will außerdem überprüfen, wie viel Förderungen die betroffenen Personen bekommen haben. Aber auch, ob einzelne Personen beim Zugang zu Informationen und Behörden bevorzugt worden sind. Eine Frage ist auch, ob immer der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz eingehalten worden ist.