EU-Unterausschuss des Nationalrats schickt Mitteilung zu Kollektivverträgen und Mindestlöhnen an EU-Institutionen
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne vorgeschlagen. Arbeitsminister Martin Kocher meint dazu: Diese EU-Richtlinie könnte das österreichische System zur Ausverhandlung der Kollektivverträge und die Unabhängigkeit der österreichischen Sozialpartner gefährden.
Kollektivverträge in Österreich
Ein Kollektivvertrag ist ein Vertrag, den die Sozialpartner jedes Jahr aushandeln. Die Sozialpartner sind die Vertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, also zum Beispiel Gewerkschaften, und die Vertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, zum Beispiel die Wirtschaftskammer. In den Kollektivverträgen sind Mindeststandards für die Entlohnung und die Arbeitsbedingungen festgelegt. Ein Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines bestimmten Teilbereichs der Wirtschaft, zum Beispiel für den Handel.
Die Abgeordneten des EU-Ausschuss des Nationalrats finden: Kollektivverträge sind ein besonders wirksames Instrument, damit gerechte Mindestlöhne sichergestellt werden können. Also wenden sie sich nun mit einer Mitteilung an die Institutionen der Europäischen Union: an die Europäische Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament. In der Mitteilung machen die Abgeordneten auf das System der Kollektivverträge in Österreich aufmerksam.
SPÖ und der NEOS haben 2 Anträge auf Stellungnahme zum gleichen Thema eingebracht. Sie fanden keine Mehrheit. Wenn ein Antrag auf Stellungnahme im EU-Ausschuss eine Mehrheit findet und angenommen wird, ist die Stellungnahme für die Verhandlungsposition von Österreich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene verbindlich.
Die NEOS finden: Der Arbeitsminister soll sich dafür einsetzen, dass das österreichische System erhalten bleibt. Die Sozialpartner sollen weiter in Kollektivverträgen die Löhne aushandeln. Die SPÖ wollte, dass der Arbeitsminister die EU-Richtlinie unterstützt.
Transparente Entlohnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der EU-Unterausschuss beschäftigte sich außerdem mit einem Vorschlag für eine EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz. Es geht um die Nachvollziehbarkeit, wer wofür wie entlohnt wird. Damit soll eine gleiche Bezahlung von Männern und Frauen sichergestellt werden. Die Verhandlungen für diese Richtlinie stehen noch am Anfang. Arbeitsminister Kocher ist dafür, dass die Entlohnung besser nachvollziehbar wird. Er findet aber: Der bürokratische Aufwand darf nicht zu groß werden. Der Datenschutz muss sichergestellt sein.
Ein Antrag auf Stellungnahme der SPÖ für eine Unterstützung aller Maßnahmen für mehr Lohntransparenz fand im Ausschuss keine Mehrheit.
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