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EU-Unterausschuss des Nationalrats schickt Mitteilung zu Kollektivverträgen und Mindestlöhnen an EU-Institutionen

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Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine EU-Richtlinie für ange­messene Mindest­löhne vorgeschlagen. Arbeits­minister Martin Kocher meint dazu: Diese EU-Richtlinie könnte das österreichische System zur Ausverhandlung der Kollektiv­verträge und die Unabhängigkeit der österreichischen Sozial­partner gefährden.

Kollektivverträge in Österreich

Ein Kollektiv­vertrag ist ein Vertrag, den die Sozial­partner jedes Jahr aushandeln. Die Sozial­partner sind die Vertretungen von Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmern, also zum Beispiel Gewerk­schaften, und die Vertretungen der Arbeit­geberinnen und Arbeitgeber, zum Beispiel die Wirtschafts­kammer. In den Kollektiv­verträgen sind Mindest­standards für die Entlohnung und die Arbeits­bedingungen fest­gelegt. Ein Kollektiv­vertrag gilt für alle Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer eines bestimmten Teil­bereichs der Wirtschaft, zum Beispiel für den Handel.

Die Abgeordneten des EU-Ausschuss des Nationalrats finden: Kollektiv­verträge sind ein besonders wirksames Instrument, damit gerechte Mindest­löhne sicher­gestellt werden können. Also wenden sie sich nun mit einer Mitteilung an die Insti­tutionen der Europäischen Union: an die Europäische Kommission, den Euro­päi­schen Rat und das Europäische Parlament. In der Mitteilung machen die Abgeord­neten auf das System der Kollektiv­verträge in Österreich aufmerksam.

SPÖ und der NEOS haben 2 Anträge auf Stellung­nahme zum gleichen Thema eingebracht. Sie fanden keine Mehrheit. Wenn ein Antrag auf Stellungnahme im EU-Ausschuss eine Mehrheit findet und angenommen wird, ist die Stellungnahme für die Verhandlungs­position von Österreich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene verbindlich.

Die NEOS finden: Der Arbeits­minister soll sich dafür einsetzen, dass das öster­reichische System erhalten bleibt. Die Sozial­partner sollen weiter in Kollektiv­verträgen die Löhne aushandeln. Die SPÖ wollte, dass der Arbeits­minister die EU-Richtlinie unterstützt.

Transparente Entlohnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der EU-Unterausschuss beschäftigte sich außerdem mit einem Vorschlag für eine EU-Richtlinie für mehr Lohn­transparenz. Es geht um die Nach­voll­zieh­barkeit, wer wofür wie entlohnt wird. Damit soll eine gleiche Bezahlung von Männern und Frauen sicher­gestellt werden. Die Verhandlungen für diese Richtlinie stehen noch am Anfang. Arbeits­minister Kocher ist dafür, dass die Entlohnung besser nachvoll­zieh­bar wird. Er findet aber: Der büro­kratische Aufwand darf nicht zu groß werden. Der Datenschutz muss sichergestellt sein.

Ein Antrag auf Stellung­nahme der SPÖ für eine Unterstützung aller Maß­nahmen für mehr Lohn­transparenz fand im Ausschuss keine Mehrheit.

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