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Freistellung für schwangere Beschäftigte wird verlängert

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Die Regierungs­parteien ÖVP und Grüne haben im Sozial­ausschuss einer Änderung des Mutterschutzgesetzes zugestimmt.

Dabei geht es um die Freistellung von schwangeren Beschäftigten.Im Zusammenh­ang mit der Corona-Pandemie wurde eine spezielle Regelung für die Frei­stellung von schwangeren Beschäftigten beschlossen. Wenn schwangere Beschäftigte bei ihrer Arbeit direkten Kontakt mit anderen Personen haben, müssen sie ab Beginn der 14. Schwangerschafts­woche bei vollem Lohn­ausgleich freigestellt werden. Das heißt: Sie müssen nicht mehr arbeiten gehen, bekommen aber weiter ihre volle Bezahlung. Das betrifft zum Beispiel Friseurinnen oder Kinder­garten-Pädagoginnen. Diese Regelung wurde jetzt verlängert.

Freistellung gilt nicht bei vollem Impf­schutz

Schwangere mit vollem Impf­schutz müssen aber ab Juli wieder arbeiten gehen. Es hängt von dem jeweiligen Impfstoff ab, wann der volle Impfschutz erreicht ist. Das ist auch im neuen Gesetz festgehalten.

Bedenken der Opposition

Die SPÖ und die FPÖ sind gegen die neuen Bestimmungen. Sie sagen: Damit könnten schwangere Frauen unter Druck gesetzt werden, dass sie sich impfen lassen.

Die NEOS kritisieren: Wenn sich schwangere Frauen gegen eine Impfung entscheiden, müssen sie weiter freigestellt werden. Das kostet Steuergeld.

Arbeits­minister Martin Kocher sagt: Wenn es notwendig ist, wird man über eine weitere Verlängerung der Regelungen für schwangere Beschäftigte nachdenken. Aber man muss auch langsam zur Normalität zurückkehren. Das macht die Impfung möglich.

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