Freistellung für schwangere Beschäftigte wird verlängert
Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben im Sozialausschuss einer Änderung des Mutterschutzgesetzes zugestimmt.
Dabei geht es um die Freistellung von schwangeren Beschäftigten.Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde eine spezielle Regelung für die Freistellung von schwangeren Beschäftigten beschlossen. Wenn schwangere Beschäftigte bei ihrer Arbeit direkten Kontakt mit anderen Personen haben, müssen sie ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freigestellt werden. Das heißt: Sie müssen nicht mehr arbeiten gehen, bekommen aber weiter ihre volle Bezahlung. Das betrifft zum Beispiel Friseurinnen oder Kindergarten-Pädagoginnen. Diese Regelung wurde jetzt verlängert.
Freistellung gilt nicht bei vollem Impfschutz
Schwangere mit vollem Impfschutz müssen aber ab Juli wieder arbeiten gehen. Es hängt von dem jeweiligen Impfstoff ab, wann der volle Impfschutz erreicht ist. Das ist auch im neuen Gesetz festgehalten.
Bedenken der Opposition
Die SPÖ und die FPÖ sind gegen die neuen Bestimmungen. Sie sagen: Damit könnten schwangere Frauen unter Druck gesetzt werden, dass sie sich impfen lassen.
Die NEOS kritisieren: Wenn sich schwangere Frauen gegen eine Impfung entscheiden, müssen sie weiter freigestellt werden. Das kostet Steuergeld.
Arbeitsminister Martin Kocher sagt: Wenn es notwendig ist, wird man über eine weitere Verlängerung der Regelungen für schwangere Beschäftigte nachdenken. Aber man muss auch langsam zur Normalität zurückkehren. Das macht die Impfung möglich.
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