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Neues Hilfspaket soll Wohnungslosigkeit verhindern

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Der Sozialausschuss hat in seiner letzten Sitzung folgendes besprochen:

Hilfspaket für Mieterinnen und Mieter, die ihre Miete nicht zahlen können

Wegen der Corona-Krise können manche Personen ihre Miete nicht mehr bezahlen. Zum Beispiel, weil sie arbeitslos geworden sind. Deswegen könnten manche Personen nun ihre Wohnungen verlieren. Das möchte die Regierung verhindern. Der Sozialausschuss hat daher dafür gestimmt, dass es ein entsprechendes Hilfspaket geben soll. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 sollen bis zu 24 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Sozialminister Wolfgang Mückstein kann mit diesem Geld verschiedene Projekte fördern. In diesen Projekten wird daran gearbeitet, dass Menschen nicht obdachlos werden. Mieterinnen und Mieter sollen zum Beispiel beraten werden. Vielleicht können von dem Geld auch ausständige Mieten bezahlt werden oder Nebenkosten. Das sind zum Beispiel Gerichtskosten. Diese können entstanden sein, weil Vermieter ihre Mieter geklagt haben.

Mehrere Gesetzesänderungen zum Thema Corona

Der Sozialausschuss hat auch Neuerungen zu verschiedenen Gesetzen zugestimmt. Betroffene Gesetze sind das Bundespflegegeld-Gesetz, das Epidemiegesetz, das COVID-19-Zweckzuschuss-Gesetz und das Freiwilligengesetz.

Dabei ging es um diese Themen:

  • Corona-Impfung:
    Personen, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, benötigen nur eine Impfung. Nun wird gesetzlich geregelt, wie man für diese Personen gültige Impfzertifikate ausstellen kann.
  • Helferinnen und Helfer bei Test- und Impfstraßen:
    Freiwillige Helferinnen und Helfer in den Teststraßen werden für ihren Einsatz bezahlt. Für diesen Lohn müssen sie keine Steuern und keine Sozialversicherung zahlen. Dies soll auch für Helferinnen und Helfer in Impfstraßen gelten. Das soll noch bis Ende September so bleiben.
  • Krankenpflegerinnen und -pfleger für Gemeinden:
    Im Pflegebereich sollen verschiedene Projekte gefördert werden. Konkret geht es dabei um Community Nurses. Das sind Krankenpflegerinnen und -pfleger, die speziell in Gemeinden arbeiten. Mit ihrer Hilfe soll es leichter werden, dass kranke und pflegebedürftige Menschen nah an ihrem Wohnort versorgt werden.

Weitere Themen im Sozialausschuss

Im Ausschuss wurde auch über Beihilfen gesprochen, die es bereits für die Corona-Kurzarbeit und die Sonderbetreuungszeiten gegeben hat.

Die Abgeordneten diskutierten auch über eine Neuerung zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. In diesem Gesetz geht es darum, dass Menschen für ihre Arbeit gerecht bezahlt werden. Hier soll es jetzt eine Veränderung bei den Strafen geben, wenn Personen sich nicht an dieses Gesetz halten.

Auch der Bildungsbonus soll ausgeweitet werden. Der Bildungsbonus ist ein Zuschlag zum Arbeitslosengeld. Diesen Bonus bekommen arbeitslose Menschen, die gerade eine Schulung machen. Allerdings nur, wenn sie die Schulung nach September 2020 begonnen haben. Und wenn die Schulung mindestens 4 Monate dauert. Jetzt sollen auch Personen den Bonus bekommen, die vor Oktober 2020 mit einer Schulung begonnen haben.

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