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Kommt ein ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss?

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SPÖ, ÖVP und NEOS haben einen Untersuchungs-Ausschuss zu den Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP verlangt. Denn gegen mehrere ÖVP-Regierungsmitglieder wird wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit ermittelt. Der Geschäftsordnungs-Ausschuss hat nun die Beratungen zu diesem Verlangen begonnen. Ein Beschluss zum sogenannten „ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss“ wurde aber noch nicht gefasst.

SPÖ, FPÖ und NEOS kritisierten den zeitlichen Ablauf. Sie vermuten eine Verzögerungstaktik. Die ÖVP wies die Vorwürfe zurück. Sie betonte, dass gemeinsam ein Termin für aktuelle Sitzung des Geschäftsordnungs-Ausschusses gefunden wurde.

Aufgaben des Geschäftsordnungs-Ausschusses

Der Geschäftsordnungs-Ausschuss muss nun bis zum 9. Dezember 2021 folgende Aufgaben erledigen:

  • Prüfen, ob das Verlangen auf den Untersuchungs-Ausschuss formal richtig ist
  • Bestimmen, wie sich der Untersuchungs-Ausschuss zusammensetzen soll
  • Den grundsätzlichen Beweisbeschluss fassen
    Damit ist geregelt, zu welchen Tatsachen Beweise gefunden werden sollen und welche Beweismittel das genau sein sollen.
  • Die Verfahrensrichterin oder den Verfahrensrichter und die Verfahrensanwältin oder den Verfahrensanwalt wählen
  • Dem Nationalrat darüber berichten

Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:

Beratungen im Geschäftsordnungsausschuss

Einbringen des Verlangens

Verlangen im Wortlaut