Justiz-Ausschuss: Sterbehilfe soll neu geregelt werden
Die Regierung hat einen Entwurf für ein Sterbeverfügungs-Gesetz vorgelegt. Darin ist geregelt, wann in Zukunft eine Person einer anderen Person beim Selbstmord Hilfe leisten darf. Ein anderes Wort für Selbstmord ist Suizid. Die Abgeordneten haben im Justiz-Ausschuss mit großer Mehrheit für die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe gestimmt.
Für die Sterbehilfe gibt es klare gesetzliche Regeln, die streng eingehalten werden müssen. Wichtige Voraussetzungen sind:
- Die sterbewillige Person muss volljährig und entscheidungsfähig sein. Das heißt, die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Wer eine krankhafte psychische Störung hat, gilt nicht als entscheidungsfähig.
- Die Person muss an einer unheilbaren oder schweren Krankheit leiden.
- Die Person muss Aufklärungsgespräche mit mindestens 2 ÄrztInnen führen.
Tötung auf Verlangen bleibt strafbar
Die Tötung auf Verlangen bleibt weiterhin strafbar. Das bedeutet: Man darf niemandem nur deshalb beim Sterben helfen, weil die Person das möchte. Es müssen auch alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sein. Sonst gilt diese Sterbehilfe als Straftat.
Gleichzeitig zur Neuregelung der Sterbehilfe soll die Palliativ- und Hospizversorgung ausgebaut werden. Das ist die Versorgung für schwer kranke Menschen am Ende ihres Lebens. Sie sollen besser betreut werden.
Neuregelung war notwendig
Bisher gab es in Österreich ein Verbot der Hilfe beim Selbstmord. Dieses Verbot hat der Verfassungsgerichtshof per 1. Jänner 2022 aufgehoben. Deshalb war nun das Sterbeverfügungs-Gesetz notwendig.
Im Justiz-Ausschuss stimmten alle Fraktionen außer der FPÖ für den Gesetzesentwurf. Justizministerin Alma Zadić zeigte sich überzeugt: Man hat eine moderne, ausgewogene Lösung gefunden. Das Gesetz bietet Rechtssicherheit, es schützt den freien Willen und stellt den notwendigen Schutz vor Missbrauch sicher, so Zadić.
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