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Wirtschaftsausschuss: Keine Ökostrom-Pauschale für 2022

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Der Wirtschaftsausschuss hat eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) beschlossen. Diese Änderungen hatten 3 Parteien beantragt: ÖVP, SPÖ und Grüne.

Bei der Änderung geht es zum Beispiel darum, dass im Jahr 2022 keine Ökostrom-Pauschale an die Energiekundinnen und Energiekunden verrechnet wird. Seit 2012 zahlen alle Energiekundinnen und Energiekunden diese Ökostrom-Pauschale. Mit dem Geld wird der Ausbau von Ökostrom gefördert.

Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energiequellen: zum Beispiel aus Wasserkraft, Windkraft oder Sonnenenergie. Diese Energiequellen verursachen weniger schädliche CO2-Emissionen als fossile Energieträger. Das sind zum Beispiel Kohle, Öl und Erdgas.

Durch die Ökostrom-Pauschale wird Strom aber noch teurer. Weil die Energiepreise derzeit sehr stark steigen, sollen die Energiekundinnen und Energiekunden jetzt keine Ökostrom-Pauschale zahlen.

Auch der Erneuerbaren-Förderbeitrag wird für 2022 nicht an die Energiekundinnen und Energiekunden verrechnet. Auch mit diesem Förderbeitrag sollen erneuerbare Energiequellen gefördert werden.

Mit den Änderungen wurden auch das Beihilferecht für den Ausbau von erneuerbaren Energieformen angepasst. Dabei wurde die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz berücksichtigt.

Die Europäische Kommission hat die Stellungnahme in einem Notifizierungsverfahren abgegeben. Im Notifizierungsverfahren müssen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Kommission und andere Mitgliedstaaten über geplante Gesetze informieren, wenn diese Gesetze auch den gemeinsamen Markt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen.

Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler sagt: Es ist ein großer Erfolg, dass die Europäische Kommission das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz für die gesamte Laufzeit genehmigt hat. Das ist dank der nun beschlossenen Änderungen möglich geworden.

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