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Verfassungsausschuss: Stellungnahmen zum Entwurf des Parteiengesetzes sollen eingeholt werden

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Die ÖVP und die Grünen haben Änderungen des Parteiengesetzes vorgeschlagen. Dieser Entwurf wird einer speziellen Begutachtung unterzogen. Darauf haben sich die Fraktionen im Verfassungsausschuss des Nationalrats geeinigt.

Rund 90 Stellen und Einrichtungen sollen dazu eingeladen werden, den Entwurf bis 10. Juni zu bewerten. Zu diesen Stellen und Einrichtungen gehören: Ministerien, Bundesländer, gesetzliche Interessenvertretungen und unter anderem auch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, der Datenschutzrat, Höchstgerichte, der Rechnungshof und zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Forum Informationsfreiheit.

Es wird auch weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein, dass sie auf der Webseite des Parlaments eine Stellungnahme abgeben können.

Ziel des Entwurfs von ÖVP und Grünen ist: Es soll besser nachvollziehbar werden, woher politische Parteien Geld bekommen. Die Kontrolle soll verbessert werden. Sie schlagen zum Beispiel vor:

  • Der Rechenschaftsbericht der Parteien soll auch Angaben zu Vermögen und Schulden enthalten. Die Parteien müssen jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht an den Rechnungshof liefern. Der Bericht enthält Angaben über ihre finanzielle Lage, also zum Beispiel über Einnahmen und Ausgaben.
  • Der Rechnungshof soll die Angaben der Parteien auch wirklich überprüfen können.
  • Es gibt Grenzen dafür, wieviel Geld politische Parteien im Wahlkampf ausgeben dürfen. Wenn die Parteien mehr Geld ausgeben, sollen sie jetzt deutlich höhere Strafen zahlen müssen.
  • Die Regeln für Spenden an Parteien sollen geändert werden. Es soll ein öffentliches Register geben, in dem die Spenden angeführt werden müssen.