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Finanzausschuss stimmt Abschaffung der kalten Progression zu

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Die kalte Progression soll abgeschafft werden. Darüber haben heute die Abgeordneten im Finanzausschuss beraten. Das Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Was ist die kalte Progression?

Kalte Progression entsteht dann, wenn der Steuersatz die Inflation nicht berücksichtigt. Wenn Menschen mehr Geld verdienen, müssen sie höhere Steuern zahlen. Wenn gleichzeitig die Preise steigen, können sie sich dann trotzdem nicht mehr leisten. Das Geld, das sie mehr verdienen, müssen sie für die gestiegenen Preise und die höheren Steuern ausgeben.

Die wichtigsten 4 Punkte des Gesetzesentwurfs

Der Gesetzesentwurf trägt den Titel „Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“.
Ab 2023 sollen 4 Punkte umgesetzt werden:

  • Die Einkommenssteuer soll um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst werden. Das bedeutet: Wenn die Inflationsrate zum Beispiel 6 Prozent beträgt, wird die Einkommenssteuer um 4 Prozent erhöht.
  • Es soll eine weitere Entlastung von Einkünften im Umfang des verbleibenden Drittels geben. In unserem Beispiel von oben wäre das verbleibende Drittel 2 Prozent.
  • Die Besteuerungsgrenzen im Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft sollen erhöht werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass man dann in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft mehr verdienen darf, ohne dass man Steuern dafür zahlen muss.
  • Der Beitrag der Dienstgeber zum Familienlastenausgleichsfonds wird von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent gesenkt.

Positionen der Parteien

ÖVP, Grüne und FPÖ stimmten dem Gesetzesentwurf zu.

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne meinen, dass die Abschaffung der kalten Progression ein historischer Schritt ist.

Die NEOS fordern schon lange die Abschaffung der kalten Progression. Sie haben aber nicht zugestimmt. Sie möchten in der nächsten Plenarsitzung des Nationalrats einen Abänderungsantrag einbringen.

Die SPÖ findet: Es gibt nicht genug konkrete Regelungen für das verbleibende Drittel. Außerdem fehlt eine Gegenfinanzierung: Woher soll das Geld für die Maßnahmen kommen?

Finanzminister Magnus Brunner sagte: Das Gesetz sieht vor, dass das verbleibende Drittel im Bereich der Einkommenssteuer angewendet werden soll. Die Bedingungen ändern sich jedes Jahr. Deshalb braucht man eine flexible Lösung, damit zielgerichtete Maßnahmen möglich sind.

Weitere Themen

ÖVP, Grüne und NEOS haben außerdem dafür gestimmt, dass die Frist für Anträge auf den Energiekostenausgleich bis Ende Oktober 2022 verlängert wird. Bis Ende Oktober 2022 kann man nun den Gutschein von 150 Euro für die Energiekosten beantragen.

Die Entscheidung über mehrere Entschließungsanträge der Opposition wurde vertagt. Die Entschließungsanträge betrafen die Anhebung von Taggeldern und vom Kilometergeld, eine Änderung des Ausfuhrförderungs-Gesetzes und die Erhebung von Daten zu Teilzeitarbeit.

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