Parlamentskorrespondenz Nr. 384 vom 26.06.2000

PENSIONSKASSE AUCH FÜR BEAMTE

Das Pensionskassengesetz gibt dem Bund und den Gebietskörperschaften die Möglichkeit, für Vertragsbedienstete Pensionskassen einzurichten. Ein von der Regierung kürzlich vorgelegter Entwurf zur Änderung des Gesetzes schafft die rechtlichen Grundlagen, um auch öffentlich-rechtliche Dienstnehmer, also Beamte, in Pensionskassenmodelle einzubeziehen (173 d.B.).

Voller Titel der Regierungsvorlage:

173 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird

(Schluss)