Parlamentskorrespondenz Nr. 537 vom 04.10.2000

INTERNATIONALE ABKOMMEN IM AUSSENPOLITISCHEN AUSSCHUSS

Regierungsfraktionen vertagen Abkommen zur Wiener Rassismus-Stelle

Wien (PK) - Eine stattliche Anzahl internationaler Abkommen wurde vom Außenpolitischen Ausschuss in seiner heutigen Sitzung beraten. Hauptdiskussionspunkt war dabei das Amtsitz-Abkommen mit dem EUMC, der EU-Beobachtungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, welches von den Regierungsparteien nicht beschlossen, sondern auf die nächste Sitzung vertagt wurde.

Da die für EU-Institutionen in Österreich anwendbaren Vorschriften nicht alle Amtssitzfragen regeln, bedarf es eines Amtssitzabkommens für die "Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit", die am 7. April 2000 in Wien eröffnet wurde. Das Abkommen enthält ergänzende Regelungen zu den Protokollen über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften und klärt allfällige Sicherheitsfragen. ( 272 d.B.)

Übereinstimmend erklärten die Vertreter von VP und FP dabei, sie hätten zwar keinerlei Einwände gegen das Abkommen an sich, seien aber irritiert über Aussagen, welche die Leiterin des EUMC, Dr. Winkler, im Zusammenhang mit den Sanktionen der EU-14 gegen Österreich über die österreichische Gerichtsbarkeit getroffen haben soll. Daher wäre es sinnvoll, zuvor mit der Leiterin des EUMC in einen Dialog einzutreten, weil, so etwa Abgeordneter Haigermoser (F), die Generaldebatte vor der Spezialdebatte Sinn mache. Abgeordneter Bruckmann (V) warnte davor, dieses Abkommen heute "sang- und klanglos" zu beschliessen, weil den Wählern die darin enthaltenen "Privilegien" nicht vermittelbar seien. Abgeordneter Spindelegger (ebenfalls V) plädierte dafür, die Aussagen über die österreichische Gerichtsbarkeit zu diskutieren, um derlei Dinge im Dialog auszuräumen. Abgeordneter Schweitzer (F) meinte, man müsse sich darüber unterhalten, ob Frau Dr. Winkler ihre Aufgaben in diesem Zusammenhang erfüllt oder aber übererfüllt habe. Ausserdem sei es doch interessant, aus erster Hand zu erfahren, wie sie, Winkler, über die Ereignisse in Frankreich, Spanien oder Portugal denke. Und Abgeordneter Jung (ebenfalls F) wies darauf hin, dass auch diese Stelle "nicht sakrosankt" sein könne, weshalb man auf Aussagen, die von dieser Stelle kämen, auch entsprechend antworten können müsse.

Sozialdemokraten und Grüne warnten davor, dass durch eine solche Vorgangsweise der Eindruck entstehen könne, dass hier von österreichischer Seite ein Junktim gesetzt würde. Ausschussobmann Schieder (S) betonte, wenn man einen solchen Eindruck nicht erwecken wolle, dann sei es am besten, diesen "einfach nicht zu erwecken". Wie seine Fraktionskollegen Einem, Posch und Heindl plädierte Schieder dafür, das Abkommen heute zu beschliessen, die Leiterin der Stelle dessen ungeachtet zur nächsten Sitzung des Ausschusses einzuladen. Dadurch würde der Eindruck vermieden, dass diese beiden Punkte mit einander verknüpft würden. Abgeordnete Lunacek (G) brachte ebenfalls ihre Sorge zum Ausdruck, durch die von V und F intendierte Vorgangsweise werde unter Umständen der Anschein evoziert, man stelle von österreichischer Seite die Finanzierung des EUMC in Frage, weil man mit der Leiterin der Stelle nicht zufrieden sei. Außenministerin Ferrero Waldner erinnerte daran, dass sie selbst dieses Abkommen eingebracht hatte und sprach sich gegen eine Vertagung sine die aus. Der Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses zu vertagen, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Zusätzlich wurde beschlossen, Frau Dr. Winkler zur nächsten Sitzung einzuladen, wobei Ausschuss-Obmann Schieder darauf hinwies, dass eine solche Einladung - im Gegensatz zu einer Ladung gemäss GOG - unverbindlich sei.

Großteils einhellig wurden die anderen Punkte der Tagesordnung beschlossen. Lediglich beim ersten Tagesordnungspunkt votierten die Grünen dagegen, Cannabis harten Drogen gleichzustellen, weshalb sie auch gegen das entsprechende Abkommen stimmten. Der Artikel 17 des Übereinkommens der VN gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften enthält grundsätzliche Regelungen zur Bekämpfung des Drogenhandels auf hoher See. Hiezu gibt es ein Übereinkommen des Europarates zum Zwecke besserer Kooperation zwischen den Vertragsstaaten, welches nun auch von Österreich ratifiziert werden soll. ( 199 d.B.)

Jeweils einstimmig angenommen wurden ein Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10.Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender und weit wandernder Fischbestände, welches der Stärkung der internationalen Fischereiorganisationen und einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit bei der Erhaltung der lebenden Ressourcen der Hohen See dient ( 200 d.B.), sowie die Kündigung eines Übereinkommens aus dem Jahre 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife. Dies deshalb, weil die Entwicklung moderner und kostengünstiger weltweiter Kommunikationsmethoden (Telefon, Fax, E-Mail und Internet) es möglich gemacht hat, aktuelle Zollsätze eines bestimmten Landes direkt und einfach in Erfahrung zu bringen. Dieser Umstand hat die Bundesregierung veranlasst, die seit 1890 bestehende Mitgliedschaft Österreichs beim Internationalen Zollbüro zu kündigen. Die Budgetentlastung durch Entfall des Mitgliedsbeitrages wird 470.000 S jährlich ausmachen ( 201 d.B.).

Einstimmig passierten auch das Abkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen den Ausschuss. Schon zu Beginn der Sitzung war der Abgeordnete Donabauer (V) als neuer Schriftführer des Ausschusses gewählt worden.

(Schluss)