PLENARSITZUNG STEHT IM ZEICHEN DER FLEISCH-KRISE
Molterer will Besitz illegaler Arzneimittel unter Strafe stellen
Wien (PK) - Landwirtschaftsminister Molterer steht den Abgeordneten nicht nur in der Fragestunde des Nationalrat es Rede und Antwort, sondern auch bei der Behandlung des Grünen Berichtes, des Wildschadensberichtes und im Rahmen der Debatte über das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das Tiermehl-Gesetz, das das Verbot der Verfütterung von tierischem Protein vorsieht.
Mit einem ganz anderen Thema, mit der "Gewalt von links", befasst sich eine dringliche Anfrage der Koalitionsparteien an Innenminister Strasser. - Sie wird um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.
Die Regierungsfraktionen haben außerdem beantragt, dem Verfassungsausschuss betreffend KommAustria eine Frist bis 28. Feber zu setzen und über diesen Fristsetzungsantrag eine Debatte abzuhalten. - Die Kurzdebatte über den Fristsetzungsantrag erfolgt nach der dringlichen Anfrage.
Wie der Präsident weiter bekannt gab, haben die Grünen einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den illegalen Praktiken in der Tierfütterung und der Verantwortlichkeit der zuständigen Minister gestellt. - Debatte und Abstimmung finden nach Erledigung der Tagesordnung statt.
GRÜNER BERICHT 1999 SOWIE EMPFEHLUNGEN 2000 DER KOMMISSION * ÄNDERUNG DES DÜNGEMITTELGESETZ ES 1994 * WILDSCHADENSBERICHT 1999 * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 199/A(E) BETREFFEND ANPASSUNGEN DES FORSTRECHTS AN DIE NATURSCHUTZFACHLICHEN ERFORDERNISSE * S-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 244/A(E) BEZÜGLICH " SICHERUNG DES WALDES ALS ERHOLUNGSGEBIET "
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Der Grüne Bericht biete die Gelegenheit, eine Bilanz über die letzten Wochen zu ziehen, eröffnete S-Abgeordnete Mag. SIMA die Debatte, und diese Bilanz falle vernichtend aus: BSE-, Schweine- und jetzt auch Geflügelskandal. Nicht nur von einigen "schwarzen Schafen", sondern systematisch würden Arzneimittel und Hormone verfüttert. Der Skandal weite sich täglich aus, der Landwirtschaftsminister stehe "vor den Trümmern seiner Landwirtschaftspolitik", die Landwirtschaftspolitik der letzten Jahre sei gescheitert. Sima forderte eine Neuorientierung der österreichischen Landwirtschaftspolitik, eine Gesamtreform des Landwirtschafts-Systems statt bloßer Systemkosmetik. Die Rednerin brachte einen Antrag ihrer Fraktion auf Forcierung des biologischen Landbaus durch Ausbau der Förderungen ein.
Abgeordnete ACHATZ (F) bedauerte, dass der Grüne Bericht angesichts der Situation nicht die notwendige Aufmerksamkeit finde. Für sie ist diese Situation eine Folge der Agrarpolitik der EU. Schon 1999 hätten Österreichs Bauern einen Einkommensverlust von 3 % hinnehmen müssen. Heuer sei die Situation katastrophal: Die BSE-Krise und der Zusammenbruch des Markts treffe die österreichischen Rinderbauern als völlig Unschuldige. Der Import von Rindern aus dem "Ostblock" müsse daher gestoppt werden, forderte Achatz. Scharf kritisierte sie EU-Landwirtschaftskommissar Fischler: Während jährlich 600 Mrd. S in die gescheiterte EU-Agrarpolitik investiert würden, seien in den letzten Jahren europaweit hunderttausende Bauernexistenzen vernichtet worden. Statt des von Fischler geforderten "gläsernen Bauernhofs" brauche es vielmehr eine "gläserne Vergabe" und gleiche Bedingungen für alle Produzenten. Es müsse rasch gehandelt werden. Die Freiheitlichen würden nicht zuschauen, wie der Bauernstand in Österreich ruiniert werde, sondern die "Renationalisierung der Agrarpolitik bei gleichzeitiger Kürzung der Beiträge nach Brüssel fordern".
Auch der grüne Agrarsprecher DI PIRKLHUBER befasste sich mit der "causa prima" der letzten Wochen und machte die ÖVP-Agrarpolitik mitverantwortlich für die gegenwärtige Situation: Sie sei mitverantwortlich für die Massentierhaltung, für das Fehlen der sozialen Dimension bei der Förderung; sie habe die ökologische Reform verweigert und den Konsumentenschutz vernachlässigt. Der Grüne Bericht zeige, dass seit 1995 keine entscheidenden Verbesserungen geschehen seien, kritisierte Pirklhuber. Ähnlich wie Sima sieht er nicht nur einige "schwarze Schafe", sondern ein "fehlgeleitetes System, in seinem Kern korrupt und kriminell". Pirklhuber forderte ein neues Leitbild für die österreichische Landwirtschaft: Biolandbau statt Agrarfabriken, Lebensmittel-Sicherheit statt Konsumententäuschung, regionale Versorgung statt industrieller Massenhaltung. Der G-Mandatar brachte zwei Anträge in diesem Sinn ein: In einem wird ein unbefristetes Tiermehl-Verfütterungsverbot gefordert, im anderen die Zurücknahme der Kürzungen der Budgetmittel für die Organisationen des biologischen Landbaus. An Landwirtschaftsminister Mag. Molterer übergab Pirklhuber ein mit schwarzer Trauerschleife versehenes Paket mit G-Anträgen auf Ökologisierung der Landwirtschaft aus den letzten Jahren.
Dies wurde von Abgeordnetem SCHWARZENBERGER (V) als "Polemik und Aktionismus auf dem Rücken der Bauern" qualifiziert. Anhand einiger Tafeln wies Schwarzenberger nach, dass Österreich bei der Massentierhaltung - bei Rindern wie bei Schweinen - innerhalb der EU an letzter Stelle sei. Einer Umkehr in der österreichischen Agrarpolitik konnte Schwarzenberger dem entsprechend nichts abgewinnen. Bei 36 Bauern seien Missstände festgestellt worden, räumte Schwarzenberger ein - aber das sei weniger als ein halbes Promille der österreichischen Bauern. Den Landwirtschaftsminister forderte der Mandatar auf, das Vertrauen der Konsumenten wieder herzustellen, und zwar durch Maßnahmen wie ein dauerhaftes Verbot für Tiermehl, auch als Düngemittel, ein Verbot für Separatorenfleisch, einen europäischen Eiweißplan und die Trennung zwischen Amts- und Betreuungstierarzt.
Eine Bemerkung Schwarzenbergers, Förderungsmittel den Bauern und nicht den Organisationen geben zu wollen, "dass sich's der Pirklhuber wieder in die Tasche stecken kann", veranlasste diesen zu einer tatsächlichen Berichtigung: Er sei Obmann eines Bioverbandes, sei das aber ehrenamtlich und bekomme dafür "keinen Groschen Geld".
Bundesminister Mag. MOLTERER zeigte sich nicht überrascht über die Verunsicherung bei den KonsumentInnen und trat für eine offene Diskussion über die Agrarpolitik, über Förderung der flächendeckenden Produktion, Standardisierungen und Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen ein. Dennoch, so der Minister, müsse man die Existenz der Bauern genauso ernst nehmen wie die Sicherheit der KonsumentInnen, und man solle darüber hinaus bei dem bleiben, was österreichische Realität sei: Bislang habe es in Österreich keinen BSE-Fall gegeben, und das sei kein Zufall, sondern das Ergebnis, dass seit Jahrzehnten in Sicherheit investiert worden ist. Von den über 80.000 bäuerlichen Betrieben mit Schweineproduktion seien bislang 38 wegen offensichtlicher krimineller Machenschaften gesperrt worden.
Molterer rief daher im Interesse der ordnungsgemäß produzierenden Betriebe die Abgeordneten auf, nicht eine ganze Branche zu verunglimpfen, wobei auch die Biobetriebe betroffen seien, und folgende Fakten zur Kenntnis zu nehmen: Die durchschnittliche Betriebsgröße in Österreich betrage 16,3 Hektar, in der EU 18 Hektar und in Großbritannien 70 Hektar. Nur 1,3 Prozent der österreichischen Betriebe sei größer als 100 Hektar. Die durchschnittliche Rinderzahl pro Betrieb sei in Österreich mit 20 zu veranschlagen, in der EU mit 50, in Großbritannien mit 87. Nur 0,5 Prozent der österreichischen Betriebe verfüge über mehr als 100 Rinder. Bei der Schweineproduktion liege die durchschnittliche Stückanzahl pro Betrieb in Österreich bei 37, in Großbritannien bei 557, in den Niederlanden bei 723. Nur 2 Prozent der österreichischen Betriebe hielten mehr als 400 Schweine. Österreich könne auch den relativ größten Anteil an Biobauern verzeichnen. Beim Düngemitteleinsatz würden in Österreich durchschnittlich 38 kg/Hektar verwendet, in den Niederlanden 180 kg. Österreich stehe an der Spitze bei den Aufwendungen für Umweltprogramme. 65 Prozent der Gesamtmittel in der Agrarpolitik würden für die ländliche Entwicklung, für Umweltprogramme und für Bergbauern ausgegeben, und nur 34 Prozent für Direktzahlungen. Die EU gebe insgesamt nur 15 Prozent für ländliche Entwicklung und 85 Prozent für Marktordnungsmaßnahmen aus. Aufgrund dieser Fakten stellte Molterer energisch fest: "Ich lasse mir die österreichische Landwirtschaft nicht schlecht reden und nicht schlecht machen".
Sein politisches Konzept sei, die Nachhaltigkeit als Leitprinzip in der Landwirtschaft zu fördern, die sich aus ökologischer Verantwortlichkeit, ökonomischen Kriterien und sozialer Verträglichkeit zusammen setze. Als Leitbild für den Betrieb bezeichnete er die Familienunternehmen, die eine nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung sicherstellen und denen daher auch die Möglichkeit gegeben werden müsse, wettbewerbsfähig zu produzieren. Molterer bekräftigte auch, für hohe Grundstandards im Hinblick auf Qualität und ökologische Verträglichkeit einzutreten. Aufbauend auf diesen Grundstandards werde es in der EU drei Typen von Produktionen geben: die konventionelle Produktion, die auf diesem hohen Level herstellt, weiters Betriebe, die sich freiwillig den Qualitätskriterien von Herkunftszeichen und Gütesiegeln verschreiben und denen auch der Markt die Möglichkeit der Einhaltung der Preise geben muss, und schließlich die biologische Produktion.
Abschließend wies Molterer in aller Schärfe den Vorwurf, Kontrollberichte seien manipuliert worden, zurück. Er stellte auch in Abrede, dass das Ministerium Drehscheibe für illegale Tierarzneimittel sei. Dieser Vorwurf gehe deshalb ins Leere, da in den Monatsberichten der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft eine Kurzfassung eines wissenschaftlichen Berichts der EU-Kommission dokumentiert sei, wo auf die Anwendung von e-commerce in der Landwirtschaft hingewiesen worden sei.
Abgeordneter SCHWARZENBERGER (V) stellte dann in einer tatsächlichen Berichtigung klar, dass er Abgeordnetem Pirklhuber keineswegs unterstellen wollte, durch Förderung der Biovereine mehr in seine Tasche bekommen zu wollen.
Für Abgeordneten Mag. MAIER (S) hat der Skandal einen Namen, nämlich ÖVP und Minister Molterer. Maier begründete dies damit, dass weder der Ressortchef noch die Agrarlandesräte der Bundesländer ausreichende Kontrollen durchgeführt hätten. Jeder habe gewusst, dass illegal Medikamente eingekauft würden, im EU-Inspektionsbericht sei nachzulesen, dass man aufgrund der Zeitvorgaben im Kontrollplan nicht ausreichend habe prüfen können. Maier widersprach Äußerungen, dass es sich nur um eine kleine Gruppe von schwarzen Schafen handle, vielmehr habe man es mit einer "großen Herde von schwarzen Schafen" zu tun, die die anderen in existenzielle Probleme brächten. Das Problem bestehe darin, dass es ein illegales Netz gebe, so Maier.
Der Redner übte Kritik an der geplanten Lebensmittelagentur, da diese nicht weisungsfrei agieren, sondern zwei Ministerien unterstellt werden solle.
Maier ging dann auf die abschließenden Bemerkungen des Ministers ein und bezichtigte im Gegensatz dazu das Ministerium, Internetadressen angeboten zu haben, wo man Arzneimittel ohne Veterinärbescheinigung bekomme. Dies sei im Monatsbericht der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft nachzuvollziehen und als eine eindeutige Aufforderung zum Gesetzesbruch zu verstehen.
Schließlich brachte er einen umfassenden Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz ein.
In darauf folgenden Tatsächlichen Berichtigungen stellten die V-Abgeordneten SCHWARZENBERGER und DONABAUER u.a. fest, dass das Land Salzburg angeboten habe, freiwillige Untersuchungen zu subventionieren und dass für die Kontrolle des Medikamenteneinsatzes Ministerin Prammer zuständig gewesen wäre.
Abgeordneter WENITSCH (F) wandte sich ebenfalls dagegen, die österreichische Landwirtschaft in Bausch und Bogen zu kriminalisieren und kritisierte scharf die EU-Agrarpolitik sowie Kommissar Fischler. Diese sei für die Misere im Grunde genommen verantwortlich. Nun müsse man endlich daran gehen, europaweit andere Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenitsch setzte sich für eine verstärkte Förderung der Biolandwirtschaft ein. Mit Förderungen allein, so der Redner, könne man aber einen Wirtschaftszweig nicht aufrecht erhalten. Dazu müsse man auch die Konsumenten auf diesen Weg einschwören.
Der Vorsitz führende Präsident DI PRINZHORN gab bekannt, dass Abgeordneter Dr. Kostelka einen Antrag auf Untersuchungsausschuss betreffend Kontrollmängel in der Landwirtschaft eingebracht habe.
Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) hielt den von Minister Molterer zitierten Statistiken entgegen, dass seit 1995 auch in Österreich ein klarer Trend zur Massentierhaltung zu verzeichnen sei. Sie warf der Regierung vor, nicht die richtige Lehre aus der Krise zu ziehen, nämlich die völlige Umorientierung der Agrarpolitik, die in der EU und in Österreich seit Jahren in der Hand der ÖVP liege.
Faktum sei, dass es sich um eine gut organisierte Verteilung illegaler Arzneimittel handle, wobei auch Bauern als Dealer tätig seien. Dass diese Fakten seit langem auf dem Tisch liegen, versuchte die Abgeordnete mit Zitaten aus Zeitungen seit dem Jahr 1984 zu belegen. Ihr Schluss, den sie daraus zieht, ist, dass bis heute illegale Praktiken wissentlich gedeckt und die Gefährdung von Mensch und Umwelt bewusst in Kauf genommen worden seien. All dies könne nicht durch ein Gerichtsverfahren ausreichend geklärt werden, vielmehr habe sich ein Untersuchungsausschuss mit der politischen Verantwortlichkeit aller seit 1984, die "ein mafioses System" gedeckt haben, zu befassen.
Abgeordneter DONABAUER (V) rief zur Sachlichkeit in der Diskussion auf und warf der Opposition Populismus vor. Der Redner beschäftigte sich kurz mit dem Grünen Bericht und bedauerte den Einkommensrückgang in der Landwirtschaft. Als positiv bezeichnete er die Steigerung in der Agraraußenhandelsbilanz. Er kam dann auf die Bemühungen österreichischer Agrarpolitik nach flächendeckender und nachhaltiger Landwirtschaft zu sprechen und hielt fest, dass man sich damit auf EU-Ebene nicht habe durchsetzen können. Für die Zukunft forderte er, in der EU vergleichbare Produktionsstandards vorzuschreiben und diese auch von jenen Ländern zu fordern, die nach Österreich exportieren.
Die schwarzen Schafe, so Donabauer weiter, dürften weder Toleranz noch Schutz erwarten. Man sollte aber das Angebot des Ministers annehmen, einen "runden Tisch" über Gegenwart und Zukunft der Lebensmittelproduktion zu machen. Es müsse auch mit der Praxis Schluss gemacht werden, Lebensmittel als Lockprodukte in Supermärkten anzubieten.
Auch Abgeordneter LACKNER (S) konstatierte eine gewaltige Fehlentwicklung im Bereich der Agrarpolitik, wofür ausschließlich Molterer zur Verantwortung zu ziehen sei. Molterer und Schwarzböck bezichtigte er, in den letzten Jahren nur "beschwichtigt, verniedlicht und verharmlost" zu haben. Mit Hinweis auf Deutschland forderte er Molterer zum Rücktritt auf, da mit ihm kein Neubeginn zu erwarten sei.
Er kam dann auf die Gefahren des Antibiotikaeinsatzes für Tier und Mensch zu sprechen und zitierte eine Untersuchung aus Holland, was eine Kontroverse hervorrief, da Holland nicht mit Österreich zu vergleichen sei. Lackner forderte eine radikale Umstellung der Agrarförderungspolitik, verstärkte finanzielle Unterstützung der Bioverbände und die Zielsetzung, den Anteil der Biobauern bis 2005 auf 30 % zu erhöhen. Schließlich brachte er einen Entschließungsantrag betreffend Vorlage aller Zahlen, Daten und Fakten betreffend die Futtermittelkontrolle auf bäuerlichen Betrieben ein.
Abgeordneter HORNEGGER (F) warf der Opposition Populismus vor. "Hören Sie endlich auf, auf dem Rücken der Bauern, der Fleischverarbeitungsbetriebe und des Handels herumzutanzen", forderte er. Statt dessen sollte die Opposition besser mithelfen, das Vertrauen der Konsumenten wieder zurückzugewinnen, da die Landwirtschaft nur mit Unterstützung den Konsumenten wieder aus der Krise herauskommen könne. Als "Gipfel der Perversität" wertete Hornegger die Verbrennung von Tieren.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) hielt fest, eine Generalisierung in solch heiklen Angelegenheiten sei fehl am Platz. Vielmehr müsse man alle Register ziehen, um nicht sämtliche Betroffenen für das Verhalten einiger weniger schwarzer Schafe verantwortlich zu machen. Nach Ansicht von Moser geht die Politik aber nicht strukturiert gegen die schwarzen Schafe vor. Vielmehr habe die ÖVP den Trend in Richtung Massentierhaltung und Industrialisierung der Landwirtschaft unterstützt, wie die Erhöhung der Tierbestandsobergrenzen oder die Tatenlosigkeit im Umgang mit illegalen Praktiken bei Tierarzneimitteln zeigten. Die Abgeordnete forderte daher ein "General-Revisement" der Landwirtschaftspolitik.
In einem von Moser eingebrachten Entschließungsantrag fordern die Grünen die Regierung auf, die staatliche Lebensmittelkontrolle auszuweiten und die Bundesanstalten für Lebensmittelkontrolle nicht auszugliedern und zu privatisieren.
Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER erwiderte in einer kurzen Stellungnahme, die Regierung arbeite mit Hochdruck an einer Verschärfung der Regelungen im Tierarzneimittelgesetz. Demnach soll auch der Besitz illegaler Arzneimittel unter Strafe gestellt und zur Verstärkung der abschreckenden Wirkung das Strafausmaß erhöht werden. Als Ziel der geplanten neuen Agentur für Ernährungssicherheit nannte der Landwirtschaftminister mehr Effizienz der Kontrolle durch eine Konzentration der Kontrolltätigkeit. An eine Privatisierung der Kontrolle sei nicht gedacht.
Abgeordneter AUER (V) unterstrich, der Grüne Bericht sei eine exzellente Vorlage. Er zeige auf, dass sich das Minus beim Einkommen in der Landwirtschaft fortgesetzt habe und vor allem in der Tierhaltung hohe Einbußen zu verzeichnen seien. Dabei habe Österreich bis heute keinen einzigen BSE-Fall zu verzeichnen. Auer führt dies zum einen auf die von der Politik gesetzten Maßnahmen und zum anderen auf die verantwortungsvolle Bauernschaft zurück.
Obwohl die Fleischqualität noch nie so gut gewesen sei wie jetzt, diskutiere man so, als ob die Welt unterginge, bedauerte Auer. "So kann es doch nicht sein." Sowohl Politiker als auch Medien sollten sich ihm zufolge mäßigen, um nicht die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich zu ruinieren.
Abgeordneter Mag. GASSNER (S) betonte, der Grüne Bericht sei ein sehr informatives und aussagekräftiges Werk und bestätige die Forderung der Sozialdemokratie nach Änderung der Förderphilosophie in der Landwirtschaft. Nicht "groß und mehr" dürften die Kriterien für Förderungen sein, sondern Qualität und Arbeitsaufwand. Das bestehende Fördersystem zwinge die Bauern aber, unter Druck zu produzieren. Darüber hinaus bekräftigte Gaßner, dass die Konsumenten das Recht hätten, Lebensmittel zu kaufen, die sie nicht gefährden, egal ob diese billig oder teuer seien. Zur besseren Kontrolle schlägt er die Einführung einer Art Gesundheitspass für jedes Tier vor.
Ein von Gaßner eingebrachter SP-Entschließungsantrag wendet sich an das Sozialministerium und fordert die unbefristete Verlängerung der Arbeitsstiftungen für die Lebensmittelindustrie.
Abgeordneter PISTOTNIG (F) befasste sich mit dem Wildschadensbericht und wies darauf hin, dass die Schäden zugenommen hätten. Durch zunehmende Inanspruchnahme der Natur durch den Menschen werde der Lebensraum des Wildes eingeschränkt. In Richtung SPÖ stellte Pistotnig fest, der Wald sei für Erholung bereits geöffnet, lediglich 0,8 % der Waldfläche seien zum Schutz von Wald oder Wild bzw. für Schlägerungen vorübergehend gesperrt. Skeptisch äußerte er sich zudem zu der Forderung der Öffnung des Waldes für Mountainbiker, da er darin eine Gefahr für Spaziergänger sieht.
Abgeordneter Dr. BAUER (S) sieht die Agrarpolitik in einer gewissen Sackgasse. Es befinde sich einiges in der "Schieflage", sagte er. Seiner Auffassung nach gibt es nicht nur einige wenige schwarze Schafe. Laut Bauer wurden Warnungen nicht ausreichend beachtet, für ihn stellt sich die Frage, wie viel Landwirtschaftsminister Molterer gewusst und wann er was erfahren habe. Österreich wünscht er sich als "Fahnenträger" in Europa für eine Wende in der Landwirtschaftspolitik.
Abgeordneter GAHR (V) führte aus, dass die Einkommen in der Landwirtschaft weiter gesunken seien und BSE und Schweinefleisch-Skandal die Situation der österreichischen Bauern weiter verschärft hätten. Man dürfe nicht polemisieren und einen Berufsstand pauschal verurteilen, forderte er, vielmehr müssten die Schuldigen gefunden werden und man darüber nachdenken, wie in Zukunft die Kontrolle vom Bauernhof bis zum Konsumenten so gestaltet werden könne, dass es, ohne zuviel Bürokratie zu erzeugen, Sicherheit gebe. Wichtig ist es nach Meinung von Gahr außerdem, die Bürger dazu zu bringen, dass sie "Bio" kaufen und essen.
Abgeordnete PARFUSS (S) setzte sich mit dem Tierschutzaspekt auseinander und konstatierte, es sei auch in Österreich 5 vor 12, was Tierleid in der Tierhaltung betreffe. Viele Tierschützer würden seit Jahren auf krankmachende Haltungs- und Zuchtbedingungen in der Nutztierhaltung hinweisen, erklärte sie. Die nunmehrigen Skandale sind für Parfuss das Ergebnis einer Landwirtschaftspolitik, die Tiere nicht als eigene Individuen betrachtet, sondern Tierhaltung unter dem Motto "mehr, schneller, billiger" sehe.
Parfuss brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem die SPÖ die Vorlage eines strengen, modernen Bundestierschutzgesetzes bis zum 31. März 2001 einmahnt.
"Wer schützt eigentlich noch die Bauern?", fragte Abgeordneter ZELLOT (F) angesichts der in der Diskussion aufgestellten Forderungen nach Tierschutz und Konsumentenschutz. Der Grüne Bericht zeige auf, dass das bäuerliche Einkommen sinke. Zellot sieht nicht so sehr die Notwendigkeit einer Wende in der österreichischen Agrarpolitik, sondern vielmehr in der europäischen. Unter anderem forderte er ein EU-weites dauerhaftes Tiermehlverbot. Der Abgeordnete bekräftigte, dass die österreichischen Bauern in der Vergangenheit gesunde Lebensmittel produziert hätten, und distanzierte sich vom Einsatz illegaler Arzneimittel in der Schweinemast.
Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) erklärte, reflexartige Schuldzuweisungen machten keinen Sinn. Er sieht eine Schicksalsgemeinschaft zwischen Bauern und Konsumenten, schließlich würde die Landwirtschaft nicht aus Selbstzweck produzieren. Schwemlein zufolge sind massive Fehler passiert, dafür könne man aber nicht den Konsumenten die Schuld geben. Vielmehr hält er eine Abkehr vom Verhaltensmuster, "nichts zu sehen, nichts zu hören und nichts zu sagen" im gesamten Landwirtschaftsbereich für erforderlich. Weiters urgierte er strengere Futtermittel- und Arzneimittelkontrollen.
Abgeordneter FREUND (V) wies Kritik der Oppositionsparteien an der Landwirtschaft mit scharfen Worten zurück. Die österreichischen Bauern produzieren nach wie vor gesunde, qualitativ hochstehende Lebensmittel und verdienen das Vertrauen der Konsumenten, betonte er. Die europäische Agrarpolitik sollte sich nach Meinung Freunds an der österreichischen Agrarpolitik orientieren und nicht umgekehrt.
In einem Entschließungsantrag forderte der Redner die Regierung auf, sich für ein europäisches Verbot von Antibiotika-Einsatz in der Fütterung sowie für die Schaffung einer Agentur für Lebensmittelsicherheit einzusetzen.
Abgeordneter GRADWOHL (S) verlangte seinerseits in Entschließungsanträgen eine Verstärkung der Forschungsinitiativen hinsichtlich Creutzfeldt-Jacob und BSE sowie eine grundlegende Umorientierung der Agrarpolitik im Sinne der Einführung einer sozialen Staffelung der Förderungen und von Maßnahmen für eine tiergerechte Viehhaltung.
Abgeordneter KAMPICHLER (V) sah in der derzeitigen Krise eine Chance für kleine Betriebe, die naturnah produzieren. Beste Qualität zu fairen, kostendeckenden Preisen liege im Interesse der Landwirtschaft und der Konsumenten, stellte er mit Nachdruck fest.
Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) trat für eine österreichweite Richtlinie bei Haltungsstandards in der Tierzucht ein.
Abgeordneter HAIGERMOSER (F) bemerkte kritisch, die Forderungen der Konsumentenschützer nach immer billigeren Lebensmitteln hätten einer gesund produzierenden Landwirtschaft sicher nicht gedient. Gesunde Lebensmittel müssten dem Konsumenten auch etwas wert sein, stand für Haigermoser fest.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) drängte in einem Entschließungsantrag auf die Einrichtung von Tieranwaltschaften in den Bundesländern.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) sah den Kern der aktuellen Probleme in der Erwartungshaltung der Gesellschaft, wonach Lebensmittel immer billiger werden müssten. Die Zukunft könne aber nur in der Qualität liegen, die eben auch ihren Preis habe, unterstrich er.
Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER bekannte sich zur Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, die seiner Meinung nach aber nicht nur in der ökologischen Orientierung, sondern vielmehr auch in der ökonomischen Tragfähigkeit bestehen müsse.
Abgeordneter GRADWOHL (S) reagierte empört auf Aussagen von Rednern der Regierungsparteien, denen zufolge der Konsumentenschutz allein für die aggressive Preispolitik bei Lebensmitteln verantwortlich sei.
Bei der Abstimmung wurden der Grüne Bericht ebenso wie der Wildschadensbericht mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen. Mit VP-FP-Mehrheit nahm das Plenum weiters einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend illegalen Medikamenteneinsatz in der Tierhaltung an.
Sämtliche von SPÖ und Grünen im Zuge der Debatte eingebrachten Entschließungsanträge blieben in der Minderheit.
Einstimmig wurde die Änderung des Düngemittelgesetzes beschlossen.
Die (negativen) Berichte des Ausschusses über Anträge der Grünen und der SPÖ bezüglich Anpassungen des Forstrechtes an die naturschutzfachlichen Erfordernisse bzw. Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet wurden mit VP-FP-Mehrheit zur Kenntnis genommen.
WAHRNEHMUNGSBERICHT DES RECHNUNGSHOFES ÜBER AUFTRAGSVERGABEN IM BUNDESSTRASSENBAU UND BUNDESHOCHBAU; ERSTER TEILBERICHT
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Abgeordneter BRIX (S) bezeichnete den Bericht des Rechnungshofes als vernichtend, und zwar v.a. was Niederösterreich betrifft. So wurde z.B. festgestellt, dass bei den Baulosen der Südautobahn doppelt so hohe Preise verrechnet wurden als bei der Westautobahn. Kritik übte Brix auch an der Vorgangsweise der neuen Ministerin Forstinger, die offensichtlich Wien und die gesamte Ostregion aushungern wolle. Bereits paktierte Vorhaben wie der Ausbau der S 80 oder der Bau des Lainzer Tunnels sowie die Errichtung von dringend notwendigen Park-and-Ride-Anlagen, z.B. in Strebersdorf und Liesing, werden nicht umgesetzt, kritisierte Brix.
Abgeordneter BÖHACKER (F) kam auf eine Auseinandersetzung im Rechnungshofausschuss zu sprechen und hielt seinem Vorredner vor, die Frau Staatssekretärin Rossmann als ahnungslos bezeichnet zu haben. Diese Aussage sei absolut frauenfeindlich, und Brix solle sich dafür entschuldigen, forderte er. Sodann dankte er den Prüfern des Rechnungshofes für deren hervorragende Arbeit, da die Schwächen des Vergabesystems schonungslos aufgezeigt werden: oberflächliche und wenig ausgereifte Planungen, mangelhafte Leistungsverzeichnisse, unzureichende Bauaufsicht und zu großzügige Handhabung bei der Anerkennung von Schlussrechnungen. Aus seiner Sicht sei es daher dringend notwendig, entsprechende finanzielle Sanktionsmechanismen zu schaffen bzw. - wie vom Rechnungshofpräsidenten vorgeschlagen - ein Ratingsystem zu etablieren.
In einer tatsächlichen Berichtigung wies Abgeordneter BRIX (S) auf den genauen Wortlaut seiner Presseaussendung hin und meinte, er habe kritisiert, dass Minister Bartenstein im Ausschuss nicht persönlich anwesend sei und sich von "der in dieser Angelegenheit ahnungslosen Frau Staatssekretärin" vertreten lasse.
Auch Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) lobte den vorliegenden Bericht, der auf das enorme Sparpotential im Hochbau und Straßenbau hinweise. Für besonders wichtig erachtete sie, dass in Zukunft die begleitende Kontrolle ausgebaut wird, der eine Art Alarmfunktion zukommen könnte. Weiters müssten die Prüfungen rechtzeitig angesetzt und das Problem der Subunternehmer angegangen werden.
Abgeordnete BAUER (V) schloss sich dem Dank ihrer Vorredner an und meinte, dass der Bericht sehr hilfreiche Informationen für alle Beteiligten liefere. Es sei gerade im Verkehrsbereich nicht sehr sinnvoll, die einzelnen Bundesländer gegeneinander auszuspielen, warnte sie, und machte auf die Zusammenarbeit zwischen den Landeshauptleuten von Niederösterreich, Wien und Burgenland aufmerksam. Zudem erinnerte sie daran, dass die Kritik des Rechnungshofes sehr ernst genommen werde und in Niederösterreich etwa bereits eine Vergabekommission eingesetzt und Schulungen durchgeführt werden.
Es sei zwar sinnvoll, wenn die drei Bundesländer zusammenarbeiten, meinte Abgeordnete BINDER (S) in Richtung ihrer Vorrednerin, aber es gebe einen lachenden Dritten: Der Landeshauptmann aus Kärnten gibt seine Wünsche bekannt und Ministerin Forstinger ändert daraufhin ihre Prioritäten. Sodann zählte sie die wichtigsten Kritikpunkte des Rechnungshofes auf und nannte u.a. die Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die mangelnde Transparenz der Verfahren, die unzureichenden Leistungsverzeichnisse und die zahlreichen Abrechnungsmängel. Besonders im Land Niederösterreich sei dabei die Latte der Versäumnisse sehr hoch, bemängelte sie.
Auch Abgeordneter WATTAUL (F) bedankte sich beim Rechnungshofpräsidenten für den ausgezeichneten Bericht, der die Schwächen des Vergabesystems klar offen lege. Er habe heute mit Ministerin Forstinger gesprochen, führte Wattaul aus, und sie habe ganz klar gesagt, dass die Mängel beseitigt oder mit finanziellen Konsequenzen gerechnet werden müsse.
Abgeordnete LENTSCH (V) kam insbesondere auf Vorfälle im Land Burgenland zu sprechen, wo z.B. für ein- und dasselbe Straßenstück zweimal hintereinander eine Ausschreibung stattfand. Obwohl die Bieter und die Reihenfolge gleichblieben, erhöhte sich der Preis um 20 %, was den zuständigen Beamten aber nicht auffiel. Es sei daher unabdingbar, dass die Verwaltungsreform weiter vorangetrieben werde.
Abgeordneter EDLER (S) erinnerte die ÖVP-Fraktion daran, dass sie in den letzten Jahren für den vom Rechnungshof geprüften Bereich die politische Verantwortung getragen hat. Hätte man diese Agenden besser koordiniert und die Länder besser kontrolliert, dann hätte sich der Steuerzahler viele Millionen ersparen können, argumentierte er. Negativ stand er zudem den Plänen von Ministerin Forstinger gegenüber, die bereits zugesagte Projekte stoppe. Vehement trat Edler schließlich für den Bau der Nord-Ost-Umfahrung von Wien ein, die 300.000 Menschen links der Donau verkehrstechnisch besser anbinden würde.
Abgeordneter PRINZ (V) befasste sich vor allem mit Bauprojekten in Salzburg, wo durch unvollständige Leistungsverzeichnisse und die mangelnde Kontrolle durch die zuständige SPÖ-Landesrätin viele Millionen Schilling vergeudet wurden. Er habe jedoch den Eindruck gehabt, dass die Kritik auf fruchtbaren Boden gefallen ist, und hoffe, dass den Worten nun Taten folgen werden.
Der Rechnungshofbericht habe die Vergabe- und Abrechnungsmängel deutlich aufgezeigt, unterstrich Abgeordnete Mag. PLANK (S), was - für den Zeitraum von wenigen Monaten - einem Einsparungspotential von 33 Mill. S entspreche. Kritik übte sie an Landeshauptmann Pröll, der direkt in die Bundespolitik eingreife und damit wichtige und zukunftsweisende Verkehrs- und Infrastrukturprojekte verhindere.
Er könne keinen vernichtenden Bericht hinsichtlich des Landes Niederösterreich entdecken, widersprach Abgeordneter KURZBAUER (V) der Kritik der Oppositionsredner, und auch die in einem Vertrag mit der ÖBB vereinbarten Park-and-Ride-Anlagen sind teilweise - 8.000 Pkw-Flächen - schon errichtet worden. Außerdem waren seit Anfang der neunziger Jahre sozialistische Verkehrsminister im Amt und es gebe noch immer keinen Bundesverkehrswegeplan, zeigte Kurzbauer auf.
Auch Abgeordneter FAUL (S) wies auf die Kritik des Rechnungshofes an Vorhaben des Landes Niederösterreich hin. Es wurden z.B. Vergaben ohne Ausschreibung durchgeführt, die Leistungsabwicklung nicht überprüft oder Aufträge - nach Intervention des Landes - an den Zweitbieter vergeben, was zu Mehrkosten in der Höhe von bis zu 30 % geführt habe.
Abgeordneter LEXER (V) skizzierte, dass die eigentlichen Fehlerquellen bei der Vergabe von Bauaufträgen vor der Auftragsvergabe zu suchen seien. Er erachtet daher insbesondere eine sorgfältige Planung, eine genaue und transparente Leistungsbeschreibung und eine umfangreiche Bodenanalyse für erforderlich. So sollten Bieter nicht durch spezifische Bedingungen bevorzugt werden.
Abgeordneter Mag. GASSNER (S) setzte sich kritisch mit Hochbauprojekten in Niederösterreich auseinander. Er wies darauf hin, dass es zur Bezahlung nicht erbrachter Leistungen, doppelter Verrechnung von Leistungen und nicht erlaubten Einflussnahmen gekommen sei. Gaßner hält die Vorfälle für untersuchungswürdig.
Abgeordneter GROSSRUCK (V) unterstrich, der Rechnungshof habe großartig recherchiert. Er sieht den Rechnungshofbericht in erster Linie nicht als Kritik, sondern als Hilfestellung, es in Zukunft besser zu machen. Deshalb geht es seiner Meinung nach bei der Beurteilung des Sachverhalts vor allem darum, wie die betroffenen Stellen auf die aufgezeigten Mängel reagiert hätten.
Rechnungshofpräsident Dr. FIEDLER machte darauf aufmerksam, dass das gesamte Vergabevolumen der öffentlichen Hand pro Jahr rund 300 Mrd. S, also 10 % des BIP ausmache. Die stichprobenartige Überprüfung der Auftragsvergabe im Hoch- und Straßenbau von 40 % eines Gesamtvolumens von 5 Mrd. S habe Mängel ergeben, die einen Nachteil von 50 Mill. S für die öffentliche Hand gebracht haben. Der Gesamtschaden könne auf 120 Mill. S hochgerechnet werden. Diese hohe Mängelquote im Straßen- und Hochbau sollte zu denken geben, sagte der Rechnungshofpräsident und unterstrich, dass es sich ausschließlich um Fehler der ausschreibenden Stellen gehandelt habe, die zum Ausgangspunkt für spekulative Preisgestaltungen der Anbieter geworden seien. Präventivmaßnahmen seien dringend geboten. Denn die Verletzung von Vergabevorschriften führe zu höheren Kosten des jeweiligen Projektes. Die Einhaltung der Vergabevorschriften und Kontrollen sind für den Rechnungshof unverzichtbar, denn nur so können Korruption und Bieterabsprachen hintangehalten werden. Außerdem empfahl Dr. Fiedler Regelungen zur Sperre unzuverlässiger Bauunternehmer und für die Erstellung eines Ratings der Unternehmer.
Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) kritisierte, dass Wirtschaftsminister Bartenstein in der Sitzung des Rechnungshofausschusses gefehlt habe, ohne sein Fehlen rechtzeitig bekannt zu geben. Besonders peinlich sei das Fernbleiben des Ministers, weil er als Staatssekretär für die interne Revision, die in einigen der zu untersuchenden Fällen Kontrollaufgaben wahrzunehmen hatte, zuständig gewesen sei.
Abgeordneter GROSSRUCK (V) wies in einer tatsächlichen Berichtigung die Behauptung zurück, Minister Bartenstein habe unentschuldigt gefehlt. Der Minister sei von Staatssekretärin Rossmann sachkundig vertreten worden.
Staatssekretärin ROSSMANN dankte dem Rechnungshof und dessen Beamten für den ausführlichen Bericht und erinnerte daran, dass dieser Bericht auf einen Auftrag von Wirtschaftsminister Farnleitner zurückgeht. Abgeordneter Kräuter irre mit seinen Vorwürfen an den Minister, zuständig sei nicht die Innenrevision des Ressorts, sondern die Kollaudierungsabteilung. Die Auslagerung von Leistungen an Ziviltechniker aus Kapazitätsgründen hielt Rossmann für üblich und sinnvoll. Das Ressort dränge gegenüber den Ländern auf Schulungen für die mit Vergaben betrauten Beamten.
Bundesministerin Dr. FORSTINGER erwartete von den noch ausstehenden Berichten über die anderen Bundesländer keine wesentlich anderen Ergebnisse. Angesichts der zahlreichen Mängel verlangte sie Konsequenzen und kündigte einen detaillierten Erlass des Bundesministeriums an die Länder an. Wesentlich sei ihr eine effizientere Kontrolle sowie Vorkehrungen zur Lösung der bestehenden Probleme bei den Leistungsverzeichnissen und Massenberechnungen.
Abgeordneter Mag. KOGLER (G) schloss sich dem Dank an den Rechnungshof an. Minister Bartenstein sei zwar völlig korrekt durch die Staatssekretärin vertreten worden, der richtige Mann, um den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen, wäre aber zweifellos er gewesen. "Skandälchen" haben im Bereich der Vergaben alle Bundesländer zu verantworten, daher seien Versuche einer Aufrechnung Wien gegen Niederösterreich nicht nachzuvollziehen, sagte Kogler. Preisabsprachen bei Straßenverkehrsbaulosen in der Steiermark bezeichnete er als Systemfehler auf der Bieterseite, die der Rechnungshof nicht aufklären könne, sondern nur ein Untersuchungsausschuss, wie ihn die Grünen wiederholt gefordert haben. Was die Korrektur der vom Rechnungshof festgestellten Mängel auf der Seite der ausschreibenden Stellen betreffe, harre er der Initiativen, die im Hohen Haus vorgelegt werden, schloss Kogler.
Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) bezeichnete es als unerhört, dass Minister Bartenstein in der Cafeteria sitze, während hier Gegenstände aus seinem Verantwortungsbereich abgehandelt werden.
Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
V-F-ANTRAG 311/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES JUGENDGERICHTSGESETZES 1988, DES STRAFGESETZBUCHES UND DES GERICHTSORGANISATIONSGESETZES UND ÄNDERUNG DES STRAFGESETZBUCH ES
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Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) stellte einleitend fest, dass die Justizpolitik massiv in den Alltag der Menschen eingreife und man sich daher um größtmögliche Akzeptanz der Bevölkerung bemühen müsse. Entscheidungen nach dem Kholschen Motto "Speed kills" seien bei Änderungen im Justizbereich daher ungeeignet. In der Strafpolitik gehe es laut Jarolim um die Verringerung der Rückfälle. Daher werde die Absenkung der Strafmündigkeit von 19 auf 18 Jahre von der überwiegenden Mehrheit der Experten, die erst auf Betreiben der Opposition zu den Verhandlungen beigezogen wurden, nicht getragen. Jarolim räumte Fortschritte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ein, die Opposition und Experten für sich reklamieren können. Grundsätzlich sei aber nicht einzusehen, dass ein Gesetz geändert werde, das zu guten Ergebnisse geführt habe. Jarolim wies darauf hin, dass 18- bis 20-Jährige entwicklungsbedingt kriminelle Handlungen setzen, die sie später nicht mehr begehen, und warnte in Übereinstimmung mit den Experten vor einer Erhöhung der kriminellen Infektionsgefahr für Jugendliche und vor einer Erhöhung der Rückfallsquote.
Abgeordneter Dr. GRAF (F) meinte, es würde der Akzeptanz des Strafrechts in der Bevölkerung dienen, wenn sich Abgeordnete an das Strafrecht hielten. Einmal mehr kritisierte er daher, dass Abgeordnete Petrovic aus anwaltlichen Schriftsätzen zitiert habe, wobei die Frage offen geblieben sei, woher die Schriftsätze stammten. Graf sprach den Verdacht aus, dass Unterlagen amtsmissbräuchlich weitergegeben wurden.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bezeichnete die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze von 19 auf 18 Jahre als einen fatalen Irrtum. Damit werde die volle Härte des Erwachsenenstrafrechts Menschen treffen, die nicht wirklich erwachsen seien. Dass es gelungen sei, den ursprünglichen Antrag Fekter-Krüger noch abzumildern, sei ein Werk der durch die Experten personifizierten Vernunft gewesen. Die Milderung der Strafdrohung um ein Drittel sei für Menschen in der Adoleszenzphase zu wenig. Auch fehle die Möglichkeit eines Verfolgungsverzichts durch die Staatsanwaltschaft. So komme es zu einer massiven Kriminalisierung junger Menschen. Diese Mängel werden durch Erleichterungen für die Altersgruppe der bis 21-Jährigen nicht kompensiert. Wie Jarolim lehne auch sie dieses Gesetz ab, sagte Abgeordnete Stoisits.
Abgeordnete Dr. FEKTER (V) betonte, dass Jugendliche und junge Erwachsene einen Rahmen brauchen, innerhalb dessen sie sich orientieren können. Fekter wies auf die steigende Jugendkriminalität hin und äußerte daher Skepsis gegenüber dem Entfall der Strafuntergrenzen für Täter bis 21 Jahre, sie akzeptiere aber die diesbezügliche Expertenmeinung. Das Strafrecht diene der Prävention und habe die Aufgabe, potentielle Täter abzuhalten. Man habe der Jugend mit der besonderen Milde unter dem Schlagwort "keine Kriminalisierung junger Menschen" keine guten Dienste geleistet. Das Unrechtsbewusstsein junger Menschen sei drastisch im Schwinden, die Gewaltbereitschaft nehme zu, klagte Fekter. "Wir nehmen die jungen Menschen ernst und sagen ihnen, dass Großjährigkeit auch eine erhöhte Verantwortung bedeutet". Die neuen Regelungen erlaubten durchaus, angemessen auf Jugendsünden zu reagieren, meinte Fekter gegenüber Stoisits, denn es bestehe die Möglichkeit der Diversion. Fekter sprach die Hoffnung aus, dass ihre Skepsis gegenüber der großen Milde für junge Straftäter durch einen Rückgang der Kriminalität bei jungen Menschen widerlegt wird. In einem Abänderungsantrag legte die Abgeordnete Klarstellungen zu Zuständigkeitsfragen und die notwendige Anpassung von Übergangsbestimmungen vor.
Justizminister Dr. BÖHMDORFER wies darauf hin, dass im Zuge der Debatte über dieses Gesetz niemand ein Beispiel nennen konnte, dass ein Jugendlicher, der Milde verdient, nun eine höhere Strafe erhält. Nicht erwähnt wurde auch, dass die Jugendrichter in der Tätergruppe der 21- bis 22-Jährigen entscheiden werden und auch jeder Richter in seiner Entscheidungsfindung darauf Bedacht nehmen könne, ob sich ein Jugendlicher in einer Adoleszenzkrise befinde. Grundsätzlich gebe es mehr Privilegien für Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und eine größere Flexibilität, unterstrich der Justizminister abschließend.
Abgeordnete Dr. MERTEL (S) warf den Regierungsparteien vor, die Interessen der Jugend zu wenig berücksichtigt zu haben. Dem ersten Entwurf wurden zwar "die kleineren Giftzähne" gezogen, aber der schwere Eingriff in das Jugendstrafrecht, nämlich die Herabsetzung der vollen Strafmündigkeit von 19 auf 18 Jahre, sei leider geblieben. Gerade in einer kritischen Altersphase werde statt des Jugendstrafrechts nunmehr die schwere Keule des Erwachsenenstrafrechts eingesetzt, kritisierte sie.
Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) räumte ein, dass die Heranwachsenden einer "gewissen Privilegierung zu unterwerfen sind". Da die Zahl der straffälligen Jugendlichen jedoch immer mehr steige, müsse es dem Gesetzgeber gestattet sein, entsprechend zu reagieren. Wesentlich sei für ihn auch, dass es die Möglichkeit einer außerordentlichen Strafmilderung gibt, wenn der Beschuldigte nicht einsichtsfähig genug ist.
Abgeordneter BROSZ (G) hatte den Eindruck, dass sich die Bundesregierung ideologische Dinge in den Kopf setze, ohne sich vorher mit Experten gründlich beraten zu haben. Dies treffe auch auf die zur Diskussion stehende Vorlage zu, bemängelte er.
Abgeordneter Dr. TRINKL (V) erinnerte daran, dass mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz die Volljährigkeit auf 18 Jahre herabgesetzt wurde. Es werde sehr wohl auf die Adoleszenzkrisen der jungen Menschen eingegangen, betonte er, doch auch die Jugendlichen müssen sich an die Gesetze halten. Überdies sind viele Vorschläge der Experten ins Gesetz eingeflossen.
Die Novellierung des Strafgesetzbuches bringe zwar einige Verbesserungen, aber großteils doch Verschlechterungen für die Jugend, erklärte Abgeordneter PENDL (S). Nur mit dem Einsperren allein könne es noch nicht getan sein; wichtig seien vor allem eine sinnvolle Betreuung und Beschäftigung im Strafvollzug.
Abgeordneter MIEDL (V) machte darauf aufmerksam, dass die Präventionskonzepte zunehmend versagen und immer mehr Jugendliche in die Drogenkriminalität abrutschen. Es sei daher im Gesetz vorgesehen, dass mit gemeinnützigen therapeutischen Einrichtungen Verträge abgeschlossen werden können.
Bei der Abstimmung wurde das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, in der Fassung eines Zusatz- bzw. Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.
G-ANTRAG 82/A BEZÜGLICH NOVELLIERUNG DES § 64 STGB
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Abgeordnete Mag. WURM (S) übte Kritik an dem vorliegenden Entwurf, da es nicht so sein soll, dass österreichische Staatsbürger sich in Deutschland nach dem Verbotsgesetz betätigen. Bedauerlich sei auch, dass die Regierungsparteien nicht auf eine Kompromissvariante eingeschwenkt sind.
Abgeordneter Dr. OFNER (F) konnte sich der Kritik seiner Vorrednerin nicht anschließen und meinte, dass man sich bemühen solle, mehr politische Überzeugungsarbeit zu leisten und nicht alles über den Staatsanwalt oder die Gefängnisse laufen solle.
Wenn man dem Antrag der Grünen nicht zustimme, dann bedeute dies eine geistige Inschutznahme von potentiellen neonazistischen Tätern, die im Ausland ihr Unwesen treiben, argumentierte Abgeordnete Mag. STOISITS (G).
Justizminister Dr. BÖHMDORFER stellte klar, dass es im deutschen Rechtssystem diese Lücke gebe, man habe zwar mit der deutschen Justizministerin gesprochen, aber bedauerlicherweise keine Lösung gefunden.
Der (negative) Bericht des Justizausschusses wurde sodann mehrheitlich angenommen.
NOVELLIERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE ORGANISATION DER UNIVERSITÄTEN , DER UNIVERSITÄTEN DER KÜNSTE UND DES HOCHSCHUL-TAXENGESETZES 1972 * S-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 274/A(E) BETREFFEND FREIEN ZUGANG ZU ALLEN BILDUNGSINSTITUTIONEN
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Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) führte aus, dass den Einwänden im Ausschuss weitgehend Rechnung getragen wurde. In diesem Zusammenhang hob der Redner u.a. die Verbesserungen bei den Gastprofessuren sowie die Umsetzung des Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes positiv hervor. Kritisch betrachtete er jedoch die "Demontage des freien Hochschulzuganges".
Abgeordneter Dr. GRAF (F) brachte eingangs einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, der u.a. die Einführung des "E-Votings" auf den Unis vorsieht. Weiters wird Ministerin Gehrer in einem Entschließungsantrag ersucht, dem Parlament einen Bericht über die Umsetzung und die entstehenden Kosten des E-Votings vorzulegen. Was die Ausgliederung der Unis betrifft, so lade er alle ein, an einer offenen Diskussion teilzunehmen. Zudem werden Enqueten und zwei Begutachtungsverfahren stattfinden.
Trotz einiger Mängel werde er dem Gesetz zustimmen, kündigte Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) an. Er hätte sich jedoch einen etwas mutigeren Gesetzesentwurf gewünscht. Hinsichtlich der Neuregelungen für Ärzte merkte er an, dass eine Differenzierung zwischen Humanmedizinern und Zahnärzten schon aufgrund der Rechtsvorschriften auf EU-Ebene notwendig geworden ist.
Abgeordnete Dr. BRINEK (V) stellte grundsätzliche Überlegungen zur Reform der Universitäten an und regte an, die "große Selbständigkeit im Blick zu haben". Was die Reform des Dienstrechts anbelangt, so wurde das vorgestellte Vier-Säulen-Modell im Grunde als gut befunden, da es einen Ausgleich zwischen Kontinuität und Flexibilität bringt, argumentierte sie.
Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass die heutige Novelle die letzte Reparatur eines halbherzigen Versuchs in Richtung Autonomie sei. Nun habe es nach Meinung des Redners darum zu gehen, die Universitäten in die Vollautonomie zu begleiten.
Abgeordnete Mag. HAKL (V) begrüßte die Erleichterungen bei der Einrichtung und beim Besuch von postgraduellen Universitätslehrgängen und hob weiters die Vereinfachung der Bestellung von Vertragsprofessoren als positiv hervor, in der sie vor allem Vorteile für Frauen sah.
Bundesministerin GEHRER lud alle Abgeordneten zur konstruktiven Mitarbeit am neuen Dienstrecht für die Universitätslehrer ein. "Bedenkenträger", die jegliche Neuerungen ablehnen, akzeptiere sie dabei aber nicht, gab sie zu bedenken.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in dritter Lesung in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen. Der (negative) Bericht des Ausschusses über den SP-Antrag betreffend freien Zugang zu allen Bildungsinstitutionen wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
ÄNDERUNG DES HOCHSCHÜLERSCHAFTSGESETZ ES 1998 * S-ANTRAG 87/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES HOCHSCHÜLERSCHAFTSGESETZ ES
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Abgeordnete Mag. PLANK (S) unterstützte ausdrücklich das E-Voting und stellte fest, beim vorliegenden Antrag habe die Regierung die Bedenken der Opposition und des Datenschutzrates ernst genommen. Handlungsbedarf ortete Plank allerdings bei der Regelung der Vertretung der Studierenden an Fachhochschulen sowie bei der Einführung des passiven Wahlrechts für ausländische Studierende.
Abgeordneter Dr. GRAF (F) bezeichnete die Einführung des E-Votings an den Universitäten als Pionierarbeit und zeigte sich erfreut darüber, dass im Zuge der Ausschussdebatte noch Verbesserungen möglich waren.
Ein von Graf eingebrachter F-V-S-Entschließungsantrag hatte die Klarstellung zum Inhalt, dass die Kosten des E-Votings nicht auf die Studierenden übertragen werden.
Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) meinte hingegen, die Studierenden hätten andere Prioritäten als das E-Voting. Der Redner kritisierte insbesondere, die Durchführung des Vorhabens sei derart kompliziert, dass man darin keinen Beitrag zur Rechtssicherheit sehen könne. Er kündigte allerdings an, dass er in dritter Lesung diesem Gesetz zustimmen werde, da seiner Meinung nach das E-Voting grundsätzlich zukunftsweisend sei.
Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) äußerte sich zustimmend zum E-Voting, schränkte aber ein, diese Form der Stimmabgabe werde nicht reichen, um die Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen zu erhöhen. Dazu sei es vielmehr notwendig, dass sich die ÖH stärker für die Studenten einsetzt und mehr Service bietet.
Das Gesetz wurde in dritter Lesung einstimmig angenommen. Der V-F-S-Entschließungsantrag betreffend E-Voting wurde mehrheitlich angenommen.
ÄNDERUNG DES RINDFLEISCH-ETIKETTIERUNGSGESETZ ES UND DES LEBENSMITTELGESETZES * TIERMEHL-GESETZ * G-ANTRAG 184/A(E) BETREFFEND LEBENSMITTELVERZEICHNIS * G-S-ANTRAG 218/A(E) BETREFFEND OBLIGATORISCHE KENNZEICHNUNG DER EIER NACH DER HALTUNGSFORM * G-ANTRAG 241/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES LEBENSMITTELGESETZES 1975 * S-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 242/A(E) BETREFFEND MASSNAHMEN GEGEN DEN ILLEGALEN EINSATZ VON ANTIBIOTIKA , LEISTUNGSFÖRDERERN UND HORMONEN UND MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER ANTIBIOTIKARESISTENZ * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 5/A(E) BETREFFEND UMSETZUNG DER FORDERUNGEN DES GENTECHNIK-VOLKSBEGEHRENS * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 100/A(E) BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ ZUM SCHUTZ VOR NICHT-IONISIERENDER STRAHLUNG
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Abgeordnete HUBER (S) bezeichnete die Änderungen des Lebensmittelgesetzes als völlig unzureichend, der Verunsicherung der Konsumenten entgegenzuwirken. Die Strafen seien zu weich und würden vor allem nicht die verantwortlichen Firmenleitungen, sondern bloß kleine Angestellte und Filialleiter treffen, kritisierte sie.
Abgeordnete ACHATZ (F) begrüßte hingegen das vorliegende Maßnahmenpaket und meinte an die Adresse der SPÖ gerichtet, diese Schritte hätten eigentlich schon von Ministerin Prammer gesetzt werden können. Den Sozialdemokraten warf Achatz mit scharfen Worten vor, in ihren heutigen Redebeiträgen österreichische Lebensmittel zu diffamieren.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) zeigte sich irritiert darüber, dass die Regierungsparteien heute weitergehende Initiativen der Grünen auf verschärfte Kennzeichnung der Lebensmittel ablehnen werden.
Abgeordnete Mag. PECHER (V) bemerkte, die österreichische Landwirtschaft werde schlechter gemacht, als sie ist. Es gebe in Österreich keinen einzigen BSE-Fall, die heimischen Vorschriften seien strenger als jene im Ausland.
Die vorliegende Novelle zum Lebensmittelgesetz berücksichtigt nach Einschätzung Pechers den Wunsch der Konsumenten nach Sicherheit und schützt darüber hinaus die Unternehmen vor Schäden durch voreilige Veröffentlichung von noch nicht endgültigen Untersuchungsergebnissen.
Abgeordneter Dr. BAUER (S) trat für eine Kennzeichnung ein, durch die die Herkunft des Produktes eindeutig nachgewiesen werden kann. In diesem Sinn wäre es notwendig Rinderdatenbanken einzuführen, unterstrich Bauer.
In einem Entschließungsantrag forderte der Redner ein Verbot von Knochenmehl bei Nahrungsergänzungsmitteln.
Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) betonte, neben verstärkten Kontrollen müsse es auch strengere Strafen bei Gesetzesverstößen geben.
Abgeordneter PRINZ (V) rief zur Fairness mit den Bauern auf und stellte kritisch fest, er habe den Eindruck, manche in Politik und Medien hätten sich einen BSE-Fall in Österreich geradezu gewünscht.
Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) machte die ÖVP und insbesondere den Landwirtschaftsminister für die Fehlentwicklungen verantwortlich und warf ihnen vor, durch ihre Weigerung, die Initiativen der Opposition zu unterstützen, würden sie die Konsumenten einem unkontrollierbaren Gesundheitsrisiko aussetzen.
Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F) war der Ansicht, dass eine lückenlose Rückverfolgung der missbräuchlichen und illegalen Anwendung von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen nicht wirklich erfolgreich sein könne, da ein primär Schuldiger nicht gefunden werden könne. Die Rednerin sah die "Causa Schweinerei" als Chance für einen Neubeginn, wobei Maßnahmen nicht nur auf nationaler, sondern auch auf EU-Ebene ergriffen werden müssen.
Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) wies darauf hin, dass seit vielen Jahren bekannt sei, dass Bakterien und andere Erreger die Eigenschaft haben, sich auf raffinierte Art und Weise gegen ihre Feinde, nämlich die Antibiotika zu wehren. Weiters gab er zu bedenken, dass über 50 % aller Antibiotika in der Landwirtschaft verwendet werden, und nur 20 % davon in therapeutischer Absicht.
Auch Abgeordnete STEIBL (V) vertrat die Ansicht, die Krise als Chance zu sehen. Einerseits sollte eine einheitliche Kennzeichnung geschaffen werden und andererseits müsse den Konsumenten vermittelt werden, dass für gute Produkte auch ein fairer Preis verlangt werden könne.
Staatssekretär Dr. WANECK führte in Richtung des Abgeordneten Prinz aus, dass Amtstierärzte Bedienstete der Länder sind und diese daher für eventuelle Nebenbeschäftigungen zuständig wären. Was die Eier-Kennzeichnung bezüglich der Haltungsformen betrifft, so betreffe dies die Marktordnungsrichtlinien der EU und sei nicht Angelegenheit des Lebensmittelrechtes. Hinsichtlich der Rindfleisch-Etikettierung stellte Waneck fest, dass Österreich einen Weg gegangen sei, der über die Standards der EU hinausgehe und eine freiwillige Etikettierungsmöglichkeit vorsehe. Ablehnend stand er der Forderung nach Einführung von so genannten "schwarzen Listen" gegenüber. In diesem Zusammenhang machte er darauf aufmerksam, dass Beanstandungen bereits veröffentlicht werden. In der Frage der Handymasten gehe sein Ressort sehr verantwortungsvoll vor, führte Waneck aus, er habe vor kurzem eine Kommission einberufen, die die neuesten Erkenntnisse in diesem Bereich in ihre Überlegungen einbeziehen werde.
Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) kritisierte, dass manche Experten die Bevölkerung durch irreführende Aussagen verunsichern.
Abgeordnete Mag. MIKL-LEITNER (V) meinte, dass die Oppositionsparteien auch einen großen Beitrag zur Verunsicherung der Konsumenten geleistet haben. Es müssen rasche Maßnahmen ergriffen werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Fleischqualität wieder zurückzugewinnen.
Bei der Abstimmung wurden das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und die Änderung des Lebensmittelgesetzes sowie das Tiermehl-Gesetz mehrheitlich angenommen. Der S-Entschließungsantrag betreffend ein Verbot von Knochenmehl in Nahrungsergänzungsmitteln fand nicht die notwendige Mehrheit. Die (negativen) Berichte des Gesundheitsausschusses über die Anträge der Oppositionsparteien wurden mehrheitlich angenommen.
V-F-ANTRAG 341/A BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES APOTHEKENGESETZES
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Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) erinnerte daran, dass in der Hausapothekenfrage zunächst eine gegen jede gesundheitspolitische Vernunft verstoßende Lösung durchgedrückt hätte werden sollen, die die Arzneimittelversorgung nachhaltig geschädigt hätte. Nur durch die Hartnäckigkeit der Oppositionsparteien kam es zu einer Nachdenkpause und schließlich zu einer Kammereinigung.
Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) bedankte sich beim Staatssekretär und seinen Beamten, die nach wochenlangen Verhandlungen eine Lösung in der Apothekenfrage zustande brachten. Damit ist nun die Versorgung von über 2 Millionen Menschen auf dem Land gewährleistet, zeigte sich Pumberger erfreut.
Abgeordneter Dr. RASINGER (V): Es ist unkorrekt, wenn der Abgeordnete Kräuter im Zusammenhang mit der Einigung in der Hausapothekendebatte von Geschäftemacherei spreche. Gerade in dünnbesiedelten Gebieten könne man auf die Hausapotheken nicht verzichten.
Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) zeigte sich verwundert über das Engagement der ÖVP für weniger als 1 % aller niedergelassenen Ärzte. Damit die ärztliche Versorgung in den ländlichen Gebieten verbessert wird, sollten mehr Anreize für die Niederlassung von Medizinern geschaffen werden, schlug er vor.
Die Freiheitlichen werden dem Gesetzentwurf gerne zustimmen, weil dadurch eine flächendeckende und optimale Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten gesichert sei, urteilte Abgeordnete Mag. HARTINGER (F).
Nachdem 15 Jahre um eine Lösung gerungen wurde, habe man nun ein tragfähiges Gesetz geschaffen, das die gesundheitspolitische Versorgung des Landes bis hinein in die letzten Täler sichere, betonte Abgeordneter Dr. LEINER (V).
In Richtung des Abgeordneten Kräuter stellte Abgeordnete Mag. HAKL (V) klar, dass mit dem Entwurf nicht den Wünschen der Lobbyisten, sondern den Interessen der Bevölkerung entsprochen werde.
Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) erinnerte nochmals an die Genesis dieses Gesetzes, die in einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes begründet ist. Dem Staatssekretär konstatierte er eine großartige Verhandlungsführung, er habe "das Unmögliche möglich gemacht".
Die Änderung des Apothekengesetzes wurde sodann mit großer Mehrheit angenommen.
S-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 222/A(E) BETREFFEND UNENTGELTLICHE AUSBILDUNG FÜR ALLE MEDIZINISCH-TECHNISCHEN DIENSTE ÜBER DIE BUNDESLÄNDERGRENZEN HINWEG * S-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 272/A(E) ZUR VORLAGE EINES UMFASSENDEN DROGENBERICHTES ÜBER DAS JAHR 1999 AN DAS PARLAMENT * S-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 223/A(E) BETREFFEND UMFASSENDE REFORM DER GESUNDHEITSBERUFE * G-ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 250/A(E) HINSICHTLICH SCHAFFUNG BARRIEREFREIEM ZUGANG ZU ARZTPRAXEN
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Abgeordnete SILHAVY (S) kritisierte eingangs, dass unterschiedliche gesundheitspolitische Anliegen der Opposition unter einem Tagesordnungspunkt verhandelt und somit mit einem Handstreich vom Tisch gewischt werden. Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung sei unglaubwürdig, meinte die Rednerin, weil zwar einerseits das Defizit der Krankenkassen nachhaltig reduziert werden soll, aber andererseits Mehrbelastungen in der Höhe von mehr als 3 Mrd. S beschlossen wurden.
Der Antrag der Abgeordneten Pittermann, wonach alle medizinischen Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten erhalten, sei hinfällig, sagte Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F), da die Regierungsfraktionen am 6. Juli 2000 bereits einen diesbezüglichen Antrag ins Parlament eingebracht haben. Auch die anderen drei Initiativen der Opposition seien aufgrund bereits eingeleiteter Schritte nicht mehr aktuell.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) verstand nicht, warum die behinderten Menschen immer wieder vertröstet werden und daher der Gefahr ausgesetzt sind, dass ihnen die ärztliche Behandlung verweigert wird.
Dem Abgeordneten Dr. LEINER (V) war es ein großes Anliegen, dass rasche Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsberufe ergriffen werden. Vehement sprach er sich gegen die Liberalisierung von Cannabis aus, da die Einnahme laut Experten - entgegen den Aussagen der Grünen - sehr wohl zu Abhängigkeit und bleibenden Schäden führe.
Abgeordnete REITSAMER (S) forderte abermals eine Gleichbehandlung der Ausbildung für medizinisch-technische Dienste, die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt ist, und bedauerte, dass einem entsprechenden Antrag ihrer Fraktion nicht zugestimmt werde. Unverständlich sei für sie auch, dass dem Ansinnen von Abgeordneter Haidlmayr betreffend die Schaffung von barrierefreien Zugängen zu Arztpraxen nicht entsprochen werde.
Abgeordnete WOCHESLÄNDER (F) stand dem Antrag von Haidlmayr positiv gegenüber. Eine Umsetzung dieses Vorschlages sei aber aufgrund der natürlichen Gegebenheiten, vor allem im städtischen Bereich, nicht möglich.
Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) appellierte an die Vertreter der ÖVP, in der Drogendebatte etwas mehr Mut zu zeigen.
Abgeordneter Dr. RASINGER (V) warf der SPÖ ein verwaschenes Verhältnis zu Drogen vor. Während Bürgermeister Häupl in Wien eine restriktive Drogenpolitik vertritt, verlange die Parlamentsfraktion eine Aufweichung der gesetzlichen Regelungen, kritisierte er.
Staatssekretär Dr. WANECK hielt zur Drogenpolitik fest, die Regierung wolle die Bestrafung der Dealer, aber auch seriöse und erfolgsorientierte Therapieversuche bei den Süchtigen.
Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) wandte sich gegen eine Kriminalisierung der Süchtigen und warf den Regierungsparteien vor, die Drogendebatte für den Wiener Wahlkampf zu missbrauchen.
Abgeordneter BROSZ (G) erinnerte daran, dass VP-Gesundheitssprecher Rasinger 1994 noch gegen ein Verbot von Cannabis war.
Bei der Abstimmung wurden die Initiativen der SPÖ betreffend unentgeltliche Ausbildung für die medizinisch-technischen Dienste, Vorlage eines Drogenberichtes und Reform der Gesundheitsberufe sowie der Antrag der Grünen (Schaffung von barrierefreien Zugang zu Arztpraxen) abgelehnt.
ERSUCHEN DES LG FÜR STRAFSACHEN WIEN UM ZUSTIMMUNG ZUR BEHÖRDLICHEN VERFOLGUNG DES ABGEORDNETEN ING. WESTENTHALER
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Bei der Abstimmung wird einer behördlichen Verfolgung mehrheitlich zugestimmt.
DEBATTE ÜBER EINSETZUNG EINES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES
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Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) wies auf das Ausmaß des Schweineskandals hin und forderte eine lückenlose Aufklärung auch der politischen Verantwortung. Wenn man jetzt wieder zur Tagesordnung übergeht und alles unter den Tisch kehrt, dann wird es unmöglich das Vertrauen der Konsumenten wiederherzustellen, warnte sie.
Abgeordneter Mag. MAIER (S) schloss sich seiner Vorrednerin vollinhaltlich an, wobei er insbesondere Systemfehler und Mängel in der Vollziehung ansprach.
Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) meinte, wenn die Regierung heute diesem Untersuchungsausschuss nicht zustimme, dann decke sie illegale Praktiken.
Bei der Abstimmung werden die Anträge von SPÖ und den Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt.
KURZDEBATTE ÜBER FRISTSETZUNGSANTRAG VON ÖVP UND FPÖ ZUR "KOMM-AUSTRIA"
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Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) erläuterte in der Kurzdebatte, die Koalition habe den Fristsetzungsantrag eingebracht, weil eine dringende Erledigung der Lizenzanträge von Privatrundfunkveranstaltern notwendig sei. Er erinnerte daran, dass der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr sehr viele Lizenzen von Privatrundfunkbetreibern aufgehoben habe, weil seiner Ansicht nach eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag als Lizenzbehörde verfassungswidrig sei. Die Einrichtung einer unabhängigen Medienbehörde hätte eine solche Lizenzbehörde entbehrlich gemacht, erklärte Krüger, da dafür aber keine Zweidrittelmehrheit gefunden wurde, müsse nun eine weisungsgebundene Behörde geschaffen werden. Die gesetzte Frist bis zum 28. Februar 2001 begründete er damit, dass sich die Abgeordneten "nicht weiter spielen" dürften, wenn sie keine Insolvenzlawine für Privatradiobetreiber auslösen wollten.
Abgeordneter SCHIEDER (S) erachtet die Frist bis zum 28. Februar als viel zu kurz, um die von Krüger angesprochene wichtige Materie angemessen zu behandeln. Seiner Meinung nach wäre die Einsetzung eines Unterausschusses und die Abhaltung eines Hearings erforderlich. Die kurze Frist zeige, so Schieder, dass die Koalition sowohl das Thema als auch den Nationalrat nicht ernst nehmen würden und auf Anregungen der Opposition nicht eingehen wolle.
Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) bedauerte, dass die Opposition gestern die Einrichtung einer unabhängigen Medienbehörde abgelehnt habe. Ihr zufolge hat die Koalition monatelang versucht, Gespräche darüber zu führen. Baumgartner-Gabitzer glaubt, dass die SPÖ überhaupt keine unabhängige Medienbehörde anstrebe, sondern das "Mikadospiel" in der Medienpolitik, das seit 15 Jahren betrieben werde, fortsetzen wolle: Der erste der sich rührt, hat verloren.
Für Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) drängt sich, wie sie sagte, der Eindruck auf, dass die Koalition von vornherein eine einfachgesetzliche Regelung wollte und nicht wirklich an einem Verfassungskonsens interessiert gewesen sei. Sie selbst hält eine weisungsgebundene Behörde immer noch für besser als eine "pseudounabhängige" Behörde. Die von Abgeordnetem Krüger eingemahnte Rechtssicherheit für Privatradiobetreiber hätte nach Auffassung von Petrovic durch die Zustimmung der Koalition zu Alternativvorschlägen von SPÖ und Grünen erreicht werden können.
Der Antrag der Koalitionsparteien, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den VP-FP-Antrag 370/A eine Frist bis zum 28. Februar 2001 zu setzen, wurde mehrheitlich angenommen. (Schluss)
Stichworte
Links
- 244/A(E) - "Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet"
- 274/A(E) - freier Zugang zu allen Bildungsinstitutionen
- 87/A - Hochschülerschaftsgesetz
- 242/A(E) - Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika,
- 241/A - Lebensmittelgesetz 1975
- 388 d.B. - Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und Lebensmittelgesetz 1975
- III-45 d.B. - Auftragsvergaben im Bundesstraßenbau und Bundeshochbau;
- 82/A - Strafgesetzbuch (StGB),
- 218/A(E) - obligatorische Kennzeichnung der Eier nach der Haltungsform
- 455 d.B. - Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird
- 461 d.B. - transmissiblen spongiformen Enzephalopathien Verfütterung von tierischem Protein
- III-70 d.B. - Wildschadensbericht 1999
- 56/NRSITZ - 56. Sitzung des Nationalrats vom 1. und 2. Februar 2001
- 199/A(E) - Anpassungen des Forstrechts an die naturschutzfachlichen Erfordernisse
- 5/A(E) - Umsetzung der Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens
- 345 d.B. - Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird
- 311/A - Jugendgerichtsgesetz 1988,
- 184/A(E) - Lebensmittelverzeichnis
- 100/A(E) - ein Bundesgesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung
- 389 d.B. - Organisation der Universitäten, Hochschul-Taxengesetz 1972
- III-61 d.B. - Grüner Bericht 1999 sowie Empfehlungen 2000 der Kommission gemäß § 7 LWG
- 394 d.B. - Hochschülerschaftsgesetz 1998