Parlamentskorrespondenz Nr. 260 vom 02.04.2001

NEUERLICHER BESCHLUSS DES NATIONALRATS ZUR AMBULANZGEBÜHR

Heftige Attacken der Oppositionsfraktionen

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat heute der Nationalrat neuerlich die - in Details modifizierte - Regelung der Ambulanzgebühren beschlossen. In der Debatte hatten die Redner der Oppositionsfraktionen heftige Attacken sowohl auf den Inhalt wie auf das Tempo der Neuregelung vorgetragen. Vor der Plenarsitzung des Nationalrats hatte der Sozialausschuss sich mit dem Thema befasst, sich aber ohne Ergebnis vertagt. Im Anschluss an den Beschluss zur Ambulanzgebühr nahm der Nationalrat seine Beratungen zum Budget 2002 wieder auf.

Eingeleitet wurde die Debatte über die Neugestaltung der Ambulanzgebühren mit einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Abgeordnetem ÖLLINGER (G). Er wies darauf hin, dass es nicht gelungen sei, die Beratungen über das Thema im Sozialausschuss abzuschließen und diese daher vertagt worden seien. Dazu hielt Nationalratspräsident Dr. FISCHER fest, die Frist für den Sozialausschuss zur Berichterstattung über den Antrag der Koalitionsparteien sei am 30. März abgelaufen, daher habe in der heutigen Nationalratssitzung eine Debatte darüber stattzufinden.

Vor Eingang in die Rednerliste berichtete der Obmann des Sozialausschusses, Abgeordneter DIETACHMAYR (S), über die Beratungen im Ausschuss. Er wies u.a. darauf hin, dass es die Koalition abgelehnt habe, zwei Vertreter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und vier Vertreter des Seniorenrates zum Expertenhearing beizuziehen. Sie sei auch dagegen gewesen, ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Antrages einzuholen. Zur Zeit sind Dietachmayr zufolge die Beratungen des Sozialausschusses auf Grund der beginnenden Nationalratssitzung auf unbestimmte Zeit unterbrochen, obwohl noch zahlreiche Wortmeldungen offen seien und die geladenen Experten und Expertinnen noch nicht alle Fragen der Abgeordneten beantworten konnten.

Als Erstredner wertete SPÖ-Klubobmann Dr. GUSENBAUER die Vorgangsweise der Koalition in Sachen Ambulanzgebühren als Musterbeispiel für "Chaos", "Husch-Pfusch" und "die fortgesetzte Arroganz der Regierung". Er gab zu bedenken, dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bezüglich der Aufhebung der Ambulanzgebühren noch nicht einmal vorliege, die Opposition die geplanten Abänderungen nicht kenne, die Ausschussberatungen nicht abgeschlossen seien und auch noch nicht alle Experten gehört wurden. Trotz dieser Mängel wolle die Koalition dieses Gesetz heute beschließen. Für Gusenbauer ist das ein Bruch der Usancen im Parlament und "die Fortsetzung des Kurses des rücksichtslosen Drüberfahrens". Und das, obwohl Koalitionsvertreter ein sorgfältigeres Vorgehen bei Gesetzesinitiativen versprochen hätten.

Gusenbauer kritisierte aber nicht nur die Vorgangsweise der Koalition, sondern auch den Inhalt des vorliegenden Gesetzesantrags. Er ortet eine "soziale Verschärfung" gegenüber den derzeit geltenden Bestimmungen und stellte in Abrede, dass es zum gewünschten Lenkungseffekt kommen werde, da die Patienten in vielen Fällen keine Alternative zu einem Ambulanzbesuch hätten. "Das ist nicht mehr und nicht weniger eine Krankenbestrafungssteuer, die Sie hier planen", sagte der SPÖ-Chef. Die Regierung wolle auf billige Art und Weise zu Geld kommen. Die SPÖ fordert ihm zufolge rückwirkend eine gänzliche Abschaffung der Ambulanzgebühren.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) verteidigte hingegen die Ambulanzgebühren. "Wir brauchen dieses wichtige Steuerungselement", bekräftigte er. Zudem würde das Geld für den Ausbau des Gesundheitswesens benötigt.

Der Gesundheitssprecher der ÖVP wies darüber hinaus den Vorwurf zurück, wonach die Ambulanzgebühren unsozial seien. Die Solidarität der Gesunden mit den Kranken müsse auch in Zukunft aufrecht erhalten bleiben, sagte er, daran würden auch die neuen Selbstbehalte im Ambulanzbereich nichts ändern. Bedürftige seien ohnehin davon ausgenommen. Rasinger machte zudem geltend, dass die Kosten in den Ambulanzen drei- bis viermal so hoch wären wie im niedergelassenen Bereich.

Der SPÖ hielt Rasinger vor, "jeder vernünftigen Maßnahme" im Gesundheitsbereich ihre Zustimmung zu verweigern. Damit betreibe sie nicht nur Problemverweigerung, sondern verunsichere die Patienten. Es gebe jetzt schon eine Reihe von Selbstbehalten wie die Rezeptgebühr, Selbstbehalte bei Heilbehelfen, die Krankenscheingebühr sowie Selbstbehalte von Beamten und Gewerbetreibenden, machte Rasinger in Richtung SPÖ geltend.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) unterstrich, die Grünen würden sich zur Budget-Verantwortlichkeit bekennen, er wandte sich aber dagegen, auf Kosten jener zu sparen, die ohnehin schon durch ihre Krankheit mehr als geprüft seien. Zudem machte er geltend, dass die meisten Spitalsambulanzen Sonderambulanzen seien, deren Leistungen im niedergelassenen Bereich nicht angeboten würden.

Nach Ansicht von Grünewald hat sich die bisherige Einhebung der Ambulanzgebühren "chaotisch" gestaltet. So seien auf Grund patientenfreundlicher Gesetzesinterpretation in Innsbruck von 75.000 Ambulanzbesuchen lediglich 20 als gebührenpflichtig eingestuft worden. In der Argumentation der Koalition sieht Grünewald mehrere Widersprüche. So wolle man beispielsweise Leistungen in den niedergelassenen Bereich verlagern, gleichzeitig dort aber 1,5 Mrd. S einsparen. Weiters würde das österreichische Gesundheitssystem einerseits gelobt, andererseits als "marod" bezeichnet.

Für Abgeordneten Dr. PUMBERGER (F) ist die Einführung der Ambulanzgebühren keine unsoziale, sondern eine vernünftige Maßnahme. Er hielt fest, dass alle sozial Bedürftigen von der Gebühr ausgenommen seien und für alle anderen ein Maximum von 1.000 S pro Jahr gelte. Pumberger zufolge ist es notwendig, die Patienten in den niedergelassenen Bereich umzulenken, wo eine gleich gute, aber billigere Behandlung gesichert sei.

Pumberger unterstrich, dass es gegenüber der ursprünglichen Regelung bei den Ambulanzgebühren zahlreiche Verbesserungen gebe. So seien in Zukunft Kinder ebenso davon ausgenommen wie Schwangere bei Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Dialyse-Patienten oder Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Zudem werde die Notfallregelung klar definiert und so jede Rechtsunsicherheit beiseite geschafft.

Pumberger brachte darüber hinaus einen Abänderungsantrag ein, der in Detailbereichen noch Änderungen gegenüber dem Antrag der Koalitionsparteien enthält. So wird klar gestellt, dass auch Bezieher einer Waisenpension von der Ambulanzgebühr ausgenommen sind, wenn sie über kein anderes Einkommen verfügen, und dass bei einer Weiterverweisung von einer Ambulanz zu einer anderen im Zusammenhang mit ein- und demselben Behandlungsfall der Behandlungsbeitrag nur einmal zu entrichten ist. Neu ist außerdem eine Ausnahme für Patienten mit einer Strahlen- oder Chemotherapie. Die mit der Einhebung des Behandlungsbeitrages verbundenen Verwaltungskosten werden mit 6,5 % begrenzt.

Notwendig ist die Einführung der Ambulanzgebühren nach Auffassung Pumbergers nicht zuletzt deshalb, da es nach 30 Jahren SPÖ-Gesundheitspolitik keine gesicherte Finanzierung des Gesundheitswesens mehr gebe. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass bereits unter früheren SPÖ-Regierungen nicht nur die Beiträge erhöht, sondern auch die Rezeptgebühren angehoben worden seien, eine Krankenscheingebühr eingeführt und das Taschengeld von Behinderten gekürzt wurde. Zudem würden bereits zwei Millionen Österreicher Behandlungsbeiträge bei Ambulanzbesuchen zahlen.

Abgeordnete SILHAVY (S) lehnte die Regelung als unsozial und "menschenverachtend" ab, sprach von Abbau des Sozialstaates und zweifelte auch an der Verfassungskonformität. In einem Abänderungsantrag forderte sie die Abschaffung der Gebühr, wobei sie an die Regierung appellierte, soziales Gewissen zu zeigen.

Gesundheitsminister Mag. HAUPT betonte, die SPÖ habe eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für alle verlangt. Damit hätten auch jene zahlen müssen, die nun von der Ambulanzgebühr befreit sind. Der Ressortchef machte die SPÖ und die Vertreter der Arbeiterkammer im Hauptverband für die Strukturprobleme außerhalb der Krankenanstalten, insbesondere für fehlende Planstellen von niedergelassenen Ärzten und Fachärzten, verantwortlich. Er kündigte gesetzliche Schritte an, um Gruppenpraxen zu forcieren und die extramurale Vorsorge zu verbessern. Die Kritik der Sozialdemokraten bezeichnete Haupt unter Hinweis auf die von SP-Ministern eingeführten Rezeptgebühren und Behandlungsbeiträge als unzulässig.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) gab zu bedenken, wenn man wolle, dass die Solidargemeinschaft die finanziellen Großrisiken im Gesundheitsbereich abdeckt, dann müsse man bereit sein, kleine finanzielle Risken wie Ambulanz- und Rezeptgebühren zu übernehmen. Für den Redner war die Regelung sozial verantwortlich, zumal mehr als 50 % von der Gebühr befreit sind.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) übte Zweifel an den Lenkungseffekten der Gebühr und wies darauf hin, dass 80 % der Ambulanzbesuche auf ärztliche Überweisung erfolgen. Auch hätten viele Menschen aus dem ländlichen Raum überhaupt keine Alternative zur Spitalsambulanz. In einem Entschließungsantrag verlangte Öllinger die ersatzlose Streichung der Gebühr, bot der Regierung aber auch eine Rückverweisung an den Ausschuss an.

Abgeordnete Mag. HARTINGER (F) erinnerte, die SPÖ habe laufend Selbstbehalte eingeführt und eingefordert. Sie warf den Sozialdemokraten fehlende Reformbereitschaft vor und stellte fest, hätte die SPÖ noch länger regiert, dann wäre das Gesundheitssystem heute unfinanzierbar.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) bezichtigte die Regierungsparteien der Unbelehrbarkeit. Statt die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof als Chance für eine Nachdenkpause zu nützen, werde jetzt durch die Reduzierung der Ausnahmen sogar noch ein Schäuflein nachgelegt, sagte der Redner, der sich in seiner Kritik auch durch die Bedenken Haiders und des ÖAAB bestätigt sah.

Abgeordneter DONABAUER (V) betrachtete die Ambulanzgebühr unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems und vermisste Alternativvorschläge der SPÖ. Er betonte, die Regierung habe sich bemüht, durch eine Reihe von Ausnahmebestimmungen auch die schwierigen Fälle zu lösen. Im Übrigen bezeichnete Donabauer die Ambulanzgebühr als SP-Idee aus dem Jahr 1995.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) warf dem Bundesminister vor, ihm sei es gleichgültig, was mit kranken Menschen in Österreich geschieht, und hielt es für unsozial, wenn behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in die Arztpraxis können, die Ambulanz aufsuchen und somit Ambulanzgebühr bezahlen müssen. Sie befürchtet aber, dass sich viele Menschen die Ambulanzgebühr nicht leisten werden können und somit eine Zwei-Klassen-Medizin entsteht. Sie appellierte auch an den Minister, von dieser Strafbesteuerung Abstand zu nehmen.

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F) warf der SPÖ sowie der Arbeiterkammer und dem ÖGB vor, keine sachliche Diskussion führen zu wollen und ausschließlich Fundamentalopposition zu betreiben. Die Sozialdemokraten wissen sehr wohl, dass ein Sanierungskurs notwendig und sinnvoll ist. Der Redner verteidigte die Einführung der Ambulanzgebühren, weil die Kosten in den Ambulanzen drei- bis viermal so hoch sind als bei den niedergelassenen Ärzten und es in anderen Sozialversicherungen bereits Selbstbehalte gibt. Selbst SPÖ-Leute fordern seit langem Lenkungsmaßnahmen, bemerkte er.

Abgeordneter LACKNER (S) sprach im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Ambulanzgebühr neu von einer Husch-Pfusch-Vorgangsweise und einem Management by Chaos. Auch meinte er, diese "Ambulanzstrafgebühr" werde man den Österreichern nicht schmackhaft machen können, und die SPÖ werde nicht der Steigbügelhalter der Regierung sein. Den Freiheitlichen warf der Redner vor, keine "Politik mit Herz und Hirn" zu machen.

Abgeordneter Dr. LEINER (V) erinnerte daran, dass man bereits 1976 bereit war, eine Strukturänderung im Gesundheitssystem durchzuführen. 1992 ging es unter anderem darum, ein Finanzierungssystem für die Sozialversicherungen zu finden, was aber nicht gemacht wurde. Endlich kann ein Schritt nach vorne gesetzt werden. Wir wollen, unterstrich der Redner, eine flächendeckende medizinische Versorgung gewährleisten und an der Peripherie sämtliche Gesundheitsberufe etablieren.

Abgeordnete Mag. PRAMMER (S) wies darauf hin, dass die Ambulanzgebühren nicht zur Spitalsfinanzierung verwendet werden, sondern 500 Mill. S sollen jährlich an die Bauern-Sozialversicherung gehen. Aus diesem Grunde sei dies keine Gebühr, sondern - genauso wie die Studiengebühr - eine Steuer. Sie sprach von Missbrauch und von politischer Nötigung und nimmt an, dass die Menschen in diesem Lande der Regierung die Rechnung hiefür präsentieren werde.

Abgeordneter DONABAUER (V) strich in einer tatsächlichen Berichtigung heraus, dass von der Ambulanzgebühr kein Geld an die SV-Bauern gehe.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) betonte, die jetzige Regierung habe den Schuldenberg in der Sozialversicherung abzubauen, und warf den sozialistischen Sozialministern vor, nie etwas in diesem Zusammenhang unternommen zu haben. Die Sozialdemokraten machen Dolinschek zufolge keine "Politik mit Herz", sondern eine "Politik mit Angst".

Abgeordnete Mag. PLANK (S) meinte, die Bundesregierung nütze sozial Schwache, Kranke und Hilfsbedürftige aus und degradiere sie zu Sanierern des Budgets. Die Bundesregierung bekennt sich ihrer Meinung nach dazu, dass die Gesunden nicht für die Kranken zahlen müssen. Menschen, die öfters eine ärztliche Hilfe brauchen, wurden schon vielfach bestraft, gab sie zu bedenken, jetzt komme noch die Ambulanzgebühr dazu. Die Regierung möchte das System treffen, treffe aber in Wirklichkeit die Menschen, die keine Arztwahl haben. Nehmen Sie diese unsoziale und ungerechte Maßnahme zurück, forderte sie abschließend.

Abgeordnete STEIBL (V) wies den Vorwurf der Zwei-Klassen-Gesellschaft zurück und machte darauf aufmerksam, dass Rollstuhlfahrer Pflegegeld erhalten, um Transportleistungen zuzukaufen. Den Oppositionsparteien warf die Rednerin vor, gegen jede vernünftige finanzielle Gesundung des Gesundheitssystems zu sein. Die ÖVP und ihr Regierungspartner haben im Zusammenhang mit dem Ambulanzbeitrag einen Steuerungseffekt erreicht, damit die notwendigen Mittel sozial gerecht verteilt werden.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) nahm Bezug auf eine Presseaussendung von Westenthaler im Hinblick auf die Befreiung von Lehrlingen von der Ambulanzgebühr und machte darauf aufmerksam, dass beim Lehrling, der zu Hause wohnt, 12,5 % des Familieneinkommens zur Lehrlingsentschädigung hinzugerechnet werden und der Lehrling somit nicht mehr unter die Grenze von 8.400 S fällt und somit nicht von der Ambulanzgebühr befreit ist.

Abgeordnete GATTERER (V) forderte, diese ungerechte Verunsicherung abzustellen. Sie wies weiters darauf hin, dass es gute Richtlinien für die Notfälle gibt, dass ein Steuerungs- und Lenkungseffekt erzielt wird und dass es sich um eine "Gebühr mit Augenmaß" handelt. Ohne großen bürokratischen Aufwand soll die Ambulanzgebühr, die, wie sie sagte, niemanden freut, aber eine gute Sache ist, vollzogen werden.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (F) machte in einer tatsächlichen Berichtigung darauf aufmerksam, dass alle Österreicher, die weniger als 8.437 S im Monat netto verdienen, von der Rezeptgebühr und somit automatisch von der Ambulanzgebühr befreit sind.

Abgeordnete BAUER (S) konstatierte eine allgemeine Verwirrung um die Ambulanzgebühren. Es gebe viele offene Fragen, aber keine Antworten. Die Regierung wolle diese Gebühren in einer Nacht- und Nebelaktion einführen, wiewohl hier noch eine ganze Menge vorab zu klären wäre. Diese Massnahme sei überdies sozial ungerecht und finanztechnisch kontraproduktiv, weshalb man auf ihre Einführung verzichten sollte.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) korrigierte in einer tatsächlichen Berichtigung die Aussagen des Abgeordneten Westenthaler. Abgeordneter WESTENTHALER (F) hinterfragte, ob es eine tatsächliche Berichtigung zu einer tatsächlichen Berichtigung geben könne. Präsident Dr. FASSLABEND pflichtete der Sichtweise Westenthalers bei, worauf Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) auf den Sachverhalt in dieser Causa hinwies.

Abgeordneter GRABNER (S) kündigte an, seine Fraktion werde wieder zum Verfassungsgerichtshof gehen, und die Regierungsparteien würden abermals eine Niederlage erleiden. Die Vorgangsweise dieser Regierung zeige, dass das Tempo nach wie vor nicht gedrosselt werde. Die Massnahme sei unsozial und daher abzulehnen.

Abgeordneter NÜRNBERGER (S) wies auf die Folgen dieser Massnahme für die Wiener Gebietskrankenkasse hin und meinte, die Pläne der Regierung seien in dieser Hinsicht kontraproduktiv, was sich an zahlreichen Details belegen lasse. Hier werde eine Gebühr beschlossen, bei der die Kosten mehr ausmachen würden als der zu erwartende Gewinn, und dies könne ja wohl nicht beabsichtigt sein. Dem Abgeordneten Westenthaler bot der Redner eine Wette an und meinte, sollte er, Nürnberger, in bezug auf die Lehrlinge hinsichtlich der Ambulanzgebühren Recht haben, dann solle der F-Klub deren Gebühren bezahlen.

In einer zweiten Wortmeldung meinte Sozialminister Mag. HAUPT, dass die Zahlen der Wiener Gebietskrankenkasse andere seien, weshalb die Kritik Nürnbergers unzutreffend sei. Die Pläne führten fraglos zu einer Verbesserung für die Gebietskrankenkasse. Im übrigen lud er das Haus ein, die Reformansätze der Regierung im Interesse der Bürger zu unterstützen. Im übrigen seien die sozial Bedürftigen ohnehin von den Gebühren ausgenommen, wodurch die Massnahmen sozial ausgewogen seien. Im Gesundheitssystem gebe es massiven Handlungsbedarf, die Regierung werde die Probleme entschlossen in Angriff nehmen, kündigte Haupt an.

In einer tatsächlichen Berichtigung beharrte Abgeordneter NÜRNBERGER (S) auf seinen Zahlen in bezug auf die WGKK.

Abgeordneter HAIGERMOSER (F) verteidigte die Pläne der Regierungsfraktionen und wies die Kritik der Opposition zurück, wobei er an die Fehler der Vergangenheit erinnerte, die nun eben entsprechende Gegenmassnahmen erforderlich machten. Ähnlich argumentierte auch der Abgeordnete Dr. FEURSTEIN (V), der meinte, man müsse beizeiten Reformen durchführen, um das hervorragende Niveau des heimischen Gesundheitssystems dauerhaft sichern zu können. Die Vorschläge der Opposition seien hiezu keine Alternative.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) hingegen unterstrich die Kritik der Opposition und forderte abermals, die Regierung möge auf die geplante Gebühr verzichten. Weiters bemängelte sie die konkrete Vorgangsweise, welche hier gewählt wurde. In diese Kerbe schlug weiters der Abgeordnete VERZETNITSCH (S).

Der Rückverweisungsantrag der Grünen wurde abgelehnt.

Bei der namentlichen bzw. getrennten Abstimmung verfielen die Abänderungsanträge der Sozialdemokraten sowie der G-Entschließungsantrag betreffend "Abschaffung der Krankensteuer der Ablehnung; der Gesetzentwurf wurde in der Fassung der Abänderungsanträge der Regierungsparteien (99 Ja-, 76 Nein-Stimmen) mehrheitlich angenommen. (Schluss)