Parlamentskorrespondenz Nr. 766 vom 13.11.2001

INNENAUSSCHUSS: NOCH KEINE EINIGUNG ÜBER BUNDESKRIMINALAMT

Regierungsparteien wollen weitere Gespräche mit der Opposition

Wien (PK) – Die Verhandlungen des Innenausschusses über die Errichtung eines Bundeskriminalamtes wurden heute unterbrochen. Die Regierungsparteien wollen noch weitere Gespräche mit den Oppositionsparteien führen, um in diesem, wie Abgeordneter Paul Kiss (V) sagte, "Jahrhundertwerk" zu einer Einigung im Verfassungsrang zu kommen. Die gegenständliche Regierungsvorlage beabsichtigt, zum Zwecke einer wirksamen bundesweiten Bekämpfung gerichtlich strafbarer Handlungen und zur Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der internationalen polizeilichen Kooperation mit 1. Jänner 2002 ein Bundeskriminalamt zu schaffen. Als zentrale Aufgaben sind neben grundsätzlichen Steuerungs- und Koordinationsaufgaben insbesondere die Bekämpfung der Geldwäscherei und des Drogenhandels sowie die Sicherung und allfällige Vernichtung von aufgefundenem Kriegsmaterial verankert. Außerdem sollen die Interpol, die nationale Europol-Stelle und das Sirene-Büro im Bereich des Bundeskriminalamtes angesiedelt werden. Formal wird das Bundeskriminalamt eine Organisationseinheit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit sein.

AIRLINES MÜSSEN PASSAGIERDATEN 10 TAGE AUFBEWAHREN

Nachdem der Verfassungsgerichtshof eine Passage im Fremdengesetz wegen nicht zureichender Klarheit als verfassungswidrig aufgehoben hat, hat der Innenausschuss jetzt eine Novellierung verabschiedet. Danach müssen Beförderungsunternehmen die Identitätsdaten der von ihnen beförderten Fremden und die Daten der für die Einreise erforderlichen Dokumente während der auf die Beförderung folgenden 10 Tage für eine Auskunft an die Grenzkontrollbehörde bereithalten. Vor Antritt der Reise hat der Beförderer die sachliche Richtigkeit des Reisedokuments durch Augenschein auf seine Plausibilität zu überprüfen. Auf Verstöße gegen diese Bestimmungen sind - in Übereinstimmung mit dem Schengen-Abkommen - Sanktionen in Höhe von 3000 Euro vorgesehen.

Während die Sprecher der Regierungsparteien die Änderung als Schritt zur Klarheit begrüßten, sahen die Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Gisela Wurm (beide S) praktische Probleme bei der Durchführung der Plausibilitätsprüfung durch das Beförderungsunternehmen. Die Sozialdemokraten erklärten sich grundsätzlich einverstanden mit den Intentionen der Novellierung, wünschten aber bis zum Plenum noch eine präzisere Gestaltung der Bestimmung über die Glaubhaftmachung.

Scharfe Kritik kam von den Grünen. Die Abgeordneten Therezija Stoisits und Madeleine Petrovic warfen der Koalition vor, staatliche Verpflichtungen nun wirtschaftlichen Unternehmungen aufzubürden, was zu Schikanen an den Fremden führen werde. Beförderungsunternehmen würden sich nun wegen der angedrohten Strafen weigern, potentielle Asylwerber ins Land zu bringen, befürchtete Petrovic.

Ein Antrag der Abgeordneten Stoisits auf Aufnahme eines entsprechenden Hinweises auf die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Abgeordneter Robert Egghart(F) sah in der Novelle eine Reaktion auf den 11. September und meinte überdies, Unternehmen, die Geschäfte mit den Reisenden machen, sollten auch gewisse Sorgfaltspflichten übernehmen.

Innenminister Ernst Strasser betonte, die gängige Praxis werde durch diese Novellierung nicht im geringsten geändert. Die Frage nach der Identität sei durchaus berechtigt und könne nicht als Schikanierung von Fremden gesehen werden. Diesbezügliche Vorwürfe der Grünen wies Strasser mit scharfen Worten zurück.

Die Änderung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet. (Schluss)