Parlamentskorrespondenz Nr. 254 vom 10.04.2002

ANTRÄGE (629 - 653)

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SPÖ: SCHUTZBESTIMMUNGEN GEGEN ALKOHOLMISSBRAUCH BEI JUGENDLICHEN BEIBEHALTEN    

Gegen den geplanten Entfall der Bestimmungen hinsichtlich des Ausschanks von Alkohol an Jugendliche sowie hinsichtlich der Regelung des Jugendgetränks und der Schutzbestimmungen gegen Alkoholmissbrauch in der Gewerbeordnung sprechen sich die Abgeordneten der Sozialdemokratischen Fraktion in einem Entschließungsantrag aus. Gleichzeitig treten sie für eine bundesweite Informationskampagne für den Handel und für die Gastronomie ein. Die Antragstellerinnen argumentieren, dass 8 % der 14jährigen im ländlichen Raum alkoholkrank und 12 % dieser Altersgruppe gefährdet sind und bei 20 % der Todesfälle von Jugendlichen Alkohol im Spiel ist. (629/A[E])

SPÖ: BERICHTE DER VOLKSANWALTSCHAFT IM PETITIONSAUSSCHUSS BEHANDELN

Der 25. Geburtstag der Volksanwaltschaft ist für die Vorsitzende des Petitionsausschusses Anlass, die "verfassungsrechtliche und geschäftsordnungsmäßige Situation der Volksanwaltschaft im Hinblick auf die Konformität zu den gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft" zu überprüfen und einer Diskussion zu unterziehen.

In einem Initiativantrag fordern daher die SP-Abgeordneten für die Volksanwaltschaft das Recht, nicht nur einmal jährlich dem Nationalrat und dem Bundesrat einen Wahrnehmungsbericht vorlegen, sondern in wichtigen Fragen auch Einzelberichte erstatten zu können. Diese Berichte sollen im Petitionsausschuss mit dem neuen Namen "Ausschuss für Angelegenheiten der Volksanwaltschaft, Petitionen und Bürgerinitiativen" beraten werden. Die SPÖ tritt auch dafür ein, das Mindestalter zur Unterstützung von Bürgerinitiativen von 19 auf 16 Jahre zu senken, um das politische Engagement der Jungendlichen zu fördern. Die geplanten Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz und in der Geschäftsordnung des Nationalrates finden sich im Antrag 630/A.

GRÜNE VERLANGEN VOLKSABSTIMMUNG ZUM KAUF DER ABFANGJÄGER

Die Erlassung eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes betreffend Abhaltung einer Volksabstimmung über den Ankauf von Abfangjägern beantragen die Grünen. Darin ist konkret festgelegt, dass der Ankauf sowie die Produktion von Kampfflugzeugen, Abfangjägern und Luftraumüberwachungsflugzeugen einer bundesgesetzlichen Ermächtigung bedarf, die einer Volksabstimmung vorzulegen ist. (631/A)

SPÖ FORDERT MITWIRKUNGSVERPFLICHTUNG VON TIERHALTERN BEI TIERSEUCHENBEKÄMPFUNG EIN

Eine Lücke im Rinderleukosegesetz bezüglich der Mitwirkungsverpflichtung von Tierhaltern bei der Seuchenbekämpfung orten die Abgeordneten der SPÖ. Sie fordern daher den zuständigen Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen auf, diese Mitwirkungsverpflichtung in allen Materiengesetzen zur Tierseuchenbekämpfung sicherzustellen und entsprechende Gesetzesvorlagen dem Nationalrat bis Ende Juni 2002 vorzulegen. (632/A[E])

SPÖ FORDERT BUNDESEINHEITLICHES GESETZ ZUR FISCHEREI

Ein Bundesrahmengesetz für die Fischerei, vorgelegt durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verlangen die Abgeordneten der SPÖ. Die AntragstellerInnen weisen insbesondere auf den bedeutenden Wirtschaftfaktor der Angelfischerei hin und bedauern die derzeit durch neun Ländergesetze vorhandene Zersplitterung der Regelungen.

Als vordringlich betrachten die SPÖ-Abgeordneten die Schaffung einheitlich behördlicher Fischereiberechtigungen, eine österreichweit einheitliche Prüfung, die Festsetzung gleicher Fischereistandards und die Umsetzung von EU-Bestimmungen. Ein Anliegen ist ihnen auch der generelle Verzicht auf lebende Köderfische, das Fischen mit Schonhaken und das Verbot von Wettfischveranstaltungen. Der österreichische Fischereibeirat sollte nach Auffassung der AntragstellerInnen gesetzlich institutionalisiert werden. (633/A[E])

SPÖ VERLANGT VORLAGE EINES BERICHTS ÜBER WIRKUNGSLOSE UND GEFÄHRLICHE HEILMETHODEN

Ein Rundschreiben der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse an ihre VertragsärztInnen betreffend die Verrechenbarkeit von Leistungen veranlasste SPÖ-Abgeordnete zwei Entschließungsanträge zu stellen. Darin wird der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2002 einen Bericht über Behandlungsmethoden der so genannten Alternativmedizin, die erwiesenermaßen wirkungslos bzw. für PatientInnen gefährlich sind, vorzulegen. (634/A[E]) und (635/A[E]).

SPÖ MAHNT NOVELLE ZUM GENTECHNIK-GESETZ EIN

Auf die Behebung einer Gesetzeslücke im Gentechnik-Gesetz bestehen die Abgeordneten der SPÖ. Dort sei zwar die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen als absichtliches Ausbringen definiert, der Fall von unabsichtlichen, also illegalen Freisetzungen werde damit jedoch nicht erfasst, so die Begründung des Antrags. Es sei daher weiterhin unklar, was in Folge einer unabsichtlichen Freisetzung zu geschehen hat, auch werde der Regress bei den verantwortlichen Firmen dadurch erschwert. Daher müsse im Gentechnik-Gesetz klargestellt werden, dass es sich bei der Auspflanzung von konventionellem Saatgut, welches mit verschiedenen gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist, um eine illegale Freisetzung handelt, für den der Verursacher, also der Saatgut-Erzeuger, voll haftbar zu machen sei. Darüber hinaus müsse der Schadens-Ersatzanspruch der Bauern sowie die genaue Durchführung der zu treffenden Maßnahmen festgelegt werden (636/A{E])

GRÜNE GEGEN GEHEIME ERHEBUNG DER FAMILIENSPRACHE

Die Grünen sprechen sich für die Abschaffung jener Bestimmungen des Volkszählungsgesetzes aus, die die geheime Erhebung der Familiensprache bzw. der Umgangssprache regeln. Diese Form der Erhebung sei nicht ohne Grund als „geheime Minderheitenfeststellung“ gedeutet worden, um daran Rechte zu knüpfen, kritisieren die AntragstellerInnen. Moderner Minderheitenschutz verstehe sich aber als Schutz der Minderheitenrechte als Individualrechte, unabhängig von der zahlenmäßigen Größe einer Minderheit, so die Begründung des Antrags. (637/A)

SPÖ WILL FÜR KONSUMENTEN VERBESSERTE GESETZESLAGE ZUM MASS- UND EICHWESEN

Aus wettbewerbs- aber auch aus konsumentenpolitischer Sicht erachten die SPÖ-Abgeordneten eine generelle Verbesserung der derzeitigen europäischen wie nationalen Gesetzeslage zum Maß- und Eichwesen für notwendig.

In einem Entschließungsantrag fordern sie eine Novelle zum Maß- und Eichgesetz, die folgende Grundsätze zum Inhalt hat: Einführung einer flächendeckenden Marktbeobachtung, drastische Erhöhung von Strafsanktionen bei Gesetzesverstößen, wie beispielsweise bei schlampigem Abfüllen, und Abschöpfung der auf diese Weise erzielten unlauteren Gewinne zur Finanzierung der Füllmengenkontrollen. Gleichzeitig schlagen sie eine Fertigpackungsverordnung vor, in der unter anderem eine Mindestmengenregelung vorgesehen ist und festgelegt wird, dass die Füllmenge vom Zeitpunkt des Verkaufs herangezogen wird. Darüber hinaus soll eine "Mogelverpackungsverordnung" erlassen werden, um Verstöße effektiv bekämpfen zu können. Schließlich sprechen sich die AntragstellerInnen für den Aufbau eines europaweiten gegenseitigen Informationssystems aus. (638/A[E]).

GRÜNE: MASSNAHMENPAKET FÜR ZIVILDIENER

Gleich drei Entschließungsanträge stellen die Grünen, in denen sie Verbesserungen für Zivildiener einfordern.

Bis 31. Mai 2002 soll nach ihren Vorstellungen die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, in dem ein Verpflegungsentgelt von 12,80 € pro Tag vorgesehen ist. Der Betrag soll mit 1.1. jedes Jahres gemäß Verbraucherpreisindex angehoben werden. (639/A[E])

Weiters soll die Pauschalvergütung monatlich 236,4 € betragen und ebenfalls an die Steigerung des Verbraucherpreisindexes angepasst werden. (640/A[E])

Schließlich treten die Grünen für eine Verkürzung des Zivildienstes auf acht Monate ein. (641/A[E])

GRÜNE: KEINE WEITERE FÖRDERUNG DES PENNÄLERRINGES

Gegen eine weitere Förderung des Pennälerringes durch das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen sprechen sich die Grünen in einem Entschließungsantrag aus. Sie begründen dies damit, dass verschiedene Mitgliedsorganisationen des ÖPR deutsch-nationale Aktivitäten entfalten und somit nicht die Anforderungen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes erfüllen. (642/A{E])

AUSFUHRFÖRDERUNGSGESETZ IST FÜR GRÜNE DRINGEND REFORMBEDÜRFTIG

Für dringend reformbedürftig erachten die Grünen das Ausfuhrförderungsgesetz. Sie kritisieren vor allem, dass es kaum öffentliche Berichte über die Tätigkeit der Kontrollbank und die Ergebnisse der Förderungsmaßnahmen gibt. In manchen Fällen unterstütze jedoch die Kontrollbank Projekte mit katastrophalen sozialen und ökologischen Folgen, z. B. das Ilisu-Staudamm-Projekt in der Türkei. Die Haftung erfolge jeweils ohne verbindliche Umwelt- und Sozialstandards und fast unter Geheimhaltung.

Die grüne Parlamentsfraktion fordert daher in einem Entschließungsantrag die Vorlage einer Novelle zum Ausfuhrförderungsgesetz, wodurch die Geheimhaltungspflicht gelockert und eine nachhaltige Entwicklung der geförderten Projekte als eines der Ziele der österreichischen Ausfuhrförderung festgeschrieben wird. Für Projekte in Entwicklungsländern soll es eine entwicklungspolitische Begutachtung geben. Für die Beurteilung der Projekte sieht der Antrag die Festschreibung klarer Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards vor, deren Einhaltung auch durch ein Verfahren garantiert wird. Schließlich verlangen die Grünen, dass die Berichtspflicht gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit verbessert wird und dass bei der Entwicklung neuer Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtskriterien das Parlament sowie entsprechende Nichtregierungs-Organisationen miteinbezogen werden. (643/A[E])  

GRÜNE UND SPÖ FORDERN VERBESSERUNG DES OPFERSCHUTZES

Den Rahmenbeschluss des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren sowie die Ankündigung des Justizministers, ein eigenes Opferhilfegesetz ausarbeiten zu lassen, nahmen Abgeordnete der Grünen und der SPÖ zum Anlass, einen Entschließungsantrag zu diesem Thema einzubringen. Sie verlangen die Vorlage eines solchen Gesetzes bis Juli 2002 und wollen darin unter anderem das Recht auf kostenlose Prozessbegleitung und Unterstützung von Opfern während des gesamten Strafverfahrens durch eine Opferschutzeinrichtung sowie ein Vertretungsrecht für Opferschutzeinrichtungen und das Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand für alle Gewaltopfer in Strafverfahren verankert sehen. Die Einvernahme von Gewaltopfern sollte möglichst bald nach der Tat in einer opfergerechten Umgebung durch geschulte Fachkräfte erfolgen. (644/A[E])

SPÖ WILL ECHTE GLEICHSTELLUNG VON EHELICHEN UND UNEHELICHEN KINDERN IM ERBRECHT

Die Neuformulierung des § 730 Abs. 2 ABGB durch das Erbrechtsänderungsgesetz 1989 habe sein Ziel, die erbrechtliche Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder herbeizuführen, nicht erreicht, meinen Abgeordnete der SPÖ. Untersuchungen hätten sogar unter Beweis gestellt, dass diese Bestimmung eine Vielzahl von Ungleichbehandlungen nicht nur zwischen ehelichen und unehelichen, sondern auch unter den ehelichen Kindern sowie zwischen den bereits Geborenen und den Ungeborenen verursache. In einem Entschließungsantrag fordern sie daher den Bundesminister für Justiz auf, dem Parlament eine Regierungsvorlage mit entsprechender Änderung des § 730 ABGB zuzuleiten. (645/A[E])

FPÖ UND ÖVP FÜR VERBESSERUNG DES RECHTLICHEN STATUS VON ANGEHÖRIGEN DER EXEKUTIVE UND ZIVILPERSONEN IM RAHMEN VON UN-MISSIONEN

Die Diskussion um die Rückholung eines österreichischen Polizisten, der im Verdacht steht, während seines UN-Einsatzes im Kosovo, Übergriffe begangen zu haben, machte auch die Öffentlichkeit auf den unterschiedlichen Status von UN-Soldaten einerseits und Exekutivbeamten sowie Zivilpersonen im UN-Einsatz andererseits aufmerksam. Soldaten unterstehen nämlich auch bei UN-Einsätzen weiterhin der Strafgerichtsbarkeit ihres Heimatstaates, bei der Exekutive und Zivilpersonen ist dies nicht der Fall. Zivilpersonen genießen nur für Handlungen Immunität, die sie in Wahrnehmung ihrer offiziellen Aufgaben gesetzt haben, Soldaten wird die absolute Immunität zugestanden.

In einem Dringlichen Antrag der beiden Koalitionsparteien FPÖ und ÖVP werden daher die Bemühungen der Außenministerin um eine Verbesserung des Immunitätsschutzes von Angehörigen der Exekutive und von Zivilpersonen begrüßt. Die Ministerin wird ferner ersucht, im Rahmen der EU für ein gemeinsames Abkommen der EU-Staaten mit der UNO zum höchstmöglichen Schutz aller Angehörigen der Exekutive und der Zivilpersonen im Rahmen von internationalen UNO-Einsätzen einzutreten. Die Außenministerin soll aber auch an den Generalsekretär der UNO mit dem dringenden Wunsch Österreichs herantreten, bis zum Abschluss eines solchen Abkommens eine Vereinbarung zu treffen, durch die den betreffenden Personen bestmöglicher Schutz garantiert werden kann. (646/[E])

GRÜNE WOLLEN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ALS MINDERHEITENRECHT

Eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie der Geschäftsordnung des Nationalrates soll die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitenrecht normieren. Das sieht ein Initiativantrag der Grünen vor. So soll bereits auf Verlangen von zwanzig Abgeordneten bzw. von allen Abgeordneten eines Klubs ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden können, wobei ein solches Verlangen nur dann gestellt werden darf, wenn gleichzeitig kein anderer Untersuchungsausschuss arbeitet. Die Grünen sehen auch Änderungen in der Verfahrensordnung zu den Untersuchungsausschüssen vor, die insbesondere die Ladung von Auskunftspersonen und Sachverständigen, die Beweiserhebung und Vorlage von Akten betreffen. (647/A)

SPÖ URGIERT GESETZLICHE ABSICHERUNG DER KZ-GEDENKSTÄTTE MAUTHAUSEN

Die SPÖ-Abgeordneten vermissen Schritte zur gesetzlichen und finanziellen Absicherung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, nachdem der Endbericht der Reforminitiative seit mehr als einem Jahr vorliegt. In einem Entschließungsantrag verlangen sie daher vom Innenminister, bis 4. Mai 2002 eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, mit der die Agenden der KZ-Gedenkstätte Mauthausen gesetzlich verankert und die inhaltliche Autonomie sowie die finanzielle Sicherheit garantiert werden. (648/A[E])  

ZUSAMMENFÜHRUNG DER PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALTEN FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE SOLL RASCHER ERFOLGEN

Um das Hauptziel der 59. ASVG-Novelle, die beiden Pensionsversicherungsanstalten für Arbeiter und Angestellte zur "Pensionsversicherungsanstalt" bereits mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 zusammenzuführen, legen die beiden Koalitionsparteien einen Initiativantrag zur Änderung des ASVG vor.

Darin ist vorgesehen, dem Überleitungsausschuss in seiner neuen Zusammensetzung mit 15 Mitgliedern schon ab 1. Juli 2002 volle Beschlusskompetenz für die Zusammenführung zu übertragen. Daher soll die Bestellung des/der leitenden Angestellten und seines/seiner ständigen Stellvertreters/ Stellvertreterin mit Wirkung ab 1. Juni 2002 erfolgen. Um eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessenvertretungen in den Verwaltungskörpern zu gewährleisten, so die Begründung des Antrages, sollen in der Kontrollversammlung zwölf statt neun VersicherungsvertreterInnen tätig sein. Als weiteres Kontrollorgan soll die Controllinggruppe an der Zusammenführung mitwirken. 

Mit den Änderungen wird auch die Straffung der administrativen Abläufe angestrebt. So soll der Überleitungsausschuss ab 1. Juli 2002 die Primärkompetenz dort erhalten, wo es um Beschlüsse über 200.000 € übersteigende Ausgaben für EDV und Informatik geht, über Beschlüsse betreffend Bedienstete im leitenden, höheren und gehobenen Dienst und jener der kollegialen Führung sowie um Beschlüsse, für deren Wirksamkeit die Zustimmung der Kontrollversammlung notwendig ist. (649/A)

GRÜNE WOLLEN KOMMUNALES WAHLRECHT FÜR MIGRANTiNNEN

Einen Vorstoß zum kommunalen Wahlrecht für MigrantInnen unternehmen die Grünen in einem Antrag, wofür sie durch Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz eine Grundlage schaffen wollen. Demnach sollen alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz (bzw. Nebenwohnsitz) in einer österreichischen Gemeinde haben, auf kommunaler Ebene wahlberechtigt sein. (650/A)

ÖVP UND FPÖ FÜR AUFHEBUNG DER BENES-DEKRETE UND AVNOJ-BESTIMMUNGEN

"Die Bundesregierung wird ersucht, in den Gesprächen mit der Tschechischen Republik und Slowenien weiterhin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die menschenrechtswidrigen Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung einzelner Volksgruppen beziehen, nicht mehr gelten". So lautet ein Entschließungsantrag der beiden Koalitionsparteien. (651/A[E])

SPÖ: RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN AUSBAUEN

In einem Entschließungsantrag fordern SPÖ-Abgeordnete die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Frauen weiter auszubauen. Konkret verlangen sie die "Rücknahme der seit 2000 beschlossenen frauenpolitischen Verschlechterungen", wie die Abschaffung des Frauenministeriums, Verschlechterungen in der Pensions- und Krankenversicherung und die Kürzung von Frauenprojekten. Ferner urgieren sie die Umsetzung der noch offenen Punkte aus dem Gleichbehandlungspaket, wie den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit nach der Karenz mit Rückkehrrecht auf einen Vollarbeitsplatz, die Absicherung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und den Entfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. Sie sprechen sich für eine eigenständige und existenzsichernde Alterssicherung für Frauen und gegen die Anhebung des derzeit bestehenden Regelpensionsalters für Frauen vor Erreichen der tatsächlichen Gleichstellung in allen Gesellschaftsbereichen aus. (652/A[E])

SPÖ WILL REGELUNGEN DES PRIVATKONKURSES VERBESSERN

Die Zahl der verschuldeten Privathaushalte nimmt ständig zu. Seit 1. Jänner 1995 haben zwar auch verschuldete Privatpersonen eine Chance, dass ihnen bei Zahlungsunfähigkeit ein Teil ihrer Schulden erlassen wird, aber gerade in Sozialfällen greifen die bestehenden Regelungen der Privatinsolvenz nicht, argumentieren die SP-AntragstellerInnen.

In einem Entschließungsantrag wird daher der Justizminister ersucht, unter Einbeziehung der Erfahrungen der Schuldnerberatungsstellen, Novellen zur Konkursordnung, zum KSchG, ABGB, zur ZPO und anderen Gesetzen innerhalb von drei Monaten vorzulegen, die Verbesserungen der Regelungen über den Privatkonkurs zum Inhalt haben. Auch mittellosen Personen soll ein Zugang zur Entschuldung ermöglicht werden. Unter anderem sollte die Mindestquote wegfallen, vertragliche Pfandrechte am Gehalt müssten mit Konkurseröffnung erlöschen, bei Scheidung sollte es auch die Möglichkeit geben, die Schuld zu splitten, die Heranziehung von einkommens- und vermögenslosen Personen sowie Kontoüberziehungen von Minderjährigen sollten verboten werden. Der Antrag sieht darüber hinaus auch ein Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung vor und fordert eine bessere personelle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen. (653/A[E]) (Schluss)