Parlamentskorrespondenz Nr. 478 vom 27.06.2003

ANTRÄGE (133 - 150 und 171)

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KONVENT ERHÄLT GESETZLICHE GRUNDLAGE

Um die rechtliche Basis für eine entsprechende finanzielle Ausstattung und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents schaffen zu können, liegt ein Antrag aller vier Parlamentsparteien für ein eigenes Bundesgesetz vor. Demgemäß wird bei der Parlamentsdirektion ein Büro eingerichtet, das unter der Leitung des Präsidenten des Konvents steht und dem Personal im Wege der Dienstzuteilung zur Verfügung gestellt wird. Der Präsident des Nationalrates wird ermächtigt, die nötigen Büro- und Tagungsräumlichkeiten für den Konvent bereit zu stellen. (133/A)

GRÜNE: KAUF DER ABFANGJÄGER VERFASSUNGSGESETZLICH VERBIETEN

Ein "Bundesverfassungsgesetz betreffend ein Verbot des Ankaufs von Kampfflugzeugen" haben die Grünen mittels eines Initiativantrages vorgelegt. Sie wollen damit das Abfangjägervolksbegehren, das von 624.807 ÖsterreicherInnen unterschrieben worden ist, umsetzen. (134/A)

GRÜNE VERLANGEN EINHEITLICHES BAURECHT

Ein einheitliches Baurecht in Österreich - statt der bislang neun unterschiedlichen Bauordnungen - könnte Einsparungen bis zu 15 % bringen, argumentieren die Grünen. Sie fordern daher den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit in einem Entschließungsantrag auf, unverzüglich mit den Bundesländern in Verhandlung zu treten, um eine Vereinheitlichung der Bauordnungen auf einem hohen ökologischen Niveau zu erreichen und den Rahmen für ein einheitliches Baurecht zu erwirken. (135/A[E])

SPÖ: MITWIRKUNGSPFLICHT VON TIERHALTERN BEI SEUCHENBEKÄMPFUNG SICHERSTELLEN

Eine Mitwirkungsverpflichtung von Tierhaltern bei der Bekämpfung von Tierseuchen, und zwar in allen Materiengesetzen, verlangen SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Sie kritisieren, dass beispielsweise im Rinderleukosegesetz eine derartige Verpflichtung fehlt. (136/A[E])

SPÖ FORDERT MASSNAHMEN ZUR RASCHEN SENKUNG DER NITRATBELASTUNG VON GEWÄSSERN

Die Zunahme der Nitratkonzentration in den Intensivlandwirtschaftsgebieten im Nordosten Österreichs sowie die weitere Verschlechterung der Nitratbelastung im Raum Wien nimmt die SPÖ zum Anlass, den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in einem Entschließungsantrag aufzufordern, eine Sanierung des Grundwassers in den Intensivlandwirtschaftsgebieten voranzutreiben. Dies soll durch weitere Verbesserungen des Aktionsprogramms zur Verringerung des Nitrateintrags und durch die rasche Errichtung von Sanierungsgebieten samt entsprechender Auflagen in diesen Gebieten geschehen. (137/A[E])

SPÖ-ANTRAG ZU EU-KONFORMER NOVELLIERUNG DER ALTÖLBESTIMMUNGEN

Die EU-Kommission habe Österreich vor kurzem beim EuGH verklagt, weil die heimischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Altölrichtlinie unzureichend sind, beklagen SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Sie wollen daher den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verpflichten, eine EU-konforme Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes vorzulegen, die auch eine optimale Wiederverwertung von Altöl sicherstellt. (138/A[E])

SPÖ FÜR LÄRMSCHUTZGESETZ MIT EINKLAGBAREN GRENZWERTEN

Die Vorlage eines Lärmschutzgesetzes mit einklagbaren Grenzwerten bis spätestens 31. Dezember 2003 sowie die Forcierung des Lärmschutzes durch einen gesetzlich festgeschriebenen Aktionsplan verlangen SPÖ-Abgeordnete vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in einem Entschließungsantrag. Angesichts der ständig steigenden Lärmbelastung vermissen sie vor allem einheitliche Grenzwerte für Verkehrslärm und kritisieren das Fehlen eines einheitlichen Lärmrechts für Österreich. (139/A[E])

SPÖ: ALKOHOL AM STEUER VERMEHRT DEN KAMPF ANSAGEN

Der Tatsache, dass die Zahl der Unfälle und der Verletzten durch Trunkenheit am Steuer wieder dramatisch ansteigt, wollen SPÖ-Abgeordnete mit zusätzlichen Maßnahmen begegnen. Zu diesem Zweck wenden sie sich in einem Entschließungsantrag an drei Minister, damit diese verstärkt Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkohols am Steuer setzen.

So soll der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie das diesbezügliche Schwerpunktprogramm nach dem Vorbild der bereits durchgeführten Kampagne "Don't drink and drive" durchführen und dabei vor allem das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen fördern. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wiederum wird ersucht, eine Koordinations- und Informationsstelle zum Thema Alkohol einzurichten, wobei dem Aspekt der Verkehrssicherheit besondere Bedeutung einzuräumen ist. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit soll schließlich dafür sorgen, dass die Bestimmung der Gewerbeordnung, wonach jeder Gastwirt mindestens zwei Sorten kalter nicht alkoholischer Getränke zu günstigen Preisen anzubieten hat, vermehrt kontrolliert wird. Aktivitäten der Betriebe zur Konsumation alkoholfreier Getränke sollen gefördert werden. (140/A[E])

SPÖ-ANTRAG ZU MEHR VERKEHRSSICHERHEIT FÜR BEHINDERTE UND FUSSGÄNGER

Ein ganzes Bündel an Maßnahmen schlagen SPÖ-Abgeordnete in einem Initiativantrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Verbesserungen für FußgängerInnen und behinderte Personen im Interesse einer größeren Verkehrssicherheit umzusetzen. So sollen FußgängerInnen und RadfahrerInnen bei Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten Vorrang gegenüber allen Fahrzeugen haben. Das Vorbeifahren an einem in einer Haltestelle stehende Schienenfahrzeug oder an einem Omnibus des Kraftfahrlinienverkehrs soll generell verboten werden. Der steigenden Gefährdung von FußgängerInnen durch RadfahrerInnen wollen die AntragstellerInnen durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für RadfahrerInnen auf Radfahreinrichtungen auf Gehwegen oder bei kombinierten Geh- und Radwegen begegnen.

Um schmerzhafte Zusammenstöße von sehbehinderten Menschen mit Verkehrszeichen hintan zu halten, wird eine kontrastierende Farbgestaltung (rot-weiß, schwarz-weiß oder schwarz-gelb) für Standsäulen, Masten, Kettenständer, Absperrgeländer und Pollen in Erwägung gezogen, Verkehrszeichen sollen nach dem Wortlaut des Antrages nur ab einer Höhe von 2,20 m über dem Gehsteigniveau montiert werden. Weitere Erleichterungen für Behinderte sollen tastbare Bodeninformationen sowie akustische und tastbare Zusatzsignale bringen. (141/A)

SPÖ WILL AGRARISCHES BETRIEBSMITTELRECHT DER GESUNDHEITSMINISTERIN ÜBERTRAGEN

Geht es nach den Plänen der SPÖ, dann sollen in Hinkunft die Kompetenzen für das agrarische Betriebsmittelrecht - insbesondere das Futtermittelwesen - an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen übertragen werden. Dies ist in zwei identischen Entschließungsanträgen - einen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und einen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen - festgelegt, die zur Angleichung des Agrarischen Betriebsmittelrechts und des Lebensmittelrechts ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Inhalt haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten begründen ihre Initiative mit der Notwendigkeit, den Grundsatz der "Lebensmittel-Basis-Verordnung" der EU (178/ 2002), "vom Stall bis zum Teller", auf nationaler Ebene umzusetzen. Derzeit wichen aber das Lebensmittelrecht und das agrarische Betriebsmittelrecht in entscheidenden Punkten voneinander ab, was die Rechtssicherheit beeinträchtige. Darüber hinaus liege im Hinblick auf die behördliche Kontrolle ein Vollzugsproblem vor, meinen die Abgeordneten. Bloß im Gesetz angedrohte, aber nicht verhängte Strafen würden auch in Zukunft keine Lebensmittel- oder Futtermittelskandale verhindern.

Die durch den Antrag zur Diskussion stehenden Maßnahmen sehen unter anderem die gesetzliche Festschreibung der Subsidiarität des Lebensmittelgesetzes vor, damit die volle Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches gewährleistet ist. Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Recht sollen gesetzlich klar festgelegt werden und "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein. Die Terminologie sowie die Strafandrohungen des Lebensmittelrechts und des agrarischen Betriebsmittelrechts sollen angeglichen und Mindeststrafen eingeführt werden. Zur Effizienzsteigerung der Kontrollen für das gesamte agrarische Betriebsmittelrecht soll der rsp. die zuständige BundesministerIn verpflichtet werden, einen verbindlichen Revisions- und Probenplan für das jeweilig folgende Kalenderjahr zu erlassen. Bei Gesundheitsgefährdungen sei eine Öffentliche Warnung herauszugeben. (142/A[E]) und (143/A[E])

SPÖ: KOSTENLOSER EINTRITT IN DEN STAATLICHEN MUSEEN ?

Nachdem das Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ die Erstellung einer Gesamtstudie zur Museumslandschaft vorsieht, legen SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag jene Punkte fest, die ihrer Ansicht nach durch diese Studie erfasst werden sollen. Dazu gehört die Evaluierung der Tätigkeit der Bundesmuseen, um den Häusern eine Grundlage für die Entwicklung klarerer Profile und eine bessere Koordination der Aktivitäten zu bieten. Weiters wollen die AntragstellerInnen die Möglichkeit eines kostenlosen Eintritts in die staatlichen Museen geprüft wissen. (144/A[E])

GRÜNE FORDERN LKW-ÜBERHOLVERBOT AUF DEN OBERÖSTERREICHISCHEN AUTOBAHNEN

Da auch eine etwaige Ökopunkte-Übergangsregelung für den Zeitraum nach dem 31. 12. 2003 äußerst geringe Schutz- und Steuerungswirkung entfalten werde, müssten Bund und Länder alle innerstaatlichen Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung dieser Problematik ausschöpfen, so die Prognose eines Entschließungsantrages der Grünen. Sie verlangen daher ein generelles LKW-Überholverbot auf den oberösterreichischen Autobahnen. (145/A[E])

GRÜNE LEGEN EIN ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ VOR

Als "horizontale Basis zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus verschiedensten Gründen" wollen die Grünen ihren Initiativantrag zu einem "Antidiskriminierungsgesetz" sehen. Der Entwurf soll laut Erläuterungen auch Werkzeug für weitere und tiefere Auseinandersetzungen mit diesem Thema sein. Ziel des Entwurfes sei es, ein "modernes und effektiv durchsetzbares Verständnis von Gleichheit rechtlich fassbar zu machen". Die AutorInnen ließen dabei auch Erkenntnisse aus europäischen Rechtsentwicklungen einfließen, wobei vor allem die Definition von Diskriminierung und insbesondere der mittelbaren Diskriminierung ebenso den Vorarbeiten der EU-Kommission entstammen wie die Bestimmungen über die Beweiserleichterung.

Unmittelbare Diskriminierung ist demnach "eine Schlechterstellung von Personen, die unmittelbar an tatsächlichen oder vermeintlichen Unterscheidungen des Geschlechts, der Hautfarbe, der Sprache, der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität, des Alters, der Behinderung oder der Abstammung, Herkunft 'Rasse', ethnischen oder kulturellen Zugehörigkeit, Nationalität, religiösen Überzeugung oder politischen Anschauung anknüpft". Unter mittelbarer Diskriminierung fallen "dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren", die eine Person oder Personengruppe aufgrund eines der oben genannten Gründe benachteiligen können. Ausgenommen davon sollen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigte Ungleichbehandlungen sein.

Der Entwurf gliedert sich in vier Hauptstücke, wobei das erste allgemeine Bestimmungen enthält. Das zweite Hauptstück widmet sich dem Diskriminierungsverbot im rechtsgeschäftlichen Verkehr, dem Gleichbehandlungsgebot bei der Stellenbewerbung und am Arbeitsplatz sowie dem Gleichbehandlungsgebot für den und im öffentlichen Dienst.

Durch Verfassungsbestimmung im dritten Hauptstück soll eine "Ombudsperson gegen Diskriminierung" geschaffen werden, die aufgrund eines Vorschlages des Hauptausschusses für eine Funktionsperiode von 6 Jahren gewählt wird. Eine Wiederwahl soll zulässig sein. Die Ombudsperson ist hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig konzipiert und soll nur dem Nationalrat verantwortlich sein. Die Ombudsperson hat laut Entwurf auch eine Servicestelle einzurichten, bei Bedarf soll es auch Regionalstellen geben können. Gegen die Entscheidung der Ombudsperson soll kein ordentliches Rechtsmittel zulässig sein. Schlichtungsversuche haben die bei den Oberlandesgerichten geplanten Schlichtungsstellen auf Antrag der Ombundsperson oder aller Streitparteien zu unternehmen. Dieser Teil des Gesetzentwurfes enthält unter anderem auch Bestimmungen zur Amtsprache, wobei der Gebrauch der Gebärdensprache zulässig sein soll.

Das vierte Hauptstück regelt die Verfahren vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden und sieht eine Beweiserleichterung vor: Sofern nämlich eine Person in einem Verfahren einen Diskriminierungstatbestand geltend und Tatsachen glaubhaft macht, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen, obliegt es der beklagten Person zu beweisen, dass keine Diskriminierung vorgelegen hat. Weiters geht es in diesem Teil um Verfahrensrechte. (146/A)

EINMALZAHLUNG AUCH FÜR PARLAMENTARISCHE MITARBEITER

Durch einen Vierparteienantrag erhalten die parlamentarischen MitarbeiterInnen mit 1. Juli 2003 nun auch eine Einmalzahlung von 100 €. Der Vergütungsanspruch der MitarbeiterInnen wird nach dem monatlichen Gehalt der BundesbeamtInnen bemessen. (147/A)

UNTERRICHTSPRAKTIKUM: UNTERRICHTSARBEIT SOLL ANGERECHNET WERDEN

Eine kleine Novelle zum Unterrichtspraktikumsgesetz soll die Anrechenbarkeit einer bereits geleisteten zweijährigen Vollbeschäftigung an einer im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulart bzw. einer einjährigen vollen Unterrichtstätigkeit an einer vergleichbaren höheren Schule im Ausland sicherstellen, nachdem die bislang bestehende Möglichkeit des Dienstgebers, in bestimmten Fällen von der Absolvierung des Unterrichtspraktikums Nachsicht zu erteilen, mit 1. September 2002 entfallen ist. Dazu liegt ein Initiativantrag aller vier Parlamentsparteien vor. (148/A)

UNTERAUSSCHUSS ZUR REFORM DER EU-AGRARPOLITIK UND DER WTO-VERHANDLUNGEN

Der vorliegende Vierparteienantrag versteht sich als eine "Trägerrakete", um in einem eigenen Unterausschuss des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Reform der "Gemeinsamen Agrarpolitik" (GAP) sowie über die WTO-Verhandlungen beraten zu können. Darin wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ersucht, dem Landwirtschaftsauschuss über den Stand der GAP- und WTO-Verhandlungen zu berichten. (149/A[E])    

SPÖ: ÖFFENTLICHE WARNUNG BEI GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN FUTTERMITTELN

"Die Sicherheit der Lebensmittel beginnt mit sicherem Tierfutter", so begründen SPÖ-Abgeordnete ihren Antrag zur Änderung des Futtermittelgesetzes. Ein neuer § 3a sieht daher eine Warn- und Informationspflicht vor, wenn verbotene oder für die Tiere

und damit für den Menschen gesundheitsschädliche Futtermittel in Verkehr gebracht werden. Die Information soll die Bezeichnung der Ware, den Hersteller, den Importeur oder Vertreiber, Angaben, weshalb die Ware gesundheitsschädlich ist, und die Warnung vor dem Verbrauch der Ware umfassen. Zusätzlich soll durch den neuen § 11a die Verpflichtung festgeschrieben werden, jährlich einen Revisions- und Probenplan für die Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe zu erstellen, um eine flächendeckende Kontrolle gewährleisten zu können.

Die Antragsteller verweisen darauf, dass das Lebensmittelgesetz in Österreich bereits eine Informationspflicht kennt und auch in der EU der Grundsatz gilt, dass Lebensmittelsicherheit die Futtermittel mit einschließt. Dementsprechende EU-Verordnungen seien daher in Kraft bzw. in Planung. (150/A)

WÄHLEN MIT 18 KÜNFTIG FÜR ALLE MÖGLICH

Ein von allen vier Fraktionen des Nationalrats eingebrachter Antrag sieht vor, dass künftig alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei Nationalrats-, Bundespräsidenten- und Wahlen zum Europäischen Parlament wählen können. Gleiches gilt für die Teilnahme an Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Bei Volksbegehren ist der letzte Tag des Eintragungszeitraums maßgeblich - wer bis dahin 18 wird, ist in Hinkunft stimmberechtigt. Das Wahlalter liegt zwar auch heute schon bei 18 Jahren, allerdings ist der maßgebliche Stichtag der 1. Jänner des Wahljahres. Nur wer vor dem 1. Jänner das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist derzeit wahlberechtigt, was insbesondere bei späten Wahlterminen - etwa bei den letzten Nationalratswahlen Ende November 2002 - dazu geführt hat, dass de facto viele bereits 18-Jährige nicht wählen durften.

Zur Umsetzung der neuen Bestimmungen sind künftig alle Österreicherinnen und Österreicher, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, in die Wählerevidenz der Gemeinden aufzunehmen. In die jeweiligen Wählerverzeichnisse werden allerdings nur jene übernommen, die das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag erreichen. Für eine Kandidatur bei Nationalratswahlen und Europawahlen muss man am Wahltag das 19. Lebensjahr vollendet haben, für eine Kandidatur bei Bundespräsidentenwahlen das 35. Lebensjahr. (171/A) (Schluss)