Parlamentskorrespondenz Nr. 815 vom 05.11.2003

JUSTIZAUSSCHUSS VERABSCHIEDET AUSSERSTREITGESETZ

----

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde heute vom Justizausschuss das Außerstreitgesetz (224 d.B.) beschlossen, durch das für Kernbereiche des Privat- und Familienrechtes eine moderne, eigenständige Verfahrensordnung geschaffen wird, die den Grundsätzen der Rechtstaatlichkeit und dem besonders hilfeorientierten und friedensrichterlichen Charakter dieses Verfahrenstyps Rechnung tragen soll. Während ÖVP und FPÖ die Reform begrüßten, kritisierten SPÖ und Grüne den "Zeitdruck" und verlangten eine Vertagung. Schwere Bedenken erhob die Opposition insbesondere gegen die in Begleitgesetzen enthaltenen Kostentragungsregelungen in Miet- und Wohnrechtsverfahren, in denen sie markante Schlechterstellungen für die Mieter sahen.

Gemeinsam mit dem Außerstreitgesetz wurden nämlich auch Änderungen in einer langen Reihe von Gesetzen verabschiedet, die in einem  Außerstreit-Begleitgesetz (225 d.B.) zusammengefasst sind. Bedeutsame Neuerungen betreffen etwa die Übertragung der Zuständigkeit für Todeserklärungen von den Landesgerichten auf die Bezirksgerichte. In Enteignungsfällen hingegen sollen in Zukunft nicht mehr die Bezirks-, sondern die Landesgerichte zuständig sein. Darüber hinaus geht es um eine Anpassung der besonderen Verfahrensregeln in den verschiedenen Wohnrechtsmaterien und die Einführung des Kostenersatzes, also auch die Neuordnung des wohnrechtlichen Außerstreitverfahrens (249 d.B.)

Gerade die wohnrechtsrelevanten Bestimmungen des Außerstreitbegleitgesetzes waren in der Debatte im Ausschuss äußerst umstritten. Abgeordnete Ruth Becher (S) kritisierte die Einführung des Kostenersatzes im Wohnrechtsbereich und fürchtete, dass sich dadurch der Rechtszugang erschweren könnte. Sie sah darin einen Widerspruch zum Mieterschutz und meinte, der Umstand, dass gerade die Vermieter diese Änderung begrüßen, zeige ja deutlich, wem die Bestimmung nützt. Abgeordnete Gisela Wurm (S) stellte in diesem Zusammenhang fest, der mietrechtliche Teil des Außerstreitgesetzes sei ein "Hausherrengesetz".

Die Abgeordneten Bettina Stadlbauer und Christian Puswald (beide S) wiederum lehnten die Kostenersatzregelungen im Unterhaltsrecht ab und verlangten Kostenfreiheit für minderjährige wie volljährige Kinder, die auf Unterhalt klagen.

Einer Meinung mit der SPÖ waren auch die Grünen. Abgeordnete Gabriela Moser (G) ortete in den Kostenersatzregelungen ebenfalls Nachteile für einkommensschwache Verfahrensparteien.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) signalisierte zwar das grundsätzliche Interesse der SPÖ, der Kernmaterie zuzustimmen, zumal diese seiner Meinung nach echte Verbesserungen bringe. Die Fragen des Kostenersatzes im Mietrecht würden aber noch weitere Diskussionen erfordern, gab er zu bedenken.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) erinnerte an den langen Diskussionsprozess der Materie und meinte zu den Kostenersatzregelungen, aus einem Gerechtigkeitsstandpunkt heraus sei es nicht vertretbar, dass ausschließlich im Mietrechtsverfahren die Allgemeinheit sämtliche Kosten zu tragen habe. Abgeordnete Maria Fekter (V) warf ein, angesichts des Umstandes, dass der Entwurf schon im Jahr 2000 in Begutachtung ging, könne man nicht so tun, als wäre diese Reform unausgegoren. Die SPÖ agiere wieder einmal nach dem Motto: "Reform ja, aber nicht jetzt".

Justizminister Dieter Böhmdorfer verwies ebenso wie Abgeordnete Helene Partik-Pablé (F) auf die lange Entstehungsgeschichte der Reform. Der Entwurf stamme im Wesentlichen aus der Ära Michalek und sei ausführlich begutachtet worden. Inhaltlich verteidigte Böhmdorfer die Einführung des Kostenersatzes bei Unterhalts- und Mietrechtsverfahren mit dem Argument, unentgeltlicher Zugang zum Gericht würde unnötige Verfahren "ansaugen". Mit Nachdruck unterstrich der Minister, dass das Verfahren vor der Schlichtungsstelle nicht geändert werde und vor allem die Kostenfreiheit vor der Schlichtungsstelle aufrecht bleibe. Es bestehe auch weiterhin die Möglichkeit, sich der Mietervereinigung zu bedienen. Kein Mieter werde in seinem Rechtsschutz Einbußen erleiden, versicherte er. Wer nicht Mitglied der Mietervereinigung ist, solle aber in Zukunft die Möglichkeit erhalten, im Falle seines Obsiegens die Kosten ersetzt zu bekommen. Dies sei lediglich eine Frage der Gerechtigkeit, betonte Böhmdorfer.

Bei der Abstimmung wurde ein von den Abgeordneten Terezija Stoisists (G) und Johannes Jarolim (S) eingebrachter Vertagungsantrag abgelehnt. Das Außerstreitgesetz erhielt in der Fassung eines Abänderungsantrages, der im Wesentlichen redaktionelle Korrekturen beinhaltet, die Zustimmung der Regierungsparteien. Mit V-F-Mehrheit verabschiedete der Ausschuss auch die beiden Begleitgesetze. (Forts.)