Parlamentskorrespondenz Nr. 955 vom 09.12.2003

ÖSTERREICH BETEILIGT SICH AN EU-POLIZEIMISSION IN MAZEDONIEN

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Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrats beschäftigte sich heute auch mit zahlreichen Entsendungen in Krisengebiete sowie mit den Ausbildungs- und Übungsplänen des Bundesheeres im Ausland für die Jahre 2002 und 2004. Die Abgeordneten billigten unter anderem die Entsendung von bis zu zwei ExekutivbeamtInnen im Rahmen der EU-Polizeimission "Proxima" nach Mazedonien und nahmen die Fortsetzung des österreichischen Engagements am Golan, in Zypern und in Georgien zur Kenntnis.

SFOR IN BOSNIEN-HERZEGOWINA: ÖSTERREICH VERSTÄRKT EINSATZ

Einstimmig genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses, künftig zehn - statt bisher vier - Angehörige des Bundesheeres als Stabsmitglieder zum multinationalen Einsatz SFOR nach Bosnien-Herzegowina zu entsenden. Die Außenministerin begründet die Aufstockung mit einem zunehmenden Engagement der EU in der Region bzw. einer möglichen EU-Nachfolgemission für SFOR. Der Einsatz wird zunächst bis 31. Dezember 2004 begrenzt.

ÖSTERREICH NIMMT AN EU-POLIZEIMISSION "PROXIMA" IN MAZEDONIEN TEIL

Österreich beteiligt sich auch an der EU-Polizeimission EUPOL "Proxima" in Mazedonien, und zwar mit bis zu zwei ExekutivbeamtInnen. Das wurde von den Mitgliedern des Hauptausschusses heute ebenfalls einstimmig beschlossen. Der Einsatz soll zunächst bis 15. Dezember 2004 dauern. Insgesamt wird die europäische Mission 180 PolizeibeamtInnen, ergänzt durch erforderliches Hilfspersonal, umfassen.

Entsprechend dem Rahmenabkommen von Ohrid vom 13. August 2001 und der UN-Resolution 1371 (2001) leistet die EU im Mazedonien Hilfseinsätze zum Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen und Standards. Damit die bislang erzielten deutlichen Fortschritte bewahrt und weiterentwickelt werden können, muss, so der Antrag der Außenministerin, die EU ihre Rolle in der Polizeiarbeit verstärken. Der Rat hat daher am 29. September 2003 die Entsendung einer Polizeimission EUPOL "Proxima" beschlossen. Österreich unterstützt diese Mission als eine wichtige Initiative der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und als eine wichtige stabilisierende Maßnahme im südosteuropäischen Raum.

Auf eine Frage von Abgeordnetem Caspar Einem teilte Verteidigungsminister Günther Platter mit, es sei noch offen, ob den Polizisten wie geplant diplomatischer Status eingeräumt wird.

ENGAGEMENT AM GOLAN, IN ZYPERN UND IN GEORGIEN WIRD FORTGESETZT

Die Fortsetzung der Auslandseinsätze Österreichs am Golan, in Zypern und in Georgien bis jeweils 31. Dezember 2004 nahmen die Mitglieder der Hauptausschusses einstimmig zur Kenntnis. Somit wird im Rahmen der UNDOF ein Infanteriebataillon bis zu 373 Personen weiterhin seinen Dienst am Golan versehen. Bis zu 8 Angehörige des Bundesheeres werden als Stabsangehörige weiter die UN-Mission in Zypern (UNFICYP) unterstützen und auch der Einsatz in Georgien unter der Ägide von UNOMIG wird mit bis zu zwei Angehörigen des Bundesheeres als Militärbeobachter fortgesetzt.

BUNDESHEER NIMMT 2004 WIEDER AN ZAHLREICHEN ÜBUNGEN IM AUSLAND TEIL

Mit V-S-F-Stimmenmehrheitnahmen die Mitglieder des Hauptausschusses den Übungs- und Ausbildungsplan des Bundesheeres im Ausland zur Kenntnis. Bei den im Ausland stattfindenden Vorhaben handelt es sich zu einem großen Teil um Übungen im Rahmen der Mitwirkung an der Partnerschaft für den Frieden, Österreich nimmt aber auch an zwei EU-Übungen, einer UN-Übung und zahlreichen Übungen auf Basis unmittelbarer zwischenstaatlicher Kooperationen teil.

Konkret werden sich österreichische Soldaten an 4 "PfP-Übungen", 2 "Übungen im Geiste der PfP" und 5 "NATO-Übungen, offen für Partner" beteiligen. PfP-Übungen sind vorwiegend Stabsübungen, die durch das Kommando der NATO geführt werden, Übungen im Geiste der PfP sind vorwiegend Truppenübungen, die auf Initiative eines oder mehrerer NATO-Mitgliedstaaten bzw. PfP-Teilnehmerstaaten stattfinden. NATO-Übungen, offen für Partner, werden wie PfP-Übungen durch ein NATO-Kommando geführt, es nehmen daran aber nur Einsatzkräfte teil, deren Interoperabilitätsfähigkeiten überprüft worden sind und festgelegten Qualitätsstandards entsprechen. Diese seien daher, wie es im Bericht des Verteidiungsministers heißt, insbesondere auch für Österreich von hohem Interesse.

Zwei der im Ausland stattfindenden Übungen sind im EU-Rahmen vorgesehen, eine Übung ist im Rahmen von SHIRBRIG (United Nations Standby High Readiness Brigade) geplant, und schließlich soll es noch 14 Übungen auf Basis unmittelbarer zwischenstaatlicher Kooperation geben.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) begründete die Ablehnung des Übungs- und Ausbildungsplanes durch ihre Fraktion damit, dass im Übungsplan auch mehrere Übungen unter Nato-Kommando enthalten seien. Sie könne dieser zunehmenden Nato-Bindung überhaupt nichts abgewinnen, meinte sie, das habe mit einer europäischen Verteidigungspolitik nichts zu tun. Auch für Übungen für friedenschaffende Maßnahmen sieht Lichtenberger, wie sie sagte, keine Notwendigkeit.

Verteidigungsminister Günther Platter hielt dazu fest, dass von den Petersberger Aufgaben auch friedenschaffende Maßnahmen umfasst seien.

Gleichzeitig mit dem Übungs- und Ausbildungsplan 2004 wurde von Verteidigungsminister Platter auch der Bericht über die tatsächlich stattgefundenen Übungen und Ausbildungen des Bundesheeres im Ausland im Jahr 2002 nachgereicht. Der ursprüngliche Plan war zweimal aktualisiert worden, sodass schließlich 16 Übungen durchgeführt wurden. Davon waren 10 Stabsübungen, 2 Stabsrahmenübungen und 4 Truppenübungen. 10 erfolgten im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden - davon 9 Partnerschaftsübungen (PfP-Übungen) und 1 Übung im Geiste der Partnerschaft für den Frieden - 2 im Rahmen von SHIRBRIG, 1 im Rahmen der EU und 3 waren multinationale Übungen. Der Bericht wurde ebenfalls mit S-V-F-Mehrheit-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

AUSFUHRFÖRDERUNG IM 3. QUARTAL 2003

In weiterer Folge stand der Bericht des Finanzministers über die im 3.Quartal 2003 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen auf der Tagesordnung; er wurde mit V-S-F-Mehrheit angenommen.

Demnach wurden zwischen dem 1. Juli und 30. September 2003 fünfzehn Garantien übernommen, die im Einzelfall den Betrag von 7 Mill. € überstiegen haben. Als Abnehmerländer werden im Bericht angeführt: Bosnien-Herzegowina (1), Britische Jungferninseln (1), Gabun (1), Griechenland (1), Iran (2), Republik Korea (1), Kroatien (2), Nepal (1), Russland (2), Serbien & Montenegro (1) und Sri Lanka (2).

Gegliedert nach Regionen beziffern sich die Haftungsstände über 25 Mill. € per 30. September 2003 wie folgt (Beträge auf  Mill. € gerundet): Afrika – 2.229; Asien – 5.254; Amerika-gesamt: 823 und Europa – 9.064, davon ehemaliger Ostblock – 7.224.

Der Haftungsrahmen von 35.000 Mill. € wurde zum Quartalsultimo mit 30.401 Mill. € ausgenützt, davon entfielen 7.176 Mill. € auf Umschuldungskredite. Neuzusagen gab es in der Höhe von 717 Mill. €.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser ging auf die Fragen der G-Abgeordneten Ulrike Lunacek ein und teilte ihr mit, dass die Anregungen hinsichtlich der Neustrukturierung des Berichts aufgenommen und bereits Änderungen vorgenommen wurden. Nunmehr werden etwa mehr Länder im Bericht angeführt, da Haftungsstände nicht mehr erst ab 36 Mill. €, sondern schon ab 25 Mill. € aufgelistet werden. Weiters gibt es eine neue Spalte mit dem Titel Umschuldungsgarantien, erläuterte der Finanzminister. Bezüglich der einzelnen Länder informierte Grasser darüber, dass es sich beim Projekt in Gabun um ein schlüsselfertiges Krankenhaus handelt.

In Nepal sind österreichische Firmen im Bereich Wasserbau tätig und in Sri Lanka gehe es um Eisenbahnbaubrücken sowie Krankenhausausrüstungen. Generell werde großes Augenmerk auf die Umweltaspekte gelegt, betonte er. Grasser wies in diesem Zusammenhang auf die Errichtung eines Gaskombikraftwerkes in Griechenland sowie Bahnausbauarbeiten in Kroatien hin.

Abgeordneter Hakl teilte der Finanzminister mit, dass die Zusammenarbeit mit dem Außenministerium sowie mit der Entwicklungshilfeagentur sehr gut funktioniere. Es wurde auch eine Arbeitsgruppe eingerichtet, wo man sich genau anschaue, wie - unter Berücksichtigung der Schwerpunktprojekte - Entwicklungshilfe und Wirtschaftsförderung zusammenpassen können.

MYANMAR NICHT MEHR KOOPERATIV IN GELDWÄSCHEANGELEGENHEITEN

A ufgrund der Verordnungsermächtigung des § 78 Abs. 8 Bankwesengesetz stimmten alle Mitglieder des Hauptausschusses dafür, Myanmar (vormals Burma) in die Liste jener Nicht-Kooperationsstaaten aufzunehmen, die die Geldwäschebekämpfungsstandards nicht erfüllen, was gleichzeitig mit Sanktionen hinsichtlich der Erteilung von Bankkonzessionen und verschärften Identifikations- und Meldepflichten bei Transaktionen verbunden ist. Die Festlegung der betroffenen Länder folgt den von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) empfohlenen Maßnahmen sowie den Beschlüssen des EU-Rats. Myanmar ist somit das zweite Land neben Nauru (ein Inselstaat im Pazifischen Ozean in der Größe von 21,3 km2 und mit ca. 10.000 Einwohnern), das von den Sanktionen betroffen ist. (Fortsetzung)