Parlamentskorrespondenz Nr. 956 vom 09.12.2003

HAUPTAUSSCHUSS GENEHMIGT NIEDERLASSUNGSVERORDNUNG FÜR 2004

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Wien (PK) - Mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigte der Hauptausschuss des Nationalrats heute die von der Regierung vorgeschlagene Niederlassungsverordnung 2004. Damit wird die Gesamtzuwanderung nach Österreich im Jahr 2004 auf 8.050 Personen beschränkt, das ist eine Reduktion gegenüber 2003 um 20 Personen. Kritik an der Verordnung kam von der Opposition, sie beanstandete vor allem die Quote für den Familiennachzug und die Saisonier-Regelung.

Konkret werden im Rahmen der Niederlassungsverordnung 2004 - wie 2003 - maximal 5.490 Bewilligungen zum Zweck der Familienzusammenführung erteilt. Die Quote für Schlüsselarbeitskräfte samt Familienangehörigen wird mit 2.200 festgelegt (2003: 2.405), wobei der Schwerpunkt im Bereich der unselbständig erwerbstätigen Schlüsselkräfte liegt. Die Bewilligungen für Private sind mit 360 festgesetzt (2003: 175). Zusätzlich zu den 8.050 Niederlassungsbewilligungen dürfen im Jahr 2004 wieder bis zu 8.000 Beschäftigungsbewilligungen für SaisonarbeiterInnen und bis zu 7.000 Beschäftigungsbewilligungen für ErntehelferInnen erteilt werden. Basis für die Niederlassungsverordnung ist das Fremdengesetz.

Wie die Erläuterungen ausführen, geht der Verordnungsentwurf von einer Arbeitsmarktlage aus, die derjenigen des Jahres 2003 ähnlich ist. Laut einer Expertise des Wirtschaftsforschungsinstituts wird, so die Begründung der Verordnung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes von ähnlichen Parametern definiert werden - leicht steigende Tendenz der Arbeitslosenquote von 7,0 auf 7,1 % nach traditioneller Berechnungsmethode und ein leichtes Ansteigen des Wirtschaftswachstums von 1,5 % gegenüber 0,7 % im Jahr 2003. Bei der Aufteilung der Quote zwischen den Bundesländern sei den regional verschiedenen Bedürfnissen Rechnung getragen worden.

Seitens der SPÖ kritisierte Abgeordneter Kai Jan Krainer im Rahmen der Diskussion die seiner Ansicht nach zu geringe Quote für den Familiennachzug. Er wies darauf hin, dass Familienangehörige oft schon seit Jahren auf einen Quotenplatz warten, und rechnete vor, dass, gehe man von den Quoten für die einzelnen Bundesländer aus, künftig überhaupt mit einer Wartezeit von bis zu 15 Jahren zu rechnen sei. Besonders prekär ist ihm zufolge die Situation in Kärnten.

Krainer hält überdies die Verteilung der Quotenplätze auf die einzelnen Bundesländer für nicht nachvollziehbar und prophezeite, dass Niederösterreich seine Quote nicht ausschöpfen werde, da es das einzige Bundesland ohne "Rucksack" sei, während andere Bundesländer, wie die Steiermark, dringend mehr Quotenplätze bräuchten. Dass der "Rucksack" von wartenden Familienangehörigen in den letzten Jahren teilweise abgebaut werden konnte, führt Krainer auf die steigende Zahl von Einbürgerungen zurück.

Krainer gab zu bedenken, dass die langen Wartezeiten auf Familienzusammenführung nicht nur unmenschlich seien, sondern auch ökonomisch unsinnig. Je länger man den Familiennachzug, etwa von Kleinkindern, hinauszögere, desto schwieriger und teurer werde die Integration, skizzierte er.

Zum Thema Saisoniers merkte Krainer an, es sei evident, dass SaisonarbeiterInnen bereit seien, um weniger Geld zu arbeiten als in Österreich niedergelassene Personen. Österreich bewegt sich seiner Ansicht nach auf die gleichen Probleme zu, die die Schweiz hatte. Dort sind ihm zufolge notwendige Strukturänderungen in der Wirtschaft verspätet in Angriff genommen worden, weil ausreichend billige Saisoniers zur Verfügung gestanden seien. Aus diesem Grund habe die Schweiz das Saisoniermodell mittlerweile wieder verworfen.

Auch Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) äußerte sich ablehnend zur Niederlassungsverordnung. Die betroffenen Ausländer und ihre Familienangehörigen würden auch in Zukunft darüber im Unklaren gelassen, wann sie mit einer Familienzusammenführung rechnen könnten, klagte sie. Die Fälle würden nicht nach Sachlage, sondern nach Quote entschieden, was zu Rechtsunsicherheiten und langen Wartezeiten führe.

Nicht schlüssig ist es für Lichtenberger überdies, einerseits bei Schlüsselarbeitskräften eine untere Gehaltsgrenze festzulegen, gleichzeitig aber die Quoten für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer großzügig zu handhaben. Ihrer Meinung nach geraten in Österreich ansässige ausländische Arbeitnehmer durch die Saisoniers unter Druck, welche ständig beschäftigte ArbeitnehmerInnen verdrängen.

Zufrieden mit der Niederlassungsverordnung zeigte sich hingegen Abgeordneter Karl Donabauer (V). Er machte geltend, dass in den letzten Jahren vielen wartenden Familienangehörigen geholfen werden konnte. Erntehelfer und Saisoniers sind seiner Ansicht nach notwendig, um die Wertschöpfung in den betroffenen Branchen aufrecht zu erhalten. Auch FPÖ-Abgeordneter Maximillian Hofmann wies darauf hin, dass der "Rucksack" beim Familiennachzug abgebaut werden konnte.

Innenminister Ernst Strasser wies die Kritik der Opposition zurück und hielt fest, seit 1997 habe es noch nie eine so hohe Quote für Familienzusammenführungen gegeben wie zuletzt. Dadurch sei es auch gelungen, den "Rucksack" an Wartenden auf etwa 5.000 Personen abzubauen, diese Tendenz werde sich fortsetzen.

Die Quoten für die einzelnen Bundesländer werden Strasser zufolge auf Basis verschiedener Kriterien festgelegt. Berücksichtigt würden die Zahl der Neuanträge, die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt und die Ausschöpfung der Quote im laufenden Jahr. Zudem werde auf die Wünsche der einzelnen Bundesländer so weit wie möglich eingegangen. Die Familiennachzug-Quote für Niederösterreich entspricht laut Strasser in etwa der Zahl der heuer erteilten Bewilligungen, Wien erhält aufgrund des bestehenden "Rucksacks" eine höhere Quote. Auch für die Steiermark sei eine Erhöhung der Familiennachzug-Quote vorgenommen worden, wenn auch nur eine geringe.

Generell betonte Strasser, dass die nunmehrige Regierung die Integration der in Österreich lebenden Ausländern vorangetrieben habe. Bei der Zahl der Erntehelfer und Saisoniers sei ein Mittelweg gesucht und gefunden worden.

QUOTENPFLICHTIGE NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNGEN IN DEN EINZELNEN LÄNDERN

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Quoten:

Burgenland: 130 Niederlassungsbewilligungen, davon 40 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 80 für Familienangehörige und 5 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Kärnten: 90 Niederlassungsbewilligungen, davon 50 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 30 für Familienangehörige und 5 für  Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Niederösterreich: 1.180 Niederlassungsbewilligungen, davon 270 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 50 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 810 für Familienangehörige und 50 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Oberösterreich: 755 Niederlassungsbewilligungen, davon 220 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 500 für Familienangehörige und 25 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Salzburg: 330 Niederlassungsbewilligungen, davon 90 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 210 für Familienangehörige und 20 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Steiermark: 750 Niederlassungsbewilligungen, davon 250 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 460 für Familienangehörige und 30 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Tirol: 510 Niederlassungsbewilligungen, davon 130 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 350 für Familienangehörige und 20 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Vorarlberg: 295 Niederlassungsbewilligungen, davon 80 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 200 für Familienangehörige und 5 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht.

Wien: 4.010 Niederlassungsbewilligungen, davon 900 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 60 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.850 für Familienangehörige und 200 für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbsabsicht. (Schluss)