JUSTIZAUSSCHUSS: UN-ABKOMMEN EINSTIMMIG ZUR ANNAHME EMPFOHLEN
Anträge der Oppositionsfraktionen vertagt
Wien (PK) - Der Justizausschuss hat heute in einer Sitzung unter dem Vorsitz von dessen Obfrau Maria Theresia Fekter dem Nationalrat einstimmig die Annahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität(424 d.B.) empfohlen. Mit der Ratifikation des Übereinkommens übernimmt Österreich weltweite Standards in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, bei Definition von Menschenhandel und Schlepperei sowie bei der internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung dieser Delikte.
In der Debatte wiesen Abgeordnete der Oppositionsfraktionen darauf hin, dass für die vollständige Umsetzung beim Thema Verantwortlichkeit juristischer Personen noch legistischer Handlungsbedarf bestehe. Thematisiert wurden auch der Stand der Umsetzung in den EU-Beitrittsländern sowie die Frage der Korruption, insbesondere bei Behörden, in diesen Ländern.
Justizminister Dieter Böhmdorfer erklärte, dass die noch erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen würden. Er gehe davon aus, dass das Abkommen in den Beitrittsländern umgesetzt werde, und Österreich solle "nicht hinterher hinken". Froh zeigte sich der Justizminister darüber, dass das Problem der Korruption ernsthaft diskutiert werde, zumal die Korruption ein Hindernis für den Aufbau in diesen Ländern sei.
Nach kurzer Debatte vertagt wurde ein Antrag der Grünen auf Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz. Konkret sollen "verurteilende militärstrafgerichtliche Entscheidungen der NS-Militärgerichte aufgehoben" und damit den Opfern und ihren Familien Achtung und Mitgefühl ausgedrückt werden (21/A). Während das Thema im Justizministerium durch Erlass bereits erledigt sei, bestünde im Sozialressort Klärungsbedarf, begründeten die Regierungsfraktionen ihren Vertagungsantrag. Das Argument der Antragstellerin, der G-Abgeordneten Terezija Stoisits, der Antrag ließe dem Ministerium ohnedies alle Möglichkeiten offen, fand kein Gehör.
Ebenfalls vertagt wurde ein Antrag der Sozialdemokraten, "zu einer politischen und juristischen Aufarbeitung des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes beizutragen und sich für die Rehabilitierung der Opfer auch dieses Regimes einzusetzen" und den Justizminister aufzufordern, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der entsprechende Schritte vorsieht (334/A). Es gehe darum, die Justizmorde auch im strafrechtlichen Sinn als Morde zu qualifizieren, betonte Antragsteller Johannes Jarolim (S). Vertreter der Regierungsfraktionen fanden den Antrag hingegen nicht ganz "ausgereift", die Materie sehr komplex und die Fragestellung "nicht präzis genug" und vertagten den Antrag. (Schluss)