Parlamentskorrespondenz Nr. 296 vom 27.04.2004

STAATSSEKRETÄR FINZ STEHT DEM RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS REDE UND ANTWORT

Sollen sich Wohnungsgenossenschaften dem Vergaberecht unterwerfen?

Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss unter der Vorsitzführung von Werner Kogler (G) begann seine heutige Sitzung mit einer Diskussion über die "Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich" (LAWOG) und die "Austria Wirtschaftsservice GmbH" (AWS). Seitens der Bundesregierung war Staatssekretär Alfred Finz anwesend, als Auskunftspersonen waren Kordula Schmidt (Aufsichtsratsvorsitzende) und Direktor Frank Schneider für die LAWOG sowie Herbert Kofler und Peter Takacs für das AWS geladen. (III - 66 d.B.)

WANN IST EINE GENOSSENSCHAFT EINE EINRICHTUNG ÖFFENTLICHEN RECHTS?

Der Rechnungshof hatte im Dezember 2002 die Umsetzung seiner Empfehlungen an die LAWOG auf Grund der Prüfung im Jahr 2000 unter die Lupe genommen und dabei kritisiert, dass trotz eines rückgängigen Bauvolumens in der Zeit von 1995 bis 2002 die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im selben Zeitraum von 75 auf 77 gestiegen ist anstatt diese entsprechend der gesunkenen Bautätigkeit zu reduzieren. Darüber hinaus beanstandeten die Prüfer und Prüferinnen, dass die LAWOG ihre internen Vergaberichtlinien nicht dem Vergaberecht angepasst habe, und empfahlen, die Aufnahme von Hypothekarkrediten sowie Versicherungsleistungen europaweit im offenen Verfahren auszuschreiben.

Daran knüpften auch die Fragen der Abgeordneten Ruth Becher, Christian Faul und Kurt Gaßner (alle S), des Abgeordneten Nikolaus Prinz (V) sowie des Vorsitzenden Werner Kogler (G). Kogler sprach darüber hinaus den Einfluss der Landespolitik an und merkte an, dass es auf Grund der Enge des Marktes durchaus zu persönlichen Seilschaften kommen könne.

Staatssekretär Alfred Finz meinte dazu, ihm sei nicht bekannt, dass die Landespolitik hier Einfluss ausübe. Das Bundesministerium für Finanzen habe durch die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich nur einen ganz minimalen Geschäftsanteil und er sowie die gesamte Bundesregierung träten für einen Rückzug der öffentlichen Hand aus möglichst allen Unternehmen ein. Dadurch könnten mögliche Verfilzungen vermieden werden, sagte Finz. Ihm seien auch saubere und transparente Vorgänge bei der Vergabe wichtig.

Die Aufsichtsratsvorsitzende Kordula Schmidt bekräftigte, dass man die Anregungen des Rechnungshofes aufgegriffen und diesen insbesondere bei den Ausschreibungen Folge geleistet habe. Das wurde auch von Direktor Schneider bestätigt, der berichtete, dass sich die LAWOG im letzten Jahr dem Status des öffentlichen Auftraggebers unterworfen und die internen Vergaberichtlinien angepasst habe. Die LAWOG unterliege seit 1. Jänner 2004 dem Bundesvergabegesetz. Bei den Hypothekarkrediten habe man bereits eine europaweite Ausschreibung vorgenommen, so Schneider, grundsätzlich sei man aber um zinsengünstige Darlehen für die Mieterinnen und Mieter bemüht. Hinsichtlich der Kritik an der Personalpolitik betonten sowohl Schneider als auch Schmidt, dass man um Personalreduktion bemüht sei, sich die LAWOG aber als ein soziales Unternehmen verstehe und daher Rationalisierungsmaßnahmen im Personalbereich in erster Linie durch Nichtnachbesetzung freiwerdender Stellen erfolgten. Abgesehen davon, habe sich die Neubautätigkeit in letzter Zeit wieder erhöht.

Rechnungshofpräsident Franz Fiedler anerkannte, dass die LAWOG im Gegensatz zu anderen Genossenschaften ihre "Zwitterstellung" aufgegeben habe und sich nun als Einrichtung des öffentlichen Rechts betrachtet. In Bezug auf die europaweite Ausschreibung von Hypothekarkrediten und Versicherungsleistungen seien die Empfehlungen jedoch noch nicht voll umgesetzt worden. Er sprach auch das Problem der Tochterfirma Schneegatterer an, die ausschließlich Wohnungen verwalte, wobei diese Verwaltungstätigkeit wiederum von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LAWOG erbracht werde. Der Rechungshof empfehle daher zu prüfen, inwieweit eine Weiterführung dieser Firma notwendig sei. Direktor Schneider entgegnete, dass man diese Frage dem Aufsichtsrat sowie Wirtschaftsprüfern vorgelegt habe, man sei aber zum Schluss gekommen, dass die Kosten einer Fusionierung in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden. Dem gegenüber bezweifelte Präsident Fiedler, dass eine Verschmelzung langfristig zu teuer wäre, worauf Kordula Schmidt zusagte, diese Frage nochmals eingehend prüfen zu wollen.

Grundsätzlich merkte der Rechnungshofpräsident kritisch an, dass es rechtlich nicht geklärt sei, mit welchem Anteil der öffentlichen Hand eine Genossenschaft Einrichtung des öffentlichen Rechts oder Einrichtung der gewerblichen Art ist. Man könne daher den Genossenschaften keinen Vorwurf machen, wenn sie sich nicht dem Vergaberecht unterwerfen. Die Rechtsfrage sei kompliziert und ungelöst, da klare Vorgaben fehlten. Man warte daher auf eine Entscheidung des EuGH, die jedoch noch ausständig sei.

DAS AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE AUF DEM PRÜFSTAND

Sodann behandelte der Ausschuss die Austria Wirtschaftsservice GmbH. Hier meinte der Rechnungshof, einzelne Geschäftsfälle gäben im Zusammenhang mit Bürgschaften und Garantien Anlass zu Beanstandungen. Zudem, so der Rechnungshof, sollten die Entscheidungsfindung bei der Projektbeurteilung und die Genehmigungskompetenzen einheitlich festgelegt werden. Zusammenfassend hob der Rechnungshof hervor, die unterschiedlichen Risikoklassifizierungsverfahren sollten vereinheitlicht und das diesbezüglich geplante Managementsystem rasch umgesetzt werden.

Abgeordneter Christian Puswald (S) bezeichnete auf Grund der großen Fluktuation vor allem die Personalsituation als "dramatisch". Bereits kurz nach der Gründung der AWS hätten die Unstimmigkeiten begonnen, man habe sich bald von den Managern getrennt, es sei nun sogar ein Arbeitsrechtsprozess anhängig. Dazu komme, dass Interimschefs ohne Ausschreibung bestellt worden seien. Puswald erkundigte sich auch, inwieweit vakante Aufsichtsratsmandate nachbesetzt worden sind und kritisierte in weiterer Folge die Mietkosten von 1,5 Mill. €. Schließlich fragte er nach der Richtigkeit von Gerüchten, wonach das AWS keine Kapitalgarantien mehr übernehmen könne. Alles in allem werfe es ein bezeichnendes Licht auf die ganze Angelegenheit, wenn es nach so kurzer Zeit einen gesetzlichen Reformbedarf gebe.

Ähnlich kritisch äußerte sich Abgeordnete Michaela Sburny (G), die die ausstehende Integration der einzelnen Gesellschaften ansprach. Die Regierung habe nichts unternommen, um hier eine Bündelung vorzunehmen und Synergieeffekte zu erzielen. Von Staatssekretär Alfred Finz wollte sie wissen, wie weit die zugesagte Einrichtung eines Risikomanagementsystems gediehen ist und was man gegen die strukturellen Schwierigkeiten unternehme. Die Einflussnahme der Ministerien müsse ein Ende haben, forderte sie.

Abgeordneter Johann Ledolter (V) erinnerte jedoch daran, dass mit der Gründung der AWS einer Anregung des Rechnungshofes entsprochen worden sei, um eine entsprechende Strukturbereinigung zu erwirken. Die gegenwärtige Situation habe eindeutige Verbesserungen evoziert, sei doch die Idee des One-Stop-Shop verwirklicht worden, mit dem eine bessere Bürger- und Kundenorientierung erfolgt sei. Diverse personelle Probleme träten in einer solchen Situation mitunter auf, man solle sie aber nicht überbewerten. Diese Sichtweise wurde auch von Abgeordneter Magda Bleckmann (F) eingenommen, die vom Präsidenten des Rechnungshofes zudem wissen wollte, ob die mit der Schaffung der AWS angepeilten Ziele erreicht worden seien.

Staatssekretär Alfred Finz meinte, mit der Gründung der AWS habe man den Förderungsdschungel beseitigen und eine Erhöhung der Serviceorientierung sowie eine bessere Nutzung von Synergieeffekten erreichen wollen. Zudem wollte man eine Gleichbehandlung aller Förderungswerber sicherstellen, und in Summe könne man sagen, die Zielsetzung stimme. Der Staatssekretär ging auf die personellen Probleme ein und berichtete dem Ausschuss vom aktuellen Stand der Dinge. Sodann legte Finz die Situation im Haftungsbereich dar. Hier müsse der Bund die AWS für Haftungsfälle schadlos halten, wenn deren Eigenmittel nicht mehr ausreichten, die entsprechenden Rahmen seien aber noch nicht ausgeschöpft. Die Regierung bemühe sich hier zudem um zweckmäßige Adaptionen, um diese Rahmen künftighin effizienter handhaben zu können.

Nachdem die beiden Auskunftspersonen auf entsprechende Detailfragen eingegangen waren, sagte RH-Präsident Franz Fiedler, eine seriöse Beurteilung, inwieweit man die gesetzten Ziele erreicht habe, lasse sich ob des Untersuchungszeitraums nicht treffen. Es scheine zwar nicht ausgeschlossen, doch empirisch belegen ließe sich das für den Rechnungshof nicht, da der Untersuchungszeitraum bereits Mitte 2003 geendet habe. Zudem unterstrich Fiedler die Bedeutung eines entsprechenden Controllings.

In einer zweiten Runde stellten die Abgeordneten Puswald, Sburny, Roderich Regler (V) und Werner Kogler (G) weitere Detailfragen zu Aspekten der Personalpolitik sowie zu externen Evaluierungsmodalitäten, die von Staatssekretär Finz und den beiden Auskunftspersonen beantwortet wurden. Der Tagesordnungspunkt wurde sodann einstimmig vertagt. (Fortsetzung)