Parlamentskorrespondenz Nr. 691 vom 12.10.2004

REGIERUNGSVORLAGEN UND PETITIONEN 38 - 41

UMWELTINFORMATIONSGESETZ WIRD EU-REGELN ANGEPASST

Eine Änderung des Umweltinformationsgesetzes dient der Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie. Der Gesetzentwurf erweitert den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, wobei das besondere Augenmerk der umfassenden Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien gilt. Die Regierung sieht die Novelle daher auch als Beitrag zum E-Government. Der Begriff "Umweltinformation" wird ausgeweitet und zugleich präzisiert. Er umfasst nun die Bereiche Umweltzustand, Faktoren mit Auswirkungen auf die Umwelt, Kosten-Nutzen-Analysen, Gesundheit, Sicherheit, Lebensmittelkontaminationen, Lebensbedingungen und Kulturstätten. Der Begriff Behörde wird durch den Ausdruck "informationspflichtige Stellen" ersetzt. Die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen wird von acht Wochen auf einen Monat herabgesetzt (641 d.B.).

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT KASACHSTAN

Ein Abkommen mit Kasachstan zielt darauf ab, die durch die nationalen Steuerrechte Österreichs und Moldawiens bewirkte Doppelbesteuerung in einer der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise zu beseitigen (627 d.B.).

BEVÖLKERUNG KLAGT ÜBER MASSIVE LÄRMBELÄSTIGUNG ENTLANG DER A 10

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) überreichte dem Nationalrat eine Petition der Bürgerinitiative Oberalm mit dem Titel "Lärm macht krank". Die UnterzeichnerInnen fordern eine erhebliche Verbesserung öffentlicher Verkehrsverbindungen zwischen den Gemeinden des Tennengaus und Salzburg und die Aufhebung der Ferienreiseverordnung im gesamten Salzachtal. Letzteres wird damit begründet, dass Lkw mit mehr als 7,5 t Gesamtgewicht in der Ferienzeit an einigen Freitagen und an allen Samstagen von der Tauernautobahn A 10 auf die parallel verlaufenden Bundes- und Landesstraßen verbannt werden. Generell verweist die Bürgerinitiative Oberalm auf die massive Lärmbelästigung der Bevölkerung entlang der Tauernautobahn A 10 und gibt zu bedenken, dass Lärm krank macht. (38/PET)

ZWEI PETITIONEN ZUM NEUBAU DER BAHNSTRECKE IM GASTEINERTAL

Insgesamt sieben Abgeordnete aus drei Fraktionen - ÖVP, SPÖ und Grüne - haben dem Nationalrat eine Petition betreffend den Neubau der Hochleistungsbahnstrecke Tauernbahn im Gasteiner Tal vorgelegt. Der Österreichische Alpenverein (Zweig Gastein), die Bürgerinitiative Gasteiner Tal und der Tourismusverband Bad Gastein fordern, vor der Realisierung des Projekts eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, und äußern den Verdacht, die ÖBB wollten eine solche durch die Einreichung von Teilprojekten umgehen. Außerdem übersteigen ihnen zufolge die projektierten Lärmwerte für die Teilstrecke Angerschluchtbrücke - Bahnhof Angertal die in einem Mediationsvertrag vereinbarten Lärmwerte um ein Vielfaches und wären für die betroffenen Anrainer gesundheitsschädlich.

Generell weisen die Initiatoren der Petition darauf hin, dass es sich beim Gasteinertal um eine der wichtigsten Tourismusregionen Österreichs handelt und kaum eine andere Fremdenverkehrsregion ein so dichtes Angebot an Kur- und Sporteinrichtungen hat. Sie fürchten, dass die Region durch den drohenden zusätzlichen Bahnlärm "ruiniert" wird.

Ähnlich wird auch in einer von Abgeordnetem Christian Puswald (S) und Abgeordnetem Peter Michael Ikrath (V) vorgelegten Petition argumentiert. Die Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Bad Gastein und andere Bürgerinitiativen fordern u.a. eine vollständige und vertragskonforme Umsetzung der Ergebnisse des abgeschlossenen Mediationsvertrages durch die ÖBB, die Einreichung der Teilstücke Angerschluchtbrücke und Schlossalmtunnel als Gesamtprojekt und die Aufnahme der beiden Projektabschnitte Schlossalmtunnel und Stubnerkogeltunnel in den Generalverkehrsplan. (39/PET und 40/PET)

PETITION FÜR DIE VERWENDUNG GESCHLOSSENER KOHLENSTAUBSILOS

Abgeordneter Robert Rada (S) überreichte dem Nationalrat eine Petition, die auf eine Verwendung geschlossener Wagons beim Bahntransport von Kohlenstaub abzielt. Er weist darauf hin, dass der Kohlenstaubtransport auf der Nordbahn derzeit mit offenen Güterwagons durchgeführt wird und sich die betroffenen Anrainer durch eine massive Abwehung des Kohlestaubs nicht nur massiv belästigt, sondern auch gesundheitlich bedroht fühlen. Aus den der Petition beigefügten Anhängen geht hervor, dass der Sachverhalt den ÖBB bereits seit dem Jahr 2000 bekannt ist und sie seither an einer dauerhaften Behebung des Problems arbeiten. Auch die Volksanwaltschaft ist mit der Angelegenheit befasst.

Gemäß einem Gutachten könnte Abhilfe durch folgende Alternativen geschaffen werden: Oberflächenverfestigung des losen Schüttgutes, Abdecken der Wagons durch Planen oder einen geschlossenen Aufbau, Verwendung geschlossener Container, Errichtung einer Pipeline. (41/PET) (Schluss)