Parlamentskorrespondenz Nr. 801 vom 09.11.2004

EMISSIONSZERTIFIKATE, STRAHLENSCHUTZ, UMWELTINFORMATION

Engagierte Umweltdebatte im Nationalrat

Wien (PK) - Umweltthemen dominierten im Anschluss an die umfassende Diskussion über das Budgetbegleitgesetz die Debatte des Nationalrats. Dabei ging es zunächst um die Novellierung des Emissionszertifikategesetzes.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) bedauerte, dass der Umweltkontrollbericht im Ausschuss enderledigt wurde und es damit keine Gelegenheit gebe, darüber im Plenum zu diskutieren. Man hätte nämlich damit belegen können, wie sehr sich die Umweltpolitik in den letzten Jahren rückentwickelt habe. Was das vorliegende Emissionszertifikatgesetz anlangt, so müsste es möglich sein, dass die CO2-Zertifikate von stillgelegten Betrieben auf bestehende Anlagen übertragen werden. Unbefriedigend sei auch die Regelung der Behördenzuständigkeit, gab Oberhaidinger zu bedenken.

Es gab genügend Zeit, um über den Umweltkontrollbericht im Ausschuss zu diskutieren, hielt Abgeordneter RÄDLER (V) seinem Kollegen Oberhaidinger entgegen. Sodann erläuterte er die Eckpunkte des neuen Emissionszertifikategesetz, das vor allem eine Vereinfachung im Behördenverfahren bringe. Österreich sei ein Vorreiter hinsichtlich der Umwelttechnologien, führte Rädler weiter aus, mehr als 315 Unternehmen produzieren weltweit anerkannte Produkte in diesem Bereich und sichern 85.000 Menschen eine Beschäftigung.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) wies auf die positive Entwicklung in Russland hin, wo Präsident Putin nach langem Ringen endlich das Kyoto-Protokoll unterzeichnet habe. Das Emissionszertifikategesetz sei nun eine Umsetzung des Kyoto-Protokolls auf internationaler Ebene, erläuterte sie. Ihre Fraktion habe das Instrument des Handels mit Emissionszertifikaten begrüßt, allerdings komme es sehr auf die Ausgestaltung an. Beim österreichischen Modell gebe es leider eine Reihe von groben Mängeln, die auch von der EU-Kommission kritisiert wurden. Sie könne aber auch der nun vorliegenden Reparatur nicht zustimmen, weil die Mängel noch vorhanden sind und das gesamte System zu keiner Reduktion von CO2-Emissionen führen wird. Eine Studie komme etwa zu dem erschreckenden Ergebnis, dass Österreich nach Portugal den großzügigsten Zuteilungsplan an die Industrie abgegeben hat, gab Glawischnig zu bedenken.

Abgeordneter WITTAUER (F) zeigte sich überzeugt davon, dass man mit dem österreichischen Zuteilungsplan "dem Kyoto-Ziel sehr entgegenkomme". Mit der heutigen Novelle werden einige Problembereiche, z.B. die Regelung hinsichtlich der stillgelegten Anlagen, bereinigt. Weiters werde klar gestellt, welche Behörde im Genehmigungsverfahren für welchen Schritt zuständig ist. Damit würden positive Akzente nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Wirtschaft gesetzt, war Wittauer überzeugt.

Mit der Änderung des Emissionszertifikategesetzes, das im wesentlichen zwei kleine Teilbereiche novelliert, werde ein wesentlicher Schritt in der Klimastrategie vollendet, konstatierte Bundesminister DI PRÖLL. Im Kyoto-Vertrag habe sich Österreich verpflichtet, den CO2-Ausstoß um 13 % (auf Basis der Werte von 1990) zu reduzieren. Es wurden bereits eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt, führte der Minister weiter aus, und gerade heute habe man eine weitere wichtige Weichenstellung vorgenommen. Im Ministerrat wurde nämlich beschlossen, dass die Beimischung von nachwachsenden Rohstoffen zu fossilen Energieträgern gefördert werden soll, wodurch die Verkehrsemissionen letztlich um eine Million Tonnen CO2 reduziert werden können. Auch in den Budgetverhandlungen konnte erreicht werden, dass mehr Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung stehen.

Nach nur knapp sieben Monaten muss das Emissionszertifikategesetz aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission betreffend den österreichischen Zuteilungsplan schon wieder geändert werden, erinnerte Abgeordneter STEIER (S). Der Redner warf der Regierung eine inkonsequente Klimaschutzpolitik vor, die dazu führe, dass sich Österreich immer weiter vom Kyoto-Ziel entfernt. Die CO2-Emissionen aus der Industrie nehmen nämlich zu und es fehlen sowohl ein mit den Ländern akkordierter neuer Klimaschutzplan als auch ein Althaussanierungsprogramm. Vernachlässigt werde auch der öffentliche Verkehr sowie der Ausbau der Bahninfrastruktur.

Luftverschmutzung mache nicht vor Staatsgrenzen Halt und könne daher nur bei gemeinschaftlicher Anstrengung in den Griff bekommen werden, meinte Abgeordneter SIEBER (V). Es sei daher bedauerlich, dass sich die USA, China und Australien noch immer weigern, das Kyoto-Protokoll zu unterzeichnen. Das zur Diskussion stehende Emissionszertifikategesetz gebe der heimischen Industrie die Möglichkeit, sich ab 2005 am Handel mit Zertifikaten zu beteiligen. Außerdem werde dadurch ein Anreiz geschaffen, in abgasarme Produktionsmethoden zu investieren. Generell sei beim Emissionshandel umsichtig vorzugehen, damit einerseits der Klimawandel gestoppt und andererseits das Wirtschaftswachstum nicht verhindert werden.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) stellte der Klimaschutzpolitik kein gutes Zeugnis aus. Anstelle der angestrebten Reduktion an Treibhausgasen werde durch das vorliegende Gesetz eine weitere Steigerung der CO2-Emissionen um 16,4 % gegenüber der Periode 1998 - 2001 ermöglicht. Dringenden Handlungsbedarf gebe es nicht nur im Verkehrsbereich, wo es enorme Zuwachsraten gebe, sondern auch bei der thermischen Sanierung. Nach Schätzungen des Wifo gebe es hier ein jährliches Investitionsvolumen in der Höhe von 530 Mill. €.

Es sei klar, dass für die Verringerung der Treibhausgase ein ganzes Paket an Maßnahmen notwendig sei, urteilte Abgeordnete DI ACHLEITNER (F), und eine davon sei der Handel und die Zuteilung von Emissionszertifikaten. Der österreichische Zuteilungsplan biete ihrer Meinung nach einen guten Ausgleich zwischen Klimaschutz und Wirtschaftsentwicklung. Es gehe aber nicht nur um den Handel mit Zertifikaten, sondern die Betriebe werden natürlich auch angehalten, die Emissionen zu reduzieren, betonte sie.

Die vorliegende Novelle ändere weder die grundlegende Ausrichtung des Gesetzes noch die Klimasituation, bemängelte Abgeordnete BAYR (S). Die Klimaschutzpolitik der schwarz-blauen Bundesregierung sei äußerst mangelhaft, Österreich sei weiter denn je von der Erfüllung des Kyoto-Ziels entfernt. Klimaschutz müsse als Chance begriffen werden, forderte Bayr, denn so könnte man 2.500 Arbeitsplätze allein durch Investitionen in die Althaussanierung schaffen.

Auch Abgeordneter Dr. BAUER (S) bezweifelte, dass Österreich das Kyoto-Ziel erreichen kann. In den 70er Jahren habe unser Land noch die Vorreiterrolle in Europa übernommen, erinnerte Bauer, jetzt sei Österreich bereits ins Mittelfeld abgerutscht. Der Emissionshandel könnte von vielen auch als Freikauf verstanden werden, weshalb man diese Maßnahmen nur als Übergangslösungen ansehen sollte.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.

Die einhellige Zustimmung aller Fraktionen fand das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz.

Abgeordneter WINKLER (V) meinte, es sei äußerst wichtig, dass jedes Land strengste Bestimmungen für einen effizienten Strahlenschutz habe, und in dieser Hinsicht sei Österreich vorbildlich. Mit der vorgesehenen Novelle werde einer entsprechenden EU-Richtlinie Rechnung getragen, die Vorlage sei daher zu unterstützen, zumal das neue Gesetz einige überaus wichtige Punkte enthalte.

Abgeordneter DOBNIGG (S) signalisierte gleichfalls Zustimmung zur gegenständlichen Vorlage und votierte für eine vollständige und lückenlose Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen, zumal es die Regierung zunächst an der nötigen Sorgfalt habe mangeln lassen. Vor allem möge man die Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern, betonte der Redner.

Abgeordneter WITTAUER (F) sagte, seine Fraktion begrüße die Novelle, da sie mehr Sicherheit in der Arbeitswelt und für die Bevölkerung, aber auch bessere Kontrollmöglichkeiten in dieser wichtigen Materie mit sich bringe.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) kündigte ebenfalls Zustimmung zur Vorlage an und befasste sich sodann mit dem Problem des Atommülls und kritisierte die Fortschreibung des Euratom-Vertrags, was auch weiterhin eine Bevorzugung der Kernkraft gegenüber anderen Energieformen bedeute. Konkret kritisierte die Rednerin die Vorgänge rund um den jüngsten Castor-Transport. Hier brauche es eine Regierungskonferenz mit dem Ziel eines Ausstiegs aus dieser Energieform, forderte die Rednerin.

Abgeordnete STEINDL (V) erläuterte die Inhalte der vorliegenden Novelle und äußerte sich zufrieden mit den dabei erzielten Verbesserungen. Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt im Interessen der Menschen und der Umwelt.

Abgeordneter SCHOPF (S) bemängelte, dass Österreich seit dem Regierungsantritt der gegenwärtigen Koalition kein Umweltmusterland mehr sei, vielmehr sei man international ins Mittelfeld abgerutscht, und das sei zu bedauern. Die Regierung habe auf diesem Gebiet Fehler begangen, die im Interesse der Bevölkerung dringend behoben werden sollten.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) bezeichnete die in dieser Vorlage enthaltenen Maßnahmen als sehr positiv. Es werde mehr Schutz für die Bevölkerung geben, wofür die Regierung durch ihre Aktivitäten auch Sorge trage.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Einhelligkeit herrschte auch hinsichtlich einer Rückverweisung der UVP-Novelle und eines Koalitionsantrags an den Umweltausschuss. Mit der vorliegenden UVP-Novelle soll eine verstärkte Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Umweltorganisationen sichergestellt werden, erläuterte Abgeordneter KOPF (V). Da durch diese Änderung auch mehr Verfahrensschritte notwendig sein werden, sei man mit der SPÖ übereingekommen, allenfalls in weiteren Verhandlungen noch Verkürzungen im Verfahren zu erreichen. Aus diesem Grund stellte er den Antrag, die Materie an den Umweltausschuss zurückzuverweisen.

Die UVP-Novelle finde derzeit nicht die Zustimmung seiner Fraktion, weshalb es aufgrund der notwendigen Zweidrittelmehrheit auch keinen Sinn mache, heute darüber zu verhandeln, konstatierte Abgeordneter KRAINER (S). Er begrüße daher den Rückverweisungsantrag, weil dadurch die Möglichkeit für alle vier Parteien besteht, sich noch einzubringen, um den Entwurf zu verbessern. Änderungsbedarf bestehe seiner Meinung nach noch hinsichtlich der Verfahrenskonzentration und der Rechte der NGOs.

Auch Abgeordneter WITTAUER (F) unterstützte den Rückverweisungsantrag, damit gemeinsam noch an Verbesserungen gearbeitet werden könne. Wenn allerdings bis Dezember kein Beschluss gefasst wird, dann sei auch der Umweltsenat in Frage gestellt, gab der F-Mandatar zu bedenken.

Es sei befremdlich, dass die Grünen bisher nicht zu Gesprächen über die UVP-Novelle eingeladen wurden, merkte Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) kritisch an. Positiv stand sie dem Rückverweisungsantrag gegenüber, da sich dadurch die Gelegenheit biete, über so wichtige Bereiche wie Mitsprache, Partizipation, Umweltverfahren etc. noch einmal zu sprechen.

Der V-S-F-G-Antrag, den Gegenstand an den Umweltausschuss rückzuverweisen, wurde einstimmig angenommen.

Unter einem debattiert wurden sodann die Änderung des Umweltinformationsgesetzes  und das Übereinkommen von Aarhus. Ausgangspunkt für die Novelle des Umweltinformationsgesetzes ist das Übereinkommen von Arhus, erklärte Abgeordneter HORNEK (V). Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen und eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen. Durch die Novelle komme es zu einer deutlichen Ausweitung an Informationsrechten und damit zu einer Verbesserung der Bürgerrechte sowie der Umwelt, resümierte der V-Mandatar.

Das Gesetz verbessere den Zugang zu Informationen über die Umwelt, betonte Abgeordneter KRAINER (S). Die Sozialdemokraten stimmen daher sowohl dem Übereinkommen von Arhus als auch dem Umweltinformationsgesetz zu. Sodann erkundigte er sich beim Minister, was mit dem Geld für die Umweltdatenbank passiert ist. Krainer schlug zudem vor, den alle vier Jahre zu erstattenden Bericht über den Vollzug des Umweltinformationsgesetzes an die Europäische Kommission auch dem Parlament zuzuleiten.

Für Abgeordneten WITTAUER (F) stellte die Novelle einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz in der Verwaltung dar. Wenn dieses Gesetz richtig umgesetzt wird und der Datenfluss richtig läuft, dann werde eine sehr positive Entwicklung eingeleitet.

Die Grünen werden dem Gesetzesentwurf ihre Zustimmung geben, kündigte Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) an. Die Umweltinformationsrichtlinie gehe in eine ganz andere Richtung als man in Österreich bisher gewohnt ist, denn das Verwaltungswissen soll nun für die Bürger und Bürgerinnen geöffnet werden und leicht zugänglich sein. Glawischnig strich dann noch einige positive Neuerungen heraus, z.B. die Erweiterung des Umweltdatenbegriffs (einschließlich Lebensmittel), die Ausweitung der auskunftspflichtigen Stellen sowie die aktive Informationspflicht im Fall einer Katastrophe. Negativ zu vermerken sei, dass die Kostenfreiheit nicht ausgeschlossen wurde.

Bundesminister DI PRÖLL sprach von einem extrem wichtigen Gesetz, weil damit der transparente und offene Zugang zu Informationen im Umweltbereich gewährleistet werde. Sodann wies er auf die Eckpunkte der Novelle hin und führte u.a. die Präzisierung und Ausweitung des Begriffes der Umweltinformation, die Ausdehnung der Informationsverpflichtung auf einen größeren Stellenkreis sowie die Verkürzung der Frist hinsichtlich der Zugänglichmachung von Umweltinformationen auf einen Monat an.

Abgeordneter DI MISSETHON (V) begrüßte den erleichterten Zugriff auf eine gemeinsame Datenbasis im Umweltbereich, da dies u.a. zu einer Versachlichung der Diskussionen in Entscheidungsfragen führen könne. In Zukunft sollte man aber auch stärker darüber nachdenken, wie so komplexe Verfahren wie die UVP besser "gemanagt" werden können.

Abgeordnete SCHARER (S) übte Kritik daran, dass diese Novelle erst auf Druck von Seiten der EU zustande gekommen ist. Das Umweltinformationsgesetz sei zu begrüßen, weil die Bürger ein Recht darauf haben, offen und ehrlich informiert zu werden. Eine Beteiligung an Umweltverfahren schärfe zudem das ökologische Bewusstsein der Bevölkerung.

Eine bürgernahe und transparente Verwaltung sei ein großes Anliegen der Bundesregierung, unterstrich Abgeordnete DI ACHLEITNER (F). Auch das Umweltinformationsgesetz stehe für mehr Bürgerservice und eine bessere Zugänglichkeit zu Umweltdaten. Sie richtete die Bitte an den Minister, dass die Bürger über die erweiterten Möglichkeiten informiert werden, damit sie auch stark genutzt werden. Sodann brachte sie noch einen Vierparteien-Antrag betreffend das Übereinkommen von Arhus ein.

Eine ausreichende Information sei die Basis dafür, dass sich die Bürger sachlich mit verschiedenen Themen auseinandersetzen können, meinte Abgeordneter KAINZ (V). Deshalb freue er sich, dass heute das Umweltinformationsgesetz, das mehr Transparenz und mehr Information für die Bürger bringt, beschlossen wird.

Auch Abgeordnete PFEFFER (S) hob den erweiterten Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen positiv hervor. Sie erwarte sich, dass dadurch Vorurteile und Ängste abgebaut und das Vertrauen in den Umweltschutz gestärkt werden könne.

Wenn Österreich nicht Mitglied in der EU wäre, dann gebe es keine nennenswerten umweltpolitischen Initiativen mehr, argwöhnte Abgeordneter SCHOPF (S). Es sei wichtig, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin, ein unbürokratischer, schneller und leichter Zugang zu Informationen gewährleistet werde. Der Minister müsse dafür sorgen, dass die Bevölkerung "automatisch über die wichtigen Daten" informiert werde wie im Fall von Temelin.

Sodann meldeten sich noch die V-Abgeordneten Mag. LANGREITER, DI AUER (V) und GAHR (V) zu Wort, die insbesondere den verbesserten und beschleunigten Zugang zu umweltbezogenen Daten hervorstrichen.

Bei der Abstimmung wurde die Umweltinformationsgesetz-Novelle einstimmig angenommen. Einstimmig genehmigt wurde auch das Übereinkommen von Arhus.

(Schluss Umwelt/Forts. NR)


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