Parlamentskorrespondenz Nr. 872 vom 30.11.2004

REGIERUNGSVORLAGEN

NEUE AUFGABEN FÜR DIE AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT

Der 2002 gegründeten Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit werden stufenweise ab 2006 eine Vielzahl von neuen Aufgaben übertragen, die unter dem Titel "PharmMed-Austria" zusammengefasst sind. Dazu gehören sämtliche Aufgaben im Bereich der Arzneimittelzulassung, der klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Pharmakovigilanz und Vigilanz im Bereich der Medizinprodukte und des Inspektionswesens, für die bis jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel zuständig ist. Außerdem werden die hoheitlichen Aufgaben an ein Amt (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen übertragen. Dieses Amt wird als Kollegialbehörde mit zwei fachlich qualifizierten Bediensteten des Gesundheitsministeriums und dem Leiter des Geschäftsfeldes PharmMed-Austria konstruiert.

Als Gründe für diese Reorganisation werden die Ergebnisse einer Schwachstellenanalyse im Bereich des Arzneimittel- und des Medizinproduktewesens angeführt. Außerdem hätten die bisherigen Lösungsansätze (Aufnahme zusätzlichen Personals im Bundesinstitut für Arzneimittel bzw. Heranziehung externer Gutachter) zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Diese Defizite sollen nun beseitigt werden, um die Wettbewerbsbedingungen für die österreichische Pharma- und Biotechnologieindustrie zu verbessern und um zur Standortattraktivität beizutragen. Rasch arbeitende und fachlich kompetente Zulassungsstellen seien für die schnelle Marktverfügbarkeit von Arzneimitteln von vorrangiger Bedeutung, heißt es in den Erläuterungen. Durch die umfangreiche Erweiterung der Aufgabenstellung des Personals erscheine es angezeigt, eine einmalige Bareinlage des Bundes (in der Höhe von 2 Mill. €) analog zur Vorgangsweise bei der Gründung der AGES vorzusehen. Mit 1. Juni 2002 wurden bereits 18 Bundesanstalten und Bundesämter aus den Bereichen Lebensmitteluntersuchung, Bakteriologie und Serologie, Veterinärmedizin und Landwirtschaft unter dem Dach der neu gegründeten Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit fusioniert. (675 d.B.)

WERBEVERBOT FÜR TABAKERZEUGNISSE UND AUSWEITUNG DES NICHTRAUCHERSCHUTZES

"In Österreich rauchen rund 2,3 Millionen Menschen, also rund 29 % der Bevölkerung. Davon sind ein Drittel, d.h. fast 800.000 Personen, stark nikotinabhängig und damit schwer krankheitsgefährdet", heißt es in den Erläuterungen zur Tabakgesetznovelle (700 d.B.) In Umsetzung von EU-Richtlinien und -Empfehlungen sowie des Tabakrahmenübereinkommens der WHO sollen nun Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse grundsätzlich verboten werden. Ebenfalls verboten ist das Inverkehrbringen von Einzelzigaretten, unverpackten Zigaretten oder Zigarettenpackungen unter einer Mindestgröße von 20 Stück.

Während einer Übergangsperiode (bis Ende 2006) sind noch bestimmte Werbe- bzw. Sponsoringmaßnahmen erlaubt: So sollen Sponsoring von Veranstaltungen und Aktivitäten, die nicht grenzüberschreitend sind, Plakatwerbung sowie Kinowerbung im Rahmen nicht jugendfreier Vorstellungen noch bis 31.12.2006 erlaubt bleiben.

Ein weiterer wichtiger Inhaltspunkt der Novelle ist die Verstärkung des Nichtraucherschutzes. Die bisher schon bestehenden Rauchverbote sollen generell auf Räume "öffentlicher Orte" ausgedehnt werden. Um eine breite Akzeptanz dieser Maßnahmen in der Bevölkerung sicherzustellen, wurde mit den Sozialpartnern eine Lösung gesucht, die auf die Tradition und Gesellschaftsverständnisse der österreichischen Bevölkerung Rücksicht nimmt. Um diese gesellschaftlichen Werte - beispielsweise im Sinne der heimischen Kaffeehaus- und Heurigenkultur - zu erhalten, wurden Betriebe des Gastgewerbes sowie auch Schutzhütten, Buschenschanken, Privatzimmervermietungen und in Tankstellen befindliche Gastronomiebetriebe von dem allgemeinen Verbot ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind zudem Tabaktrafiken sowie jene schulischen Einrichtungen, die im Falle ausreichender Raumkapazitäten, Räume für das Rauchen zur Verfügung stellen. Allerdings müsse gewährleistet sein, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt.

BUND UND LÄNDER EINIGEN SICH ÜBER NEUORGANISATION DES GESUNDHEITSWESENS

Nach intensiven Verhandlungen über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung einigten sich die Vertragspartner auf eine neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (692 d.B.), die von der Regierung nun dem Parlament zugeleitet wurde. Wesentliches Ziel dieser Vereinbarung, die zwischen Bund und Ländern für die Jahre 2005 bis 2008 abgeschlossen wurde, war es, eine bessere Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren zu erreichen. Dabei standen vor allem folgende Punkte im Vordergrund: die Einrichtung der Bundesgesundheitsagentur mit einer Bundesgesundheitskommission und der Landesgesundheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länderebene (dabei ist vorgesehen, dass die Bundesgesundheitsagentur, die Länder und Gemeinden sowie die Träger der Sozialversicherung finanzielle Beiträge an die Landesgesundheitsfonds leisten); die Förderung von vereinbarten Strukturveränderungen im Rahmen eines Kooperationsbereiches (Reformpool) zwischen den Ländern und der Sozialversicherung; die Fortsetzung und Weiterentwicklung des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems in Entsprechung nationaler und internationaler Vorgaben und damit eine abgestimmte Entwicklung leistungsorientierter Finanzierungssysteme für andere Bereiche des Gesundheitswesens (insbesondere für den ambulanten Bereich); die Verankerung einer Leistungsangebotsplanung und eine alle Gesundheitsbereiche umfassende integrative Versorgungsplanung einschließlich des Nahtstellenmanagements; die Festlegung des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit; die Implementierung und Intensivierung der systematischen Qualitätsarbeit zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen; die Forcierung des Einsatzes moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (Gesundheitstelematik) und Harmonisierung mit europäischen Initiativen und Aktionsplänen; die Förderung des Transplantationswesens; die Förderung von wesentlichen Gesundheitsvorsorgeprogrammen; die Einführung einer bundeseinheitlichen Dokumentation im ambulanten Bereich; die Einrichtung eines Sanktionsmechanismus; die Einführung einer Schutzklausel für Bund und Träger der Sozialversicherung sowie für Städte und Gemeinden; die Regelung der Abgeltung in- und ausländischer Gastpatienten/innen.

Mit dieser Vereinbarung ist auch ein Bündel an Maßnahmen verknüpft, das einerseits zu einer Verbesserung der Einnahmensituation der Krankenanstalten und der Sozialversicherung führen soll und andererseits Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen jeweils im Ausmaß von 300 Mill. € realisiert.

ADAPTION DER FILMFÖRDERUNG

Durch die Erweiterung der EU ergeben sich auch für den heimischen Film neue Aspekte, die im Rahmen einer Novelle des Filmförderungsgesetzes entsprechende Berücksichtigung finden sollen. So ist es der Regierung ein Anliegen, die Internationalisierung des österreichischen Filmschaffens bezüglich Produktion und Vermarktung zu optimieren, verstärkt Kooperationen mit anderen Förderungsinstitutionen des In- und des Auslandes anzustreben und Kinder-, Dokumentar- sowie Nachwuchsfilme durch Schaffung eines erleichterten Zugangs zur Referenzfilmförderung zu bestärken. Weiters geht es in den Neuerungen des Gesetzes um rechtliche Fragen, die sich aus der geänderten Situation ergeben, zudem soll jährlich ein Filmwirtschaftsbericht erstellt werden. (704 d.B.)

(Schluss)