Parlamentskorrespondenz Nr. 949 vom 15.12.2004

KEINE EINIGUNG IM HAUPTAUSSCHUSS ZUR TÜRKEI-FRAGE

Anträge von SPÖ, FPÖ und Grünen abgelehnt

Wien (PK) - Zentrales Thema der heutigen Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union war die Frage der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Dabei konnten die Fraktionen keinen einheitlichen Standpunkt erzielen. SPÖ, FPÖ und Grüne brachten jeweils Anträge auf Stellungnahme ein, welche jedoch nicht die erforderliche Mehrheit fanden.

Dies wurde vom Bundeskanzler bedauert, da er, wie er betonte, mit einem gemeinsamen Votum gestärkter in die Verhandlungen beim Europäischen Rat am 16. und 17. Dezember 2004 hätte gehen können. Die Opposition sah in der Tatsache, dass es den beiden Regierungsfraktionen nicht gelungen ist, Konsens über einen gemeinsamen Antrag von ÖVP und FPÖ zu erzielen, eine veritable Regierungskrise.

Einstimmig beschlossen wurde jedoch die Einsetzung eines so genannten Feuerwehrkomitees, wodurch der ständige Kontakt zwischen Bundeskanzler und Parlament während der Verhandlungen im Europäischen Rat gewährleistet sein soll.

ÖVP: TÜRKEI IST EIN FALL SUI GENERIS - WEG UND ZIEL DER VERHANDLUNGEN MÜSSEN OFFEN SEIN

Seitens des Bundeskanzlers und der Außenministerin sowie der Abgeordneten der ÖVP wurde die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei befürwortet. Die Reformmaßnahmen der Türkei in den letzten beiden Jahren seien enorm gewesen, dennoch gebe es in Fragen der Menschenrechte, insbesondere der Rechte der Frauen und Minderheiten sowie der Verwendung der kurdischen Sprache größere Probleme. Die Situation sei daher nicht so einfach, weshalb der Prozess ein offener sein müsse, sagte Schüssel.

Die Türkei müsse als ein Fall sui generis betrachtet werden, weshalb es bei den Verhandlungen einen eigenständigen Weg mit einem eigenständigen Ziel geben werde. Es sei gelungen, auch das vierte Kopenhagener Kriterium, nämlich die Aufnahmefähigkeit der EU, in den Schlussfolgerungen zu verankern, und es werde festgelegt, dass die Beitrittsverhandlungen erst nach Erstellung der finanziellen Vorschau für die Jahre ab 2014 abgeschlossen werden können. In einzelnen Bereichen, zum Beispiel beim Arbeitsmarkt, wolle man nicht nur lange Übergangsfristen, sondern permanente Schutzklauseln und Ausnahmeregelungen vorsehen. Bei schwerwiegenden Verletzungen der Grundprinzipien der EU sollen die Verhandlungen auch abgebrochen werden können.

SPÖ FÜR STRATEGISCHE PARTNERSCHAFT NACH DEM MODELL "EWR PLUS"

Demgegenüber sprach sich die SPÖ gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aus und trat für eine weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei in Form einer strategischen Partnerschaft ein, die am EWR‑Modell orientiert ist. Klubobmann Josef Cap (S) bezweifelte, dass die Verträge außer einem Vollbeitritt und einem Assoziierungsabkommen eine dritte Möglichkeit zuließen. Die EU müsse die jüngsten Erweiterungen und die kommende mit Rumänien und Bulgarien erst verkraften.

Darüber hinaus würde ein Beitritt der Türkei einen Finanzkollaps der Union bewirken. Den SozialdemokratInnen ist auch die Feststellung im Kommissionsbericht zu wenig, die politischen Kriterien seien "ausreichend erfüllt". Dies könne man nicht akzeptieren, so lange es noch Menschenrechtsverletzungen, wie Diskriminierung von Frauen und Folter, gebe.

FPÖ FÜR VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT ALS EINER PARTNERSCHAFT FÜR EUROPA

Auch die FPÖ sprach sich dezidiert gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aus: Stattdessen sollte man in Verhandlungen mit der Zielrichtung einer primärrechtlich verankerten verstärkten Zusammenarbeit in Form einer Partnerschaft für Europa eintreten.

Man wolle aber den Bundeskanzler nicht binden, sondern ihm damit den Rücken stärken. Eine Bindung in dieser Frage hielt Klubobmann Scheibner (F) auch für verfassungsrechtlich bedenklich. Die FPÖ betonte, es sei sinnvoller, ehrlich zu sagen, dass auf Grund der Veränderungen in der EU auf absehbare Zeit eine Vollmitgliedschaft der Türkei nicht möglich sei. Die Menschenrechtsstandards entsprächen nicht den Kopenhagener Kriterien, und die Unumkehrbarkeit der Rechtsreformen sei nicht gewährleistet.

GRÜNE FÜR AUFNAHME VON VERHANDLUNGEN MIT DEM ZIEL EINES BEITRITTS

Auch die Grünen sprachen deutlich die Probleme im Bereich der Menschenrechte an, sie traten aber dennoch für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ein, wobei als Ziel der Beitritt dieses Landes zu definieren sei. Offen könne nur der Ausgang der Verhandlungen sein, weil die Entwicklung der nächsten Jahre weder in der Türkei noch in Europa vorhersehbar sei.

Verhandlungen mit offenem Ziel, wie sie der Bundeskanzler vorschlage, seien aber Pseudoverhandlungen. Der Türkei nach all den jahrzehntelangen Versprechungen nun keine Verhandlungen anzubieten, würde den Reformkurs massiv gefährden und könnte zu einem "backlash" führen, meinte Abgeordnete Ulrike Lunacek (G).

Am Beginn der Debatte im heutigen Hauptausschuss zur Frage der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gaben Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Außenministerin Ursula Plassnik einen kurzen Überblick über den Stand der Diskussion im Vorfeld des kommenden Europäischen Rates am 16. und 17. Dezember dieses Jahres.

SCHÜSSEL UND PLASSNIK: OFFENHEIT DES WEGES UND DER ZIELE BEI DEN VERHANDLUNGEN FESTLEGEN

Wie der Bundeskanzler betonte, liege es eindeutig in aller Interesse, den Reformprozess in der Türkei auch weiterhin zu ermutigen. Die Reformen der letzten beiden Jahre seien als außerordentlich positiv zu bewerten, wenn auch noch einiges zu tun sei. Schüssel nannte in diesem Zusammenhang die Probleme im Menschenrechtsbereich, insbesondere die Frauenrechte, die Minderheitenrechte, die Frage der kurdischen Sprache und das Justizsystem. Der Türkei sei im Jahr 1999 in Helsinki der Kandidatenstatus zugesagt worden, und auch der damalige Bundeskanzler Viktor Klima habe sich dem angeschlossen. Der Bericht der EU‑Kommission habe eine kritische Bewertung vorgenommen und festgestellt, dass die Türkei die Kriterien für die Aufnahme von Verhandlungen "ausreichend" erfülle. Vor diesem Hintergrund sei die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei zu befürworten.

Dennoch sei die Situation nicht so einfach, betonte Schüssel, weshalb man einen offenen Prozess anstrebe, einen eigenständigen Weg mit eigenständigen Zielen. Die Türkei sei ein Fall sui generis. Es sei wichtig, ein positives Signal für dieses Land zu setzen, zugleich aber ehrlich gegenüber der eigenen Bevölkerung und der Türkei aufzutreten, um die Kohärenz der Union nicht zu gefährden. Es müsse deshalb ein eigenständiger Weg bei den Verhandlungen angestrebt werden, da beispielsweise eine Öffnung des Arbeitsmarktes die Aufnahmekapazität der Märkte der Union gefährden würde. Ihm sei es daher wichtig, in den Schlussfolgerungen die Offenheit des Weges und des Zieles sowie ausreichend Transparenz festzulegen.

Ergänzend hielt Bundesministerin Plassnik fest, dass es gelungen sei, das vierte Kopenhagener Kriterium, nämlich die Aufnahmefähigkeit der EU, im Text zu verankern. Es erfolge auch eine Klarstellung, dass die Beitrittsverhandlungen erst nach Erstellung der finanziellen Vorschau für die Jahre ab 2014 abgeschlossen werden können. Die Analyse der Auswirkungen eines etwaigen Türkei‑Beitritts sei erst zum Teil erfolgt. Die Auswirkungen in den Bereichen Migration, Agrarpolitik und Strukturpolitik seien jedoch weit reichend. Deshalb werde man für einzelne Belange nicht nur Übergangsfristen, sondern permanente Schutzklauseln und Ausnahmeregelungen vorsehen. Bei schwerwiegenden Verletzungen der Prinzipien der Union werde auch auf Antrag eines Drittels der Mitgliedstaaten und nach einem Beschluss im Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit die "Stopptaste" gedrückt werden können. Jeweils zu Beginn und nach Abschluss der Verhandlungen einzelner Kapitel würden Benchmarks eingeführt. Zur Beobachtung der Entwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sei ein genaues Monitoring geplant. Die Kommission werde regelmäßig Fortschrittsberichte erstellen.

Ausständig seien noch gesetzliche Regelungen zur Strafprozessordnung, zur Schaffung einer Kriminalpolizei und zum Strafvollzug. Das Vereinsgesetz, das Strafgesetzbuch sowie das Gesetz hinsichtlich zwischeninstanzlicher Berufungsgerichte müssten noch in Kraft treten. Wichtig sei auch noch ein Stiftungsgesetz.

Die Diskussion wurde von den Klubobleuten von ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie von der außenpolitischen Sprecherin der Grünen eingeleitet.

MOLTERER: DER BEGINN DER VERHANDLUNGEN KANN KEINE AUTOMATIK NACH SICH ZIEHEN

Die Türkei, so der ÖVP‑Klubobmann Wilhelm Molterer, sei für Europa von höchstem Interesse, mit dem man die bestmöglichen Beziehungen anstreben müsse. Der Reformprozess sei mit einer europäischen Perspektive untrennbar verbunden. Die Frage der Türkei und ihrer Beziehungen zur EU sei nicht neu, sagte Molterer, und er erinnerte an den Europäischen Rat von Helsinki 1999, wo der damalige Bundeskanzler Klima sowie Außenminister Schüssel den Beschluss, der Türkei den Kandidatenstatus zuzuerkennen, mitgetragen haben. Auf Grund österreichischer Initiative sei eine "impact-study" initiiert worden, da alle vier Kopenhagener Kriterien gleich wichtig seien. Der Kommissionsbericht sei ein erster Schritt zu dieser Studie, und die Empfehlungen der Kommission seien differenziert. Molterer räumte ebenfalls Probleme in ökonomischer, politischer und menschenrechtlicher Sicht ein, fügte aber hinzu, dass in der Zwischenzeit einiges erreicht worden sei.

Verhandlungen sollten beginnen, sie sollten aber offen und mit mehreren Optionen geführt werden. Der Beginn der Verhandlungen könne keine Automatik nach sich ziehen. Es werde daher unmissverständlich klar gestellt, dass alle vier Kopenhagener Kriterien, also auch die Aufnahmefähigkeit der EU, gleich wichtig seien. Die Mitgliedstaaten sollen weiter Herren der Verfahren in essentiellen Fragen sein, darüber hinaus sei es notwendig, dauerhafte Ausnahmen festzulegen. Molterer unterstrich nochmals, dass ein Abschluss der Verhandlungen vor 2014 nicht möglich sei und die Verhandlungen auch gestoppt werden können. Aus heutiger Sicht sei es jedenfalls falsch, nur einen Vollbeitritt oder keinen Beitritt anzubieten. 

CAP: MENSCHENRECHTSSITUATION IN DER TÜRKEI LÄSST KEINE BEITRITTSVERHANDLUNGEN ZU

Als "Selbstverständlichkeiten" bezeichnete der Geschäftsführende Klubobmann der SPÖ Josef Cap die aufgezählten Punkte seines Vorredners. Selbstverständlich sei auch die Aufnahmefähigkeit der EU zu berücksichtigen, und selbstverständlich zögen die Verhandlungen keine Automatik nach sich. Es gebe jedoch den praktischen Erfahrungswert, dass einmal aufgenommene Verhandlungen als Beitritt enden. Cap erwähnte auch einen in den Medien genannten Brief aus dem Jahr 1999, wonach der Türkei geheime Garantien zugestanden worden seien. Cap wehrte sich gegen den Eindruck, es gebe so etwas wie ein "Tertium" als Verhandlungsergebnis neben Beitritt und Assoziationsabkommen.

Er verstehe auch nicht die Erweiterungshektik, ohne vorher die Inkraftsetzung der EU‑Verfassung abzuwarten. Außerdem würde nach heutiger Sicht ein Beitritt der Türkei einen Finanzkollaps der EU bewirken. Sollten die Kohäsionsländer nicht auf ihre zusätzlichen Mittel und England nicht auf seinen Rabatt verzichten, würden sich die Beiträge der Nettozahler verdreifachen, rechnete Cap vor.

Für völlig unverständlich hält er die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vor dem Hintergrund der Feststellung im Kommissionsbericht, die Türkei erfülle die politischen Kriterien "in ausreichendem Maß". Cap nannte in diesem Zusammenhang die vom Menschenrechtsgerichtshof gefällten 132 Urteile wegen Verstöße der Türkei gegen die EMRK, er wies auf die großen Mängel in Bezug auf die Meinungsfreiheit hin, auf die Gewalt gegen Frauen, auf das Problem der Ehrenmorde und die nicht zufrieden stellenden Regelungen bezüglich der Jungfräulichkeitstests. Außerdem werde in Österreich Asylanträgen aus der Türkei noch immer stattgegeben. Der Kommissionsbericht sage daher im Endeffekt, die politischen Kriterien sind nicht erfüllt. Er wundere sich daher auch über die Forderung der Grünen, die Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Der Antrag auf Stellungnahme der FPÖ, welcher keine Bindung des Bundeskanzlers vorsehe, sei völlig zahnlos, so Cap.

Die SPÖ sei auf Grund der derzeitigen Situation in der Türkei und in der EU gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, vielmehr solle man sich für eine weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei in Form einer strategischen Partnerschaft, die am EWR‑Modell orientiert ist, einsetzen.  Cap wies abschließend auch auf die lange, kritische Außengrenze der Türkei hin.

SCHEIBNER: VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT IN FORM EINER PARTNERSCHAFT FÜR EUROPA, ABER KEIN BEITRITT

Klubobmann Herbert Scheibner (F) nannte die Türkei als ein wichtiges Land, wo sich die Situation seit 1999 wesentlich verbessert habe. Dennoch reichten die Fortschritte nicht aus, und seit dem Antrag der Türkei habe sich auch die EU von einer Wirtschaftsgemeinschaft in Richtung einer politischen Union weiterentwickelt. Eine Vollmitgliedschaft der Türkei halte er für nicht verkraftbar, weshalb es seiner Auffassung nach wesentlich sinnvoller und ehrlicher wäre, festzustellen, eine Mitgliedschaft sei auf absehbare Zeit nicht möglich. Was nun geplant sei, seien lediglich weitere Beruhigungspillen für die Türkei. Scheibner unterstrich in diesem Zusammenhang die Haltung seiner Fraktion, keine Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, entsprechende Schlussfolgerungen abzulehnen und statt dessen für Verhandlungen mit der Zielrichtung einer primärrechtlich verankerten, verstärkten Zusammenarbeit in Form einer Partnerschaft für Europa einzutreten.

Laut Scheibner entsprechen die Menschenrechtsstandards der Türkei nicht den Kopenhagener Kriterien, und die Unumkehrbarkeit der Rechtsreformen sowie der Weg des Landes in Richtung Islamismus seien nicht ausgeschlossen. Als wesentliches Indiz für die unbefriedigende Situation wertete er die Tatsache, dass türkischen StaatsbürgerInnen noch immer Asyl zuerkannt werde. Auch von der Verinnerlichung der Grundrechte, insbesondere der Frauenrechte, sei man in ländlichen Regionen weit entfernt. Es sei auch inakzeptabel, dass ein Beitrittskandidat ein Mitgliedsland der Union, nämlich Zypern, nicht anerkenne. Die Kopenhagener Kriterien seien zu erfüllen, und darum könne man sich nicht herumschwindeln.     

Die FPÖ unterstütze die kritische Linie des Bundeskanzlers, sie meine aber, es wäre ehrlicher, zuzugeben, dass ein Beitritt nicht möglich ist. Mit dem Antrag auf Stellungnahme wolle man dem Bundeskanzler in seiner kritischen Haltung den Rücken stärken. In diesem Bereich sei aber eine Bindung des Kanzlers nicht möglich. Den Antrag der SPÖ halte er daher für verfassungsrechtlich bedenklich.

Abschließend kritisierte Scheibner die Haltung der SPÖ als inkonsequent, da es Bundeskanzler Klima gewesen sei, der dem Kandidatenstatus der Türkei zugestimmt habe.

LUNACEK: ABSAGE AN VERHANDLUNGEN GEFÄHRDET DEN REFORMPROZESS IN DER TÜRKEI

Im Gegensatz dazu meinte Abgeordnete Ulrike Lunacek (G), für diesen Prozess sei eine Bindung sehr wohl möglich. In diesem Sinne verstehe sie auch den Antrag der Grünen, in dem sich diese für den Beginn von Verhandlungen mit dem Ziel eines Beitritts aussprechen. Dies auch deshalb, weil man die Bemühungen der Türkei in den letzten Jahren anerkennen müsse. Auch wenn man sich das Ziel eines Beitritts setze, müsse der Ausgang offen bleiben, denn die zukünftigen Entwicklungen der Türkei und Europas seien nicht vorhersehbar. Definiere man aber von vornherein das Ziel als offen, so wolle man lediglich Pseudoverhandlungen führen.

Nach all den jahrzehntelangen Versprechungen und den Reformbestrebungen der Türkei würde eine Absage an Verhandlungen eine Gefährdung der Fortschritte und womöglich einen "backlash" bedeuten. Die Grünen sprächen sich auch gegen permanente Schutzklauseln aus, da diese gegen das EU‑Grundrecht verstoßen würden. Notwendig sei vielmehr ein politischer und kultureller Dialog mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft. Die Grünen sähen durchaus die Probleme in Menschenrechtsfragen sowie auf anderen Gebieten, dennoch sei für sie "das Glas halb voll". Der Kommissionsbericht lege deutlich die Unumkehrbarkeit des Reformprozesses fest und dies werde auch überprüft.

Kritik übte Lunacek an der Haltung der SPÖ, da man mit deren Haltung den Reformprozess nicht werde unterstützen können. Sie wies auch darauf hin, dass zum ersten Mal im Hauptausschuss kein gemeinsamer Antrag der Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ vorliege, was auf eine Regierungskrise schließen lasse.

WEITERE DISKUSSION BRINGT KEINE ANNÄHERUNG DER STANDPUNKTE

In einer weiteren Runde der vier Parteien ergriff zunächst Abgeordneter Werner Fasslabend (V) das Wort. Auch er betonte, die Türkei stelle ein Problem sui generis dar, und in der derzeitigen Phase habe man die Für und Wider nüchtern abzuwägen. Diese Abwägung habe er im Diskussionsbeitrag des Abgeordneten Cap vermisst, der eher Vorurteile vorgebracht habe. Er erinnerte nochmals an die Zustimmung Klimas zum Beitrittsstatus der Türkei im Jahr 1999, wies auf die starken sozialdemokratischen Befürworter eines Türkei‑Beitritts, Blair und Schröder, hin und erwähnte, dass auch Bürgermeister Häupl sich für den Beginn von Beitrittsverhandlungen ausgesprochen habe. Die Linie der SPÖ sei daher nicht erkennbar, und er habe den Eindruck, hier werde nicht nur Linkspopulismus, sondern reiner Opportunismus betrieben.   

Es sei keine Frage, dass es Probleme gebe, und der Bundeskanzler sei daher ernsthaft bemüht, Lösungen zu finden. Das vierte Kopenhagener Kriterium sei in den letzten Jahren zu sehr vernachlässigt worden, weshalb man es nun hervorheben müsse. Selbstverständlich sei es notwendig, über permanente Ausnahmeregelungen zu sprechen, und selbstverständlich könnten die Verhandlungen nicht vor der Finanzperspektive abgeschlossen werden. Keinesfalls dürfe man der Türkei eine europäische Perspektive verwehren, gleichzeitig müsse man aber die Probleme ehrlich ansprechen, und das heiße, einen dritten Weg offen halten.

Abgeordneter Caspar Einem (S) zeigte sich erstaunt darüber, dass sich die Grünen für Beitrittsverhandlungen aussprechen, obwohl gerade sie sich immer für die Einhaltung der Menschenrechte stark gemacht hätten. Die FPÖ bezeichnete er als einsichtsfähig, aber nicht handlungsfähig.

Nüchtern betrachtet, seien sich die vier Fraktionen in der Bewertung sehr nahe, sagte Einem. Es sei daher zu fragen, wie man dazu beitragen könne, den Reformprozess in der Türkei voranzutreiben. Dabei halte er es für wesentlich, mit Ehrlichkeit vorzugehen. So lange es Folter gebe und so lange die Gleichbehandlung von Frauen nicht durchgesetzt sei, sei das politische Kriterium nicht erfüllt. Darüber hinaus müsse man auch die Leistungsfähigkeit der Union in Betracht ziehen und sich fragen, was man in der Union wolle. Einem ging davon aus, dass man eine stärkere Integration anstrebe. Nach der Aufnahme zehn neuer Mitgliedsländer sowie von Rumänien und Bulgarien sei eine Konsolidierung nur möglich, wenn es keine Erweiterung mehr gebe. Man habe auch eine Verantwortung für Südosteuropa, und diese sei hinsichtlich der regional‑ und sicherheitspolitischen Situation primär.

Daher sollte man ehrlich feststellen, dass man eine möglichst enge Verbindung mit der Türkei anstrebe, man aber einen Beitritt nicht anbieten könne. Im Jahr 1966 sei Europa eine Wirtschaftsgemeinschaft gewesen, und seither habe sich vieles geändert. Die Entscheidung des Jahres 1999 sei nicht ausreichend diskutiert worden.

Auch Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch (F) warf den Grünen vor, an der Menschenrechtssituation in der Türkei augenzwinkernd vorbei zu gehen. Der Antrag der SPÖ sei phasenweise gut argumentiert, aber verfassungsrechtlich bedenklich, sagte er. Deshalb sehe der freiheitliche Antrag keine Bindung vor.

Zur Beitrittsfrage selbst meinte Bösch, dass die bisherigen Beziehungen nicht unbedingt zu einem Beitritt führen müssen. Die EU sieht er derzeit in einem Unsicherheitsprozess, und das könne man daran erkennen, dass sich die niederländische Präsidentschaft gezwungen gesehen habe, Bedingungen zu stellen. Bösch unterstrich aus seiner Sicht die Notwendigkeit, eine Partnerschaft für Europa zu verhandeln, und frage den Kanzler, wie es mit einer europäischen Volksabstimmung aussehe.

Eine emotionale Unsicherheit in der Debatte registrierte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G). Die Grünen seien insbesondere bemüht, einen Dialog im Bereich der Zivilgesellschaft zu initiieren. Die Grünen hätten in ihrem Antrag deshalb nicht auf die Menschenrechtssituation Bezug genommen, weil man den Kommissionsbericht nicht habe abschreiben, sondern nur die wichtigsten Punkte nennen wollen. Selbstverständlich könne es keinen Beitritt ohne Wenn und Aber geben, sondern es müssten Bedingungen erfüllt werden. Voraussetzung für einen Türkei-Beitritt sei auch eine Diskussion darüber, wie weit der Integrationsprozess gehen solle und wo die Grenzen der EU liegen. Permanente Schutzklauseln unterminierten die Grundfreiheiten, sagte Pirklhuber. Auf keinen Fall könne man Verhandlungen beginnen, ohne den Beitritt als Ziel zu nennen. Es müsse aber nicht zu einem Beitritt kommen, denn das hänge vom Verhandlungsergebnis ab.

Für Pirklhuber haben die Balkanländer Priorität. Er betonte, dass die EU die außenpolitische und globale Verantwortung wahrnehmen müsse, und neben der sozialen Dimension der Globalisierung sei auch die ökologische Dimension in Betracht zu ziehen.

SCHÜSSEL BEDAUERT, DASS EIN GEMEINSAMES VORGEHEN NICHT MÖGLICH WAR

In einer Reaktion auf die Diskussion bedauerte Bundeskanzler Schüssel, dass es nicht möglich gewesen sei, eine gemeinsame Linie zu finden, obwohl die Meinungen nicht weit auseinander lägen. Ein gemeinsames Vorgehen hätte ihn in Brüssel gestärkt. Er habe diesbezüglich mit den Parteivorsitzenden Gespräche geführt.

Er stehe zu seinen Aussagen aus dem Jahr 1999 und 2002, sagte Schüssel, und seit dieser Zeit hätte sich auch die Situation in der Türkei gebessert. Er verstehe daher die Haltung der SPÖ nicht. Was man nämlich brauche, sei eine Konsistenz und Kohärenz der eigenen Linie. Schüssel räumte abermals ein, dass es noch viele Probleme zu bewältigen gebe, und das Prinzip Ehrlichkeit gelte für alle. Man müsse daher auch über das verhandeln, was die Türkei wolle, und das sei eben der Beitritt. Es müsse aber auch möglich sein, über Sonderregelungen zu verhandeln, die es ja heute schon gebe. Schutzklauseln nicht ins Auge fassen zu wollen, sei naiv und würde die Union überfordern. Er wolle daher die offenen Fragen ansprechen, und man müsse der Türkei auch klar machen, dass die Verhandlungen mit einem offenen Ausgang geführt würden.

Den Brief des ehemaligen Kommissars Fischler hielt der Bundeskanzler für ein wichtiges und richtiges Dokument, und die ausdrückliche Verankerung der Aufnahmefähigkeit der Union sei keine Selbstverständlichkeit. Sogar Bundeskanzler Schröder spreche nun von einem ergebnisoffenen Prozess. Das Monitoring parallel zu den Verhandlungen und die Möglichkeit, diese Verhandlungen abbrechen zu können, stellten ein völlig neues Verfahren dar. Die Schutzmaßnahmen für den Arbeitsmarkt seien notwendig, und der Beginn und der Abschluss der Kapitel unterlägen der Einstimmigkeit. Im Übrigen habe Kommissar Fischler dem Kommissionsbericht zugestimmt.

Die europäische Volksabstimmung habe er beim Europäischen Rat im November angesprochen, von den anderen Ländern sei aber keine Reaktion gekommen, sagte Schüssel zu Abgeordnetem Bösch. Zu dem von Abgeordnetem Cap angesprochenen vermuteten geheimen Brief meinte Schüssel, darin stünde eine wörtliche Wiederholung dessen, was Inhalt der Schlussfolgerungen sei.   

Auch Bundesministerin Ursula Plassnik bezeichnete die Verhandlungen mit eigenem Weg und eigenständigem Ziel als eine besondere Herausforderung. Das Bemühen sei, auf die spezifische Lage der Türkei eingehen zu können und den Reformprozess in seiner Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit zu unterstützen. Plassnik erwähnte abermals das begleitende Monitoring durch die Kommission und nannte als wesentliche Punkte den Minderheitenschutz, die Frauenrechte, den Zugang der Mädchen und Frauen zur Bildung, die Jungfräulichkeitstests, die Religionsfreiheit und die Folter. Sie gehe davon aus, dass sich mit Beginn der Verhandlungen ein Normalisierungsprozess in der Zypern-Frage entwickle.

DIE WEITERE DISKUSSION

In einer weiteren Diskussionsrunde meinte Abgeordneter Michael Spindelegger (V), dass die Wahrheit zwischen voller Befürwortung und totaler Verhinderung in einem differenzierten Standpunkt liege. Die SPÖ stehe mit ihrer Auffassung in der Sozialistischen Internationale allein. Selbstverständlich verdienten die Problemfelder Beachtung, er wolle aber darauf hinweisen, dass der Europarat unter der Präsidentschaft des Abgeordneten Schieder im Juni entschieden habe, das permanente Monitoring in Bezug auf die Türkei aufzuheben. Mit den neuen Verfahren in den Beitrittsverhandlungen werde ein neues Kapitel aufgeschlagen. Sie zeigten auch, dass die EU an einem Wendepunkt stehe.

Auch Klubobmann Wilhelm Molterer stellte fest, dass die SPÖ ihre Linie grundlegend geändert habe. Selbstverständlich könne es dauerhafte Ausnahmeregelungen geben, weil ein Beitrittsvertrag ein Primärvertrag sei.

Abgeordneter Josef Cap (S) stellte aus seiner Sicht nochmals fest, dass es aufgrund der rechtlichen Situation zwischen Beitritt und Assoziierungsabkommen nicht Drittes gebe. Seit 1999 habe sich sehr wohl einiges geändert, nämlich die Erweiterung um 10 neue Mitgliedsländer und die baldige Erweiterung um Rumänien und Bulgarien. Nun gehe es um die Frage der politischen Kriterien, die nicht verwässert werden dürften. Das könne man im Interesse der Menschenrechte nicht akzeptieren. Ihm sei auch nicht bekannt, dass ein dauerhafter Ausschluss von einer der vier Freiheiten möglich sei. Außerdem, so Cap, fände sich die Aufnahmefähigkeit der Union nur im allgemeinen Teil der Schlussfolgerungen. Die Tatsache, dass die beiden Koalitionsfraktionen keinen gemeinsamen Antrag vorgelegt haben, ist seiner Meinung nach Ausdruck einer Regierungskrise.

Die mangelnde Realisierung der Menschenrechte in der Türkei wurde auch von Abgeordneter Bettina Stadlbauer (S) thematisiert. Man verhandle mit einem Staat, wo jede zweite Frau in Ostanatolien Analphabetin sei, wo 50 % der Mädchen nicht zur Bildung zugelassen würden, wo es in Gefängnissen sexuelle Übergriffe an Frauen gebe, wo es Zwangsehen, Ehrenmorde etc. gebe. Hinsichtlich der Jungfräulichkeitstests habe man nur etwas zur Beruhigung der Union geändert. Der Bundeskanzler und die Außenministerin agierten nicht ehrlich, sondern strebten nur Scheinverhandlungen an.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) hielt fest, dass Europa nach dem Erweiterungsprozess nun eine Atempause zur Vertiefung brauche. Er halte nichts von einem Europa, wo dauernd verschiedene Kreise der Zusammenarbeit entstünden. Die Verhandlungsposition der ÖVP erachtete er als nicht sinnvoll, offensichtlich hoffe man, dass ein Beitritt nicht stattfindet. Ein Abbruch der Verhandlungen wäre für die Türkei ein schlimmes Signal, das werde sich aber niemand trauen. Bauer erläuterte nochmals den Vorschlag der SPÖ und meinte, dass eine Partnerschaft nach dem Modell "EWR-plus" auch ein Modell für andere Aufnahmeverfahren sein könnte.

Sein Klubkollege Stefan Prähauser wies auf die negativen Reaktionen in der Bevölkerung zu einem Türkeibeitritt hin. Man müsse auch die Nettozahler-Position beachten, sagte er, bei einem EU-Beitritt würden die Nettozahler in der Minderheit sein und man könnte nicht mehr mitgestalten. Prähauser ging auch auf das Probleme Zypern ein und meinte, dass beim derzeitigen Stand der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU die Union auf eine Mitgliedschaft der Türkei nicht vorbereitet sei.

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) hielt die Position der SPÖ für nicht nachvollziehbar, da die Erweiterung der Union bereits 1999 bekannt gewesen ist. Wenn sich die SPÖ für eine Art EWR-Status der Türkei ausspreche, so müsse man darauf hinweisen, dass auch im EWR-Raum die vier Freiheiten gelten. Wie Klubobmann Scheibner unterstrich er nochmals, dass es sinnvoll sei, der Türkei den Ausbau der Partnerschaft anzubieten, indem man Vorteile nütze, aber die Nachteile ausschalte.

Wie die SPÖ bezweifelte auch Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) die Möglichkeit einer dauerhaften Derogation in Bezug auf die Grundfreiheiten. Gemeinsam mit ihrem Klubkollegen Peter Pilz thematisierte sie die Tatsache, dass ÖVP und FPÖ keinen gemeinsamen Antrag zustande gebracht haben und sah darin das Anzeichen einer beginnenden Regierungsunfähigkeit und Regierungskrise. Peter Pilz unterstrich nochmals die Notwendigkeit, den Beitritt als Ziel anzugeben, ob dieses dann auch erreicht werde, ergäben die Verhandlungen. Aber nur so sei die Unterstützung des Reformprozesses möglich.

Bundeskanzler Schüssel widersprach der Opposition und meinte, dass selbstverständlich ein neuer Weg rechtlich möglich sei, denn Beitrittsverträge seien Primärrecht. Er lege größten Wert auf die Feststellung, dass die Verhandlungen ergebnisoffen seien.

BEITRITTSVERHANDLUNGEN MIT KROATIEN SOLLEN BEGINNEN

VERHANDLUNGEN MIT RUMÄNIEN UND BULGARIEN ABGESCHLOSSEN

Beim kommenden EU-Gipfel werden, wie der Bundeskanzler berichtete, auch der Abschluss der Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien diskutiert. Weitere Themen beträfen den Fortschritt im Kampf gegen den Terrorismus, die Grundsätze und Leitlinien der finanziellen Vorschau 2007 bis 2013, die europäische Drogenstrategie bis 2012, die Integrationspolitik, die Situation in der Ukraine, den Friedensprozess im Nahen Osten, die Probleme des Iran mit der IAEO, die Situation in Afghanistan, die strategische Situation im Mittelmeerraum, die Beziehungen zu den Westbalkanländern, die europäische Nachbarschaftspolitik, den Bericht der Präsidentschaft zur europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und die Vorbereitungen für den Ausbau des europäischen ausländischen Dienstes.

Bundesministerin Plassnik ergänzte, dass die Verhandlungen mit Bulgarien im Juni abgeschlossen worden seien und mit Rumänien hätten technisch abgeschlossen werden können. Für beide Länder werde es hinsichtlich der vollständigen Umsetzung der Reformen ein spezielles Monitoring-System geben. Kroatien werde ein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen in Aussicht gestellt.

In Bezug auf die europäische Nachbarschaftspolitik hätten die Außenminister grünes Licht zum Aktionsplan mit Israel, Jordanien, Marokko, Moldau, Palästinensische Autonomiebehörde, Tunesien und Ukraine gegeben. In der Ukraine habe die EU umsichtig gehandelt und für die Wahlen am 26. Dezember sei durch die OSZE eine Wahlbeobachtung sicher gestellt. Österreich habe die Zahl seiner WahlbeobachterInnen verdoppelt.

Die Entwicklung hinsichtlich Rumänien und Bulgarien sowie die Aussicht auf Beitrittsverhandlungen mit Kroatien wurden von den Abgeordneten Wilhelm Molterer, Werner Fasslabend (beide V) und Ulrike Lunacek (G) begrüßt. Ulrike Lunacek meinte jedoch, dass es für die südosteuropäischen Staaten nun eine weitere Heranführungsstrategie geben müsse. Das Vorgehen der EU in der Ukraine bezeichnete sie als positiv. Auch Abgeordneter Fasslabend unterstrich das vitale Interesse Österreichs an der Stabilisierung auf dem Balkan. Im Gegensatz dazu sah Abgeordneter Caspar Einem (S) keine Notwendigkeit, Kroatien ein Datum für den Verhandlungsbeginn in Aussicht zu stellen, da man die Frage der Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal nicht abschwächen dürfe.

Bundesministerin Plassnik führte dazu aus, dass die südosteuropäischen Länder prioritär seien und man für den Westbalkan ein spezifisches Heranführungsmodell entwickelt habe. Dabei werde man mit dem Koordinator für Stabilitätspolitik eng zusammenarbeiten.

Die Frage des Abgeordneten Caspar Einem (S) zum auswärtigen Dienst beantwortete Plassnik mit dem Ziel der EU, eine verbesserte Zusammenarbeit im Konsulardienst anzustreben, die schließlich zu einem europäischen Bürgerservice führen soll. Die Menschenrechtsagentur werde ihren Sitz in Wien haben, sagte sie zu Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G). (Schluss)