Parlamentskorrespondenz Nr. 189 vom 22.03.2005

REGIERUNGSVORLAGEN UND PETITIONEN (57 UND 58)

ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE WIRD IN DER VERFASSUNG VERANKERT

Die Österreichische Gebärdensprache soll in der Verfassung verankert und damit auch formell anerkannt werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde - auf Wunsch des Nationalrats - von der Regierung vorgelegt. Die entsprechende Verfassungsbestimmung ist den Erläuterungen zufolge zwar nicht unmittelbar anwendbar, das heißt, sie bedarf der Konkretisierung und Ausgestaltung in einfachen Gesetzen, allerdings ergibt sich aus ihr, dass die Österreichische Gebärdensprache im Verkehr mit Verwaltungsbehörden und Gerichten neben der deutschen Sprache gebraucht werden kann. Gebärdensprachen sind wissenschaftlich als eigenständige und vollwertige Sprachen anerkannt und haben auch grammatische Strukturen. (832 d.B.)

BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSGESETZ SOLL VOR DISKRIMINIERUNG SCHÜTZEN

Ein von der Regierung vorgeschlagenes Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz soll Behinderte im Zuständigkeitsbereich des Bundes vor Diskriminierung schützen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist ein weitreichendes Diskriminierungsverbot, das auch für nahe Angehörige, die Behinderte betreuen, gilt und neben unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen auch Belästigungen umfasst. Demnach sind auch scheinbar neutrale Vorschriften oder Verfahren nicht zulässig, wenn sie sich auf behinderte Personen in besonderer Weise nachteilig auswirken und es keine sachlichen Gründe dafür gibt.

Auch bauliche Barrieren fallen laut Gesetzentwurf grundsätzlich unter den Tatbestand der Diskriminierung und müssen beseitigt werden, es sei denn ihre Beseitigung hätte unverhältnismäßig hohe Belastungen zur Folge. Allerdings muss selbst in diesen Fällen alles getan werden, um zumindest eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Zum Abbau baulicher Barrieren in Bundesgebäuden ist ein Etappenplan in Aussicht genommen.

Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots sind laut Gesetzentwurf Entschädigungszahlungen vorgesehen, wobei - abhängig etwa von der Dauer der Diskriminierung und der Schwere des Verschuldens - auch immaterieller Schadenersatz eingefordert werden kann. Ansprüche sind dabei grundsätzlich vor ordentlichen Gerichten geltend zu machen, allerdings muss zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Die Kosten für dieses Schlichtungsverfahren trägt der Bund. Werden Interessen und Rechte von Behinderten wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt, kann auch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - nach einer entsprechenden Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats - eine Klage einbringen (Verbandsklage).

In Kraft treten soll das neue Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz mit 1. Jänner 2006, in Bezug auf bauliche Barrieren und nicht behindertengerechte öffentliche Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen sind allerdings längere Übergangsfristen - zum Teil bis zum Jahr 2015 - verankert. Betreiber von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsanlagen oder von öffentlichen Verkehrsmitteln sind jedoch angehalten, bis Ende 2006 einen Etappenplan zum Abbau von Barrieren zu erstellen.

Menschen mit Behinderungen sollen laut Regierungsentwurf aber nicht nur im Zuständigkeitsbereich des Bundes vor Diskriminierungen geschützt werden, sondern auch in der Arbeitswelt. Deshalb sieht er - nicht zuletzt aufgrund von EU-Vorgaben - begleitend zur Erlassung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes weitere Gesetzesänderungen vor.

So wird im Behinderteneinstellungsgesetz klar festgelegt, dass Behinderte bei der Bezahlung und bei freiwilligen Sozialleistungen, aber auch bei sonstigen Arbeitsbedingungen nicht benachteiligt werden dürfen. Zudem hat der Arbeitgeber, soweit es ihm zumutbar ist, bauliche Barrieren zu beseitigen und muss gegebenenfalls eingreifen, wenn Behinderte am Arbeitsplatz belästigt, eingeschüchtert oder sonst entwürdigend behandelt werden. Diese Bestimmungen gelten sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den Bundesdienst.

Sollte es bei bestehenden Dienstverhältnissen dennoch zu Diskriminierungen kommen, drohen dem Arbeitgeber Entschädigungs- und Schadenersatzzahlungen. Zudem kann der behinderte Arbeitnehmer auf seine Rechte - z.B. gleiches Gehalt für gleiche Arbeit, Teilnahme an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen - pochen. Ebenso kann Schadenersatz dann fällig werden, wenn z.B. bei Stellenbesetzungen die Bewerbung eines Behinderten einfach beiseite gelegt wird, obwohl dieser alle Jobkriterien erfüllt.

Analog zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sollen Ansprüche bei ordentlichen Gerichten nur dann geltend gemacht werden können, wenn zuvor beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.

Zur Unterstützung und zur Beratung von behinderten Menschen, die sich in der Arbeitswelt oder im Zuständigkeitsbereich des Bundes diskriminiert fühlen, ist die Einrichtung eines weisungsfreien Behindertenanwalts im Sozialministerium vorgesehen. Dieser wird - jeweils auf die Dauer von vier Jahren - vom Sozialminister bestellt. (836 d.B.)

PETITION GEGEN DIE SCHLIESSUNG DER BERUFSINFOZENTREN DES AMS

Anliegen einer von Abgeordneter Erika Scharer dem Nationalrat übermittelten Petition sind der Erhalt und der Ausbau der BerufsInfoZentren des Arbeitsmarktservice. Nach Ansicht der UnterzeichnerInnen sind die BerufsInfoZentren Teil der qualitätsvollen Dienstleistungen des AMS und wichtige, moderne Anlaufstellen für jugendliche und erwachsene Jobsuchende. Insgesamt 60 BerufsInfoZentren würden österreichweit Informationen über 2.700 Berufe, über Beschäftigungsmöglichkeiten, über Aus- und Weiterbildungschancen und über Möglichkeiten einer Höherqualifizierung bieten. Der Petition zufolge haben im Jahr 2004 518.000 Personen dieses Service in Anspruch genommen. (57/PET)

PETITION ZUR ERHALTUNG DER KASERNE FREISTADT

Abgeordneter Walter Schopf (S) überreichte dem Nationalrat eine Petition zur Erhaltung der Kaserne Freistadt. Darin wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Kaserne Freistadt nicht nur Arbeitsplätze für 88 Bundesheer-Mitarbeiter biete, sondern auch für dutzende Zulieferbetriebe überlebenswichtig sei und die Region wirtschaftlich stärke. Die Kaserne könnte zu einem Ausbildungs- und Übungszentrum für Katastrophen- und Zivilschutzfälle werden, im Ernstfall sei die Einrichtung einer zentralen Leitstelle für Krisenstäbe möglich, heißt es in der von der SPÖ Freistadt initiierten Resolution. (58/PET)

(Schluss)