Parlamentskorrespondenz Nr. 286 vom 22.04.2005

VERHANDLUNGSGEGENSTÄNDE AUS DEM BEREICH FAMILIE UND GENERATIONEN

GRÜNE FORDERN ARBEITGEBER-INFORMATION ÜBER KARENZZEITENDE

Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag, dass Arbeitgeber MitabeiterInnen, die sich in Karenz befinden, verpflichtend über das Ende der arbeitsrechtlichen Karenz informieren müssen. Begründet wird der Antrag damit, dass BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oft nicht wüssten, dass Karenz maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden könne und diese damit ein halbes Jahr vor dem Ende der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ende. (561/A[E])

GRÜNE FÜR ÄNDERUNGEN IM KINDERBETREUUNGSGELDGESETZ

In einem weiteren Entschließungsantrag sprechen sich die Grünen für eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes aus. Sie wollen erreichen, dass ein obsorgeberechtigter Elternteil, der ein Kind über einen längeren Zeitraum hinweg überwiegend betreut, auch dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, wenn er mit dem Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Gleichzeitig sollen auch in Österreich lebende ausländischen Frauen Kinderbetreuungsgeld erhalten, die selbst keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, denen in Folge von Gewalterfahrungen ein weiteres Zusammenleben mit ihrem Ehegatten jedoch nicht zumutbar ist.

"Wir sind der Meinung, dass das Kinderbetreuungsgeld grundlegend überdacht werden sollte", heißt es im Entschließungsantrag der Grünen. Da eine weit reichende Änderung im Augenblick jedoch nicht sehr aussichtsreich erscheine, sollten in einem ersten Schritt wenigstens die gröbsten Probleme beseitigt werden. (562/A[E])

OPPOSITION WILL ZUSTÄNDIGKEIT FÜR JUGENDSCHUTZ AN BUND ÜBERTRAGEN

SPÖ und Grüne sprechen sich in einem gemeinsamen Antrag dafür aus, den Bereich Jugendschutz ab 1. Jänner 2006 von der Kompetenz der Länder in die Kompetenz des Bundes zu übertragen. Sie machen geltend, dass es derzeit in Österreich aufgrund neun unterschiedlicher Landesgesetze eine undurchsichtige Vielzahl von Jugendschutzbestimmungen gebe, die nicht nachvollziehbar seien. Auch die Bundesjugendvertretung fordere ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz, heißt es im Antrag. (563/A)

GRÜNE: TRANSGENDER-PERSONEN SOLLEN VORNAMEN FREI WÄHLEN KÖNNEN

Transgender-Personen sollen ihren ersten Vornamen "nach freiem Wunsch und ihrem Zielgeschlecht entsprechend" wählen können, fordern die Grünen. Zu diesem Zweck wollen sie die ersatzlose Streichung von § 3 Abs.1 Z 7 Namensänderungsgesetz. (567/A)

SPÖ BEANTRAGT SCHAFFUNG EINES VATERSCHUTZMONATS

Ein von der SPÖ eingebrachter Gesetzesantrag zielt auf die Schaffung eines Vaterschutzmonats ab. Jeder Vater soll, geht es nach Abgeordneter Andrea Kuntzl und ihren FraktionskollegInnen, nach der Geburt seines Kindes das Recht auf vier Wochen Dienstfreistellung haben. Den Entfall der Bezüge während dieses Zeitraums will die SPÖ durch ein "Vatermonatsgeld" ausgleichen, das sich nach dem Einkommen richtet (bis maximal zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG) und aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gezahlt werden soll. Vor, während und unmittelbar nach der Inanspruchnahme des Vaterschutzmonats ist ein Kündigungs- und Entlassungsschutz vorgesehen.

Der Vaterschutzmonat solle Vätern die Möglichkeit geben, gemeinsam mit ihrer Partnerin eine Beziehung zum neugeborenen Kind aufzubauen, die Partnerin zu entlasten und Kompetenzen im Umgang mit dem Kind zu erwerben, heißt es in den Erläuterungen. Die SPÖ glaubt, dass maximal ein Drittel der Väter von diesem Recht Gebrauch machen würde, und rechnet in diesem Sinn mit jährlichen Mehraufwendungen von rund 25 Mill. €. (575/A)

SP LEGT ENTWURF FÜR BUNDESGESETZ ÜBER EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT VOR

Die sozialdemokratische Fraktion legt mit einem Antrag den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Eingetragene Partnerschaft (EP-G) vor. Nach den Vorstellungen der SP können zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eintragen lassen, und zwar "mit gegenseitigen Rechten und Pflichten". Der Personenstand soll in diesen Fällen auf "in Eingetragener Partnerschaft" lauten. Nicht möglich soll dies sein, wenn einer oder beide der PartnerInnen verheiratet sind oder bereits in Eingetragener Partnerschaft leben. Die formelle Eintragung und die Rechtswirkungen sind dem Eherecht nachgebildet, auch die Bestimmungen über die Auflösung folgen dem Vorbild der Auflösung einer Ehe. Vorgeschlagen werden entsprechende Änderungen im ABGB, im Personenstandsgesetz, im Ehegesetz, im Strafgesetzbuch sowie im ASVG und dessen Parallelgesetzen (GSVG, BSVG und B-KUVG). Wie im Vorblatt betont wird, stellt die Initiative "ausdrücklich keine Öffnung der Ehe für Homosexuelle dar". Die Regelungen fielen derzeit nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts, heißt es weiter, sie stünden jedoch "im vollen Einklang mit der EU-Antidiskriminierungspolitik". Nach Ansicht der Antragsteller ist eine nennenswerte Belastung der öffentlichen Haushalte nicht zu erwarten, da sich Rechte und Pflichten im Steuer- und Sozialrecht annähernd ausgleichen würden. (582/A) (Schluss)