Parlamentskorrespondenz Nr. 381 vom 12.05.2005

SPORT UND JUSTIZ ZU SPÄTER STUNDE

Nationalrat beschließt Änderung des Mediengesetzes

Wien (PK) - Mit Sport- und Justizthemen, darunter eine Anpassung des Mediengesetzes an die neuen IT-Medien, beendete der Nationalrat in den Nachtstunden seine Sitzung. Zunächst stand ein Vier-Parteien- Antrag zum Thema "Nachhaltige Fußball-Europameisterschaft 2008" zur Debatte. Unter einem wurde auch Antrag 166/A(E) debattiert.

Abgeordneter HAUBNER (V) unterstrich, mit dem Antrag auf Nachhaltigkeit der Fußball-EM werde ein neues Kapitel aufgeschlagen, bei dem Österreich die Möglichkeit hat, international Trendsetter zu werden. Es sei erfreulich, dass Österreich Gastgeber dieses drittgrößten Sportereignisses der Welt sein kann, meinte er.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) verwies auf die Notwendigkeit, im Rahmen der ganztägigen Schulformen eine tägliche Bewegungseinheit einzubauen. Hinsichtlich der Nachhaltigkeit bei der Fußball-EM plädierte er dafür, nur Fußbälle zu verwenden, die unter sozial gerechten Bedingungen hergestellt wurden.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) leitete aus den immer wieder festgestellten Bewegungsdefiziten der österreichischen Kinder den unbedingten Handlungsbedarf ab, das Angebot des Schulsports zu erweitern.

Abgeordneter BROSZ (G) bekannte sich zur Nachhaltigkeit der EM und trat insbesondere für die Anbindung der Stadien an den öffentlichen Verkehr ein.

Abgeordneter PACK (V) argumentierte, gerade eine Veranstaltung wie die Fußball-EM eigne sich besonders, dass Thema Nachhaltigkeit zu transportieren.

Abgeordnete SCHASCHING (S) sah hinsichtlich des Schulsports Ministerin Gehrer aufgerufen, Kooperationen der Schulen mit den Sportvereinen voranzutreiben.

Abgeordneter FAULAND (F) äußerte seine Zufriedenheit darüber, dass das Stadion in Klagenfurt nun doch rechtzeitig gebaut werden kann.

Abgeordnete FRANZ (V) begrüßte die nunmehr verankerten Kooperationsmodelle zwischen Sportvereinen und Schulen und erwartete sich davon ein verstärktes sportliches Angebot, aber auch einen Beitrag zur Gesundheit der Schüler und zur Gemeinschaftsförderung.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) drückte als Salzburger Mandatar seine Freude über die Austragung von EM-Spielen in der Mozartstadt aus und zeigte sich zuversichtlich, dass es nach dem missglückten Kunstrasenprojekt nun gelingen werde, einen Rasen herzustellen, der den von der UEFA vorgegeben Kriterien entspricht.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) untermauerte die Bedeutung des Schulsports und meinte, Ziel sollte es sein, die Kinder zur Sportausübung in Vereinen anzuregen.

Abgeordnete PFEFFER (S) wandte sich gegen Stundenkürzungen im Schulsport und machte auf die Bedeutung der Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen aufmerksam.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER versicherte, dass Österreich eine vorbildlich nachhaltige EM organisieren werde. An die Adresse der Grünen gerichtet stellte er fest, die Anschuldigungen des Abgeordneten Pilz in Sachen Klagenfurter Stadion hätten sich als völlig haltlos erwiesen. Es sei "typisch" für Pilz, dass er sich heute der Debatte entzieht, meinte Schweitzer.

Abgeordneter STEIER (S) gab zu bedenken, angesichts des allgemeinen Sportverhaltens der Bevölkerung könne gar nicht früh genug mit dem Sport begonnen werden.

Abgeordneter KECK (S) zeigte sich alarmiert über die steigende Fettleibigkeit unter Österreichs Kindern. Eine tägliche verpflichtende Bewegungsstunde würde schon ausreichen, den Schülern wichtige Impulse für ihre spätere Gesundheit zu geben, glaubte er.

Abgeordneter BROSZ (G) wies die Äußerungen Schweitzers gegen Pilz scharf zurück und blieb im Übrigen beim Vorwurf der dilettantischen Vorgangsweise bei der Auftragsvergabe des Klagenfurter Stadions, wobei er meinte, der Verdacht einer Parteienfinanzierung stehe nach wie vor im Raum und müsse noch untersucht werden.

Die dem Ausschussbericht beigeschlossenen Entschließungen wurden einstimmig angenommen; der Bericht des Sportausschusses wurde mit Mehrheit angenommen.

MEDIENGESETZ, ZESSIONSRECHT, HAAGER ÜBEREINKOMMEN, ANTRÄGE 445, 426

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) befasste sich in ihrer Wortmeldung mit dem Mediengesetz, das vor Verletzung des persönlichen Lebensbereiches, vor Verletzung der Unschuldsvermutung und vor verbotener Berichterstattung schütze. Durch diese Novelle wird nun festgelegt, dass nun auch Inhalte, die elektronisch übermittelt werden, dem Medienrecht unterworfen sind. Dafür seien natürlich neue Instrumente erforderlich, da die klassische Beschlagnahme oder die Einziehung nicht mehr greifen.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) schlug vor, eine grundsätzliche Debatte über die Entkriminalisierung des Medienrechts zu führen. Sprechen sollte man auch darüber, dass in der letzten Zeit das Objektivitätsgebot im ORF massiv verletzt werde. Als Beispiele nannte er die Vorgangsweise von Chefredakteur Mück sowie die geplante TV-Sendung des Bundeskanzlers.

Er sei dagegen, dass das Medienrecht ins Zivilrecht übertragen wird, hielt Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F) seinem Vorredner entgegen. In den letzten fünf Jahren sei es kaum zu Verurteilungen von Journalisten gekommen, zeigte er auf. Was die Diskussion um den ORF anbelangt, so sollten alle Vorwürfe offen dargelegt werden. Der freiheitliche Parlamentsklub habe sicherlich höchstes Interesse daran, dass es eine objektive Berichterstattung gibt. Was die Bauträgervertragsmaterie anbelangt, so habe sich ein Problem dadurch ergeben, dass die Bauträger von den Banken überfinanziert wurden und die Letzten in der Kette, also die Käufer, geschädigt wurden. Eine Novellierung sei daher notwendig geworden.

Die Grünen werden der Mediengesetznovelle zustimmen, kündigte Abgeordnete Mag. STOISITS (G) an. Die Rednerin meldete allerdings grundsätzliche Kritik an den Mediengesetzen an. Problematisch sei zum Beispiel, dass es keinen Rechtszug zum Verfassungsgerichtshof gibt. Außerdem wäre es ihrer Ansicht nach sinnvoll, ein "umfassendes Recht der Medien in einem Guss" zu erarbeiten.

Was die Ansprache des Bundeskanzlers im ORF anbelangt, so habe seine Fraktion nichts gegen einen offenen Wettbewerb einzuwenden, meinte Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V). Grundsätzlich sei es kein Problem, wenn auch der SPÖ-Vorsitzende Gusenbauer dort spricht, aber er ist eben noch nicht Bundeskanzler. Alle Fraktionen seinen sicherlich an einer objektiven Berichterstattung im ORF interessiert, und da gebe es sicherlich auch einiges aufzuarbeiten. Sodann befasste sich Donnerbauer mit dem Bauträgervertragsgesetz, das seit 1997 in Kraft ist und sich seitdem durchaus bewährt habe. Erst in letzter Zeit seien Probleme aufgetaucht und diese Lücken sollen heute auch geschlossen werden.

Die Novelle zum Mediengesetz stelle eine wesentliche Verbesserung zum Ministerialentwurf dar, urteilte Abgeordnete Mag. BECHER (S). Nicht ganz klar sei ihr noch, ob auch die "Weblogs" unter das Mediengesetz fallen und an welcher Stelle das Impressum bei den elektronischen Medien zu veröffentlichen ist. Ebenso wie ihr Kollege Jarolim sah sie keinen Sinn darin, das Medienrecht im Strafrecht zu verankern.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Zessionsrecht an. Positiv bewertete sie auch die Änderungen im Bauträgervertragsgesetz, weil davon die Wohnungswerber profitieren.

Nunmehr werde endlich ein zeitgemäßes Mediengesetz geschaffen, weil nun auch die elektronischen Medien einbezogen werden, hob Abgeordnete Dr. HAKL (V) positiv hervor. Es werde beispielsweise klar gestellt, dass auch Massen-Emails und Homepages Medien sind. Überdies wird geregelt, wer bei Diskussionsforen als Medieninhaber haftbar gemacht werden kann.

Eine Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes sei dringend erforderlich gewesen, da über 20 Schutzlücken festgestellt wurden, informierte Abgeordneter Mag. MAIER (S). Leider mussten viele Wohnungskäufer in den letzten Jahren die Erfahrung machen, dass ihr Geld nicht geschützt ist. Findige Bauträger haben Lücken gefunden, die Banken haben sich zu Lasten der Kaufwerber entsprechend abgesichert und wenn alles schief gegangen sei, dann sei noch der Treuhänder mit dem Geld verschwunden.

Eine Änderung des Mediengesetzes war notwendig, damit es problemlos auch auf das Internet und die elektronischen Medien angewandt werden kann, konstatierte Abgeordneter DOPPLER (V). Er sei froh darüber, dass alle Fraktionen von dieser Gesetzesänderung überzeugt sind.

Mit der Novellierung des Zessionsrechts-Änderungsgesetzes werde ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen gesetzt, war Abgeordneter Mag. IKRATH (V) überzeugt. Mit der Aufhebung der absoluten Wirkung des Zessionsverbotes im Geschäftsverkehr werde einerseits die Finanzierungsfähigkeit gestärkt und andererseits der Weg in die Verbriefung von Forderungen eröffnet.

Gerade wenn wir wollen, dass der ORF das bleibt, was er ist, dann sei es zu billig, zu unterstellen, dass einige ORF-Mitarbeiter ihre Arbeit nicht objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen erledigen, merkte Abgeordneter BROUKAL (S) in Richtung des Abgeordneten Donnerbauer an. Einmalig in der Geschichte des ORF sei jedoch, dass dem Obmann einer 42-%-Partei vier Minuten Sendezeit an einem Tag der nationalen Erinnerung eingeräumt werden. Die Unterstellung, er habe seine Arbeit beim ORF nicht objektiv erledigt, richte sich wohl zugleich auch an Ursula Stenzl, Frau Wendl-Turkovic, an Frau Zierler, an Herrn Schimanek, an Herrn Kronberger, an Frau Resetarits, an Franz Kreuzer und vielleicht auch noch an Robert Hochner. Er wolle jedenfalls nur daran erinnern, dass er sich während seiner Zeit beim ORF vor Angeboten der ÖVP und ÖVP-nahen Organisationen nicht erwehren konnte, deren Veranstaltungen zu moderieren.

Alle Vorlagen werden einstimmig angenommen.

In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung wies Abgeordneter Dr. CAP (S) darauf hin, dass es nicht die Aufgabe des Nationalratspräsidenten sei, ironische Kommentare zu Aussagen von Abgeordneten abzugeben. Er wolle daher für die Bemerkung "nach diesem Höhepunkt" den Protest seiner Fraktion zum Ausdruck bringen.

Er verstehe den Protest nicht, erklärte Abgeordneter Mag. MOLTERER (V), denn diese Bemerkung sei doch eine Auszeichnung für den Kollegen Broukal.

In einer weiteren Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung erklärte Abgeordneter BROSZ (G), dass der Vorwurf des "parteipolitischen Missbrauchs" gegenüber dem Abgeordneten Broukal sehr schwerwiegend sei; eine zynische Bemerkung von Seiten des Nationalratspräsidenten sei daher nicht angebracht.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) zeigte sich verwundert über die Aufregung, vor allem wenn man wisse, welche Angriffe und Verunglimpfungen es gerade von jenen Mandataren gegeben hat, die sich jetzt besonders alterieren.

VERTRAG MIT DEUTSCHLAND, VERTRAG MIT KROATIEN, ANTRAG 533/A(E)

Es gehe bei diesem Tagesordnungspunkt um einen Vertrag zwischen Österreich und Deutschland, insbesondere zum Thema Sicherheit, erläuterte Abgeordneter MIEDL (V).

Ihre Fraktion begrüße es sehr, dass ein Anti-Stalking-Gesetz vorbereitet wird, konstatierte Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S). Sie hoffe, dass im Herbst ein entsprechendes Gesetz vorgelegt wird.

Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F) nahm in dieser Frage eine eher kritische Haltung ein. Wenn jene Fälle, die als Beispiele angeführt wurden, dem Strafgesetzbuch unterstellt werden sollen, dann müsse man bedenken, dass im Strafbereich nur massive Tatbestände verwirklicht werden können. Er hoffe daher, dass man nach der Prüfung der Materie zu dem Ergebnis kommt, dass eher im verwaltungsstrafrechtlichen Bereich Maßnahmen gesetzt werden sollen. Das Begehren sei verständlich, aber der Weg, der aufgezeigt wurde, sei nicht praktikabel, resümierte Böhmdorfer.

Was die Bemerkung von NR-Präsident Khol angeht, so müsste ein Präsident, der sich selbst ernst nimmt, auch einmal darüber nachdenken, sich selbst einen Ordnungsruf - zumindest im stillen Kämmerlein - zu geben, meinte Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G). Sodann ging sie auf das geplante Anti-Stalking-Gesetz ein, das zum Ausdruck bringen soll, dass Gewalt gegen Frauen in keiner Weise geduldet wird. Sie hoffe, dass es sehr rasch zu einem solchen Gesetz kommen wird.

Abgeordneter DI HÜTL (V) befasste sich mit dem Vertrag zwischen Österreich und Deutschland, wobei er vor allem auf den strafrechtlichen Teil einging. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die österreichische Polizei weltweit führend in der DNA-Analyse ist.

Abgeordnete STADLBAUER (S) wies darauf hin, dass sie einen Zwischenruf von der ÖVP-Seite gehört habe, wonach es geheißen hat, "es ist schlimm, wenn sie denken". Dies sei ein frauenfeindlicher und menschenfeindlicher "Sager", für den es eine Entschuldigung geben müsse. Sodann ging sie auf das Anti-Stalking-Gesetz ein, das von den Frauen aller vier Fraktionen unterstützt werde.

Abgeordneter PRASSL (V) befasste sich mit dem Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten. Mit dem Abkommen beuge man der Kriminalität vor und helfe beiden Ländern, unterstrich er. Vereinbart sei unter anderem die gegenseitige Unterstützung bei Großereignissen, schweren Unglücksfällen und Katastrophen.

Abgeordneter PENDL (S) richtete an Justizministerin Miklautsch den dringenden Appell, sich auch um eine bessere internationale Zusammenarbeit im Strafvollzug zu bemühen. Die österreichische Justizwache stehe mit dem Rücken zur Wand, warnte er. 

Justizministerin Mag. MIKLAUTSCH zeigte sich darüber erfreut, dass es zu einer Vier-Parteien-Einigung über ein Maßnahmenpaket gegen Stalking gekommen sei. Die Auffassung von Abgeordnetem Pendl, wonach eine verstärkte Zusammenarbeit Österreichs mit anderen europäischen Ländern im Bereich des Strafvollzugs notwendig sei, wurde von ihr geteilt.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) wies auf die Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Stalking hin. Sie hält es für notwendig, Frauen vor diesem spezifischen "Terror" zu schützen.

Abgeordneter PARNIGONI (S) begrüßte das vorliegende Abkommen zwischen Österreich und Deutschland, mit dem ihm zufolge eine engere Kooperation von Justiz und Polizei ermöglicht wird. Parnigoni unterstrich, die SPÖ werde dem Abkommen ihre Zustimmung erteilen.

Abgeordnete FRANZ (V) hielt fest, auch sie freue sich über den gemeinsamen Entschließungsantrag zum Thema Anti-Stalking. 

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) erklärte, gesetzliche Maßnahmen gegen Stalking seien auch ihr ein großes Anliegen. Ihrer Meinung nach ist es aber notwendig, ein entsprechendes Gesetz sorgfältig auszuarbeiten, um tatsächlich effektiv gegen Psychoterror vorgehen zu können.

Das vorliegende Abkommen zwischen Österreich und Deutschland wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit, jenes zwischen Österreich und Kroatien einstimmig genehmigt.

Auch die Entschließung zum Thema Anti-Stalking, die dem Bericht des Justizausschusses über den SPÖ-Antrag 533/A(E) angeschlossen ist, erhielt einhellige Zustimmung.

Zum Abschluss nahm der Nationalrat die Dritte Lesung eines Vier-Parteien-Antrags zur Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats vor, mit dem eigene Nationalratssitzungen zu EU-Themen ermöglicht werden sollen. Die Abgeordneten nahmen den Vier-Parteien-Antrag einstimmig an.

Eine weitere (111.) Sitzung des Nationalrats diente geschäftsordnungsmäßig vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen.

(Schluss)