Parlamentskorrespondenz Nr. 473 vom 08.06.2005

VIER ANTRÄGE DER OPPOSITION IN ERSTER LESUNG

Wien (PK) - Vier Anträge der Oppositionsfraktionen, die in Erster Lesung in Verhandlung genommen wurden, bildeten den Abschluss der Tagesordnung der 112. Sitzung des Nationalrats.

S-ANTRAG FÜR ERMÖGLICHUNG VON EINGETRAGENEN PARTNERSCHAFTEN

Abgeordneter Dr. CAP (S) wies darauf hin, dass mit dem vorliegenden Antrag der SPÖ erstmals ein ausformulierter Gesetzesvorschlag zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit heterosexuellen Partnerschaften vorliege. Es gehe darum, die Diskriminierung homosexueller Partnerschaften im zivilrechtlichen und im familienrechtlichen Bereich zu beseitigen, unterstrich er.

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern seien, so Cap, gleichgeschlechtliche Paare in Österreich vielfach immer noch diskriminiert. So gebe es etwa kein gesetzliches Besuchs- und Auskunftsrecht im Spital, kein gesetzliches Erbrecht, exorbitant höhere Erbschaftssteuern und keinen Eintritt in das Mietrecht des Partners zu Lebzeiten.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) führte aus, im Titel des Gesetzesantrags der SPÖ sei zwar von Eingetragenen Partnerschaften die Rede, angesichts dessen Inhalts wäre es ihrer Ansicht nach aber fairer gewesen, hätte die SPÖ von Schwulen- und Lesbenehe gesprochen. Die ÖVP könne sich homosexuelle Partnerschaften mit allen Rechten, die derzeit der Ehe vorbehalten seien, jedoch nicht vorstellen, bekräftigte sie. Diskussionsbereitschaft signalisierte Fekter hingegen über die Beseitigung diskriminierender Bestimmungen für homosexuelle Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Lebensgemeinschaften.

Abgeordneter Dr. BÖHMDORFER (F) sprach sich dafür aus, primär darüber zu diskutieren, wie man rechtliche Probleme von verschieden geschlechtlichen Lebensgemeinschaften lösen könne. In solchen Beziehungen komme es insbesondere immer wieder zu vermögensrechtlichen Problemen, skizzierte er.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) zeigte sich erfreut über den Vorschlag der SPÖ, zumal seitens der Regierungsfraktionen auf diesem Gebiet noch keine Vorlagen vorgelegt worden seien. Ihre Fraktion habe zwar teilweise andere Vorstellungen, die auch in einen eigenen Entwurf einmünden werden, doch gehe es prinzipiell um ein Ende der Diskriminierung, und hier wisse sie sich mit der SPÖ eines Sinnes. In diesem Zusammenhang verwies die Rednerin auf den positiven Ausgang eines diesbezüglichen Volksentscheids in der Schweiz.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) meinte, die Formen des Zusammenlebens hätten sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stark gewandelt, die Ehe sei nur noch eine unter mehreren Formen des Zusammenlebens. Die Rechtsordnung habe diese Entwicklung nicht nachvollzogen und hinke der gesellschaftlichen Wirklichkeit daher hinterher. Daher bestehe hier entsprechender Handlungsbedarf, eine brauchbare Lösung für gleichgeschlechtliche Partner sei dringend erforderlich.

Die Vorlage wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

G-ANTRAG ZU KINDERGELD UND WOCHENGELD

Abgeordnete MANDAK (S) begründete den vorliegenden Antrag damit, dass Mütter, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, hernach kurz erwerbstätig sind, danach wieder ein Kind bekommen, benachteiligt seien, wie anhand konkreter Beispiele von der AK aufgezeigt worden sei, weshalb die gesetzliche Bestimmung, bei der es sich nur um ein Versehen handeln könne, dringend adaptiert werden sollte.

Abgeordnete STEIBL (V) meinte, diese Angelegenheit werde zügig bereinigt werden, da es sich tatsächlich um einen wichtigen Aspekt handle. Generell habe die Regierung gut gearbeitet, das Problem sei bereits behoben und werde morgen mit rückwirkender Wirkung wohl beschlossen werden, weshalb die Grünen ihren Antrag zurückziehen sollten.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) sagte, es sei gut, richtig und wichtig, dass die Lücke morgen geschlossen werde. Der AK sei zu danken, auf diesen Missstand hingewiesen zu haben. Die Wiener AK habe schon frühzeitig das Problem aufgezeigt, leider habe die Frauenministerin lange nicht reagiert. Umso dankenswerter seien die in Rede stehenden Initiativen, wobei zu bemerken sei, dass es weitere Probleme hinsichtlich des Kindergeldes, beispielsweise bei der Zuverdienstgrenze, gebe, die gleichfalls behoben werden sollten.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) erklärte, durch einen Mangel in der Legistik sei es zu den angesprochenen Problemen gekommen, die allerdings morgen behoben werden würden. Sodann setzte sich die Rednerin mit Fragen der Zuverdienstgrenze auseinander.

Abgeordnete LENTSCH (V) unterstrich die Ausführungen ihrer Fraktionskollegin. Der G-Antrag sei zwar erfreulich, er komme aber zu spät.

Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

S-ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES IAF-SERVICE-GMBH-GESETZES

Abgeordnete SILHAVY (S) verwies auf die Feststellungen des Rechnungshofes im Hinblick auf die Ausgliederung beim Insolvenzentgeltfonds und sah die Kritik ihrer Fraktion dadurch bestätigt. Der vorliegende Antrag solle nun der diesbezüglichen Reparatur dienen, erklärte die Rednerin.

Abgeordnete RIENER (V) sagte, jeder Bedienstete hätte das Recht auf gleiche Behandlung im Betrieb. Vor diesem Hintergrund müsse man sagen, der vorliegende Antrag sei nicht geeignet, die genannten Probleme zu lösen. Man stehe aber im Dialog mit den Sozialpartnern, um eine gute Lösung für die Bediensteten zu finden.

Abgeordneter WALCH (F) erklärte, auch er setze sich für die betroffenen Bediensteten ein. Der Betriebsrat sei bereits aktiv geworden, es stehe eine Betriebsvereinbarung im Raum, man werde zu einer guten Lösung kommen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bezeichnete den S-Antrag als eine Selbstverständlichkeit. Seine Fraktion unterstütze ihn vorbehaltlos.

Abgeordneter KRIST (S) ging nochmals auf die gegenständliche Problematik ein und bekräftigte die Wichtigkeit des genannten Antrags.

Die Vorlage wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen.

S-ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES KONSUMENTENSCHUTZGESETZES

Abgeordneter Mag. MAIER (S) plädierte für einen höheren Stellenwert des Konsumentenschutzes und trat daher für die Schaffung eines eigenen Konsumentenschutzrates nach dem Vorbild des Datenschutzrates ein.

Abgeordnete TAMANDL (V) erklärte, ihre Fraktion sei grundsätzlich gegen die Schaffung eines solchen Rates, da die diesbezüglichen Agenden beim zuständigen Ministerium gut aufgehoben seien.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) verwies auf die umfangreiche Tätigkeit der AK auf diesem Gebiet, sodass der vorliegende Antrag wohl der falsche Ansatz wäre. Vielmehr gehe es um eine Zusammenziehung der Kompetenzen und um ein Aufheben der bislang zersplitterten Materie. Ziel müsse ein einheitliches und handhabbares Konsumentenrecht sein.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) meinte gleichfalls, es brauche ein einheitliches Gesetz, denn die diesbezüglichen Aufgaben könne nicht die AK allein wahrnehmen. Daher wäre die Beratung durch Expertinnen und Experten im Rahmen eines Beirates konstruktiv und Ziel führend.

Die Vorlage wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

(Schluss)