Parlamentskorrespondenz Nr. 611 vom 18.07.2005

VORLAGEN: WIRTSCHAFT

EUROPÄISCHE MINDESTREGELN FÜR DIE WEITRVERWENDUNG ÖFFENTLICHER DATEN

Für die Weiterverwendung jener Daten und Dokumente über Soziales, Wirtschaft, Geographie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung, die von öffentlichen Diensten in den EU-Mitgliedsländern erfasst werden, gelten unterschiedliche nationale Regelungen. Um Wettbewerbsverzerrungen in der wissensgestützten Wirtschaft, der Triebkraft von Wachstum und Beschäftigung, zu vermeiden, hat die EU eine Richtlinie mit europäischen Mindestregeln für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors verabschiedet. In Österreich soll diese Richtlinie durch ein Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) umgesetzt werden. Der Regierungsentwurf stützt sich auf geltende österreichische Zugangsregeln, begrenzt Mehraufwendungen auf ein Mindestmaß, schließt aber zugleich die Festsetzung überhöhter Entgelte für Informationen aus. Die Bedingungen für die Weiterverwendung von Informationen sollen transparent und nicht diskriminierend gestaltet werden. Vom IWG unberührt bleiben völkerrechtliche Übereinkommen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sowie bestehende Datenschutzregelungen (1026 d.B.).

AUSBILDUNGSMODULE FÜR LEHRLINGE 

Die Bundesregierung will das erfolgreiche österreichische Berufsausbildungsmodell "Lehre", das 40 % aller Pflichtschulabgänger absolvieren, an die sich rasch ändernden Bedingungen in der Arbeitswelt anpassen. Hochspezialisierte Betriebe sind oft nicht mehr in der Lage, Lehrlingen ein gesamtes Berufsbild zu vermitteln, sodass die Zahl potentieller Ausbildungsbetriebe rasch abnimmt. Eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz soll Abhilfe in Form von Ausbildungsmodulen schaffen. In verwandten Berufen sorgen künftig gleiche Grundmodule für eine solide Basisausbildung, auf der Hauptmodule und Spezialisierungsmodule aufbauen, die Schwerpunktsetzungen und Vertiefungen möglich machen. Ziel der Novelle ist es, die Zahl der derzeit 260 Lehrberufe wesentlich zu reduzieren. Zudem wird - dem Prinzip des lebenslangen Lernens folgend - die Anerkennung erworbener Zusatzqualifikationen sowohl nach der Erstausbildung als auch im "zweiten Bildungsweg" erleichtert (1027 d.B.).

TIERVERSUCHSGEGNER FORDERN IMPORTVERBOT FÜR HUNDE- UND KATZENFELLE

Der Internationale Bund der Tierversuchsgegner hat dem Nationalrat eine Bürgerinitiative überreicht, in der ein Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen und von Hunde- und Katzenleder gefordert wird. Die 3.778 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Bürgerinitiative machen geltend, dass es bei der Haltung von Hunden und Katzen zum Zweck der Fell- und Ledergewinnung in Asien zu massiven Tierquälereien komme und der größte Teil der Produkte dabei für den europäischen Markt bestimmt sei. Gleichzeitig würden KonsumentInnen durch Phantasiebezeichnungen oder verschleiernde Namen wie "Echtpelz" oder "Orthopädisches Leder" in die Irre geführt. In den USA, Frankreich, Belgien, Italien, Griechenland und Dänemark gibt es dem Bund der Tierversuchsgegner zufolge bereits ein Importverbot. (27/BI)

PETITION GEGEN DEN DIREKTEN VERKAUF VON FRETTCHEN IN TIERHANDLUNGEN

Ein Verbot des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen ist das zentrale Anliegen einer von den Abgeordneten Klaus Wittauer (F) und Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) dem Nationalrat vorgelegten Petition. Aufgrund des neuen Tierschutzgesetzes sei es zwar verboten, Hunde und Katzen auf direktem Weg in Tierhandlungen zu verkaufen, wird betont, für Frettchen gelte diese Einschränkung aber nicht, obwohl sie viele gemeinsame Eigenschaften mit Hunden und Katzen hätten. Die UnterzeichnerInnen der Petition glauben, dass dadurch viele dieser Tiere unüberlegt und spontan in Tierhandlungen gekauft würden. (66/PET) (Schluss)

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