Parlamentskorrespondenz Nr. 845 vom 08.11.2005

Vorlagen: Landwirtschaft

Grüner Forderungskatalog für das österreichische Programm für die ländliche Entwicklung

In einem Entschließungsantrag weisen die Grünen darauf hin, dass nach der grundlegenden Reform der ersten Säule der GAP in den Jahren 2003 und 2004 nun die Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule) im Mittelpunkt der Reformen des neuen Finanzierungszeitraums (2007-2013) steht. Die G-Mandatare haben nun einen umfangreichen Forderungskatalog vorgelegt, in dem sie ihre Vorstellungen bezüglich das österreichische Programm für die ländliche Entwicklung darlegen. Die Bundesregierung wird von ihnen ersucht, folgende Voraussetzungen zu schaffen bzw. Maßnahmen zu setzen: die finanzielle Absicherung des Programms, die Verankerung der Biolandwirtschaft als Leitbild, die Berücksichtigung des Prinzips der Gleichstellung, die Absicherung der Gentechnikfreiheit, die Herstellung von Fördergerechtigkeit (Verstärkung der Modulation unter Berücksichtigung der Betriebskostendegression bei größeren Betrieben), der Ausbau des Erfolgsprojekts "Leader", die Anpassung der forstlichen Förderungen entsprechend den Ergebnissen des Walddialogs sowie die konsequente Beachtung der Evaluierungsergebnisse des bisherigen Programms. Wichtig erscheint es den Grünen auch, die Partizipation zu verbessern. Deshalb soll ein Begleitausschuss eingerichtet werden, wobei bereits bei der Programmplanung eine breite Palette von einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft (Regionalmanagement, Umwelt-, Bio- und Tierschutzbereich, kulturelle Interessengemeinschaften sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte) in die Programmplanung eingebunden werden soll. Außerdem soll das österreichische Parlament laufend informiert werden. Der zweite Teil des Antrags umfasst konkrete Maßnahmen in den einzelnen Achsen (Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt und Landmanagement, Lebensqualität und Diversifizierung), die von der Forderung nach der Ausrichtung der Investitionsförderungen nach ökologischen, arbeitsmarktpolitischen und sozialen Kriterien, der Verbesserung des Österreichischen Agrarumweltprogramms, der Steigerung des Biolandbaus, der Erhaltung einer standort- und umweltgerechten Landwirtschaft und Almwirtschaft sowie der Schaffung neuer Einkommensmöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien wie Biomasse, Wind, Sonne und nachwachsende Rohstoffe reichen. (682/A[E])                                                                                                                                                                                                                                           

SPÖ setzt sich für den Erhalt und Weiterentwicklung der Lipizzanerzucht in Piber ein

Die Abgeordneten Elisabeth Grossmann und Heinz Gradwohl (beide S) werfen dem Landwirtschaftsminister vor, dass die (generell) verfehlte Ausgliederungspolitik der Bundesregierung unter anderem auch zu einem Finanzdesaster bei der Gesellschaft "Spanische Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" geführt habe. Bundesminister Pröll wird daher ersucht, so rasch wie möglich gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die gewährleisten, dass das Bundesgestüt Piber als die einzige Zuchtinstitution für Lipizzaner erhalten und die Qualität der Zucht sichergestellt wird. Außerdem müsse garantiert werden, dass alle 15 klassischen Stutenfamilien und sechs Hengstenstämme in Piber vertreten bleiben, womit auch dem Wunsch der Pferdewelt und den Unterstützern der "Plattform Pro Piber" entsprochen würde. (726/A[E])

G-Antrag zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen

In einem Entschließungsantrag üben die Mandatare der Grünen Kritik an der Haltung der Europäischen Kommission, die trotz der ablehnenden Haltung einer Mehrheit der Mitgliedstaaten im Ministerrat, weiterhin neue gentechnisch veränderte Produkte zulässt. Es sei daher unbedingt erforderlich, die bestehenden nationalen Importverbote aufrechtzuerhalten und aufgrund der ungeklärten Risiken und der Mangelhaftigkeit der vorgelegten Risikobewertungen auf EU-Ebene gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen einzutreten, betonen die G-Abgeordneten. Weiters sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in Hinkunft die einfache Mehrheit im Ministerrat über die Zulassung oder Nichtzulassung von gentechnisch veränderten Organismen entscheiden kann und dass dem Europäischen Parlament eine Mitentscheidungsmöglichkeit eingeräumt wird. (717/A[E])

Urteil des Verfassungsgerichtshofs führt zu Änderungen bei Wald- und Weidenutzungsrechten

Da ein Artikel des Grundsatzgesetzes 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, hat die Bundesregierung nun einen verfassungskonformen Entwurf vorgelegt (1146 d.B.). Bei der Ablösung von Nutzungsrechten durch Abtretung von Grund lasse sich nämlich nach Ansicht des VfGH das "gänzliche Außerachtlassen eines die Summe der Nutzungswerte übersteigenden Verkehrswertes nicht rechtfertigen". Neben der Anpassung der kritisierten Bestimmungen wird in der Novelle des WWSGG auch festgelegt, dass "dem Gesetzgeber im Falle der Ablösung gegen den Willen des Belasteten ein größerer rechtspolitischer Spielraum eingeräumt werden soll". (Schluss)