Parlamentskorrespondenz Nr. 954 vom 29.11.2005

Diskussion über Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes

Opposition wirft der Regierung Untätigkeit in Frauenfragen vor

Wien (PK) - Bei der heutigen Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses standen zunächst zwei Berichte aus den Jahren 2002 und 2003 über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes auf der Tagesordnung. Danach befassten sich die Mandatare mit insgesamt fünf Anträgen der SPÖ, die unter anderem die Verwirklichung von Gender Mainstreaming im Sport, die Probleme von Wiedereinsteigerinnen, die Auswirkungen der Pensionsreform auf die Frauen sowie einen Maßnahmenkatalog betreffend die Chancengerechtigkeit für Frauen zum Inhalt hatten.

Die Abgeordneten der Oppositionsparteien lobten unisono die informativen Berichte, bedauerten jedoch, dass sie erst so spät dem Parlament zugeleitet wurden. Sehr oft angesprochen wurde auch die Tatsache, dass zwar die Anzahl der Beratungen durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft stark gestiegen ist, die personelle Ausstattung aber unverändert blieb.

Abgeordnete Elke Achleitner (F) freute sich darüber, dass Anfang 2003 ein weiteres  Regionalanwaltschaftsbüro in Oberösterreich eröffnet wurde. Die massive Zunahme an Fällen hänge sicher auch damit zusammen, dass die Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut wurde und dass die Frauen nun vermehrt vor Ort Ansprechpersonen finden.

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (S) wies darauf hin, dass unter anderem aufgrund der neuen Aufgabenbereiche die Mitarbeiter der Gleichbehandlungsanwaltschaft teilweise sehr überlastet sind. Was die konkreten Probleme der Frauen betrifft, so helfen keine Schönwetterreden von Seiten der Bundesregierung, stellte sie kritisch fest. Es sei einfach eine Tatsache, dass immer mehr Menschen von Armut bedroht sind und die Arbeitslosigkeit so hoch sei wie noch nie. Davon seien vor allem die Frauen betroffen, denen zudem oft nur mehr Teilzeitbeschäftigungen angeboten werden. Es gebe jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, wie man die Frauen unterstützten könnte. Als Beispiel führte sie an, dass Frauenförderpläne als ein verpflichtender Bestandteil in die Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden.

Abgeordnete Ridi Steibl (S) hielt den Vorschlag ihrer Vorrednerin bezüglich der Frauenförderpläne für nicht zielführend, da eine weitere gesetzliche Regelung nur schaden würde. Außerdem gebe es sehr viele Betriebe, die auf freiwilliger Basis Frauenfördermaßnahmen festlegen, gab sie zu bedenken. Was die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen angeht, so seien auch die Sozialpartner gefordert, entsprechende Regelungen zu vereinbaren.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) erkundigte sich danach, ob die schon vor einem Jahr in Aussicht gestellte Evaluierung der Auswirkungen der Pensionsreform auf Frauen bereits vorliege. Auch sie setzte sich für eine Personalaufstockung bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein. Es sei bedenklich, dass manche Betroffene bis zu zwei Jahre auf den Abschluss der Verfahren warten müssen.

Abgeordneter Hermann Krist (S) machte darauf aufmerksam, dass sich die Anträge im Zusammenhang mit sexueller Belästigung im Zeitraum von 2002 bis 2003 verdreifacht haben. Er trat dafür ein, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen diskriminierender Umstände eine Schadenersatzregelung gesetzlich festgelegt wird. Wichtig wäre es auch, dass bei einvernehmlichen Lösungen eine Berichtspflicht an den Betriebsrat besteht und die Gleichbehandlungsanwaltschaft informiert wird, da sonst diese Fälle gar nicht wahrgenommen werden.

Weiters befassten sich die Abgeordneten mit folgenden Themen: die Position Österreichs im Hinblick auf die Programmschwerpunkte der EU im Bereich Frauenförderung und Gleichbehandlung (Abgeordnete Elisabeth Grossmann, S) sowie die Möglichkeit der getrennten Vernehmung bei Gerichtsverhandlungen, die das Arbeits- und Sozialrecht betreffen (Abgeordnete Gabriele Binder-Maier, S).

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat bedauerte zunächst, dass der Bericht aus dem Jahr 2002 erst jetzt dem Parlament zugeleitet wurde. Aufgrund der Ressortwechsel sei leider ein Missgeschick passiert, für das sie die volle politische Verantwortung übernehme. Die Daten aus dem Jahr 2004, die in ihrem Ressort bereits vorliegen, werden erst im Jahr 2006 präsentiert werden, da der Bericht nur mehr alle zwei Jahre erstellt wird, informierte sie.

Das neue Gleichbehandlungsgesetz, das am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist, sieht nun zwei neue Anwältinnen vor, und zwar für "die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt" und "für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen" führte Rauch-Kallat weiter aus. Was die Arbeitsbelastung angeht, so glaube sie, dass die Zahl der Fälle (derzeit ca. 500), welche die zwei neuen Senate betreffen, noch überschaubar sei. Die Anträge beziehen sich dabei vor allem auf die ethnische Diskriminierung; keinen einzigen Fall gebe es im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung und der Weltanschauung. Richtig sei jedoch, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft sehr viel zu tun hat, räumte Rauch-Kallat ein. Sie sei durchaus dafür, das Personal aufzustocken, sobald dies finanziell möglich ist.

Was die angesprochenen Themen betrifft, so erinnerte Rauch-Kallat daran, dass am 1. Juli 2004 ein neues Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist, das schon zahlreiche Verbesserungen, zum Beispiel die Neuregelung des Mindestschadenersatzes, enthalte. So habe man die Obergrenzen komplett aufgehoben und durch Untergrenzen ersetzt, erläuterte die Ministerin.

Der Abgeordneten Notburga Schiefermair (V) teilte sie mit, dass die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ein Schwerpunktthema ihres Ressorts und auch der kommenden EU-Präsidentschaft sein wird. Wichtig sei, dass mittlerweile der Opferschutz wesentlich verbessert wurde und die Mittel für die Interventionsstellen mehr als verdoppelt werden konnten. Traditionsbedingte Gewalt gegenüber Frauen finde, so Rauch-Kallat, in einem Ausmaß statt, das nicht vorstellbar sei. Betroffen seien vor allem Frauen mit Migrationshintergrund. Es gehe u.a. um Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelungen. Sowohl das Thema traditionsbedingte Gewalt gegen Frauen als auch das Thema Frauengesundheit will Rauch-Kallat, wie sie ausführte, zu Schwerpunkten während der österreichischen EU-Präsidentschaft machen. Sie gab in diesem Zusammenhang etwa zu bedenken, dass von den Frauen, die einen Herzinfarkt erleiden, prozentuell mehr sterben als dies bei Männern mit Herzinfarkten der Fall ist. Grund dafür sei, dass Frauen andere Symptome aufweisen und diese zu spät von Ärzten und von den Frauen selbst erkannt würden. Weiters soll Rauch-Kallat zufolge während der österreichischen EU-Präsidentschaft die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen thematisiert werden.

Sie unterstütze auch sehr die Initiative der Justizministerin im Bereich Anti-Stalking; eine diesbezügliche Vorlage soll noch in dieser Gesetzgebungsperiode beschlossen werden. Weiters merkte Rauch-Kallat an, ihr Ressort habe im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum fehlenden Kontaktverbot Stellung genommen. Über getrennte Vernehmungen bei Zivilverfahren wegen sexueller Belästigung will sie mit Justizministerin Gastinger sprechen.

Die Leiterin der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, Ingrid Nikolay-Leitner, bekräftigte, dass von 2002 bis 2004 ein starker Anstieg bei den Beratungsfällen zu verzeichnen war. Dies hänge sicher in einem hohen Ausmaß damit zusammen, dass die regionalen Anwaltschaften ausgebaut wurden. Man könne feststellen, dass überall dort, wo es das Angebot gibt, auch die Nachfrage steigt. Ein bisschen anders sei die Situation im Jahr 2005; bis dato war keine so starke Zunahme der Fälle erkennbar. Auf jeden Fall werde für jede einzelne Beratung die erforderliche Zeit aufgewendet, unterstrich sie. Falls es zu Engpässen kommt, werden andere Arbeitsbereiche eingeschränkt. Für die beiden neuen Aufgabenfelder, die bereits von der Ministerin angesprochen wurden, sind seit Anfang März zwei Anwältinnen zuständig, informierte Nikolay-Leitner.

Frauenministerin Maria Rauch-Kallat verwahrte sich gegen den Vorwurf, der jetzigen Regierung sei Frauenpolitik kein Anliegen. Die Beschäftigung von Frauen sei noch nie so hoch wie in den letzten Jahren gewesen, bekräftigte sie. Zudem würden nunmehr 100 Mill. € zusätzlich für Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen zur Verfügung gestellt. Das AMS biete spezielle frauenspezifische Beratung an. Als drei ihr besonders wichtige Punkte im Bereich der Frauenpolitik nannte Rauch-Kallat einen niederschwelligen Zugang zu Frauenberatungsstellen, das Vorgehen gegen traditionsbedingte Gewalt gegenüber Frauen und den Bereich Frauengesundheit. So habe man etwa das Budget für Frauenberatungsstellen im Jahr 2005 erhöht und vor allem im ländlichen Raum zusätzliche Servicestellen eingerichtet, skizzierte sie.

Der Abgeordneten Mandak gegenüber merkte Rauch-Kallat an, dass man bezüglich der Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs derzeit Gespräche mit der Wirtschaftskammer führe. Es soll ein neues Paket geschnürt werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Außerdem gebe es bereits verschiedenste Programme im Bereich der betrieblichen Frauenförderung. Die Wirtschaft habe erkannt, dass frauen- und familienfördernde Maßnahmen auch den Betrieben selbst zugute kommen würden, zeigte sie sich optimistisch. Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien auch für Männer wichtig, unterstrich Rauch-Kallat, viele hätten nach wie vor Probleme, wenn sie Karenz in Anspruch nehmen wollen. In Richtung Abgeordneter Binder-Maier (S) hielt die Ministerin fest, einer Studie zufolge würden 80 bis 90 % der Frauen ihre Teilzeitbeschäftigung schätzen.

Gegenüber Abgeordneter Grossmann (S) versicherte Rauch-Kallat, dass auch im Probemonat ein uneingeschränkter Diskriminierungsschutz gelte. Der OGH habe erst kürzlich bestätigt, dass die Beendigung eines Dienstverhältnisses nur wegen einer Schwangerschaft auch im Probemonat nicht zulässig sei.

Verteidigt wurde von Rauch-Kallat die Pensionsreform. Gerade die jetzigen Probleme in Deutschland zeigten, dass dieser Schritt notwendig gewesen sei, betonte sie. Nach Auffassung von Rauch-Kallat hat die Pensionsreform auch wesentliche Verbesserungen für Frauen gebracht. Unter anderem verwies sie darauf, dass künftig nur noch sieben Jahre Erwerbsarbeit für die Pensionsbegründung notwendig seien. Überdies würden jene Zeiten für die Pension angerechnet, in denen Frauen nur deshalb keine Notstandshilfe beziehen, weil das Partnereinkommen zu hoch ist. Schließlich würden Personen mit flacheren Einkommenskurven nun nicht mehr gegenüber Personen mit steilen Einkommenskurven benachteiligt. Rauch-Kallat ist überzeugt, dass die Schere bei der Alterssicherung durch die Pensionsreform künftig geschlossen wird.

Beide Berichte wurden bei der Abstimmung einstimmig zur Kenntnis genommen.

ZahlreicheAnträge der SPÖ vertagt

In weiterer Folge vertagte der Gleichbehandlungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien die Beratungen über insgesamt fünf Anträge der SPÖ. Den sozialdemokratischen Abgeordneten geht es unter anderem um die Verwirklichung von Gender Mainstreaming im Sport, pensionsrechtliche Verbesserungen für arbeitslose Frauen über 50, Bundeszuschüsse für die Einrichtung bedarfsgerechter Kinderbetreuungseinrichtungen, eine eigenständige Alterssicherung für Frauen und generell mehr Chancengerechtigkeit für Frauen.

Zunächst befasste sich der Ausschuss mit einem Entschließungsantrag der SPÖ betreffend die Verwirklichung der Grundsätze des Gender-Mainstreaming in Sportangelegenheiten. Dabei geht es, wie Abgeordnete Renate Csörgits (S) im Ausschuss skizzierte, etwa um die Verteilung der Sportförderung oder die nach wie vor männlich dominierten Funktionärsgremien.

Seitens der Koalition machten Abgeordnete Elke Achleitner (F) und Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (V) geltend, dass zahlreiche Forderungen der SPÖ bereits erfüllt seien. So wies Achleitner etwa auf spezielle Sportprojekte für Mädchen und Frauen, die Einführung von Gender Mainstreaming in der Bundessportorganisation und Richtlinien für die Verteilung der Sportförderung hin. Die Vertagung wurde von den beiden Mandatarinnen damit begründet, dass derzeit eine Studie zum Thema Frauen und Männer im Sport in Ausarbeitung sei und das Ergebnis abgewartet werden solle.

Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) begrüßte Maßnahmen zur gezielten Sportförderung von Frauen, meinte aber, man sei im Sportbereich vom Grundsatz "Gender Budgeting" weit entfernt. Sie vermisst im Sportbereich etwa Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, z.B. im Hinblick auf Preisgelder. Besondere Kritik übte Weinzinger auch daran, dass es in der Spanischen Hofreitschule nach wie vor keine Bereiterinnen gebe.

Frauenministerin Maria Rauch-Kallat bekräftigte, in den letzten zweieinhalb Jahren sei im Bereich des Sports verstärkt auf Gender Mainstreaming geachtet worden, sowohl im Breitensport als auch im Spitzensport. Unter anderem machte sie auf die Plattform "Frauen im Sport", Mentoringprogramme des BSO für Frauen und Maßnahmen gegen die geringe Repräsentanz von Frauen im Funktionärsbereich aufmerksam. Die Ministerin räumte aber ein, dass Leitungsgremien im Sport nach wie vor kaum von Frauen besetzt seien und Frauen zum Teil auch schlechtere Trainingsmöglichkeiten als Männer hätten. Zuversichtlich zeigte sie sich dahin gehend, dass auch in der Spanischen Hofreitschule "die Tradition überwunden wird".

Bereits ein zweites Mal vertagt wurde eine von den SPÖ-Abgeordneten Heidrun Silhavy und Gabriele Heinisch-Hosek urgierte Gesetzesänderung, die gewährleisten soll, dass arbeitslose Frauen über 50 Zeiten, in denen sie wegen Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe beziehen können, als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung angerechnet bekommen. Gerade Frauen über 50 hätten ein Riesenproblem am Arbeitsmarkt, argumentierte Abgeordnete Melitta Trunk (S).

Abgeordnete Barbara Riener (V) und Abgeordnete Elke Achleitner (F) gaben demgegenüber zu bedenken, dass die mit der Pensionsreform eingeführte Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes für über 50jährige kaum wirksam werde, weshalb eine Gesetzesänderung nicht notwendig sei. Sollte sich herausstellen, dass es Härtefälle gebe oder sollten neue Erkenntnisse vorliegen, werde das Anliegen aber neu überdacht, sagte Riener zu.

SPÖ urgiert Bundeszuschüsse für Kinderbetreuungseinrichtungen

D ie Schwierigkeiten von Frauen, nach der Karenzzeit wieder in den Beruf einzusteigen, sind der Hintergrund eines weiteren Entschließungsantrags der SPÖ. Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek fordert darin in Analogie zur "Kindergartenmilliarde" von 1997 zweckgebundene finanzielle Bundesmittel für die Errichtung und den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Kofinanzierung mit den Ländern.

In der Sitzung unterstrich Abgeordneter Hermann Krist (S), eine finanzielle Unterstützung des Bundes für Kinderbetreuungseinrichtungen sei dringend erforderlich. Er kann sich, wie er ausführte, auch vorstellen, Einkaufszentren zur Einrichtung von Betriebskindergärten zu verpflichten.

Der Antrag der SPÖ wurde auch von Abgeordneter Brigid Weinzinger (G) unterstützt, ihrer Ansicht nach wäre eine neuerliche Kindergartenmilliarde aber "nur ein Tropfen auf dem heißen Stein". Weinzinger gab zu bedenken, dass es nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in Bezirkshauptstädten große Probleme bei der Betreuung unter Dreijähriger und der Nachmittagsbetreuung über Sechsjähriger gebe. Sie forderte u.a. einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz.

Abgeordnete Elke Achleitner (F) machte darauf aufmerksam, dass das Sozialministerium innovative Pilotprojekte im Bereich der Kinderbetreuung fördere. Überdies verwies sie auf die jüngst beschlossene Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive für Frauen, die vor allem auch Wiedereinsteigerinnen zugute komme. Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (V) machte geltend, dass es die 436 € Kinderbetreuungsgeld Eltern ermöglichten, auch stundenweise qualifizierte Kinderbetreuung zuzukaufen.

Zu einer neuerlichen Debatte über die Pensionsreform kam es im Zusammenhang mit einem SP-Entschließungsantrag zu diesem Thema. Ausschussvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek (S) erinnerte daran, dass der Antrag während der Verhandlungen über die Pensionsharmonisierung eingebracht worden war, er ist ihrer Meinung nach aber nach wie vor aktuell. Heinisch-Hosek zufolge hat die Pensionsharmonisierung zwar einzelne Verbesserungen für Frauen gebracht, diese würden aber die Pensionsverluste, die durch den längeren Durchrechnungszeitraum, entstehen, nicht ausgleichen.

Dem widersprachen Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (V) und Abgeordnete Elke Achleitner (F). Die Forderungen der SPÖ seien im Großen und Ganzen bereits umgesetzt, sagte Scheucher-Pichler. So hätten 700.000 weitere Frauen die Chance auf eine eigenständige Pension, da nunmehr bereits sieben Jahre Erwerbszeit und zusätzliche Versicherungszeit für Kindererziehung ausreichten, um eine Pension zu begründen. Die Koalition verschließe sich aber nicht der weiteren Diskussion, versicherte sie. Abgeordnete Achleitner verwies darauf, dass Familienarbeit nunmehr stärker bei der Pensionsberechnung anerkannt würde.

Abgeordnete Sabine Mandak (G) kritisierte, nach wie vor fehle eine Untersuchung darüber, inwieweit die Pensionsharmonisierung gendergerecht gewesen sei.

Um die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit für Frauen ging es beim letzten auf der Tagesordnung des Gleichbehandlungsausschusses stehenden Antrag der SPÖ. Abgeordnete Bettina Stadlbauer (S) erinnerte daran, dass es -  als Ausgleich zur schrittweisen Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen - Verpflichtung der Politik sei, Benachteiligung von Frauen abzubauen. U.a. urgierte sie ein Recht auf Teilzeitarbeit auch für Kinder erziehende Frauen, die in kleinen Betrieben beschäftigt sind. Auch Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) ortet, wie sie sagte, Handlungsbedarf.

Inwieweit sich die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zuletzt reduziert haben, darüber gab es im Ausschuss unterschiedliche Meinungen. So verwies Abgeordnete Christine Marek (V) auf eine Verringerung der Einkommensschere bei Vollbeschäftigten in den Jahren 2000 bis 2002, während die Opposition darauf hinwies, dass arbeitszeitbereinigte Statistiken ein anderes Bild zeichneten. Vor einer Ausweitung des Rechts auf Elternteilzeit will Marek, wie sie erklärte, eine Evaluierung der geltenden Bestimmungen. (Schluss)