Parlamentskorrespondenz Nr. 960 vom 30.11.2005

Expertenhearing im Innenausschuss zum Staatsbürgerschaftsgesetz

Auftakt der parlamentarischen Behandlung der Regierungsvorlage

Wien (PK) - Mit einem öffentlichen Expertenhearing eröffnete der Innenausschuss heute seine Beratungen über die Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Die gegenständliche Regierungsvorlage knüpft die Erlangung der Staatsbürgerschaft u.a. an den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache, verlangt für die Einbürgerung einen mindestens zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich und sieht in jeder gerichtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ein Verleihungshindernis. Die Regierungsvorlage wurde schließlich einstimmig vertagt; die nächste Sitzung findet am 2. Dezember 2005 statt.

Univ.-Doz. Dr. Rainer Bauböck (Institut für europäische Integrationsforschung Wien) gab zu bedenken, die Integrationskriterien in der Novelle seien nicht objektiv sozialwissenschaftlich festgelegt, sondern ausschließlich politisch definiert. Es werde daher in Zukunft schwieriger sein, diese Kriterien auch tatsächlich zu erfüllen. Seiner Einschätzung nach steht der Entwurf der Regierung im Widerspruch zu den Vorgaben der Europäischen Union, die eine Erleichterung der Einbürgerung forderte.

Er erwartete sich durch diese Novelle eine Verringerung der Einbürgerungsrate und eine Verstärkung der Integrationsdefizite. Gemeinsam mit Griechenland und Dänemark werde Österreich damit die restriktivste Staatsbürgerschaftsregelung in der EU haben. Bauböck rechnete zudem auch mit einer stärkeren Selektion nach den finanziellen Möglichkeiten und dem Bildungshintergrund der Antragsteller. In Summe sah er keinen Anlass für eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, da, wie er vorrechnete, seit 2004 die Zahl der Einbürgerungen rückläufig sei.

Dr. Anna Hofstätter (Präsidialabteilung Salzburg) begrüßte hingegen den Entwurf aus der Sicht der Vollziehung. Die Praxis zeige fast täglich, dass die derzeitigen Bestimmungen überholt seien. So habe sich der Spielraum für negative Ermessensentscheidungen in den letzten Jahren immer mehr verringert. Hofstätter sprach von einer Verzehnfachung der Zahl der Einbürgerungen im Bundesland Salzburg und meinte, die Hauptgründe für die Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft seien der EU-Pass, das soziale Netz und der Familiennachzug. Der Großteil der Antragsteller seien Hilfsarbeiter mit geringer Bereitschaft zur Integration, denen zumeist jegliche Deutschkenntnisse fehlen. Ein wachsender Anteil der Antragsteller sei auch nicht in die Arbeitswelt integriert und beziehe Sozialhilfe. Das Schicksal der Kinder aus diesen Migrantenfamilien sei das eines Arbeitslosen.

Besonders positiv beurteilte Hofstätter die Abstellung des Entwurfes auf den persönlichen Lebensunterhalt, die Maßnahmen gegen Scheinehen sowie die Wohnsitzfrist für Asylanten und die Regelung betreffend die Deutschkenntnisse. Mit Nachdruck stellte sie fest, ohne entsprechende Deutschkenntnisse würden die Kinder der Einwanderer Fremde bleiben und von der Gesellschaft ausgegrenzt werden.

Mag. Renate Pommerening-Schober (Magistrat Wien) konstatierte, vom Standpunkt des Landes Wien sei die Novelle nicht erforderlich. Die nunmehr notwendigen Ermittlungsschritte insbesondere hinsichtlich der Aufenthaltsdauer und der Verleihungshindernisse würden die Vollziehung des Gesetzes sehr aufwändig machen. Der Nachweis der Deutschkenntnisse wiederum werde ihrer Einschätzung nach allein in Wien zu 20.000 Prüfungen jährlich führen. Eine eigene Demokratieprüfung hielt Pommerening-Schober überdies nicht für notwendig, zumal im Zuge der Deutschkurse bereits europäische und demokratische Grundwerte vermittelt werden. Kein Verständnis zeigte sie auch für die Geschichtsprüfungen, wobei sie anmerkte, das Auswendiglernen von Jahreszahlen sei kein Gradmesser für die Integration.

Problematisch erschien Pommerening-Schober auch der Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes. Die Bestimmung des Entwurfes erlaube keine Rücksichtnahme auf eine unverschuldete Notlage, gab sie zu bedenken. Kritik übte sie schließlich an der Höhe der Gebühr für die Einbürgerung, die ihrer Meinung nach für viele Immigrantenfamilien unleistbar sei.

Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel (Universität Wien) erkannte in dem Entwurf eine Reihe von legistischen Verbesserungen und hob vor allem die Klarstellungen bei den Einbürgerungshindernisse als positiv hervor. Den Nachweis der Sprachkenntnisse erachtete Thienel als sinnvoll, wobei er meinte, dies entspreche internationalen Trends. Staatsbürgerschaft sei nicht bloß ein qualifizierter Aufenthaltstitel für Niederlassung und wirtschaftliche Betätigung, sie vermittle vielmehr auch politische Rechte. Es sei daher durchaus legitim zu verlangen, dass der Einwanderer entsprechende Anstrengungen unternimmt, um am politischen Leben teilnehmen zu können, stand für Thienel fest.

Schwächen ortete er beim Übergang vom Konzept des Wohnsitzes auf den Grundsatz des ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts. Er befürchtete juristische Probleme, da einzelne Passagen des Entwurfes nach wie vor auf den Wohnsitz abstellen. Das Erfordernis des zehnjährigen Aufenthaltes sei zudem, wie er sagte, auch wenig vollzugstauglich, falle es nach dieser langen Zeit doch meist schwer, mittels Vorlage eines Visums den Nachweis der legalen Einreise zu erbringen.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) gab zu bedenken, dass es für viele Ausländer sicher sehr schwierig sein wird, einen Test zu bestehen, bei dem Geschichtskenntnisse über Österreich und sogar über das jeweilige Bundesland auf dem Niveau der 4. Klasse Hauptschule abgefragt werden. Ungerecht sei auch, dass es für "normale" Ausländer überhaupt keine Ausnahmebestimmungen gibt, währenddessen Prominente in sehr kurzer Zeit eingebürgert werden können.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) stellte zunächst fest, dass nicht nur die Experten der Opposition, sondern auch jene der Regierungsfraktionen, auf kritische Punkte im Gesetz hingewiesen haben. Sodann ging sie auf einige "vage Formulierungen" im Entwurf ein und stellte die Frage, ob die Verfahren in Hinkunft wirklich rascher und effizienter abgewickelt werden können. Es sei auffällig, dass es immer nur in jenen Fällen Ermessensspielräume gebe, wo zu Ungunsten der Betroffenen entschieden werden kann.

Abgeordnete Helene Partik-Pablé (F) stellte in Richtung von Rainer Bauböck fest, ihre Partei habe sich immer dazu bekannt, dass nicht nur die Ausländer, sondern auch die Österreicher einen Beitrag zur Integration leisten müssen. Es sei ihrer Meinung jedoch legitim zu verlangen, dass Ausländer, die österreichische Staatsbürger werden wollen, auch Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Was die Regelung bezüglich des Nachweises von einem festen Einkommen betrifft, so könne es nicht das Ziel sein, armutsgefährdete Menschen einzubürgern. Sie glaube auch nicht, dass der administrative Aufwand steige, zumal schon bisher der Aufenthalt oder der Wohnsitz überprüft werden musste.

Abgeordneter  Kössl (V) zeigte sich erfreut darüber, dass alle Experten darin übereinstimmten, dass es bundesweit einheitliche Normen im Staatsbürgerschaftsrecht geben soll. Die erforderlichen Nachweise seien Mindestanforderungen, um sich erfolgreich integrieren zu können, verteidigte er die neuen Bestimmungen.

Abgeordneter Johann Maier (S) war überzeugt davon, dass die zusätzlichen Nachweise und Prüfungen dazu führen werden, dass es zu weniger Einbürgerungen kommt. Außerdem komme es zu einer großen Mehrbelastung für die einzelnen Behörden, da zusätzliche Ermittlungsschritte notwendig sind. Besonders betroffen von den neuen Regelungen seien seiner Ansicht nach die ausländischen Medizinstudenten, da auch sie ein festes Einkommen nachweisen müssen. Sie können jedoch nur dann den Turnus beginnen, wenn sie einen österreichischen Pass haben, zeigte er auf. Kritisch beurteilte er auch die "wahnsinnig hohen Gebühren".

Eine Überprüfung der Geschichtskenntnisse oder der demokratischen Werte werde zur Erlangung der Staatsbürgerschaft in Europa eher selten angewandt, nämlich nur in fünf in der 15 alten EU-Mitgliedstaaten, erklärte Univ.-Doz. Rainer Bauböck. Seiner Ansicht nach wäre es besser, eine praxisbezogene Kenntnis der österreichischen Institutionen zu verlangen. Was den Sprachtest betrifft, so frage er sich, ob der Einsatz eines standardisierten Verfahren wirklich sinnvoll sei. Positiv sei die Änderung, dass nach sechs Jahren Aufenthalt ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bei Geburt im Inland besteht. Dieser Vorteil werde aber quasi dadurch wieder zunichte gemacht, dass auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Sehr kritisch beurteilte Bauböck auch, dass Sozialhilfeempfänger keinen Zugang zur Staatsbürgerschaft haben. Was die Gebühren angeht, so sei derzeit Griechenland am teuersten. Die neuen Regelungen führen jedoch dazu, dass Österreich in vielen Fällen sogar deutlich über dieser Schwelle liege.

Anna Hofstätter (Land Salzburg, Präsidialabteilung) äußerte sich positiv zu den Deutschprüfungen. Allerdings werde auf die Behörden eine große Arbeitsbelastung zukommen, die ohne zusätzliches Personal nicht machbar sein wird. Das Gesetz enthalte ihrer Meinung nach maßgebliche Verbesserungen und Klarstellungen, allerdings seien durch den gänzlichen Wegfall des Hauptwohnsitzprinzips zusätzliche Ermittlungsschritte erforderlich.

Auch Renate Pommerening-Schober (Magistrat Wien) machte auf den zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Behörden aufmerksam. Da dieser als sehr hoch eingestuft werde, habe Wien den Konsultationsmechanismus ausgelöst, informierte sie. Hinsichtlich des Nachweises des gesicherten Lebensunterhalts gab sie zu bedenken, dass dadurch nicht nur Studenten, sondern auch Schüler Schwierigkeiten bekommen werden.

Univ.-Prof. Rudolf Thienel (Uni Wien) hielt es für durchaus legitim, dass Ausländer Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Sonderregelung für prominente Ausländer könne aus legistischer Sicht sicherlich als ungerecht gewertet werden, sei aber eine politische Entscheidung. Positiv sei, dass die Einbürgerungshindernisse im Gesetz aufgezählt werden, wobei es sich jedoch um keine abschließende Liste handle.

Innenministerin Liese Prokop informierte sodann die Abgeordneten darüber, wie viele Einbürgerungen es in den letzten Jahren gab. Im Jahr 2004 waren es zum Beispiel 42.174, wobei 26.660 als vorzeitig (d.h. weniger als 10 Jahre Anwartszeit) zu bezeichnen sind. Dieser Anteil (ca. zwei Drittel vorzeitige Einbürgerungen) entspreche auch dem Durchschnitt der letzten Jahre. Sehr sorgfältig werden die Einbürgerungen von Prominenten gehandhabt, versicherte sie, im Jahr 2004 betraf dies 24 Personen. Sie glaube nicht, dass der administrative Aufwand zunehmen werde, da die Verfahren stark vereinheitlich werden. Außerdem sei die Durchführung eines Multiple-Choice-Tests in einfacher Form sehr wohl machbar. Schließlich unterstrich sie nochmals, dass die Staatsbürgerschaft als Endpunkt einer erfolgreichen Integration angesehen wird. - Die Beratungen über die Vorlage wurden einstimmig vertagt und werden am Freitag, dem 2. Dezember 2005, um 11.30 Uhr, wieder aufgenommen. (Schluss)