Parlamentskorrespondenz Nr. 977 vom 02.12.2005

ÖVP und F stimmen neuem Staatsbürgerschaftsgesetz zu

Nachweis der Deutschkenntnisse für Minderjährige geändert

Wien (PK) – Nach der Ablehnung einer Erweiterung der Tagesordnung um den G-Antrag 708/A zu diesem Themenbereich gab es abschließende Stellungnahmen seitens der Abgeordneten zur Staatsbürgerschaftsrechts- Novelle 2005. Die Novelle wird aufgrund des am Mittwoch stattgefundenen Hearings in einigen Punkten geändert. Diese Änderungen, niedergeschrieben in einem V-F-Abänderungsantrag, betreffen u.a. die Umstellung vom Hauptwohnsitz auf den rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt und den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache; der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn der minderjährige Fremde eine Primarschule besucht oder im vorangegangenen Semester besucht hat bzw. der Antragsteller bis zum Entscheidungszeitpunkt die positive Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch" durch das zuletzt ausgestellte Jahreszeugnis oder die zuletzt ausgestellte Schulnachricht nachweist. Zudem soll durch eine Herabsetzung der Gebühren auf 200 € die Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf Kinder begünstigt werden.

S-Abgeordneter Walter Posch hielt fest, dass die jetzige Vorlage teilweise anerkennenswerte Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf enthalte, sprach die Entschärfung der Bestimmungen über die Deutschkenntnisse an und wies darauf hin, dass Sportler, Wissenschafter und Kulturschaffende auch in Zukunft großzügiger behandelt werden; jene, die nicht so begütert sind, werden von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen, so Posch. Abgeordneter Matthias Elmmauer (V) unterstrich die Verbesserungen und Klarstellungen, die das Staatsbürgerschaftsgesetz bringe, und signalisierte Zustimmung zur Vorlage.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) bezog sich in ihrer Wortmeldung auf den G-Antrag 708/A und hielt es für wichtig, die Bestimmung bezüglich der Verleihung der Staatsbürgerschaft an Universitätsprofessoren aus dem Gesetz zu streichen, zumal es sich laut Univ.-Prof. Thienel um totes Recht handelt. Auch wies sie etwa darauf hin, dass es in Zukunft für traumatisierte Flüchtlinge "verdammt schwer" werde, die gesetzlichen Anforderungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft zu erfüllen. Die in der Regierungsvorlage enthaltene Gebührenerhöhung stellt ihrer Ansicht nach eine eklatante Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention dar, gemäß der die Einbürgerung von Flüchtlingen zu erleichtern ist. Zuwanderern, die alle Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft erfüllen, werde die finanzielle Latte so hoch gelegt, dass sie diese fast nicht erklimmen können, betonte die Rednerin. Auch beklagte sie, dass das Gesetz keine Möglichkeit mehr gebe, im Einzelfall auf eine spezifische Situation einzugehen. Auch sie brachte einen Abänderungsantrag ein, der im Rahmen der Abstimmung von den beiden Regierungsparteien abgelehnt wurde.

Bundesministerin Liese Prokop machte darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Begutachtung vorgebrachten Änderungswünsche sorgfältig geprüft und teilweise übernommen wurde. Auch das Hearing habe man ernst genommen.

Die Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien beschlossen. (Schluss)