Konsens und Dissens bei Justizvorlagen
Oppositionelle Kritik an Urheberrechtsgesetz-Novelle
Wien (PK) - Unter einem debattierte der Nationalrat dann eine Reihe von Vorlagen aus dem Justizausschuss: das Schiedrechts-Änderungsgesetz, das Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker sowie die Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle. Diese Vorlagen fanden die Zustimmung aller Fraktionen.
Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) setzte sich mit der völligen Neufassung des Schiedsverfahrens auseinander und erläuterte die Details der zu diesem Thema vorliegenden Novelle. Das Schiedsverfahren sei ein wichtiges Instrument von steigender Bedeutung, weshalb dieser Entwurf zu begrüßen sei.
Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu allen drei Vorlagen. Er zeigte sich mit der geplanten Neufassung des Schiedsverfahrens zufrieden, die fraglos eine Verbesserung darstellen werde. Auch zu den anderen beiden Punkten äußerte sich der Redner positiv.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) meinte, auch von ihrer Seite werde die Zustimmung zu allen Materien kommen und erläuterte sodann die Inhalte der in Rede stehenden Vorlagen, die den modernen Anforderungen entsprechen würden. Konkret sei es auch dringend geboten, die Verfahrensdauer nennenswert zu verkürzen.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) erklärte, auch ihre Fraktion werde allen drei Materien zustimmen und vertrat die Auffassung, es sei die Aufgabe der Politik, der Recht suchenden Bevölkerung den Zugang zum Recht zu erleichtern.
Abgeordneter DOPPLER (V) kam gleichfalls auf das Schiedsrechts-Änderungsgesetz zu sprechen, dessen Hintergrund er läuterte. Diesen Entwurf empfahl er ebenso zur Annahme wie die anderen beiden Vorlagen.
Abgeordnete STADLBAUER (S) sprach zur Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechtsänderung, die sie begrüßte und am Beispiel von einkommens- und vermögungslosen Minderjährigen illustrierte. Die Vorlage sei eine große Verbesserung, weitere Verbesserungen wären jedoch immer noch möglich, die gleichfalls rasch umgesetzt werden sollten, unterstrich die Rednerin.
Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) erläuterte die besonderen Voraussetzungen, die notwendig sind, um auch den Ziviltechnikern und den Notaren die Verwendung elektronischer Urkunden bei der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben zu ermöglichen. Dazu gehöre auch die Einrichtung eines elektronischen Urkundenarchivs und einer Archivsignatur für elektronische Urkunden nach dem Stand der Technik, um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten.
Abgeordneter PRASSL (V) begrüßte die nachhaltige Förderung der elektronischen Kommunikation zwischen Notaren, Rechtsanwälten und Ziviltechnikern einerseits und den Gerichten andererseits durch Einführung einer elektronischen Berufssignatur und einer Beurkundungssignatur. Der Redner zeigte sich überzeugt, dass das Problem der Aufbewahrung elektronisch errichteter Urkunden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelöst werde.
Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum Schiedsrechts-Änderungsgesetz an und begrüßte es, dass die Gerichte bei Schiedsverfahren angerufen werden können, wenn dies im Interesse der Verfahrensbeschleunigung geboten ist. Zu regeln sei aber noch die Frage der Kosten, sagte Puswald und drängte zugleich auf mehr Budgetmittel für die Justiz. Ungerechtfertigt sei der Einwand, die Anwälte verdienten trotz Erleichterungen immer mehr.
Abgeordneter NEUDECK (F) erinnerte an die Absetzung der Wohnrechtsthemen im Justizausschuss, weil die SPÖ der Prüfung der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften durch den Rechnungshof nicht zustimme.
Justizministerin Mag. GASTINGER gab ihrer Freunde über die sich abzeichnenden einstimmigen Beschlüsse Ausdruck und kündigte eine Regelung der Kostenfrage bei den neuen Schiedsverfahren an. Verfahrensbeschleunigungen im Zivilrechtsbereich seien ihr ein großes Anliegen, im internationalen Vergleich liege die österreichische Justiz bei der Verfahrensdauer aber sehr gut, sagte die Ministerin. Das Berufsrechtsänderungsgesetz bringe mehr Service und Erleichterungen für die Bürger. Dazu kommen Modernisierungen im Verfahrensrecht und Verbesserungen für die Wirtschaft bei Insolvenzverfahren.
Abgeordnete FRANZ (V) besprach die Änderungen im Gerichtsgebührengesetz, die den neuen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten Rechnung trägt und Erleichterungen bei einvernehmlichen Scheidungen enthält.
Abgeordneter SIEBER (V) ging ebenso wie seine Vorrednerin auf die Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 ein. Im wesentlichen werden damit Anpassungen im Bereich der elektronischen Übermittlung von Urkunden an Gerichte bzw. der elektronischen Abfrage von Grundbuchsurkunden vorgenommen. Außerdem soll ein gerechteres Tarifsystem für einvernehmliche Scheidungen geschaffen werden.
Bei der Abstimmung wurden alle Vorlagen einstimmig angenommen.
Dissens bei Änderungen im Urheberrecht und im Verwertungsrecht
Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) kündigte an, dass seine Fraktion den beiden Vorlagen nicht zustimmen könne. Bedauerlicherweise habe man wieder nicht die Gelegenheit ergriffen, um einen effizienten Schritt in Richtung Besserstellung der Künstler zu machen. Die SPÖ habe deshalb einen Abänderungsantrag zum Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz eingebracht. Kritik übte Jarolim unter anderem daran, dass keine Transparenzregelungen hinsichtlich der Berechnung der Pauschalvergütungen festgelegt wurden.
Abgeordnete Dr. FEKTER (V) befasste sich in ihrer Wortmeldung vor allem mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005. Neu sei unter anderem, dass den Schauspielern ein Anspruch an der Leerkassettenvergütung eingeräumt wird. Was die Verwertungsrechte des Herstellers betrifft, so habe dieser in Hinkunft seine Vergütungsansprüche aus der Leerkassettenvergütung mit den Wertbeteiligten zu teilen. Es sei juristisch unbestritten, dass Filmschauspieler keine Urheber sind, sondern Wertbeteiligte, unterstrich Fekter. Mit den beiden neuen Gesetzen soll mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit insbesondere im Sinne der Künstler erreicht werden.
Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) bezeichnete die Änderung des Verwertungsgesellschaftenrechtsgesetzes als dringend notwendig. Seiner Ansicht nach bringe sie auch eine Reihe von Verbesserungen, insbesondere was die Kontrolle der Gesellschaften betrifft. Ganz anders sehe die Situation bei der Urheberrechtsnovelle aus, weil dabei bloß die Implementierung des EU-Folgerechts und nicht die Stärkung der Urheberrechte im Vordergrund stand. Negativ beurteilte er, dass die Filmurheber nun nicht - wie im Ministerialentwurf ursprünglich vorgesehen - zu 50 %, sondern nur mehr zu 33 % an der Kabelvergütung beteiligt werden. Schließlich brachte er noch einen Abänderungsantrag zur Urheberrechtsnovelle ein.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) war im Zusammenhang mit dem Verwertungsgesellschaftenrecht davon überzeugt, dass es gelungen sei, wesentliche Verbesserungen durchzuführen. Als Beispiele führte sie die Neuregelung der Staatsaufsicht, den Urheberrechtssenat, die Straffung des Marktes sowie die Rechtsbereinigung an. Nicht begeistert sei man vom Folgerecht gewesen, merkte Partik-Pablé in Richtung ihres Vorredners an, weshalb es nur eine Minimalumsetzung gab. Der Wert für die einzelnen Kunststücke wurde deshalb nicht zu hoch angesetzt, weil sonst die Gefahr besteht, dass die Galerien die Werke nicht mehr ankaufen, sondern in Kommission nehmen. Bei der Änderung des Urheberrechts trachtete man vor allem danach, die Filmschauspieler besser zu stellen, betonte die Rednerin. Die finanziellen Mittel für die Leerkassettenvergütung fließen in einen Topf, wobei 50 % nach wie vor die Not leidenden Künstler erhalten.
Die Bundesregierung beweise auch mit diesen Vorlagen, dass der Einfluss der Sozialpartner weiter zurückgedrängt werden soll, kritisierte Abgeordneter SPINDELBERGER (S). Außerdem werden seiner Meinung nach die Konsumentenrechte "mit den Füßen getreten". So bestehe werde etwa ein Urheberrechtssenat geschaffen, der aus drei Richtern besteht und somit keine Beteiligung der Interessenvertreter mehr vorsieht.
Klare Rahmenbedingungen und Regelungen im Urheber- und Verwertungsbereich seien für die Kreativen von höchster Bedeutung, erklärte Abgeordnete FELZMANN (V). Da im Vorfeld sehr konstruktive Gespräche stattgefunden, sei sie verwundert, warum die Sozialdemokraten heute den Vorlagen nicht zustimmen können. Grundsätzlich standen drei Ziele im Vordergrund, und zwar die Rechtsbereinigung, die Neustrukturierung der Staatsaufsicht sowie der Streitschlichtungsmechanismen. Faktum sei auch, dass die Schauspieler von der Leerkassettenregelung profitieren werden.
Abgeordnete Mag. BECHER (S) wiederholte die Gründe, warum ihre Fraktion die beiden Gesetze ablehnen werde. Die Vorlagen seien aus ihrer Sicht ungenügend, mangelhaft und unausgewogen. Kritik übte sie unter anderem daran, dass durch die Art der Umsetzung der EU-Folgerechtsrichtlinie dem Schutzbedürfnis der Urheber in keiner Weise entsprochen werde. Unverständlich sei vor allem, warum ein Veräußerungswert von 3.000 € vorgeschrieben wird, zumal die Preise für zeitgenössische Kunstwerke in den meisten Fällen darunter liegen.
Eine Änderung des sehr komplexen Verwertungsgesellschaftenrechts aus dem Jahre 1936 sei schon dringend notwendig gewesen, meinte Abgeordneter LEDOLTER (V). Mit den Urheberrechtsregelungen im Bereich Film werde dafür Sorge getragen, dass alle Gruppen - Schauspieler, Produzenten, Urheber - zu ihrem Recht kommen, betonte der Redner.
Bei der Abstimmung wurden beide Vorlagen mehrheitlich angenommen; die Zusatz- bzw. Abänderungsanträge der SPÖ und der Grünen fanden keine Mehrheit.
Kein Amnestiegesetz im Gedankenjahr
Abgeordneter PENDL (S) erinnerte daran, dass es in der Zweiten Republik zwölf Amnestiegesetze gegeben hat, wobei das letzte 1995 beschlossen wurde. Die Zeit wäre daher - gerade in einem Jahr der Jubiläen - reif gewesen, um wieder ein solches Gesetz zu verabschieden. Damit hätte man nicht nur eine menschliche Geste gesetzt, sondern auch dazu beigetragen, den bereits sehr hohen Insassenstand in den österreichischen Justizanstalten zu reduzieren.
Der Amnestieantrag der SPÖ und der Grünen sei aus rechtstaatlichen Gründen höchst bedenklich, urteilte Abgeordnete Dr. FEKTER (V). Das im Jahr 1995 beschlossene Amnestiegesetz habe nämlich sehr negative Auswirkungen gehabt, da Straffällige einen Rechtsanspruch auf Strafnachlass, Niederschlagung des Verfahrens oder vorzeitige Entlassung bekommen haben. Die Straffälligen haben seit 1995 exzessiv davon Gebrauch gemacht, gab sie zu bedenken. So wurden etwa über 10.000 rechtskräftige Urteile nicht vollstreckt. Außerdem seien zahlreiche Rückfallstäter vorzeitig entlassen und kurz danach wieder straffällig geworden.
Bundesministerin Mag. GASTINGER wies auf die rechtlichen Unterschiede zwischen dem Instrument der Begnadigung und der Amnestie hin. Während beim Gnadenwesen eine strenge Überprüfung des Einzelfalles erfolgt, werden bei der Amnestie "abstrakt definierten Gruppen von Rechtsbrechern" aufgrund eines Gesetzes bestimmte Begünstigungen gewährt. Die von der Amnestie Begünstigten haben somit einen durchsetzbaren Rechtsanspruch, zeigte Gastinger auf. Die Amnestie 1995, die die Grundlage für den Antrag bildet, war sehr großzügig ausgelegt und hat unter anderem dazu geführt, dass über 10.000 Urteile nicht vollstreckt wurden. Da habe es sich vielfach um ausländische Straftäter gehandelt, die durch diese Regelungen begünstigt wurden. Besonders schlechte Erfahrungen wurden mit der bedingten Strafnachsicht gemacht, da dabei nicht auf die Persönlichkeit des Strafgefangenen Rücksicht genommen werden konnte. Sie halte es auch für den falschen Ansatz, wenn man die überfüllten Strafanstalten mit Hilfe der Amnestie leeren will. Sinnvoller sei es zum Beispiel, das "electronic monitoring" auszubauen und die Strafvollzugsverwaltung neu zu organisieren.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) hätte sich von der Ministerin erwartet, dass sie die angeblich negativen Auswirkungen des Amnestiegesetzes 1995 belegt und nicht nur auf Schätzungen verweist. Bei dem Antrag der Opposition, gehe es ja nicht darum, Schwerverbrecher zu entlassen, sondern in einem Gedenkjahr und einer Tradition des Gesetzgebers entsprechend, ein Amnestiegesetz vorzulegen.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) meinte, der Antrag der Grünen sei nicht nur absurd, sondern auch gefährlich für die österreichische Bevölkerung. Abgeordnete Stoisits wolle nichts anderes, als gerichtlich verurteilte Kriminelle aus der Haft entlassen, klagte sie. Dabei sollten nicht nur Kleinkriminelle amnestiert werden, sondern auch "Drogendealer, Kindesmisshandler und Einbruchdiebe".
Abgeordneter DI SCHEUCH (F) brachte namens der Koalitionsparteien einen Entschließungsantrag ein, in dem Justizministerin Gastinger ersucht wird, ein neues Organisationsmodell für die Strafvollzugsverwaltung zu erarbeiten.
Der negative Bericht des Justizausschusses über den Antrag 583/A wurde von den Abgeordneten mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Ebenfalls mehrheitliche Zustimmung fand der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien. (Schluss Justiz/Forts. NR)
Links
- 583/A - Amnestie 2005
- 1158 d.B. - Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 - SchiedsRÄG 2006
- 1169 d.B. - Berufsrechts-Änderungsgesetz für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker 2006 - BRÄG 2006
- 1240 d.B. - Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 - UrhG-Nov 2005
- 1069 d.B. - Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2005 - VerwGesRÄG 2005
- 1168 d.B. - Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 - GIN 2006