Parlamentskorrespondenz Nr. 1011 vom 07.12.2005

Parteien geschlossen für Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen

Gehrer: Grundlagenforschung und Universitäten darf man nicht trennen

Wien (PK) - Abgeordneter Mag. MOSER (S) warf der Bundesregierung in der Debatte über die Änderung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes vor, mit Forschungs- und Entwicklungspolitik alle Probleme - Beschäftigung, Wachstum, Stärkung des Wettbewerbs - lösen zu wollen. Dies zeige, dass sich die Bundesregierung auf einem "ökonomischen Blindflug" befinde. Sie verzichte auf eine Evaluierung ihrer Forschungspolitik, finanziere die Forschung durch Vorgriffe auf ÖIAG-Einnahmen und löse ein organisatorisches Tohuwabohu in der F&E-Förderung aus. Die Mitbestimmung werde mit Füßen getreten, Forschungseinrichtungen, wie etwa in Seibersdorf, repolitisiert und junge Forscher enttäuscht. Der Redner berichtete vom Expertenhearing im Wissenschaftsausschuss, in dem man erfuhr, dass die Anerkennungsquote bei Förderungsprojekten von 70 % auf 37 % zurückgegangen sei. - Die SPÖ stimme nicht zu.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) antwortete ihrem Vorredner mit dem Hinweis auf die massive Aufstockung der Forschungsförderungsmittel und die starke Zunahme der Förderungsanträge. Die Entwicklung in der Forschung sei also sehr erfreulich. Auch die organisatorischen Voraussetzungen seien als gut zu bewerten, die Koordination funktioniere ausgezeichnet. Die Bitte der Abgeordneten an die Regierung laute, diese Politik fortzusetzen. Brinek stellte zudem fest, dass die Förderung der Frauenforschung positive Ergebnisse habe und die Zahl der Forscher insgesamt zunehme, außerdem greife die Exzellenz-Förderung.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) begrüßte die Ziele der Novelle, Rechtssicherheit bei der Abwicklung zu schaffen und den Geltungsbereich des Gesetzes auszudehnen grundsätzlich. Die Abgeordnete unterstrich einmal mehr die Bedeutung von Forschung und Entwicklung für den Wirtschaftsstandort und forderte, dass die öffentliche Hand mehr zur Forschungsförderung beitragen solle, denn eine Förderungsquote von 30 % sei auch dann zu wenig, wenn sie auf eine Zunahme der Antragstellungen zurückgehe. Problematisch sah Abgeordnete Kuntzl die Mehrfachzuständigkeiten für die F&E-Förderung in der Bundesregierung.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) ging auf einen von den Grünen avisierten Entschließungsantrag ein und meinte, sie könne nicht mehr hören, dass die österreichischen Universitäten zu wenig Geld hätten. Die Universitäten bekämen ab 2007 mehr Budgetmittel, bekräftigte sie und verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen entsprechenden positiven Artikel in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". In Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßte Bleckmann u.a. die Zusammenfassung der unzähligen Förderrichtlinien.

Bildungsministerin GEHRER betonte, die jetzige Bundesregierung stelle mehr Geld für Forschungsförderung zur Verfügung als frühere Regierungen. Zwei Offensivprogramme bewirkten, dass Österreich unter allen EU-Ländern die größte Steigerung bei Forschungsinvestitionen habe. Zudem hob sie weitere forschungsfördernde Maßnahmen wie die Anhebung der Forschungsprämie, die steuerliche Begünstigung von Auftragsforschung und Strukturreformen hervor. Ausdrücklich sprach sich Gehrer dagegen aus, die Grundlagenforschung von den Universitäten zu trennen.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) meinte, die SPÖ könne dem vorliegenden Gesetzesantrag trotz einiger positiver Punkte nicht zustimmen, da ArbeitnehmerInnen von der Zukunft der Forschung ausgeschlossen würden.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) befasste sich mit der versprochenen Budgeterhöhung für die Universitäten und hielt fest, ein Schritt nach vor sei zwar ein Grund zur Freude, aber kein Grund zum Jubeln, da fünf Schritte vorwärts benötigt würden. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag hat u.a. das Vorziehen der Universitätsmilliarde um ein Jahr zum Ziel. Grundsätzlich zustimmend äußerte sich Grünewald zur vorliegenden Änderung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) zeigte sich zuversichtlich, dass die ÖIAG die erforderlichen Mittel für die von der Regierung in Aussicht genommene Forschungsoffensive zur Verfügung stellen kann. Positiv bewertete er, dass es Österreich gelungen sei, die Forschungsquote von 1,9 % im Jahr 1999 auf nunmehr 2,35 % anzuheben.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) unterstrich, die nunmehrige Regierung investiere viel mehr in die Forschung als dies SPÖ-geführte Regierungen getan hätten. Man könne immer noch mehr investieren, meinte sie zu Forderungen der Opposition, es sei aber noch nie so viel wie jetzt geschehen. Steuererleichterungen führten dazu, dass mehr Unternehmen Forschung betreiben. Achleitner machte darüber hinaus auf Bemühungen aufmerksam, den Frauenanteil in der Forschung und in der Wissenschaft zu erhöhen. Ein von ihr eingebrachter Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf soll Voraussetzungen schaffen, um Förderanträge rascher und effektiver abwickeln zu können.

Abgeordnete WALTHER (S) kritisierte, dass das Budget für die Universitäten gemessen am BIP - im Gegensatz zu den Jahren 1995 und 1999 - nicht steige, sondern sogar sinke. Im Jahr 2009 würden die Universitäten im Verhältnis zum BIP weniger Geld erhalten als 2004, skizzierte sie.

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) wies auf ein seiner Meinung nach bestehendes Manko im vorliegenden Gesetzentwurf hin und bedauerte, dass die Kunstuniversitäten trotz einer vorgeblichen Gleichstellung mit anderen Universitäten nicht am Forschungsförderungsfonds partizipieren könnten.

Abgeordneter DI HÜTL (V) begrüßte die Anpassung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes. Detailliert befasste er sich mit einem Strategiepapier des Forschungsrates, der zehn Handlungsfelder identifiziert habe. "Wir sind auf einem guten Weg zu einem europäischen Forschungsraum", äußerte sich Hütl zuversichtlich.

Abgeordnete FUHRMANN (V) wies auf verschiedene Initiativen hin, die darauf abzielen, den Forschungsgeist junger Menschen zu wecken und mehr Frauen in die Forschung zu bringen.

Abgeordneter PREINEDER (V) führte aus, die vorliegende Gesetzesänderung bringe nicht zuletzt eine höhere Planungssicherheit für Forscher. Vehement wandte er sich dagegen, Agrarförderungen und Forschungsförderungen gegeneinander auszuspielen.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) ging auf drei Leitsätze des Technologierates ein. Dieser spricht sich ihr zufolge u.a. dafür aus, Qualität in der Breite zu forcieren, gleichzeitig aber Exzellenz an der Spitze zu fördern. Zudem müssten Effizienz und Effektivität der Forschungsförderung gestärkt und die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft verbessert werden.

Die Änderung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des VP-Abänderungsantrages mehrheitlich verabschiedet. Mehrheitliche Zustimmung erhielt auch die dem Ausschussbericht über dem Gesetzentwurf angeschlossene Entschließung. Der Entschließungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

In der Debatte über das Tierversuchsgesetz wies Abgeordneter Dr. BRADER (V) darauf hin, dass es in Österreich schon seit Jahren keine Tierversuche mit Menschenaffen mehr gebe. Mit dem nunmehr geplanten gesetzlichen Verbot übernehme Österreich eine gewisse Vorreiterrolle, zeigte er sich erfreut.

Abgeordneter KRAINER (S) erinnerte daran, dass am Anfang des vorliegenden Gesetzentwurfes ein Entschließungsantrag der Grünen stand. In die Umsetzung der Entschließung habe man neueste wissenschaftliche Erkenntnisse eingeschlossen. Für die Zukunft urgierte Krainer u.a. mehr Geld für alternative Forschungsmethoden zu Tierversuchen.

Abgeordneter WITTAUER (F) führte aus, beim vorliegenden Gesetzentwurf gehe es nicht allein um das Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen, vielmehr solle damit auch ein Zeichen gesetzt werden.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) sieht im vorliegenden Gesetz einen wichtigen Fortschritt im Hinblick auf die Reduzierung von Tierversuchen. Sie sprach sich dafür aus, in weiterer Folge auch Tierversuche mit anderen Affen und anderen Tieren so weit wie möglich einzudämmen. Strikt abgelehnt wird von Weinzinger auch, wie sie sagte, der Singvogel-Fang in Oberösterreich.

Abgeordneter DI AUER (V) erklärte, Österreich gehöre zu den ersten Staaten der Welt, die ein ausdrückliches Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen normierten. Generell verwies er auf die Reduktion von Tierversuchen in Österreich und auf die Forcierung von Alternativ-Methoden. Ein von Auer eingebrachter Vier-Parteien-Abänderungsantrag bezieht sich auf das Inkrafttretensdatum des Gesetzentwurfs.

Abgeordnete BAYR (S) sprach sich für eine stärkere Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft hinsichtlich der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen und für höhere Förderungsmittel in diesem Bereich aus. Zudem beklagte sie, dass für die Zulassung von Arzneimitteln, Kosmetika und Waschmitteln nach wie vor häufig Tierversuche verlangt würden.

Die Änderung des Tierversuchsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des Vier-Parteien-Abänderungsantrages vom Nationalrat einstimmig beschlossen. (Forts.)