Parlamentskorrespondenz Nr. 182 vom 02.03.2006

Haushaltsrecht: Nationalrat verlängert Flexibilisierungsklausel

Alle Fraktionen über positive Auswirkungen einig

Wien (PK) Die – von allen Fraktionen begrüßte – Verlängerung der Flexibilisierungsklausel im Haushaltsrecht des Bundes sowie Erste Lesungen von einem G-Antrag und einem S-Antrag standen am Ende der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats. Abgeordneter AUER (V) erinnerte daran, dass die Flexibilisierungsklausel 1999 im Haushaltsrecht eingeführt worden sei. Ziel dieser Klausel sei es gewesen, einzelnen Dienststellen mehr Spielraum und Verantwortung bei der Ressourcenverwaltung einzuräumen. Die Erwartungen an dieses vorerst befristet eingeführte Instrument der Haushaltsführung seien bei weitem übertroffen worden, sagte Auer, deshalb sei vorgesehen, die Flexi-Klausel zu verlängern.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) erklärte, die SPÖ stimme der Verlängerung der Flexibilisierungsklausel zu, er erinnerte aber daran, dass diese bei ihrer Einführung nicht unumstritten gewesen sei.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) sieht durch die Flexibilisierungsklausel mehr Effizienz in der Haushaltsführung gegeben. Sie habe es Organisationseinheiten ermöglicht, Einnahmen und Ausgaben über vier Jahre zu steuern, schilderte er.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) stellte die Sinnhaftigkeit der Flexibilisierungsklausel nicht in Frage, sprach sich aber dafür aus, dieses Instrument auch in den Bundesländern öfter anzuwenden.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) führte aus, die Erfahrungen mit der Flexi-Klausel würden auch in die geplante große Reform des Bundeshaushaltsrechts einfließen. Er äußerte die Hoffnung, dass diese Reform noch vor dem Sommer vom Nationalrat beschlossen wird.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) hielt in Richtung seines Vorredners fest, bezüglich der großen Haushaltsreform seien noch einige Dinge zu klären. Die SPÖ sei aber gesprächsbereit, bekräftigte er. Die Flexi-Klausel hat seiner Ansicht nach positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich.

Abgeordneter BUCHER (F) zeigte sich irritiert über die Aussagen von Abgeordnetem Hoscher, wonach es hinsichtlich der großen Reform des Bundeshaushaltsrechts noch Verhandlungsbedarf gebe. An den Freiheitlichen werde es nicht scheitern, dass diese verabschiedet wird, sagte er.

Abgeordnete LENTSCH (V) erklärte, die Flexibilisierungsklausel sei "eine echte Erfolgsgeschichte". An Stelle eines starren Budgetschemas werde mit den Dienststellen eine Leistungsvereinbarung mit konkreten Zielen getroffen, skizzierte sie. Das Modell ist Lentsch zufolge kostensparend und für Beamte motivierend.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) machte auf große Bedenken gegen die Flexi-Klausel bei deren Einführung 1999 aufmerksam. Das Modell habe sich aber bewährt, mittlerweile würden 15 Dienststellen und acht Ministerien nach diesen Prinzipien arbeiten.

Abgeordnete MACHNE (V) bezeichnete die Flexi-Klausel als sinnvolle Maßnahme im Sinne einer sparsamen Budgetverwaltung. Auch in Lienz ist diese ihrer Darstellung nach in Teilbereichen angewendet worden.

Abgeordneter WIMMER (S) sprach im Zusammenhang mit der Flexi-Klausel von einem wichtigen und sinnvollen Instrument und hielt fest, dass diese von einem sozialdemokratischen Finanzminister eingeführt worden sei.

Abgeordnete TAMANDL (V) konstatierte, in allen beteiligten Einheiten seien durch die Einführung der Flexi-Klausel wesentliche Leistungssteigerungen und Budgeteinsparungen erzielt worden. Allgemein hob sie die international gute Position Österreichs im Bereich E-Government hervor.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) machte geltend, die Flexibilisierungsklausel sei unter Federführung von Finanzminister Edlinger eingeführt worden und habe einen Beitrag zur Rationalisierung der Verwaltung geleistet.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) hielt seiner Vorrednerin entgegen, er sei sich nicht so sicher, ob die heutigen Repräsentanten der SPÖ die Flexibilisierungsklausel unterstützt hätten.

Abgeordnete STADLER (V) betonte, die Bundesregierung habe Schritt für Schritt in allen Bereichen ein modernes Management eingeführt. So seien etwa Finanzämter moderne Verwaltungseinrichtungen geworden.

Abgeordneter Dr. LIECHTENSTEIN (V) unterstrich, die Flexibilisierung des Haushaltsrechts sei "absolut notwendig" gewesen. Für ihn ist die Flexi-Klausel Teil des New Public Management.

Die Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes wurde von den Abgeordneten einstimmig und damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Erste Lesung: G-Antrag auf Änderung des Namensänderungsgesetzes

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) erläuterte, beim Antrag der Grünen gehe es um eine Änderung der in Österreich festgeschriebenen Verpflichtung, wonach der erste Vorname dem bei der Geburt festgestellten biologischen Geschlecht entsprechen müsse. Das sei in anderen Staaten anders, meinte sie, vielfach sei es auf Grund des Vornamens nicht ersichtlich, welches Geschlecht die betreffende Person habe. Lunacek begründete den Antrag der Grünen damit, dass viele Personen keine Geschlechtsumwandlung machen wollten, nur um einen anderen Vornamen tragen zu dürfen. Eine Gesetzesänderung würde einigen Menschen im Alltag helfen.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) erklärte das Anliegen der Trans-gender-Personen grundsätzlich für berechtigt, wies aber auf die Gefahr von Missbräuchen zur Verschleierung der Identität für kriminelle Zwecke hin. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die derartigen Missbräuchen vorbeugt, der Antrag der Grünen sei dazu aber nicht geeignet, gab Fekter zu bedenken.

Abgeordneter Mag. STADLBAUER (S) sprach sich im Sinne der Abgeordneten Lunacek aus, ließ die sicherheitspolitischen Bedenken Fekters nicht gelten und forderte eine rasche Lösung.

Abgeordnete ROSSMANN (F) hielt das geltende Gesetz für ausreichend und führte in Treffen, es sei gerade die SPÖ gewesen, die 1995 den Passus eingeführt hatte, wonach der erste Vorname dem Geschlecht entsprechen müsse.

Der Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: S-Antrag auf Änderung des Postgesetzes

Abgeordneter Mag. MAIER (S) kritisierte mit scharfen Worten die Regelung des Postgesetzes betreffend die Errichtung der neuen Hausbrieffächer. Es sei nicht einzusehen, dass die Bestimmung durch derart strenge Strafbedingungen erzwungen werden soll, auch müssten nun die Briefkästen an der Grundstücksgrenze angebracht werden, die Sicherheit sei darüber hinaus nicht garantiert, jeder Unbefugte könne die Post entwenden. Maier zitierte aus Zusendungen empörter Bürger und rief zu einer raschen Änderung des Paragraphen auf.

Abgeordneter HAUBNER (V) begründete die Regelung mit der EU-Richtlinie über die Liberalisierung des Postdienstes und konnte dem Anliegen Maiers nichts Positives abgewinnen. Die Kriterien für die Briefkästen seien nach der neuen Norm weit anspruchsvoller als bisher gefasst, die Regelung der Kosten entspreche den Grundsätzen des Wettbewerbs, argumentierte er.

Abgeordneter NEUDECK (F) bezeichnete den Antrag Maiers als unausgegoren, zeigte sich aber offen für eine Diskussion im Verkehrsausschuss.

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) unterstützte den Vorschlag der SPÖ und trat überdies für eine Kostentragung durch die privaten Postanbieter ein.

Der Antrag wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen.

(Schluss)