Parlamentskorrespondenz Nr. 266 vom 29.03.2006

Nationalrat schafft rechtlichen Rahmen für Patientenverfügungen

Sozialdemokraten kritisieren hohe Zugangshürden

Wien (PK) – Personen, die verhindern wollen, dass sie im Falle einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall durch Einsatz künstlicher Mittel am Leben erhalten werden, können dies zukünftig in einer so genannten Patientenverfügung festlegen. Auch dieser Punkt auf der Tagesordnung des Nationalrats hatte zu öffentlichen Diskussionen geführt: Das Patientenverfügungs-Gesetz. Abgeordnete Mag. WURM (S) begrüßte es grundsätzlich, dass nun die PatientInnen verbindlich festlegen könnten, welche Behandlung sie ablehnen wollen. Dennoch weise das vorliegende Gesetz ihrer Meinung nach große Mängel auf, weshalb die SPÖ ihre Zustimmung verweigern müsse. Wurm begründete die ablehnende Haltung ihrer Fraktion mit den zahlreichen formalen Hürden, da dies die Autonomie des Einzelnen einschränke. Sie nannte in diesem Zusammenhang die geforderte umfassende ärztliche Aufklärung, die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt oder Notar beizuziehen und die Bestimmung, wonach die Verfügung nach Ablauf von fünf Jahren erneuert werden muss. Die Kosten würden daher zu hoch sein, bemerkte sie, außerdem stelle für viele der Gang zum Notar und zum Anwalt eine Hürde dar. Wurm fehlt vor allem eine Registrierung der Patientenverfügung, was sie als einen der größten Schwachpunkte des Gesetzes bezeichnete. Als besonderen Mangel bewertete Wurm auch die Tatsache, dass die Patientenanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgeformt und ausgestattet sind.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) zeigte sich emotional berührt von der Materie und stellte klar, jeder Mensch habe das Recht auf Behandlung, niemand dürfe sich als Richter über lebenswertes oder nicht lebenswertes Leben aufspielen. Als Abgeordnete wolle sie keinen Beitrag leisten zu einer Gesellschaft, die den Alten und Kranken suggeriert, auf Behandlung zu verzichten, einer Gesellschaft, in der Erben oder sonstige Nutznießer über Leben und Tod entscheiden. All dies gelte es bei diesem Gesetz zu verhindern, betonte Fekter. Aus diesem Grund sei der Zugang nicht leichtfertig gestaltet, sondern mit sorgsamer Überlegung formalistisch ausgeprägt worden, gehe es bei den Patientenverfügungen doch um Willenserklärungen, die medizinische Behandlung ablehnen und dadurch lebensverkürzend wirken können. Gerade deshalb sei es wichtig, Missbräuche hintanzuhalten. Fekter drückte überdies ihre Hoffnung aus, dass das Instrument der Patientenverfügung zu mehr Sensibilität für das Sterben in Würde führen werde.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) sah hingegen massive rechtliche Fragen aufgeworfen und vermisste insbesondere Klarheit und Transparenz. Er unterstützte grundsätzlich die medizinische und juristische Beratung, machte aber auf die damit verbundenen hohen Kosten aufmerksam. Puswald stellte den Vorschlag in den Raum, die Kosten von der Sozialversicherung tragen zu lassen.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) bekannte sich zu den strengen Formvorschriften mit dem Argument, es gehe bei der Patientenverfügung nicht wie beim Testament um das Vermögen, sondern um das eigene Leben. Die Verfügung solle nicht aus einer Augenblickssituation heraus, sondern nach reiflicher Überlegung abgeschlossen werden. Würde man die Schwelle möglichst niedrig gestalten, dann wäre jeder Zettel verbindlich, warnte sie. Zur Kostenfrage bemerkte die Rednerin, die verbindliche Patientenverfügung werde ohnehin ein Minderheitsprogramm bleiben, für diejenigen, die es ernst meinen, würde das Kostenargument aber nicht schlagend sein.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) kritisierte die Vorlage als mangelhaft und empfand dabei vor allem die Kosten als sozial ungerechte finanzielle Hürde.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an und äußerte ihre Freude über den heutigen Beschluss, zumal damit, wie sie sagte, der Konsens über die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe zum Ausdruck gebracht werde. Sie befürchtete allerdings, dass die Kosten für die ärztliche Aufklärung und für die Errichtung der Verfügung eine Hürde werden könnten, die ärmere Bevölkerungsschichten von Instrument der Patientenverfügung ausschließt. In einem in weiterer Folge von ihrem Fraktionskollegen Grünewald eingebrachten Abänderungsantrag forderte Stoisits die Einführung der Möglichkeit zur Errichtung der Verfügung vor dem Bezirksgericht. Darüber hinaus sollten die Gebühren so niedrig wie möglich angesetzt werden. Kostenlos sollte nach den Vorstellungen der Grünen eine Patientenverfügung dann sein, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Verfahrenshilfe vorliegen.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT untermauerte die klare Absage aller Parlamentsfraktionen an jede Form der aktiven Sterbehilfe und bekannte sich hingegen zur Sterbebegleitung. Mit diesem Gesetz habe man eine klare Regelung für Patienten und Ärzte geschaffen und dabei das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, der ärztlichen Behandlungspflicht und dem Verbot der Sterbehilfe berücksichtigt. Mit dem Hinweis auf die Sensibilität der Materie unterstützte die Ministerin mit Nachdruck die Formalerfordernisse für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung. 

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) meinte, die Zustimmung zu diesem Gesetz falle ihr schwer, noch nie sei sie in ihrer parlamentarischen Arbeit vor einer heikleren Entscheidung gestanden. Mit diesem Gesetz gebe man den Patienten die volle Verantwortung, fraglich bleibe aber, ob damit auch ihre Autonomie gestärkt werde. Enttäuscht zeigte sich die Rednerin vom Hearing im Ausschuss, wobei sie die überwiegenden Konzentration auf die Kostenfrage scharf kritisierte. Patientenverfügungen dürften nichts anderes als ein Minderheitenprogramm werden, auch wenn die Kosten letztlich, wie sie überzeugt war, für alle leistbar seien. Ihre Zustimmung begründete die VP-Sprecherin schließlich mit dem Argument, das vorliegende Gesetz sei besser als der bisherige rechtsfreie Raum.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) stellte den freien Wunsch des Patienten in den Mittelpunkt seiner Überlegungen, zeigte sich allerdings irritiert darüber, dass dieses Grundrecht auf autonome Entscheidung nun mit Kosten verbunden sei. Insgesamt sprach sich Grünewald aber für das Gesetz aus, in dem er einen Schritt in die richtige Richtung sah.

Justizministerin  Mag. GASTINGER hielt die Formschwelle für richtig, gehe es doch darum, eine verbindliche Verfügung für einen Zeitpunkt zu treffen, in dem man sich nicht mehr selbst äußern kann. Man sei deshalb bewusst vorsichtig mit der Materie umgegangen, betonte sie. Zum Abänderungsantrag der Grünen erklärte Gastinger, die Rechtsberatung sei nicht Aufgabe der Gerichte, dafür wären Rechtsanwälte und Notare zuständig.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) führte aus, beim vorliegenden Gesetzentwurf gehe es um einen sensiblen Grenzbereich zwischen Leben und Tod. Ihrer Meinung nach ist es besser, dass Menschen selbst über ihr eigenes Leben und Sterben verfügen können, solange sie dazu in der Lage sind, als die Entscheidung darüber dann den Ärzten zu überlassen.

Abgeordneter DONABAUER (V) hielt fest, Patientenverfügungen seien Willensäußerungen, bestimmte Behandlungen vorab für einen solchen Fall abzulehnen, wo man nicht mehr einsichtsfähig und beurteilungsfähig ist. Er sprach sich allerdings ausdrücklich gegen aktive Sterbehilfe aus.

Abgeordnete GRANDER (V) erklärte, grundsätzlich sei sie für das Instrument der Patientenverfügung. Trotz dieses Instruments wird es ihrer Ansicht nach aber auch in der Zukunft offene Fragen geben. Generell machte Grander geltend, dass in der Betreuung von Pflegebedürftigen sehr viel Wissen und Können erforderlich sei.

Abgeordneter DOPPLER (V) sprach von einem "schwerwiegenden" Gesetz. Es müsse sehr genau beobachtet werden, welche Auswirkungen die vorgesehenen Bestimmungen in der Praxis haben, forderte er.

Abgeordnete RIENER (V) wies darauf hin, dass sie im Justizausschuss angeregt habe, auch Familienberatungsstellen bei der Errichtung verbindlicher Patientenverfügungen heranzuziehen. Nach Rücksprache mit Experten sei sie aber zur Ansicht gelangt, dass die Errichtung verbindlicher Patientenverfügungen Notaren, Rechtsanwälten und rechtskundigen Vertretern von Patientenanwaltschaften vorbehalten bleiben solle, da es sich um die Errichtung einer Urkunde handle und es damit auch um Haftungsfragen gehe, erklärte sie. Familienberatungsstellen könnten ihrer Auffassung nach aber bei der Vorbereitung von Patientenverfügungen eine wichtige Rolle spielen.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) konstatierte, sie habe den Eindruck, dass im Nationalrat eine sehr ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema Patientenverfügung erfolge und sehr intensiv um eine menschenwürdige Lösung gerungen werde. Ausdrücklich begrüßte sie die Unterscheidung zwischen verbindlicher und beachtlicher Patientenverfügung.

Abgeordneter DI HÜTL (V) wies darauf hin, dass Menschen bereits jetzt verfügen könnten, welche Behandlungsmethoden sie ablehnten, es gebe aber keine exakten Handlungsanweisungen für Ärzte, Pflegende und Angehörige im Ernstfall. Auch die Gültigkeitsdauer einer einmal getroffenen Verfügungen sei nirgends festgelegt. Für Hütl ist es wichtig, wie er sagte, dass die Betroffenen wirklich frei und ohne Einfluss entscheiden könnten.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) gab zu bedenken, dass Ärzte nach geltendem Recht angehalten seien, bis zur letzten Sekunde um das Leben eines Patienten zu kämpfen. Dies sei aber gar nicht der Wunsch aller Patienten, meinte er, viele würden ihr Leiden als sinnlos empfinden. Rasinger zufolge geht es bei der Frage von Patientenverfügungen auch um die Frage der menschlichen Würde.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) bezweifelt, dass die Möglichkeit verbindlicher Patientenverfügungen zu mehr Autonomie und zu mehr Sicherheit führen wird. In dieser Einschätzung fühlt sie sich auch durch Expertenaussagen bestätigt. Sterben in Würde hat ihrer Meinung nach auch mit der Fähigkeit zu tun, das Hinfälligwerden am Ende des Lebens auszuhalten.

Abgeordneter FAULAND (F) bedauerte, dass sich die Sozialdemokraten nicht dazu durchgerungen hätten, dem vorliegenden Gesetz zuzustimmen. Das Kostenargument alleine solle bei einem solchen Thema nicht ausschlaggebend sein, meinte er. Als positiv wertete es Fauland, dass auch gesunde Menschen Patientenverfügungen erstellen könnten und nicht nur Menschen, die am Beginn einer schweren Krankheit stünden. Allgemein bekräftigte er, das BZÖ werde nie für aktive Sterbehilfe eintreten.

Das Patientenverfügungs-Gesetz wurde vom Nationalrat in Dritter Lesung mit den Stimmen von ÖVP, Freiheitlichen und Grünen verabschiedet. Der Abänderungsantrag der Grünen war zuvor in der Minderheit geblieben.

Ebenfalls mit V-F-G-Mehrheit nahm der Nationalrat die dem Bericht des Justizausschusses angeschlossene Entschließung an. Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend die Möglichkeit der Errichtung von Patientenverfügungen bei Bezirksgerichten wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

(Schluss Patientenverfügung/Forts. NR)