Parlamentskorrespondenz Nr. 559 vom 09.06.2006

KMU-Förderungsgesetz und Katastrophenfondsgesetz auf BR-Prüfstand

Ländervertreter danken den 300.000 Freiwilligen in Österreich

Wien (PK) - Für Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) stellt die Änderung des Wirtschaftskammergesetzes keinen großen Wurf dar. Man halte an Strukturen fest, die der heutigen Zeit nicht gerecht werden, kritisierte sie. Die Grünen plädierten für grundsätzliche Änderungen, die sie kurz erläuterte. Auf Grund der Änderung von Betriebsstrukturen und die Zunahme von Mikrobetrieben müssten auch die Strukturen innerhalb der Kammer angepasst werden, meinte Lichtenecker. Sie sprach sich auch für die Aufwertung der Wirtschaftsparlamente durch eine Direktwahl aus und trat grundsätzlich für eine Änderung des betreffenden Wahlrechts ein. Dazu gehöre ihrer Auffassung nach das passive Wahlrecht für ausländische UnternehmerInnen sowie die Entbürokratisierung des Wahlrechts. Lichtenecker meinte damit das Erfordernis, vor jeder Wahl für jede Fachgruppe Unterschriften sammeln zu müssen. Weiters befürwortete die Bundesrätin die Integration neuer Selbständiger und Freiberufler, etwa durch Schaffung einer eigenen Gruppe, und die demokratische Legitimierung der Organisationen "Frau in der Wirtschaft" und "Junge Wirtschaft" durch Wahl.

Bundesrat Ing. EINWALLNER (S) meinte, mit dieser Vorlage werde ein notwendiger Schritt in Richtung Reform der Wirtschaftskammer gesetzt, mit dem die erforderliche Modernisierung eingeleitet werde, wenngleich angemerkt werden müsse, dass der Reformprozess damit noch nicht als abgeschlossen angesehen werden dürfe. Dieser Prozess sei eine große Herausforderung, und es brauche die Bündelung aller Kräfte, um ihr zufrieden stellend entgegentreten zu können. Seine Fraktion stimme dieser Vorlage daher zu.

Bundesrat PERHAB (V) vermisste Reformansätze in anderen Kammern wie der Arbeiterkammer und würdigte die diesbezüglichen Ansätze in der Wirtschaftskammer, die in dieser Hinsicht beispielhaft agiere. Diese Reform bestehe nicht aus einfachen Schritten, doch sie sei notwendig, um den Herausforderungen der Zukunft adäquat begegnen zu können. Es gebe in anderen Interessenvertretungen nach wie vor einen Reformstau, weshalb zu hoffen stehe, dass auch dort entsprechende Schritte gesetzt werden.

Bundesrat MITTERER (o.F.) zeigte sich erfreut über diesen Reformschritt und überzeugt davon, dass es weiterer Schritte bedürfe, um zu einer wirklichen Reform der Kammer zu kommen. Er sei aber zuversichtlich, dass dieser Weg konsequent weiter beschritten werde. Der Redner verwies auf andere Interessenvertretungen wie ÖGB oder AK, wo dieser Prozess nun durch äußere Zwänge initiiert werde. Die Lage der Arbeitnehmerorganisationen sei nicht erfreulich, denn es müsse allen Interessenvertretungen gut gehen, um gedeihliche Arbeitsbedingungen innerhalb der Sozialpartnerschaft vorfinden zu können. Der Redner erinnerte an die Vorschläge seiner Fraktion zu einer zweckdienlichen Reform und trat dafür ein, die Reformen auch weiter voranzutreiben.

Bundesrat SCHIMBÖCK (S) meinte, seine Fraktion sehe diese Reform als einen Schritt zu einer Verbesserung dieser Institution, müsse aber darauf verweisen, dass verstärkt auf die Veränderungen am Arbeitsmarkt reagiert werden müsse. Man sei vermehrt mit prekären Beschäftigungsverhältnissen, mit Einpersonenbetrieben, konfrontiert, und dem müsse Rechnung getragen werden.

Bundesrätin ZWAZL (V) erklärte, sie sei überzeugt von der Arbeit der Wirtschaftskammer. Sie komme von einem kleinen Betrieb und wisse daher, wie effizient die Wirtschaftskammer und ihre Organisation wirke. Die Kammer habe sich stets verändert und immer den laufenden Bedingungen angepasst. Es habe bereits 2000 eine Reform gegeben, nun setze man den folgerichtigen nächsten Schritt. Die Kammer sei stets am Puls der Zeit und reagiere angemessen auf die jeweiligen Anforderungen. Dem diene auch der aktuelle Reformprozess.

Es wurde kein Einspruch erhoben.

Bundesrätin KONRAD (G) erklärte in der Debatte zum 2. EU-Erweiterungs- Anpassungsgesetz, ihre Fraktion lehne diesen Entwurf ab, da es sich um die restriktivste Variante handle, die möglich gewesen sei, und das sei wohl das falsche Signal. Die Grünen träten nicht dafür ein, die Betroffenen aus Rumänien und Bulgarien auf bis zu 7 Jahre schlechter zu stellen, zudem würde durch diese Vorgangsweise Schwarzarbeit nachgerade provoziert.

Bundesrat Mag. KLUG (S) begrüßte hingegen diese Initiative, weil sich diese Übergangsfristen aus verschiedensten Gründen bewährt hätten. Man müsse die Sorgen der heimischen Arbeitnehmer ernst nehmen. Es gebe eklatante Lohnunterschiede zwischen Österreich und diesen Ländern, und darauf müsse man adäquat reagieren, um das soziale Gefüge im Lande, das durch die Arbeitsmarktpolitik der Regierung ohnehin schon angespannt sei, nicht noch weiter zu belasten.

Bundesrat PERHAB (V) sprach sich gleichfalls für die geplante Vorgangsweise aus. Seine Fraktion stimme selbstverständlich zu, zumal es nicht nachvollziehbar wäre, würde man jetzt anders reagieren als seinerzeit beim Beitritt der Nachbarländer. Die Saisonier-Lösung habe sich bewährt und werde dies auch in Hinkunft tun. Der Arbeitsmarktpolitik der Regierung stellte er jene der Regierung Klima gegenüber und meinte, der Vergleich spreche für sich.

Es wurde kein Einspruch erhoben.

Nächster Punkt der Tagesordnung war die Änderung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes.

Bundesrat Mag. KLUG (S) sagte, man reagiere auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, weshalb dieser Entwurf notwendig und richtig sei. Seine Fraktion werde ihm daher auch zustimmen.

Bundesrat KNEIFEL (V) schloss an seinem Vorredner an und erläuterte die Hintergründe dieses Entwurfes. Auch seine Fraktion begrüße die in Rede stehende Vorlage, da diese Korrektur sehr sinnvoll sei.

Kein Einspruch.

Gegen die Änderung Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1997 wurde kein Einspruch erhoben. Die verfassungsmäßige Zustimmung wurde einhellig erteilt.

In der Debatte zum KMU- Förderungsgesetz 2006 meinte Bundesrat GRUBER (S), es sei bemerkenswert, dass diese Vorlage kurz vor der Wahl zur Diskussion stehe, was den Eindruck erwecke, die Regierung habe kurz vor der Wahl ihr Interesse für den Mittelstand entdeckt. Real habe es jedoch seit 2000 zahlreiche Belastungen für die Klein- und Mittelbetriebe gegeben, die diesen Unternehmungen das Wirtschaften nicht gerade leichtgemacht habe. Es brauche eine echte Entlastung für die mittelständische Wirtschaft, die gegenständliche Vorlage sei in diesem Zusammenhang bestenfalls ein kleiner Schritt in die erforderliche Richtung, man sollte besser Nägel mit Köpfen statt halbherziger Korrekturen und Reparaturen machen.

Bundesrat PERHAB (V) verwies auf die zahlreichen Maßnahmen der Regierung zugunsten der KMU und sagte, sein Vorredner habe sich mit seinen Ausführungen auf dünnes Eis begeben, seien sich doch alle im Lichte der jüngsten Entwicklungen einig, dass es die Sozialdemokraten seien, die nicht wirtschaften könnten. Die Regierung habe die richtigen Schritte gesetzt und förderten die KMU gezielt und effizient.

Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) erklärte, dieses Paket setze langjährige grüne Forderungen um, weshalb ihre Fraktion dieser Vorlage gerne zustimme, wenngleich es weiterer Schritte brauche, um die kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern und zu stützen. Es gebe immer noch große Mankos, die es gleichfalls zu ändern gelte, betonte die Rednerin.

Bundesrat MITTERER (o.F.) begrüßte das vorliegende Gesetz und sprach von sinnvollen, "wenn auch nicht weltbewegenden", Maßnahmen zugunsten von Klein- und Mittelbetrieben. Es habe immer wieder Investitionsbegünstigungen gegeben, skizzierte er, es sei aber notwendig, die Förderungen an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Der vorgesehene Freibetrag für investierte Gewinne wird Mitterer zufolge 300.000 kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.

Bundesrat SODL (S) bewertete das vorliegende Gesetz ebenfalls positiv, beklagte aber, dass das "Mittelstandspaket" im Wesentlichen nur zwei Punkte beinhalte und die vorgesehene Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe in keiner Relation zu den Belastungen der letzten Jahre stehe. Von der großen Steuerreform hätten nur internationale Konzerne profitiert, kritisierte er, diese zahlten immer weniger Steuern. Sodl verwies auch auf die negative Entwicklung am Arbeitsmarkt, durch die seiner Ansicht nach die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer werde.

Bundesrätin ZWAZL (V) meinte, eine wesentliche Unterstützung für Klein- und Mittelbetriebe wäre es, bei diesen Betrieben auch tatsächlich einzukaufen. Generell sprach sie sich jedoch dagegen aus, Betriebe "auseinanderzudividieren". Die österreichische Wirtschaft brauche sowohl große Konzerne als Leitbetriebe als auch kleine und mittlere Unternehmen, bekräftigte sie. Als besonders positiv am vorliegenden Gesetzentwurf hob Zwazl den möglichen Verlustvortrag für "Einnahmen- und Ausgabenrechner" hervor.

Staatssekretär Dr. FINZ rechnete vor, dass das vorliegende Förderpaket den kleinen und mittleren Unternehmen eine Entlastung von 200 Mill. € bringen werde. Das Paket sei aber nur eine Ergänzung zur großen Steuerreform, betonte er, diese habe einer Studie des IHS zufolge KMUs bereits im Ausmaß von 1,3 Mrd. € entlastet. Finz trat auch Behauptungen entgegen, wonach die Zahl der KMUs und die Zahl der dort Beschäftigten sinke und untermauerte dies mit einem Datenvergleich aus den Jahren 1995 und 2003.

Gegen das KMU-Förderungsgesetz 2006 erhob der Bundesrat einhellig keinen Einspruch.

Im Zuge der Debatte über die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes äußerte Bundesrat GIEFING (S) großes Lob für die zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfer und machte geltend, dass freiwillige Feuerwehren gerade in kleinen Gemeinden eine wertvolle gesellschaftliche Funktion hätten. Allein im Bezirk Wiener Neustadt mit 27 Gemeinden habe es im Jahr 2004 2.773 Einsätze gegeben, schilderte er, davon 72,3 % technische Einsätze und 325 Brandeinsätze. Für eine entsprechende Ausrüstung der Feuerwehren brauche es, so Giefing, ausreichende finanzielle Mittel, die vorliegende Gesetzesnovelle erlaube eine bessere Finanzplanung. Für die Zukunft wünschte sich Giefing eine Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung für freiwillige HelferInnen während der Dauer ihres Einsatzes.

Bundesrätin DIESNER-WAIS (V) zeigte sich über den vorliegenden Gesetzentwurf erfreut und wies darauf hin, dass mit diesem Gesetz eine jährliche Mindestfinanzierung der Feuerwehren aus der Feuerschutzsteuer und dem Katastrophenfonds im Ausmaß von 90 Mill. € sichergestellt werde. Diesner-Wais machte auf die umfangreichen Leistungen der Feuerwehren, etwa bei Hochwasserkatastrophen, aufmerksam.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G) bedankte sich ebenfalls bei den freiwilligen Mitarbeitern der Feuerwehren und kündigte die Zustimmung der Grünen zur vorliegenden Gesetzesnovelle an. Generell gab sie zu bedenken, dass ein Rückbau von Flussverbauungen und ein ernst genommener Klimaschutz ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Naturkatastrophen in Österreich wären.

Bundesrat Ing. KAMPL (o.F.) betonte, er als Bürgermeister könne sich eine Gemeinde ohne Feuerwehr überhaupt nicht vorstellen. Diese werde in jeder Notlage herangezogen, umriss er, sei es bei Bränden, starken Schneefällen, Hochwasser oder schweren Verkehrsunfällen. Kampl bedauerte, dass die Toleranz der Betriebe gegenüber freiwilligen Helferinnen und Helfern nicht immer sehr hoch sei.

Bundesrat GRUBER (S) hielt fest, mit der vorliegenden Gesetzesnovelle würde eine "vernünftige Regelung" getroffen, die den Feuerwehren für die nächsten Jahre finanzielle Planungen ermögliche. Er gab aber zu bedenken, dass die Feuerwehren trotz der finanziellen Mittel aus der Feuerschutzsteuer und aus dem Katastrophenfonds ohne zusätzliche Förderung von Ländern und Gemeinden nicht auskommen würden. Auf Grund der zunehmenden Ausdünnung des ländlichen Raums befürchtet Gruber steigende Probleme bei der Rekrutierung von freiwilligen Helfern für die Feuerwehren.

Bundesrat BADER (V) schloss sich dem Dank seiner Vorrednerinnen und Vorredner an die 300.000 Freiwilligen in Österreich an. Das, was für viele selbstverständlich sei, sei eigentlich nicht selbstverständlich, unterstrich er und verwies auf die zahlreichen Einsatzgebiete der freiwilligen Feuerwehren. Was man nicht zulassen dürfe, ist nach Ansicht Baders, die freiwilligen Helferinnen und Helfer als billige Arbeitskräfte zu degradieren.

Im Gegensatz zu einigen seiner Vorredner wandte sich Bader gegen eine verpflichtende Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen, da eine solche seiner Meinung nach die Beschäftigungschancen von Freiwilligen gefährden könnte. Zudem seien in so gut wie allen Landesgesetzen Entschädigungen für freiwillige Helferinnen und Helfer bei nachweisbarem Verdienstentgang vorgesehen, sagte er.

Staatssekretär Dr. FINZ machte darauf aufmerksam, dass die vorgesehene Mindestfinanzierung für die Feuerwehren aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Katastrophenfonds im Ausmaß von 90 Mill. € um 35 % über jenem Betrag liege, der im Jahr 2000 aus diesem Titel an die Feuerwehren geflossen sei. Die Forderung nach sozialrechtlicher Absicherung der HelferInnen verstehe er, sagte Finz, es dürfe aber nicht so sein, dass dadurch die Wirtschaft belastet werde.

Einhellig wurde kein Einspruch erhoben. (Forts.)


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