Parlamentskorrespondenz Nr. 603 vom 22.06.2006

Von der Neuro-Rehabilitation bis zum Frettchen-Verkaufsverbot

Die weiteren Punkte der Tagesordnung

Wien (PK) - Im Zusammenhang mit dem Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend Gebarung der Gesundheitsministerin hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsrechte und –pflichten in Bezug auf die Versorgung mit Arzneimitteln bezeichnete Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) es als Unsinn, wenn im vorliegenden Bericht zu lesen stehe, die Gesundheitsministerin habe erfolgreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Medikamentenkosten ergriffen. Tatsächlich habe sich der Kostenzuwachs zuletzt wieder beschleunigt. Hinsichtlich der Arzneimittel-Naturalrabatte, die von Fachleuten als unlauterer Wettbewerb qualifiziert werden, sagte der Redner, die Ministerin habe nicht nur nichts erreicht, sondern die Situation verschlechtert, weil sie aus Naturalrabatten Geldrabatte gemacht habe.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) berichtete von den enormen Steigerungen bei den Medikamentenkosten, gegen die die verantwortlichen Sozialdemokraten in der Vergangenheit nichts unternommen haben. Nachdem die SPÖ das Problem mit höheren Beiträgen lösen wollte, habe die Ministerin ein Arzneimittelkosten-Dämpfungspaket vorgelegt und erfolgreich umgesetzt. Es sei vernünftig, Naturalrabatte für Krankenhäuser zu erhalten, in Apotheken aber zu verbieten. Die Versicherten haben Zugang zu hochwertigen Arzneimitteln, der extreme Kostenzuwachs konnte gedämpft und der Missstand ausufernder Naturalrabatte behoben werden - der Ministerin sei zu gratulieren.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) vermisste Beiträge der Regierungsparteien zur Kontrollarbeit des Parlaments. Sie behinderten mit ihrer Mehrheit vielmehr Kontrollarbeit, etwa indem sie die Ladung von Auskunftspersonen verhinderten. Kogler schlug daher vor, den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zuzusperren, weil er es nicht für länger erträglich hielt, wie dort Kontrollarbeit vorgetäuscht werde. Die Abgeordneten der Koalitionsparteien sollten bedenken, dass sie Parlamentarier sind und nicht nur Handlanger der Regierung. An die ÖVP richtete der Redner zudem die Aufforderung, endlich klarzulegen, wie sie beim BAWAG-Skandal vorgehen wolle.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) erinnerte daran, dass in Österreich zuletzt 1,8 Mrd. € jährlich für Medikamente ausgegeben wurden. Statt einer prognostizierten Zuwachsrate zwischen 7 % und 9 % konnten 3 % bis 4 % erreicht werden - dies sei ein Erfolg der von der Gesundheitsministerin ergriffenen Maßnahmen. Die Opposition habe zu diesem Thema nichts zu sagen, wie Abgeordneter Kogler, oder zitiere aus unfertigen Studien wie Abgeordneter Kräuter. Gesundheit ist viel zu wichtig, um sie zu einem Gegenstand parteipolitischer Polemik zu machen. Lichtenegger sah keinen Grund zur Kritik an der gegenwärtigen Gesundheitspolitik.

Abgeordneter FAUL (S) erinnerte an den Minderheitsbericht, in dem die SPÖ ihre Position zu den Arzneimittelproblemen dokumentiert hat. Der Redner wies auf Missstände bei den Arzneimittelrabatten hin, auf Ärzte etwa, die auf Kosten der Pharmaindustrie Urlaub machten, und machte darauf aufmerksam, dass sich im Gesundheitssystem die Einnahmen und Ausgaben für Medikamente weiter auseinander entwickeln.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT berichtete hingegen von der Dämpfung der Arzneimittelkosten. Eine Senkung sei nicht möglich, weil Medikamente für die Gesundheitsversorgung wesentlich seien. Es galt aber zu verhindern, dass die Kosten aus dem Ruder laufen, sagte die Ministerin, wobei sie erinnerte, wie sehr die Medikamentenkosten unter sozialdemokratischer Verantwortung zugenommen haben. Das Kostendämpfungspaket sei erfolgreich umgesetzt worden. Seit 2005 nahmen die Medikamentenkosten nicht um mehr als 7 %, wie prognostiziert, sondern nur um 2,5 % zu, die zuletzt etwas höhere Steigerung sei normal, sagte die Ministerin. Die Gesundheitskosten werden auch in Zukunft ansteigen, einerseits wegen der demographischen Entwicklung und andererseits wegen der Fortschritte der Medizin.

Abgeordneter HORNEK (V) kritisierte das Verhalten der Opposition im Rechnungshof-Unterausschuss. Die Grünen und ihr Rechnungshofsprecher hätten sich taktisch verhalten, die SPÖ habe bald ihr Interesse an dem konkreten Prüfgegenstand verloren und statt dessen versucht, das e-Card-Projekt zu kritisieren. Dies sei völlig unverständlich, denn die Einführung der e-card habe sich zu einem internationalen Vorzeigeprojekt entwickelt. 

Abgeordnete Mag. LAPP (S) kritisierte steigende Medikamentenausgaben allein in diesem Jahr, forderte ein Ende der Debatte über Rabatte und warf schließlich der Bundesregierung Versagen in der Gesundheitspolitik vor.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) diagnostizierte der SPÖ Realitätsverweigerung und meinte, jeder Mensch, der einmal eine Zeit lang im Ausland verbracht hat, wisse, wie gut das Gesundheitssystem in Österreich ist.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) warnte vor negativen Auswirkungen des Rabattsystems auf die Krankenversicherungen und stellte fest, die Regierung spiele ihr Spiel auf dem Rücken der Versicherten.

Abgeordnete LENTSCH (V) trat der Behauptung entgegen, die Rabatte der Pharmaindustrie würden die Kosten hinauf treiben, und qualifizierte die diesbezügliche Argumentation der SPÖ als Wahlkampfrhetorik.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) erwiderte, die Patienten hätten nichts von Rabatten der Pharmafirmen, und gab zu bedenken, allein schon im ersten Quartal dieses Jahres seien die Medikamentenkosten bereits um mehr als 11 % gestiegen.

Abgeordneter GAHR (V) bekannte sich zur aktuellen Medikamentenversorgung und warf der SPÖ vor, ein Gesundheitssystem schlecht zu machen, das bestens funktioniert.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) bekräftigte in seiner Wortmeldung abermals die Kritik der SPÖ an den Rabatten.

Abgeordneter LACKNER (S) befürchtete unter Hinweis auf ein Interview Rauch-Kallats in der "Frankfurter Allgemeinen" eine empfindliche Einschränkung der Medikamentenversorgung in Österreich und kritisierte zudem, bei den Rabatten würden die Preisvorteile nicht der Sozialversicherung zugute kommen.

Gesundheitsministerin RAUCH-KALLAT stellte klar, ihr gehe es darum, Generika zu forcieren, damit mehr Geld frei werde für die Behandlung der ganz seltenen Krankheiten.

Bei der Abstimmung wurden beide Berichte jeweils mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.

Als nächstes wurde die Änderung des Epidemiegesetzes verhandelt.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) forderte die SPÖ auf, in der Gesundheitspolitik von der Polemik zur Realität zurückzukehren und wieder wie früher ein verlässlicher Partner zu werden. Klar war für den Redner, dass die Versorgung mit innovativen Medikamenten in Österreich gesichert ist und überdies die Höhe der Selbstbehalte durch die e-card gemindert wurde.

Abgeordneter LACKNER (S) blieb bei seiner Kritik am Gesundheitssystem und sprach insbesondere von steigenden Kosten für die Patienten als Folge der Selbstbehalte.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) bezeichnete hingegen die von der SPÖ kritisierten Selbstbehalte als Überbleibsel aus den Zeiten der SP-Gesundheitsminister.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) warf ein, sie könne aus eigener Erfahrung sagen, dass es in der Gesundheitsversorgung "teurer geworden ist".

Abgeordneter DI HÜTL (V) erläuterte die Bestimmungen des Epidemiegesetzes und erwartete sich von der Erweiterung der Meldepflichten erhebliche Verbesserungen.

Abgeordnete SILHAVY (S) warf der Regierung vor, mit den Selbstbehalten die Patienten belastet zu haben, und bezeichnete die Gesundheitspolitik insgesamt als falsch.

Gesundheitsministerin RAUCH-KALLAT nahm zum Epidemiegesetz Stellung und begrüßte vor allem die Aufnahme der Salmonellose in die Meldepflicht. Sie zeigte sich überzeugt, dass dieses Gesetz zu weiteren Verbesserungen der Lebensmittelsicherheit in Österreich beitragen werde.

Abgeordnete HÖLLERER (V) meinte, mit den Änderungen im Epidemiegesetz würde auch den Ängsten der Bevölkerung vor einer Pandemie Rechnung getragen, zumal den Bezirkshauptmannschaften nunmehr zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten bei epidemischen Erkrankungen an die Hand gegeben werden.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) verwies auf den aktuellen Unmut der Ärzte und bemerkte, es bestehe vor diesem Hintergrund keinerlei Anlass, das Gesundheitssystem abzufeiern.

Abgeordneter ESSL (V) zeigte kein Verständnis für die Kritik am Gesundheitssystem und richtete an seinen Vorredner die Frage, in welchem anderen Land er denn lieber die Leistungen des Gesundheitssystems in Anspruch nehmen wolle, wenn nicht in Österreich.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz mit V-F-S-Mehrheit angenommen.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) unterstützte die Petition betreffend "Verbot des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen" und verwies auf die Ähnlichkeit im Sozialverhalten des Frettchens mit Hunden und Katzen, die ebenfalls nicht direkt in Tierhandlungen gekauft werden dürfen.

Abgeordneter KRAINER (S) kündigte an, dass seine Fraktion den vorliegenden Bericht positiv zur Kenntnis nehmen wird. Er unterstütze die Forderung, wonach Frettchen nicht mehr in Tierhandlungen verkauft werden dürfen. Sodann ging er auf den Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend die Aufrechterhaltung des österreichischen Verbots der Wildtierhaltung in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen ein. In diesem Zusammenhang lobte er die österreichische Stellungnahme zur entsprechenden Aufforderung der EU-Kommission, da sie inhaltlich und rechtlich sehr gut ist. Schließlich erinnerte er noch an einen weiteren Vier-Parteien-Entschließungsantrag, in dem die Ministerin aufgefordert wird, ein Gesetz bezüglich eines Verbots von Hunde- und Katzefellen vorzulegen; hier sei die Ressortchefin säumig. Zu klären seien auch noch die Fragen, ob es wirklich notwendig sei, dass Fasane oder andere Tiere extra für die Jagd gezüchtet werden und dass schwere körperliche Eingriffe bei Tieren (wie z.B. Kastration oder Enthornung) ohne Schmerzausschaltung und ohne die Einschaltung eines Tierarztes durchgeführt werden können.

Abgeordneter WITTAUER (F) schloss sich der Meinung seines Vorredners an, wonach im Bereich des Tierschutzes noch mehr gemacht werden muss. Bei der Frage der Frettchen sei er nicht glücklich darüber, dass dieses Problem verschoben werden soll. Aber es sei natürlich sinnvoll, noch ausführlicher mit Experten zu diskutieren, bevor die Maßnahme umgesetzt wird. Vielleicht sollte man den Kauf von Frettchen grundsätzlich verbieten, schlug Wittauer vor, da sie seiner Meinung nach nicht als Haustiere geeignet sind.

Nach Auffassung von Abgeordneter Mag. WEINZINGER (G) gehe es um die grundsätzliche Frage, welche Formen der Wildtierhaltung unter welchen Haltungsbedingungen zulässig sein sollten. Generell sollten die Errungenschaften, die Österreich mit dem Bundestierschutzgesetz im Bereich der Wildtierhaltung schon hat, aufrechterhalten und verteidigt werden. Dies gelte natürlich auch für die von der EU-Kommission beanstandete Regelung, dass die Wildtierhaltung in Zirkussen verboten ist. Sie freue sich daher, heute einen Vier-Parteien-Antrag zu diesem Thema einbringen zu können. Darin wird mit Nachdruck für die Aufrechterhaltung dieses Verbots eingetreten und eingefordert, dass generell die Tierschutzstandards in der EU angehoben werden. Dennoch gebe es auch in Österreich noch einiges zu tun, meinte Weinzinger, so fehlen etwa noch die Stallzertifizierungs- und die Qualzucht-Verordnungen.

Das österreichische Bundestierschutzgesetz und seine Verordnungen sind nun seit eineinhalb Jahren in Kraft, konstatierte Bundesministerin RAUCH-KALLAT. Die Umsetzung und Vollziehung des Gesetzes durch die dafür verantwortlichen Behörden der Bundesländer ist bereits angelaufen. Man sehe heute noch viel klarer, dass dieses vom Parlament einstimmig beschlossene Gesetz tatsächlich einen Meilenstein in der österreichischen Tierschutzgesetzgebung darstellt. Die sehr intensive Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden, aber auch die Arbeit des Tierschutzrates zeigen, dass Tierschutz nicht nur einmal durch ein Gesetz geregelt werden könne und dann auf Dauer halte, sondern dass die Entwicklung von Standards sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und sich an die internationalen Rahmenbedingungen anlehnen müsse.

Sodann berichtete Rauch-Kallat über die Aktivitäten im Tierschutzbereich während der österreichischen EU-Präsidentschaft. Bereits im Februar wurde über den Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006 bis 2010 beraten. Im März wurde in Brüssel erstmals in der Geschichte der Union gemeinsam mit der Kommission die erste Tierschutzkonferenz (Tierschutz ist Teil der Lebensmittelkette) veranstaltet, an der sowohl die Produzenten als auch die Tierschützer teilgenommen haben. Im Rahmen der letzten Sitzung des Landwirtschaftsrates wurde dem Wunsch der Mitgliedstaaten Rechnung getragen, noch einmal eine sehr umfassende Diskussion zur weiteren Entwicklung der europäischen Tierschutzstandards zu führen. Es war auch der Wunsch der Minister nach den unzähligen Arbeitsgruppen auf Expertenebene, sich grundsätzlich zu diesem Dossier äußern zu wollen. Rauch-Kallat machte dann noch auf die neue EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung aufmerksam, die letzte Woche vom Europäischen Rat für Gesundheit angenommen wurde. Die umfassenden Schlussfolgerungen der österreichischen Präsidentschaft zum Thema Tierschutz, die auf der Homepage des Ministeriums nachzulesen sind, wurden von beinahe allen Mitgliedstaaten (nämlich 23 von 25) unterstützt, informierte die Ministerin.

Auch Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) sprach sich für ein Verbot des Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen aus. Da der Vogelgrippe-Virus bisher sowohl bei Katzen als auch bei Frettchen gefunden wurde, sei es durchaus sinnvoll, dass Frettchen "nicht einfach von jedermann im Vorbeigehen gekauft werden können".

Der Bericht des Gesundheitsausschusses wurde ebenso wie der Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend Aufrechterhaltung des österreichischen Verbots der Wildtierhaltung in Zirkussen - einstimmig zur Kenntnis genommen.

Unter einem wurden beraten: die Patientencharta sowie ein Vier-Parteien- Antrag und ein G- Antrag zum Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) wies darauf hin, dass alle Fraktionen einem Antrag des Kollegen Grünewald betreffend den Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation beigetreten sind. Dies sei sehr sinnvoll, zumal jährlich 20.000 Österreicher einen Schlaganfall erleiden und 60.000 Patienten mit den Folgen eines Schlaganfalls zu leben haben. Vor allem die Akutversorgung sei sehr wichtig, unterstrich Rasinger, da bei einer Behandlung innerhalb von drei Stunden das Gerinnsel aufgelöst und der Schlaganfall somit praktisch rückgängig gemacht werden könne. Obwohl Österreich bei der Behandlung dieser Krankheit Weltspitze sei (in Österreich werden dreimal so viele Menschen gerettet wie in Amerika), fehlen aber immer noch 1.600 ambulante und 700 stationäre Plätze.

Abgeordnete SCHARER (S) befasste sich mit der Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte zwischen dem Bund und dem Land Salzburg. Es sei sehr positiv, dass damit nun auch mit dem letzten noch fehlenden Bundesland ein bilateraler Vertragsabschluss erreicht werden konnte. Aufbauend auf dieser Charta bedürfe es einer lückenlosen Umsetzung und Weiterentwicklung, um die Rechte aller Menschen in Österreich sicherzustellen, forderte Scharer. So müsse etwa der Zugang zu den Gesundheitsleistungen für alle Menschen gleich sein, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft und des Vermögens. Die derzeitige Regierung und die zuständige Ministerin tragen leider dazu bei, dass Gesundheitsleistungen zunehmend zur Handelsware werden. Besonders ältere Menschen müssen oft monate- oder jahrelang auf Hüft- und Kniegelenksoperationen warten, obwohl sie ein Recht auf die beste medizinische Versorgung haben. Auch die Unterversorgung in den ländlichen Regionen erschwere die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, zeigte Scharer auf.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) bedauerte, dass die Opposition immer wieder verleugnet, dass Österreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt aufweist. Erfreulich sei, dass der für die Kodifizierung der Patientenrechte erforderliche bilaterale Vertragsabschluss nun mit allen Bundesländern gelungen sei. Was die Initiative bezüglich den Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation angeht, so sei dies ein Beispiel für einen Parlamentarismus, den man sich wünsche. Auf Basis einer Studie und auf Anregung des Kollegen Grünewald wurde ein gemeinsamer Antrag formuliert, der heute beschlossen werden kann.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) bezeichnete es als positiv, dass die Forderungen des Entschließungsantrages der Grünen zum Thema Neuro-Rehabilitation endlich ernst genommen wurden. Leider könne man nicht annehmen, dass gleich morgen etwas passieren wird, aber es handle sich zumindest um einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Außer der Festlegung auf einen klaren Termin wurden aber alle Forderungen der Grünen übernommen. Die nun von allen Bundesländern unterschriebene Patientencharta sei ihrer Ansicht nach reformbedürftig, da wesentliche Anliegen von blinden und gehörlosen PatientInnen nicht berücksichtigt wurden.

Sie kämpfe seit 25 Jahren dafür, dass Rehabilitation für alle Menschen im gleichen Ausmaß zur Verfügung stehen muss, entgegnete Bundesministerin RAUCH-KALLAT Abgeordneter Haidlmayr. Außerdem soll nicht nur die ambulante Neuro-Rehabilitation, sondern die gesamte Rehabilitation in Österreich, insbesondere für Kinder oder für Brustkrebspatientinnen, verbessert werden. Der Abschluss der Patientencharta mit dem letzten Bundesland, nämlich Salzburg, sei in der Tat ein freudiger Anlass. Dadurch bestehe erst die Möglichkeit, diese Charta weiterzuentwickeln, was auch sicher notwendig sein wird.

Abgeordneter DONABAUER (V) sprach von einer herzeigbaren Gesundheits- und Sozialpolitik in Österreich. Die Opposition solle ihm ein Land nennen, das eine ähnlich hoch entwickelte und für alle Bürger gleichermaßen zugängliche Gesundheitsversorgung habe. Eine Zweiklassenmedizin gebe es nur dort, wo die Sozialdemokraten das Sagen haben, wie z.B. bei der Eisenbahnerversicherung. Dort gebe es nämlich unterschiedliche Systeme, eines für die Normalangestellten und ein anderes für die Pragmatisierten. Donabauer wies weiters darauf hin, dass die Sozialquote in Österreich auf 29,1 % gestiegen ist. Schließlich ging der Redner noch auf die Inhalte der Patientencharta, wie zum Beispiel das Recht auf Dokumentation, ein.

In der Gesundheitspolitik sei deswegen nichts weitergegangen, weil die Parteipolitik eine zu starke Rolle gespielt habe, urteilte Abgeordneter Mag. MAIER (S). Beim Thema Patientenrechte trat der Redner für eine verschuldensunabhängige Dienstleistungs- oder Medizinhaftung ein. Handlungsbedarf gebe es auch hinsichtlich der Sicherheit von Daten, eine Problematik, der derzeit viel zu wenig Beachtung geschenkt werde. So sei er etwa nicht damit einverstanden, dass die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen ermittelten Daten, auch wenn sie pseudonomisiert werden, an den Hauptverband weitergegeben werden. Auch haben Versicherungen die Möglichkeit, Gesundheitsdaten von Patienten zu ermitteln; hier gebe es einen dringenden Handlungsbedarf.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) setzte sich für eine umfassende Verbesserung der Rehabilitationsmaßnahmen ein. Denn je früher man mit Reaktivierungsmaßnahmen ansetzt, desto geringer seien sowohl die Beeinträchtigungen für die Patienten als auch die Kosten.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) schloss sich den Aussagen hinsichtlich des Ausbau der Neuro-Rehabilitation an. Man sollte aber nicht nur an Schlaganfallpatienten denken, sondern auch an Unfallopfer und die Mobilisierung von älteren Menschen. Ganz entscheidend sei es, Rehabilitationsmaßnahmen gleich nach der Akutversorgung durchzuführen und diese dann auch kontinuierlich anzuwenden. Nicht vergessen dürfe man aber, dass der Erfolg der Maßnahmen vor allem vom jeweiligen Gesundheitszustand abhängt, und da könne jeder einzelne etwas tun.

Abgeordnete SCHASCHING (S) sprach sich für den Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation aus, was dringend notwendig sei. Nun liege der Ball bei der Gesundheitsministerin, die die Finanzierung der Maßnahmen sicherstellen müsse.

Abgeordneter DI HÜTL (V) ging in seiner Wortmeldung vor allem auf die Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte ein. Da nun das letzte Bundesland unterschrieben habe, könne die Charta weiterentwickelt werden.

Auch Abgeordneter SPINDELBERGER (S) war der Meinung, dass das österreichische Gesundheitssystem herzeigbar ist. Der Grund dafür liege in der Tatsache, dass bis zum Jahr 2000 sozialdemokratische Minister für die Gesundheitspolitik verantwortlich waren. Seit sechs Jahren habe sich leider vieles verändert, aber sicherlich nicht zum Besseren für die versicherten Menschen, urteilte Spindelberger. Er frage sich etwa, ob es gerecht sei, dass die Krankenversicherungsbeiträge für die Pensionisten um 1,1 % erhöht wurden oder dass die Selbstbehalte bei Brillen um 256 % gestiegen sind.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) wies darauf hin, dass es in Österreich Regionen gibt, die bereits das umsetzen, was heute im Entschließungsantrag beschlossen wird. So wird gerade in Allentsteig im Waldviertel ein neues Neuro-Rehabilitationszentrum mit 65 Betten errichtet. Außerdem soll in Eggenburg am 1. Juli ein modernes, neues Spital für Psychosomatik eröffnet werden.

Abgeordnete MAREK (V) begrüßte es, dass nun auch das letzte Bundesland, nämlich Salzburg, die Patientencharta beschließt. Dies sei ein wichtiger Schritt im Sinne der Wahrung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Kritik übte sie an der Arbeit des Patientenanwaltes in Wien, da man oft monatelang auf seine Berichte warten müsse. Vielleicht ist das aber auch eine Art Selbstschutz, da gerade in Wien, wie zum Beispiel in Lainz, teils skandalöse Zustände herrschen.

Die Neuro-Rehabilitation sei ein dynamischer Prozess und beginne bereits in der Akutphase im Krankenhaus, erläuterte Abgeordnete GRANDER (V). Aus pflegerischer Sicht stehe sie unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" und basiere auf einer optimalen Vernetzung aller therapeutischen Aktivitäten.

Die Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte wird einstimmig genehmigt. Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wird einstimmig angenommen.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) erläuterte die Inhalte der Beamten-Dienstrechtsgesetznovelle, wobei er vor allem auf den Aspekt der Verwaltungsvereinfachung verwies, und trat dafür ein, die Vorlage anzunehmen, zumal sie zwischen den Sozialpartnern ausverhandelt worden sei.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion, da der Entwurf wesentliche Verbesserungen enthalte. Bei dieser Gelegenheit wies der Redner auf die Situation der Polizeischüler hin. Schließlich monierte er neuerlich die Vorlage eines Bundesmitarbeitergesetzes.

Abgeordneter FAULAND (F) erklärte, auch seine Fraktion stimme der Vorlage gerne zu. Zum Bundesmitarbeitergesetz merkte der Redner an, er sei zuversichtlich, dass ein adäquater Entwurf zu diesem Thema dem Hause vorgelegt werde.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sagte, die Grünen würden diesen Änderungen zustimmen. Zum Bundesmitarbeitergesetz erklärte die Rednerin, ihre Fraktion werde ein Auge darauf haben, welcher Lösung in diesem Zusammenhang die RichterInnen und die MitarbeiterInnen des Justizwesens zugeführt würden.

Abgeordnete RIENER (V) begrüßte die vorgeschlagenen Verbesserungen und zeigte sich erfreut darüber, dass in dieser Materie Einvernehmen erzielt werden konnte.

Abgeordneter PENDL (S) meinte, angesichts der in Aussicht stehenden Verbesserungen stehe seine Fraktion nicht an, dieser Vorlage zuzustimmen.

Auch Abgeordnete FRANZ und Abgeordneter PRASSL (beide V) traten dafür ein, die Vorlage anzunehmen.

Die Vorlage wurde einstimmig verabschiedet.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere (156.) Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßigen Zuweisungen und Mitteilungen diente. (Schluss)