Parlamentskorrespondenz Nr. 122 vom 28.02.2007

Über Klimawandel und Nachhaltigkeit

Arbeitsprogramm der EU in den Bereichen Umwelt und Landwirtschaft

Wien (PK) - Ein Bericht von Bundesminister Josef Pröll gibt Auskunft über die Jahresvorschau 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des Rates (III-27 d.B). Im Einzelnen werden dabei jene Maßnahmen erläutert, die die Union auf den Gebieten Umweltschutz und Land- und Forstwirtschaft ergreifen will, um die strategischen Ziele für das Jahr 2007 zu erreichen.

Nachhaltigkeit ist oberstes Ziel

Nachdem die Lissabonner Strategie zur ökonomischen, sozialen und ökologischen Erneuerung der EU sowie die EU-Nachhaltigkeitsstrategie überarbeitet wurden, geht es nun um den weiteren Umsetzungsprozess. In diesem Sinn wird der Europäische Rat ab Dezember 2007 alle zwei Jahre die Fortschritte auf der Basis von Nachhaltigkeitsindikatoren beraten. In diesem Jahr endet der erste Politikgestaltungszyklus der überarbeiteten Lissabon-Strategie, die zweiten Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung ihrer Nationalen Reformprogramme sollen im Herbst 2007 vorgelegt werden. Der Europäische Rat wird diese Berichte gründlich prüfen und Schlussfolgerungen erarbeiten, die dann auf der Frühjahrstagung 2008 angenommen werden sollen. Österreich wird seinen ersten nationalen Umsetzungsbericht zur EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung im Juni 2007 nach Brüssel schicken.

Herausforderung Klimawandel

Priorität räumt die EU vor allem auch dem Thema Klimawandel ein. Die Präsidentschaften Deutschlands, Portugals und Sloweniens werden intensiv daran arbeiten, eine Position der Union im Hinblick auf eine ausgewogene und faire Regelung für die Zeit nach 2012 im Einklang mit dem Ziel der EU zu entwickeln, den Temperaturanstieg auf höchstens 2 Grad über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Der deutsche Vorsitz strebt dabei die Definition eines Reduktionsziels für die Zeit bis 2020 auf internationaler und EU-Ebene sowie konkrete Optionen zur Einbindung weiterer großer Treibhausgasemittenten an. Österreich begrüßt dabei die Führungsrolle der Union und das Bemühen um die Schaffung eines künftigen Regimes mit möglichst breiter Basis unter Einbeziehung großer Emittenten in angemessener, differenzierter Form. Aus österreichischer Sicht sollen aber keinesfalls die Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels zu einem Wiedererstarken der Kernenergie führen.

Unter deutschem Vorsitz soll weiters auch der Vorschlag zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem vorangetrieben werden. Konkret soll es dadurch dem Luftverkehrssektor ermöglicht werden, seine Emissionen kosteneffizient zu verringern. Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, ab 2011 Emissionen aus innergemeinschaftlichen Flügen und ab 2012 Emissionen aus allen Flügen zu erfassen, die an europäischen Flughäfen starten und landen. Die Kommission unterscheidet dabei nicht zwischen Flugbetreibern aus EU-Staaten und solchen aus Drittländern. Österreich steht diesem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, strebt aber eine Regelung an, die auf kleinere Luftfahrtunternehmen Rücksicht nimmt und auch Flüge von der EU in Drittstaaten unabhängig von der Nationalität des Unternehmens einbezieht.

Im Zusammenhang mit der Klimaproblematik räumt die EU auch dem Maßnahmenpaket für eine sichere, umweltverträgliche und wettbewerbsorientierte Energieversorgung ein. Die Förderung des gesamten Spektrums erneuerbarer Energien wie Biomasse und Biokraftstoffe, insbesondere die Erreichung bereits bestehender Ziele und die Entwicklung mittelfristiger und langfristiger Ziele wird eine Priorität der kommenden Vorsitze darstellen.

Landwirtschaft im Zeichen der GAP-Reform

Die Reform der GAP und die Entscheidung zur Finanziellen Perspektive 2007 bis 2013 haben den Weg geebnet für einen nachhaltigeren Umgang mit den Naturressourcen, für eine größere Wettbewerbsfähigkeit dank stärkerer Marktausrichtung in Übereinstimmung mit der Lissabon-Strategie sowie für eine bessere Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Dieser Reformprozess soll nunmehr im Jahresprogramm 2007 für die Marktorganisationen Obst und Gemüse, Wein und Bananen sowie für Milch und Milchprodukte und Trockenfutter fortgesetzt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt stellt das Thema Verbesserung der Rechtssetzung und hier insbesondere die Vereinfachung und der Bürokratieabbau in der GAP dar, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand (Dokumentations- und Kontrollerfordernisse) gerade für landwirtschaftliche Klein- und Mittelbetriebe zu verringern. Ein Schritt dazu soll jedenfalls die Zusammenführung der derzeit 21 vorhandenen Marktorganisationen in eine einzige Verordnung sein, die noch vor Ende des ersten Halbjahrs beschlossen werden soll.

Ein weiteres Vorhaben im Bereich der Marktorganisationen ist der Abschluss der Spirituosenverordnung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.

Große Bedeutung seitens des Rates wird der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums zugesprochen. Mittel dafür sind die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Diversifizierung, die Förderung lokaler Initiativen, die Neuausrichtung von Fördermaßnahmen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen in der Industrie und als Treibstoffe. Der Rat wird daher die Umsetzung des Aktionsplans für Biomasse und der Strategie zur Förderung von Biokraftstoffen vorantreiben. Der informelle Rat unter deutscher Präsidentschaft wird auch dem Thema ländliche Entwicklung gewidmet sein.

Auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit wird der Rat für die weitere Harmonisierung und ein hohes Maß an Schutz eintreten. Dabei stehen die EU-Strategie für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, die einschlägige Rahmenrichtlinie und die umfassende Änderung der Pestizid-Richtlinie im Mittelpunkt. Ferner wird die Neufassung der bestehenden Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln auf der Tagesordnung des Rates stehen; dabei sollen die Bestimmungen für die Beurteilung der Sicherheit von Wirkstoffen, die auf EU-Ebene harmonisiert sind, und für die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln gründlich überarbeitet werden.

Der Rat wird die Beratungen über die Koexistenz gentechnisch veränderter und konventioneller Kulturen fortsetzen, außerdem soll die Evaluierung der bestehenden Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln vorangetrieben werden, um in diesem Bereich ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen. (Schluss)