Parlamentskorrespondenz Nr. 443 vom 05.06.2007

Lob und Dank für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft

Nationalrat debattiert Jahresberichte 2005 und 2006

Wien (PK) – Am Vormittag hatte der Nationalrat die VolksanwältInnen für die nächsten sechs Jahre gewählt, am Abend standen die Tätigkeitsberichte der Volksanwaltschaft für die Jahre 2005 und 2006 auf der Tagesordnung des Nationalrats. Für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft gab es von allen Fraktionen Lob und Dank.

Abgeordneter PENDL (S) dankte den Volksanwälten für ihr Engagement und wünschte den neuen Amtsinhabern viel Glück für ihre zukünftige Tätigkeit.

Abgeordnete RIENER (V) meinte, heute sei ein besonderer Tag, zumal erstmals die Berichte des neuen Volksanwaltschaftsausschusses diskutiert werden. Besondere Anerkennung zollte die Rednerin der Volksanwältin Rosemarie Bauer für deren sensiblen und kompetenten Umgang mit den Menschen, die ihre Anliegen an die Volksanwaltschaft heranbrachten.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) schloss sich dem Dank an und meinte, gerade die Volksanwaltschaft bekomme die Auswirkungen von schlechten und lückenhaften Gesetzen zu spüren, der Volksanwaltschaftsbericht sei unter diesem Aspekt auch ein Evaluierungsbericht der Tätigkeit der ParlamentarierInnen. Für die Zukunft wünschte sich Stoisits häufigere und ins Detail gehende Diskussionen des Ausschusses über die von der Volksanwaltschaft festgestellten Missstände, wobei sie sich auch eine Beiziehung der Landeshauptleute vorstellen konnte.

Abgeordneter Mag. STADLER (F) wies darauf hin, dass die beiden VolksanwältInnen Rosemarie Bauer und Hilmar Kabas heute das letzte Mal auf der Regierungsbank sitzen würden. Er bedankte sich bei beiden für deren Arbeit.

Als Obmann des neuen Volksanwaltschaftsauschusses des Nationalrats strebt Stadler, wie er sagte, eine intensivere Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Volksanwaltschaft an. In diesem Zusammenhang äußerte er auch die Hoffnung, dass Vorschläge der Volksanwaltschaft künftig mehr Gehör finden werden. Massive Kritik übte Stadler an der Art der Bestellung der drei neuen VolksanwältInnen. Seiner Meinung nach hätten nach der geltenden Verfassungslage vier Fraktionen und damit auch die FPÖ ein Nominierungsrecht für ein Mitglied der Volksanwaltschaft haben müssen.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) sprach den Mitgliedern der Volksanwaltschaft "den ehrlichen Dank" des BZÖ aus. Sowohl im Jahr 2005 als auch im Jahr 2006 seien immerhin mehr als 6.500 Prüfverfahren eingeleitet worden, skizzierte er. Von den Anliegen der Volksanwaltschaft griff Darmann unter anderem die Abschaffung der 3:2-Zählregel für die Beförderung von Kindern in Schulbussen und die Kritik an der doppelten Vignettenpflicht für Autos mit Wechselkennzeichen auf. Er sieht seitens der Volksanwaltschaft außerdem die Forderung des BZÖ nach mehr Justizwachebeamten untermauert.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) hielt fest, die beiden vorliegenden Berichte der Volksanwaltschaft würden zeigen, wie vielfältig die Probleme und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger seien. Die Erwartungshaltung an die Volksanwaltschaft sei sehr hoch, meinte sie, allerdings könne die Volksanwaltschaft mangels Zuständigkeit nicht immer helfen. Von den zahlreichen Problemfeldern, die in den Berichten der Volksanwaltschaft aufgezeigt sind, hob Binder-Maier die notwendige Novellierung des Unterhaltsrechts hervor.

Abgeordneter Mag. EISENSCHENK (V) brachte einige Einzelfälle aus den Berichten der Volksanwaltschaft zur Sprache und wies unter anderem auf einen Fall hin, wo eine Frau für ihren getrennt lebenden Mann die Arbeitnehmerveranlagung gemacht und tatsächlich dessen Steuergutschrift erhalten hat. Bedauern äußerte er darüber, dass in einem anderen Fall aufgezeigte strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Versickern von Fördergeldern ohne Konsequenz geblieben seien.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) ging auf die Problematik des Singvogelfangs ein und wies darauf hin, dass das Thema die Politik schon seit Jahren beschäftige. Ihrer Ansicht nach ist es skurril, dass in einem Teil des Salzkammerguts trotz eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes der Singvogelfang weiter erlaubt sei. Kritisch äußerte sich Weinzinger auch zu regelmäßig verhängten Demonstrationsverboten für Gegner der Pelztierhaltung.

Abgeordnete PFEFFER (S) wies darauf hin, dass das Vertrauen in die Volksanwaltschaft in der Bevölkerung sehr hoch sei. Das zeigt ihrer Ansicht nach nicht zuletzt der große Zulauf zu den Sprechtagen der drei VolksanwältInnen. Sowohl den scheidenden als auch den neuen VolksanwältInnen wünschte Pfeffer alles Gute.

Abgeordneter PRASSL (V) machte auf die Bedeutung der Volksanwaltschaft aufmerksam. Seiner Meinung nach ist es wichtig, dass die VolksanwältInnen unabhängig agieren können.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) skizzierte, sie nehme einzelne von der Volksanwaltschaft aufgezeigte Fälle immer wieder zum Anlass für parlamentarische Anfragen. Das Ergebnis sei aber meist unbefriedigend und führe zu keiner generellen Lösung von Problemstellungen, klagte sie. Als ein Beispiel nannte sie bürokratische Hürden im Zusammenhang mit notwendigen finanziellen Unterstützungen für die Anschaffung von Hilfsmitteln für behinderte Menschen. Kritik übte Haidlmayr auch daran, dass Zivildiener keine Familienbeihilfe erhalten.

Abgeordneter STEIER (S) schloss sich dem Dank seiner Vorrednerinnen und Vorredner gegenüber den drei VolksanwältInnen und deren MitarbeiterInnen an. Auch er brachte die Problematik der 3:2-Zählregel für die Beförderung von Kindern in Schulbussen zur Sprache. Seiner Meinung nach ist dadurch die Sicherheit der Kinder gefährdet. Österreich sei, so Steier, eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, das noch diese Zählregel habe.

Abgeordneter ESSL (V) machte geltend, die Volksanwaltschaft verhelfe dem Recht zum Durchbruch, wenn Ämter und Behörden in Einzelfällen Hürden für die Bevölkerung aufbauten. Seiner Ansicht nach bringen die Berichte der Volksanwaltschaft aber klar zum Ausdruck, dass die Verwaltung grundsätzlich effizient arbeitet. So würden sich ein Großteil der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft als unzulässig bzw. als nicht berechtigt erweisen. Nur rund 700 Beschwerden im Jahr werde Berechtigung zuerkannt, betonte Essl.

Abgeordnete Mag. WURM (S) äußerte sich über die Einrichtung eines eigenen Volksanwaltschaftsausschusses im Nationalrat erfreut. Inhaltlich trat auch sie für die sichere Beförderung von Kindern in Schulbussen ein.

Abgeordnete STADLER (V) betonte, hinter den statistischen Zahlen in den Berichten der Volksanwaltschaft würden sich unzählige Arbeitsstunden verbergen. Die Berichte sind für sie ein eindrucksvoller Beweis für die wertvolle Arbeit der Volksanwaltschaft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

Abgeordnete RINNER (S) hielt fest, die Vielfalt der Probleme, die an die Volksanwaltschaft herangetragen würde, unterstreiche die Wichtigkeit der Institution. Im Detail ging sie auf die von der Volksanwaltschaft aufgezeigte Problematik ein, wonach Zivil- und Präsenzdiener keine Familienbeihilfe erhalten. Der staatliche Unterhalt für Zivil- und Präsenzdiener reiche oft nicht aus, die Lebenshaltungskosten tatsächlich abzudecken, skizzierte sie. Vor allem studierende Präsenz- und Zivildiener hätten große Probleme.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) bedankte sich bei den scheidenden VolksanwältInnen und hob insbesondere die Arbeit von Volksanwältin Rosemarie Bauer hervor. Generell hielt er fest, das Instrument der Volksanwaltschaft habe sich bewährt.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) unterstrich, die Arbeit der Volksanwaltschaft sei wichtig, weil die VolksanwältInnen immer wieder Missstände, Gesetzeslücken und ungerechte Regelungen aufzeigten. Als ein Beispiel nannte sie die ungenügenden Regelungen für Verbrechensopfer.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) nahm zu ein paar Punkten aus dem Wissenschaftsbereich in den Berichten der Volksanwaltschaft Stellung und hob die gute Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft hervor. Positiv äußerte sich Brinek auch über die pragmatische Haltung im Hinblick auf die Verringerung von Wartezeiten im Medizinstudium.

Volksanwalt Mag. KABAS verwies darauf, dass vielen Menschen von der Volksanwaltschaft geholfen werden konnte und dies in Zusammenarbeit mit den betreffenden Behörden. Die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Volksanwaltschaft sei gut, führte Kabas aus, vieles sei gemeinsam erledigt worden, und doch sei es immer möglich, das Zusammenspiel zwischen Parlament und Volksanwaltschaft zu optimieren. Abschließend dankte Kabas seinen beiden Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit ebenso den MitarbeiterInnen der Volksanwaltschaft.

Volksanwalt Dr. KOSTELKA wies unter anderem auf den Missstand hin, dass es hinsichtlich von Beihilfen einen Unterschied zwischen Präsenz- und Zivildienst gebe, der auf einem 30 Jahre alten Gesetz beruhe. Auch hier sei es angebracht, entsprechend zu reagieren.

Volksanwältin BAUER ging gleichfalls auf einen konkreten Fall ein und zeigte sich zufrieden darüber, dass die entsprechenden legistischen Anregungen aufgegriffen worden seien, sodass eine rasche Abhilfe der Lage zu erwarten sei. Bauer nutzte die Gelegenheit, sich nach zweieinhalb Jahrzehnten in verschiedenen Funktionen vom Hause zu verabschieden. Die letzten sechs Jahre seien spannend und herausfordernd gewesen, sie habe mit sehr vielen Menschen Kontakt gehabt und eine befriedigende Arbeit ausüben dürfen, wofür sie vielen Personen zu Dank verpflichtet sei.

Die beiden Berichte wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

(Schluss Volksanwaltschaft/Forts. NR)