Parlamentskorrespondenz Nr. 449 vom 06.06.2007

Nationalrat: Höhere Studienförderung fix

Maria Fekter und Terezija Stoisits verabschieden sich

Wien (PK) - Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) nahm die Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007 zum Anlass, grundsätzlich die Zersplitterung von Forschungsagenden zu kritisieren. Die Zuständigkeit von vier Ressorts und die vielen Gremien machten eine große Anzahl von Beschickungen notwendig. Die Novellen seien kaum lesbar und stellten ein Labyrinth dar. Man wisse schon nicht mehr, welcher Rat wo auftritt, sagte Grünewald, und das Rittern um Geld unter den vier zuständigen Ministerien erinnere an altes Proporzdenken. Es sei auch nicht klar, wer auf EU-Ebene bei den Rahmenprogrammen und Forschungsagenden als Verhandler aufzutreten habe.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) meinte, er habe sich natürlich auch noch einige Ergänzungen gewünscht, um eine erfolgreiche Zukunft sicherstellen zu können, doch habe man mit diesem Gesetz eine gute Grundlage geschaffen, mit der eine Ziel führende Entwicklung eingeleitet werden könne.

Abgeordneter GRADAUER (F) sagte, es gehe hier nicht um eine Änderung von Inhalten, sondern lediglich um eine Anpassung im Zuge der Änderung des Bundesministeriengesetzes, was zu einer Aufsplitterung der Materie in mehrere Zuständigkeiten führe. Dies sei jedoch kontraproduktiv. Es komme hier zu einem Wiederaufleben der alten großen Koalition, beklagte der Redner, der konkret Befürchtungen hinsichtlich eines neuen Proporzes äußerte. Aus diesen Gründen lehne seine Fraktion den Entwurf ab.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) vertrat die Ansicht, dass es keineswegs um Proporz ginge, vielmehr habe man ein zweckdienliches Modell erarbeitet. Konkret seien überdies die Kompetenzen geklärt worden, sodass man sagen könne, man sei auf dem richtigen Weg. Grundausrichtung und Zielsetzung seien richtig, die Vorlage sollte daher angenommen werden.

Abgeordneter SCHALLE (B) hielt die geplante Vorgangsweise hingegen nicht für zweckdienlich und übte Kritik an der in Aussicht genommenen Struktur, die die Verwaltung aufblähe und die praktische Umsetzung erschwere. Deshalb lehne seine Fraktion den Entwurf ab.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN vertrat hingegen die Auffassung, dass die gewählte Vorgangsweise den "Forschungsdschungel" weiter lichte, wodurch man ein praktikables Instrumentarium in Händen habe, auf diesem Gebiet zukunftsorientiert zu agieren. Die letzten Jahre hätten gezeigt, dass die betreffenden Institutionen hervorragende Leistungen im Dienste der Wirtschaft erbrächten, diesen Weg gehe man konsequent weiter.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) erwartete sich von der Umsetzung des Entwurfs eine weitere Optimierung der richtungweisenden Arbeit der entsprechenden Institutionen. Er sei optimistisch, dass man ein gute Lösung gefunden habe.

Abgeordneter BUCHER (B) erinnerte daran, dass seine Fraktion viel für die Forschungsarbeit getan habe, und die Erfolge ließen sich auch bei der Entwicklung der Forschungsquote ablesen. Man habe jedoch einige Korrekturen, etwa bei der Verteilung der Förderungsgelder, vorzunehmen.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) zeigte sich zufrieden mit der Gesamtförderleistung und hieß die geplante Vorgangsweise gut.

Abgeordneter MARIZZI (S) schloss sich seinem Vorredner an und sah den Bereich mit dieser Regelung, die positiv zu bewerten sei, auf einem erfolgreichen Weg.

Abgeordnete FÜRNTRATH (V) sah eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes und damit eine Sicherung von Arbeitsplätzen und wies dabei insbesondere auf die vermehrte Orientierung auf die europäische Forschung hin.

Abgeordneter KIRCHGATTERER (S) bezeichnete die geplante Maßnahme als wichtigen Punkt in der Wirtschaftspolitik der Regierung, wobei ihm besonders die starken Impulse, die von dieser Regelung ausgingen, wichtig erschienen.

Gleichfalls positiv zur Vorlage äußerten sich die Abgeordneten OBERNOSTERER, MIKESCH und HAUBNER (alle V), die zudem auch eine positive Bilanz über die Initiativen in der jüngeren Vergangenheit zogen.

Bundesminister Dr. HAHN erläuterte das diesbezügliche Förderungswesen und würdigte die Arbeit der diversen Institutionen und Agenturen. Zudem wies er darauf hin, dass heute schon 62 % der Aufwendungen für F&E aus dem Wirtschaftsbereich kämen, was zeige, dass man hier mit einer positiven Entwicklung konfrontiert sei.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Nächste Vorlage: Änderung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes.

Abgeordneter GRADAUER (F) erinnerte daran, dass die Bundesländer mit der hier in Aussicht genommenen Vorgangsweise nicht einverstanden seien, und meinte, man könne das Agieren des Bundes nicht goutieren. Da hier Kompetenzen von den Ländern zum Bund gezogen werden sollen, lehne seine Fraktion diesen Entwurf ab.

Abgeordneter EDER (S) verwies hingegen darauf, dass diese Vorlage durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes erforderlich gewesen sei. Es gehe nur um eine Kompetenzklärung, die Kritik Gradauers könne er daher nicht nachvollziehen.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) fasste die Geschichte dieser Materie, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie beruhe, zusammen und begründete die Vorlage damit, dass man einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Folge leiste.

Abgeordneter SCHALLE (B) beleuchtete die Situation im Baugewerbe und ging dabei insbesondere auf die dort gegebene Unfallgefahr ein. Die geplante Änderung sei sinnvoll, da man sonst auf dem Verordnungswege für die erforderliche Sicherheit sorgen müsse.

Zustimmung zur geplanten Novelle kam auch von den Abgeordneten STEINDL, GLASER und HÖRL (alle V), wobei auf mehr Arbeitnehmerschutz Wert gelegt und überdies anregt wurde, zu einheitlichen Bauordnungen zu gelangen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) meinte, es gebe viele Parallelfälle, wo eine solche Vorgangsweise gleichfalls sinnvoll wäre.

Abgeordneter MAYER (S) wies darauf hin, dass sowohl die Arbeitsunfälle insgesamt als auch die tödlichen Arbeitsunfälle in den letzten Jahren zurückgegangen seien. Dieser Rückgang sei vor allem darauf zurückzuführen, dass auf Baustellen weniger passiere, erläuterte er. Der formalen Reparatur des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes in Folge eines VfGH-Erkenntnisses soll Mayer zufolge eine inhaltliche Änderung folgen.

Die Änderung des Bauarbeitenkooridnationsgesetzes wurde vom Nationalrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

In der Debatte über die Änderung des Studienförderungsgesetzes verwies Abgeordneter BROUKAL (S) darauf, dass die Stipendien seit sieben Jahren nicht mehr an die Geldentwertung angepasst worden seien. Auch mit der nunmehrigen zwölfprozentigen Anhebung werde die Inflationsrate nicht zur Gänze abgegolten, skizzierte er. Broukal begrüßte es daher, dass es im nächsten Jahr eine "zweite Tranche" geben werde. Geht es nach ihm, soll außerdem ein größerer Prozentsatz von Studierenden in das Stipendiensystem eingebunden werden.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) machte darauf aufmerksam, dass die Zahl der Stipendienbezieher im Zeitraum 2000 bis 2006 von 34.000 auf 48.000 gesteigert werden konnte, und zeigte sich überzeugt, dass man mit dem Höchststipendium und den steuerfreien Zuverdienstmöglichkeiten ein adäquates Studentenleben führen und sein Studium rasch absolvieren könne. Ihre Berechnung, wonach mit der nunmehrigen Stipendienerhöhung die Inflationsrate sehr wohl abgedeckt werde, führte zu einem längeren Disput mit Abgeordnetem Broukal.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum Gesetzentwurf an, wandte aber ebenfalls ein, dass die Inflationsrate damit nicht hundertprozentig abgedeckt würde. Er sprach sich überdies für eine Neugestaltung der an sich positiven Erasmus-Stipendien aus, da sich seiner Meinung nach derzeit nur einkommensstarke Familien und Studierende ein Auslandsstudium leisten könnten. Als "großes Ärgernis" wertete Grünewald, dass Teilzeitstudierende die volle Studiengebühr zahlen müssten.

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) hielt fest, die FPÖ werde der Stipendienerhöhung ebenfalls zustimmen. Er gab allerdings zu bedenken, dass die Unterstützung für Studierende real nur um 6 % steige, weil die Familienbeihilfe von der Stipendienerhöhung nicht umfasst sei. Zweifel äußerte Haimbuchner hinsichtlich der Hoffnung von Abgeordneter Brinek, mit der Stipendienerhöhung auch einen Beitrag zu einer höheren Akademikerquote zu leisten. Generell sprach er sich für eine Abschaffung der Studiengebühren aus.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) betonte, das BZÖ werde die vorliegende Gesetzesänderung "voll und ganz unterstützen". Eine Unterstützung der Regierungslinie signalisierte er auch in Sachen Quotenregelung für das Medizinstudium.

Wissenschaftsminister Dr. HAHN verwies darauf, dass durch die vorliegende Gesetzesnovelle im kommenden Studienjahr 16 Mill. € mehr für Stipendien zur Verfügung stehen werden. In einer zweiten Tranche will er noch weitere 9 Mill. € bereit stellen. Zuversichtlich zeigte sich Hahn dahin gehend, dass Erasmus-Programm und Stipendien-Programm gemeinsam ausreichten, um möglichst vielen Studierenden Auslandssemester zu ermöglichen. 

Abgeordneter DI AUER (V) machte geltend, Wissenschaftsminister Hahn habe stark für eine Erhöhung des Wissenschaftsbudgets gekämpft. Die Stipendienerhöhung betreffe auch die Kunstuniversitäten, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen, skizzierte er. Die Studiengebühren wertete Auer als keine besondere Belastung, da Stipendienbezieher diese rückerstattet bekommen würden.

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) machte darauf aufmerksam, dass mit der Stipendienerhöhung nicht einmal die Inflationsrate abgedeckt werde. Seiner Auffassung nach gibt es darüber hinaus noch weitere Ungerechtigkeiten im Stipendiengesetz.

Abgeordneter Mag. EISENSCHENK (V) unterstrich, die Stipendien seien ein wichtiges Element, um sozial schwache und leistungsorientierte Studierende zu fördern. Etwaige Lücken im System würden demnächst geschlossen, bekräftigte er.

Abgeordneter PACK (V) konstatierte, das österreichische Studienbeihilfensystem sei in den letzten Jahren ausgebaut worden. Der nunmehrigen Erhöhung der Stipendien soll ihm zufolge im nächsten Jahr eine Ausweitung des Bezieherkreises folgen.

In einer zweiten Wortmeldung rechnete Abgeordneter BROUKAL (S) in Richtung ÖVP nochmals vor, dass die Stipendienerhöhung unter der Inflationsrate liege.

Die Änderung des Studienförderungsgesetzes wurde von den Abgeordneten einstimmig angenommen.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) erklärte zur Änderung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes, seine Fraktion könne der vorliegenden Gesetzesnovelle nicht zustimmen. Die FPÖ hätte sich von der Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes mehr erwartet, bekräftigte er, vor allem mehr direkte Demokratie. Konkret trat Hauser dafür ein, die Bundesvertretung der Studierenden wie früher von den Studierenden in direkter und geheimer Wahl zu wählen. Generell forderte er mehr Geld für die Universitäten.

Abgeordneter MAYER (S) kritisierte, der Übergang von den Pädagogischen Akademien zu den Pädagogischen Hochschulen sei nichts anderes als ein Austausch der Türschilder. Er selbst würde, wie er sagte, eine gemeinsame Ausbildung aller Lehrer begrüßen. Auch im Kindergartenwesen besteht seiner Ansicht nach bei der Ausbildung Nachholbedarf.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) sprach sich gegen eine Zwangsmitgliedschaft der Studierenden bei der ÖH aus.

Abgeordnete Dr. KARL (V) hielt Abgeordnetem Mayer entgegen, für sie sei die Einrichtung der Pädagogischen Hochschulen ein Meilenstein. Damit werde die Ausbildung für alle Lehrer auf akademische Beine gestellt. Kein Verständnis zeigte Karl für die Ablehnung der vorliegenden Gesetzesnovelle durch die FPÖ und das BZÖ.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) wies die Darstellung von Abgeordneter Karl zurück, wonach die Einrichtung der Pädagogischen Hochschulen ein Meilenstein gewesen sei. Österreich sei neben Luxemburg das einzige Land der EU, wo Pflichtschullehrer einen "undergraduate"-Abschluss, das Bakkalaureat, erhielten, argumentierte er. Überdies gebe es in den Pädagogischen Hochschulen kaum demokratische Gremien. Zur Österreichischen Hochschülerschaft merkte Grünewald an, er wünsche sich eine politische ÖH und keine, die nur Skripten zur Verfügung stelle.

Abgeordneter Dr. RADA (S) übte ebenfalls Kritik an der Einrichtung der Pädagogischen Hochschulen. Es sei Tatsache, dass Pädagogische Hochschulen keine Universitäten seien, erklärte er. Damit blieben Pflichtschullehrer Lehrer zweiter Klasse.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) gratulierte der Aktionsgemeinschaft zum erfolgreichen Abschneiden bei der ÖH-Wahl. Die linke Studentenvertretung sei im Wesentlichen abgewählt worden, unterstrich sie. Ausdrücklich verteidigt wurden von Hakl sowohl der Wahlmodus für die Bundesvertretung der ÖH als auch die Pädagogischen Hochschulen. Pflichtschullehrer bekämen dort eine gute Ausbildung, bekräftigte sie.

Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) kündigte an, Anliegen wie eine Hochschülerschaft bei den Fachhochschulen, das passive Wahlrecht für ausländische Studierende oder die Übertragung universitärer Kriterien auf die Pädagogischen Hochschulen stünden nach wie vor auf der Agenda und würden Gegenstand einer weiteren Novelle sein.

Bundesminister Dr. HAHN bezeichnete die Regelung der Befreiung von den Studiengebühren im Falle der Weiterbildung als Akt der Gerechtigkeit.

Das Gesetz wurde mehrheitlich angenommen.

Abgeordneter JAROLIM (S) bemerkte bei der Änderung des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, ein gemeinsames Europa bedürfe auch der Harmonisierung im Bereich der Justiz und der Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen. 

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) blickte in ihrer letzten Rede auf 17 Jahre Tätigkeit im Hohen Haus zurück. In diesem Zeitraum habe das Parlament justizpolitische Meilensteine gesetzt, vom neuen Namensrecht über Lauschangriff und Rasterfahndung bis hin zur Diversion, zur gemeinsamen Obsorge für Scheidungseltern und zur Reform der Strafprozessordnung. Mit Nachdruck hob sie zudem das Patientenverfügungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, das Suchtmittelgesetz und das Nachbarschaftsgesetz hervor. Fekter dankte als scheidende Obfrau des Justizausschusses für die gute Zusammenarbeit und sprach von einem "legendären" Klima im Ausschuss. Angesichts ihres Wechsels in die Volksanwaltschaft kündigte sie an, sie werde sich in Zukunft auch den kleinen Anliegen besonders widmen, denn für die Betroffenen hätten kleine Anliegen oft sehr große Wirkung.

Präsidentin Mag. PRAMMER wünschte Fekter für ihre zukünftige Tätigkeit viel Erfolg und alles Gute im Interesse der Bevölkerung.

Abgeordnete  Mag. STOISITS (G) stellte in ihrer 586. und letzten Rede als Abgeordnete resümierend fest, sie habe das Parlament und dessen MitarbeiterInnen in den vergangenen fast 17 Jahren "gefordert". Sie habe versucht, sichtbare Beiträge gegen das Verdrängen und das kollektive Wegschauen in Bezug auf die Aufarbeitung der jüngeren österreichischen Geschichte, aber auch gegen Rassismus und Diskriminierung zu leisten. Mit Nachdruck erinnerte Stoisits an die beiden Mottos ihrer politischen Tätigkeit "Einsprachigkeit ist teilbar" und "Wer kämpft, der kann verlieren, wer nicht kämpft, der hat verloren". Sie versicherte, sie werde sich davon auch in ihrer zukünftigen Funktion als Volksanwältin leiten lassen.

Präsidentin Mag. PRAMMER sprach auch Stoisits ihren Dank aus, dem sie die besten Wünsche für die zukünftige Tätigkeit anschloss.

Abgeordneter Mag. HAIMBUCHNER (F) begrüßte das Übereinkommen und sah darin auch eine ideale Basis zur Lösung des Problems der Verkehrsdelikte von Ausländern in Österreich. Den Kolleginnen Fekter und Stoisits wünschte der Redner weiters viel Energie für ihre neue Funktion als Volksanwältinnen.

Abgeordneter Mag. DARMANN (B) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und schloss sich ebenfalls dem Dank an die Abgeordneten Fekter und Stoisits an.

Abgeordneter KÖFER (S) begrüßte die Vorlage als wichtigen Schritt für ein gemeinsames Europa, hob insbesondere die Ausweitung der Zusammenarbeit im Justizbereich hervor und dankte ebenfalls den beiden scheidenden Kolleginnen.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) würdigte namens seiner Fraktion aber auch in seiner Eigenschaft als Stellvertretender Obmann des Justizausschusses Abgeordnete Maria Fekter als "Vorbild im wörtlichsten Sinn" und wünschte ihr, aber auch der Abgeordneten Stoisits viel Erfolg für die neue Tätigkeit in der Volksanwaltschaft.

Abgeordnete ABLINGER (S) stimmte in den Konsens über die Vorlage ein und bemerkte, die Zukunft Europas liege auch darin, Rechtssicherheit zu schaffen.

Abgeordnete FRANZ (V) wünschte den beiden scheidenden Kolleginnen alles Gute für ihre neue Tätigkeit.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) unterstrich die Bedeutung der Vorlage und schloss sich ebenfalls dem Dank an die beiden Kolleginnen an.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) appellierte an sämtliche Ausschussvorsitzenden, sich in ihrer Vorsitzführung, vor allem aber auch hinsichtlich der Terminplanung der Ausschusssitzungen Maria Fekter zum Vorbild zu nehmen.

Bundesministerin Dr. BERGER zollte auch ihrerseits den beiden scheidenden Abgeordneten ihre Anerkennung und meinte, sie rechne damit, dass Fekter und Stoisits ihr Interesse an der Justiz auch in ihre neue Funktion in der Volksanwaltschaft mitnehmen werden, eine Zusammenarbeit sei also auch in Zukunft gesichert.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Ausschusses, einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten DI Auer nicht zuzustimmen, einstimmig angenommen.

Auch im Fall des Abgeordneten Vilimsky folgte das Plenum einstimmig dem Antrag des Ausschusses, einer behördlichen Verfolgung nicht zuzustimmen.

In einer weiteren (26.) Sitzung erfolgten in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen sowie Zuweisungen durch die Präsidentin. (Schluss)