Parlamentskorrespondenz Nr. 467 vom 14.06.2007

Von Qualitätssicherung der Fahrzeugkontrolle bis zur Unfallforschung

Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Verkehr liegt Parlament vor

Wien (PK) - In ihrem nun dem Parlament vorliegenden Bericht (III-67 d.B) gibt die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) einen Überblick über ihre verschiedenartigen Tätigkeiten im Jahr 2006, wobei die Bandbreite der Fachbereiche von der Kfz- und Verkehrstechnik über die Typengenehmigung bis hin zur Unfallforschung reicht.

Großen Raum widmet der Bericht dabei der besonderen Überprüfung gemäß § 56 KFG, die einen wesentlichen Schwerpunkt der Qualitätssicherung des österreichischen Fahrzeugsprüfsystems darstellt. Die Bedeutung dieser Überprüfung ergibt sich für die Verfasser des Berichts schon allein durch den Umstand, dass immer noch mehr als 17 % der Fahrzeugbesitzer jene Fahrzeuge, die älter als 12 Jahre sind und die im Rahmen der Qualitätssicherungsstichprobe zur Fahrzeugprüfung geladen werden, noch vor dem Prüftermin abmelden.

"Gefahr in Verzug" bei 19,5 % der Kontrollen

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 65.911 LKW, Busse und Anhänger über 3,5 t kontrolliert, dies in Form von Sichtkontrollen und Kontrollen am Prüfzug der Länder und der BAV. Dabei stellten die Prüfer bei 19,5 % Gefahr in Verzug fest, was zu Kennzeichenabnahme bzw. Instandsetzung vor Ort führte. Bei 37,2 % ergab die Kontrolle schwere Mängel, die eine Weiterfahrt bis zur nächsten Werkstätte noch zuließen, weitere 37,2 % wiesen leichte Mängel auf, die trotz noch gegebener Verkehrssicherheit eine Wartung erforderlich machten.

Darüber hinaus mussten 67.240 Anzeigen wegen Übertretungen des Kraftfahrgesetzes, des Gefahrengutbeförderungsgesetzes oder der StVO sowie wegen Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen erstattet und 15.548 Organmandate erlassen werden. Der Bericht gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der hohe Anteil an "Gefahr in Verzug" und "schwere Mängel" nicht direkt auf das gesamte Fahrzeugkollektiv des Schwerverkehrs auf Österreichs Straßen umzulegen sei, sondern vielmehr die hohe Qualität bei der Vorauswahl der Fahrzeuge durch die Exekutive aufzeige.

Unfalluntersuchungsstelle seit 2006 tätig

Eine neue Aufgabe erhielt die BAV durch das 2006 in Kraft getretene Unfalluntersuchungsgesetz. Eine eigene Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (UUB) ist seit dem vergangenen Jahr mit den diesbezüglichen Untersuchungsverfahren betraut, deren ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursachen der Unfälle, nicht aber, wie der Bericht betont, die Klärung von Haftungs- oder Schuldfragen ist. Als Ergebnis ihrer Untersuchungen erarbeitet die UUB Sicherheitsempfehlungen und gibt weiters eine anonymisierte Statistik der Vorfälle (Unfälle und Störungen) heraus.

Der Bericht listet dabei sämtliche Vorfälle in den Bereichen Luftfahrt, Seilbahnen, Eisenbahnen und Schifffahrt auf.

Weitere Aufgaben: Gefahrengutuntersuchungen, Typengenehmigungen

Im Fachbereich Chemie – Gefahrengut wiederum ist ein chemisches Labor in der BAV eingerichtet, das Prüfungen gemäß den Bestimmungen über den Transport von gefährlichen Gütern auf allen Verkehrswegen ermöglicht und im Berichtszeitraum 97 Proben bearbeitete. Schließlich verzeichnete der Fachbereich Typengenehmigung mit 4.363 Arbeitsvorgängen eine neuerliche Steigerung seines Arbeitsaufwands.

(Schluss)