Parlamentskorrespondenz Nr. 568 vom 06.07.2007

Auch Banken-U-Ausschuss geht seinem Ende entgegen

Mündlicher Endbericht durch Ausschussvorsitzenden Graf

Wien (PK) - Vor Eingang in die Tagesordnung gab Präsidentin Mag. PRAMMER bekannt, dass die Anfrage 1199/J des BZÖ zum Thema "Chronisches innen- und außenpolitischen Versagen des Bundeskanzlers" dringlich behandelt wird. Die Debatte darüber findet ab 15 Uhr statt.

Nachdem der Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister keinen schriftlichen Bericht vorgelegt hatte, erstattete der Vorsitzende des Ausschusses Dr. GRAF (F) einen mündlichen Tätigkeitsbericht.

Bei einer Schadenssumme von fast 30 Mrd. € für die BAWAG, von 4,5 Mrd. € für die Hypo Alpe-Adria und 1 Mrd. € für AMIS habe sich die Frage gestellt, wie die Finanzmarktaufsicht funktioniert, sagte Graf. Er bedauerte, dass der Ausschuss auf Grund der Entscheidung von SPÖ und ÖVP nicht in der Lage gewesen ist, seine Arbeit abzuschließen. Den Verlauf des Ausschusses verglich er mit einem Marathonlauf von fünf Gruppen, der von vier Gruppen ambitioniert begonnen wurde, aber bei Kilometer 35 durch Rempeleien und Raufereien abgebrochen wurde. So hätten 16 wichtige Auskunftspersonen auf Grund der vorzeitigen Beendigung des Ausschusses der Einladung nicht mehr Folge geleistet, und erstmalig habe ein Untersuchungsausschuss keinen schriftlichen Endbericht vorlegen können. Graf kritisierte auch, dass zahlreiche angeforderte Akten, wie zum Beispiel der Steuerakt des ÖGB, nicht übermittelt worden seien, und dass in den letzten 14 Tagen 12.200 Seiten verspätet eingelangt seien. Der ehemalige Finanzminister Grasser sei zu 17 von 18 Tagesordnungspunkten nicht angehört worden, und das sei auch einmalig. Er, Graf, habe am 20. Juni vorgeschlagen, einen Unterausschuss einzurichten, um parallel zur Endphase des Ausschusses einen Bericht zu erstellen. In diesem Zusammenhang zeigte er sich besonders über Abgeordneten Krainer enttäuscht, der seinem Wort nicht treu geblieben sei, wie Graf sagte.

Dennoch hätten durch die Arbeit des Ausschusses folgenreiche und folgenschwere Erkenntnisse gewonnen werden können, betonte er. Graf ging daraufhin auf die Empfehlungen ein, die auf der Arbeit des Ausschusses basieren. So werde es in Zukunft notwendig sein, die Entsendepraxis der Staatskommissäre zu ändern, eine unbürokratische Abberufungsmöglichkeit zu schaffen, ein Qualifikationsprofil zu erstellen sowie eine Rotationspflicht und Berichtspflicht einzuführen. Was die Stellung der Aufsichtsräte betrifft, so hielt Graf es für erforderlich, gesetzliche Pflichten und Unvereinbarkeitsregelungen einzuführen sowie eine Verrechtlichung eines Corporate Government vorzunehmen. Aufsichtsräte sollten nicht mehr als fünf Mandate übernehmen dürfen. Auch hinsichtlich der Wirtschaftsprüfer verlangte der Ausschussvorsitzende die Einführung eines Rotationsprinzips, die Festlegung eines Mindesthonorars sowie von Unvereinbarkeitsregelungen und die Verrechtlichung eines Corporate Governments.

Großen Wert legte Graf auf die Reform der Prüfungs- und Aufsichtsbehörden, mit dem Ziel, diese zu schlagkräftigen Institutionen auszubauen. Im Bankwesengesetz sollten die Strafrahmen erhöht werden, und die Kommunikation zwischen allen Aufsichtsorganen sollte klar gesetzlich geregelt werden. Graf sprach sich auch für ein gesetzliches Verbot der Abwerbung von Prüfern durch geprüfte Unternehmen aus. Ebenso sollten die Kontrollen, etwa bei Stiftungen etc., auf neue Beine gestellt werden. Graf trat auch für eine Neuregelung der Konkursordnung ein sowie für neue Bestimmungen hinsichtlich der Disziplinarsenate und Richter. Auch hier müssten seiner Ansicht nach Unvereinbarkeitsregelungen Platz greifen. Darüber hinaus sei die EU-Richtlinie zur Geldwäsche rasch umzusetzen, forderte Graf, und weit strengere gesetzliche Regelungen als bisher zu schaffen. Desgleichen sollten die Strafrahmen bei Wirtschaftsdelikten im Strafgesetzbuch drastisch erhöht werden. Weiters sollte auch das Wertpapieraufsichtsgesetz neue Strukturen erhalten.

Graf wandte sich dann dem Verfahren des Untersuchungsausschusses selbst zu und plädierte eingehend für eine neue Verfahrensordnung und eine Änderung der Geschäftsordnung. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sollte laut Graf ein Minderheitenrecht werden, wobei die Anzahl parallel laufender Ausschüsse durchaus limitiert werden könnte. Der Ausschuss selbst sollte öffentlich sein und der bzw. die Vorsitzende aus der Mitte der Ausschussmitglieder gewählt werden. Graf forderte insbesondere die Stärkung der Rechte des bzw. der Vorsitzenden, vor allem hinsichtlich der Terminplanung, der Ladung von Auskunftspersonen sowie der Verhängung von Ordnungs- und Beugestrafen, wobei er sich für eine drastische Erhöhung der Beugestrafen nach der Wirtschaftsleistung der betreffenden Personen aussprach. Die derzeitige Höchstgrenze von 1.000 € seien "ein Witz", so Graf. Er meinte auch, dem Verfahrensanwalt sollte ein Stellvertreter beigestellt werden, und schließlich verlangte er, dass bei zukünftigen Schwärzungen von Akten diese Vorgangsweise der Behörden von diesen zu begründen wäre.

Abgeordneter Graf wandte sich daraufhin den verschiedenen Prüfungsinhalten des Untersuchungsausschusses zu. Zur Causa BAWAG bemerkte er, dass es innerhalb und außerhalb der Bank ein Netzwerk gegeben habe, und es sei unverständlich, dass der alarmierende Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahr 2001 ignoriert worden sei. Die Finanzmarktaufsicht habe über Informationen verfügt, dennoch sei noch im Jahr 2005 die Bilanz genehmigt worden. Bundesminister Grasser habe die Ressourcen seines Ministeriums parteipolitisch instrumentalisiert, so der Vorwurf Grafs. Er wies auch darauf hin, dass die Widersprüche zwischen Vranitzky und Flöttl in Bezug auf das Beraterhonorar von 1 Mill. Schilling weiter bestehen blieben. Zum Thema Mobiltel führte Graf aus, hier seien Geschäfte zu ungunsten der Kunden abgewickelt worden und man habe versucht, die tatsächliche Eigentümerstruktur zu verschleiern. Von höchster politischer Ebene, Graf nannte insbesondere Ferrero-Waldner und Taus, habe es bedenkliche Interventionen gegeben. Es sei durch die verfrühte Beendigung des Ausschusses nicht möglich gewesen, die Auskunftspersonen Schlaff und Sundt anzuhören, weil diese der Ladung nicht gefolgt sind. So habe dieser Punkt nicht restlos aufgeklärt werden können. Das Gleiche gelte für das Casino Jericho, wo ein begründeter Verdacht illegaler Geldströme aus Österreich an die Familie Sharon bestehe. Ebenso hätten die Sachverhalte um die Hypo Alpe-Adria nicht völlig durchleuchtet werden können.

Nachdem der ehemalige Finanzminister Grasser KabinettsmitarbeiterInnen zu Staatskommissären gemacht habe, sei dies ein zahnloses Aufsichtsorgan geworden. Die Finanzmarktaufsicht und das Bundeskriminalamt seien personell stark unterbesetzt, kritisierte Graf. Dies sei deshalb bedenklich, weil österreichische Firmen in immer größeren Ausmaß Geschäfte in Ländern machen, wo Geldwäsche verbreitet sei.

Graf wertete die Konzessionserteilung an AMIS als zu früh und er warf den verantwortlichen Behörden vor, die Verstöße gegen fast alle Konzessionsauflagen nicht ausreichend verfolgt zu haben. Der Atomic-Konkurs sei bewusst und gezielt seitens der BAWAG angestrebt worden, zeigte sich Graf überzeugt, da keine Überschuldung bestanden habe. Man könne keineswegs von einer objektiven Konkursüberwachung sprechen, und dem Richter sei Befangenheit vorzuwerfen. Graf sprach in diesem Zusammenhang von einer Zermürbungstaktik durch die BAWAG, den Masseverwalter und den Konkursrichter. Auf Grund höchster Interventionen seien der Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen untersagt worden, die ermittelnden Beamten seien sogar mit Disziplinaranzeigen belangt worden.

Abschließend betonte Abgeordneter Graf, seiner Auffassung nach hätten drei bis vier zusätzliche Ausschusstage Aufklärung in vielen Punkten bringen können. Man hätte den Marathon zu Ende laufen sollen, sagte er und zeigte sich überzeugt davon, dass hinsichtlich der Empfehlungen eine Einigung zu 90 % möglich gewesen wäre.

Abgeordneter KRAINER (S) meinte hingegen, der Marathon sei zu Ende gelaufen worden. Der Ausschuss habe in erster Linie zur Aufgabe gehabt, jene Ämter und Behörden zu untersuchen, die mit einer Kontrolltätigkeit beauftragt waren. Keineswegs habe der Untersuchungsausschuss die Funktion einer Ersatzstaatsanwaltschaft, sagte Krainer. Seiner Meinung nach habe der Ausschuss den Prüfauftrag in allen wesentlichen Punkten beantwortet und die SPÖ habe dementsprechend auch einen eigenen Minderheitenbericht vorgelegt.

Krainer befasste sich vor allem mit der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank und bescheinigte der Nationalbank, diese verfüge über erfahrene und kompetente MitarbeiterInnen und leiste professionelle Arbeit. Im Gegensatz dazu sei die Finanzmarktaufsicht teilweise überfordert, sie habe teilweise versagt und agiere unprofessionell. Vom Vorstand abwärts sei dies ein "einziges Trauerspiel" gewesen, so Krainer. Insbesondere warf er der Finanzmarktaufsicht den Bruch des Amts- und Bankgeheimnisses hinsichtlich der Kreditdaten der SPÖ vor und kritisierte, dass es nach Veröffentlichung der Daten seitens der Finanzmarktaufsicht keine internen Untersuchungen gegeben habe und die Vorstände vertuscht hätten. Dies müsste eine Entlassung durch den Bundesminister für Finanzen zur Folge haben, sagte Krainer. Dahinter stecke das System Grasser, mutmaßte er, der überallhin Vertrauensleute gesetzt habe. Einen Beweis dafür stelle der Fragebogen für den Rechnungshof und den Untersuchungsausschuss dar, wo Grasser die Ziele vorgegeben habe: keine Verfehlung der Behörden, Versagen der SPÖ-Netzwerke, mangelnde Wirtschaftskompetenz der SPÖ und Rettung der BAWAG durch die ÖVP-BZÖ-Regierung.

Es sei unverständlich, dass die Finanzmarktaufsicht den BAWAG-Akt im Jahr 2001 einfach abgelegt habe. Sie habe auch die Millionen-Geschäfte der Meinl-Bank ein Jahr lang anderen Behörden vorenthalten. Die Finanzmarktaufsicht hat nach Auffassung Krainers nicht unabhängig agiert, sondern sei ein Werkzeug parteipolitischer Propaganda gewesen. Er begrüße daher den gemeinsamen Entschließungsantrag, in dem gefordert wird, der Finanzmarktaufsicht eine neue Struktur zu geben.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) sah die Auffassung der ÖVP bestätigt, die gegen die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses gestimmt habe: ein Untersuchungsausschuss, der acht Monate lang den Finanzplatz Österreich kriminalisiert habe. Österreichische Banken, die in Ost- und Südosteuropa erfolgreich tätig seien, sahen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, großangelegt Geldwäsche zu betreiben. Die Berichte hätten im Ausland den Eindruck erweckt, die österreichische Finanzmarktaufsicht funktioniere nicht.

Statt sich acht Monate lang mit der Vergangenheit zu beschäftigen und festzustellen, dass dort, wo Menschen arbeiten, auch Fehler gemacht werden, hätte man besser Reformen in Angriff nehmen sollen. Die Vorschläge des Untersuchungsausschusses brächten nichts Neues, jedenfalls nichts, was nicht schon vorher bekannt gewesen wäre, meinte Stummvoll, "außer vielleicht für jene Mitglieder des Untersuchungsausschusses, die sich erstmals mit Finanzfragen beschäftigt haben".

Für die ÖVP, die konstruktiv im Untersuchungsausschuss mitgearbeitet habe, wie Stummvoll betonte, stehe die Gesetzgebung nun vor der Herausforderung, die Finanzmarktaufsicht, die Anlegerentschädigung und die Bankenprüfung im Interesse der Bürger zu reformieren. Hinsichtlich der Anlegerentschädigung verlangte Abgeordneter Stummvoll, dass nicht jene, die Gesetze einhalten, für jene haften, die Gesetze verletzen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) reagierte auf die Ausführungen seines Vorredners mit dem Vorwurf der "Scheinheiligkeit", ein Ausdruck, für den er von Präsidentin PRAMMER einen Ordnungsruf erhielt. Die ÖVP habe mit parlamentarischer Kontrolle nichts zu tun, kritisierte Kogler, ihr schwebe offenbar ein Zustand wie im 18. Jahrhundert vor, als sich die Exekutive noch selbst kontrollierte. Die ÖVP verstehe das Parlament als verlängerte Werkbank der Regierung und diese als Verlängerung der VP-Parteizentrale.

Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses verlangten radikale Reformen, sagte Kogler, Reformen, die weit über die wenigen Andeutungen hinausgehen müssen, die das Regierungsprogramm dazu enthalte. Wenn Stummvoll meine, der Untersuchungsausschuss habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, müsse er sich die Frage gefallen lassen, warum die Regierung nicht längst gehandelt habe, warum sie die organisierte Kriminalität nicht bekämpft habe, die sich am Wiener Finanzplatz eingenistet habe, fragte Kogler.

Die Banken sollten nicht länger Miteigentümer der Notenbank sein, die die Banken prüfen soll. Bankprüfer und Wirtschaftsprüfer müssten einer Rotation ausgesetzt werden, um zu verhindern, dass sich Banken ihre Prüfer langfristig selbst aussuchen können, das habe die Untersuchung des BAWAG-Skandals und des Hypo-Skandals gezeigt. Besonders wichtig sei der Kampf gegen die Geldwäsche, meinte Kogler, der einem Tochterunternehmen der Raiffeisen-Zentralbank Geschäfte mit einer großen kriminellen Organisation in Russland vorwarf. Kogler kritisierte auch die Weigerung des Finanzministeriums, Akten zur Untersuchung  zu übermitteln, und wies darauf hin, dass es derzeit keinerlei gesetzliche Vorkehrungen gegen die Übersiedlung von FMA-Mitarbeitern zu Banken gebe, die von ihnen geprüft wurden.

Abgeordneter Mag. STADLER (F) erinnerte Abgeordneten Stummvoll daran, dass nicht der Untersuchungsausschuss den Bankplatz Österreich kriminalisiert habe, sondern jene, die gesetzliche Bestimmungen nicht einhalten, sowie Aufsichtsbehörden, die ihrer Aufgabe nicht nachkommen. Wenn Stummvoll sage, er habe all das, was der Banken-Untersuchungsausschuss zutage gefördert habe, bereits gewusst, müsse man ihn fragen, warum er nicht gehandelt habe. Warum wurde nichts dagegen unternommen, dass Staatskommissäre in den Aufsichtsräten untätig geblieben seien, warum habe die ÖVP dafür gesorgt, dass Elsner in seinem Tun nicht gestört werde. Finanzminister Grasser sei offenbar nur daran interessiert gewesen, "den Roten vor der Nationalratswahl etwas ans Zeug zu flicken". Dass Bestätigungsvermerke von Wirtschaftsprüfern auf Bilanzunterlagen wertlos gewesen seien, habe die Politik offenbar nicht interessiert, meinte Stadler und kritisierte grundsätzlich die Willfährigkeit der Politik gegenüber den Banken. Diese sei auch darin zum Ausdruck gekommen, dass man Justizminister Böhmdorfer die Konsumentenschutzagenden entzog, nachdem er Zinsabsprachen kritisiert habe, mit denen die Banken den Sparern das Geld aus der Tasche ziehen.

Abgeordneter BUCHER (B) meinte, der Banken-Untersuchungsausschuss sei in der öffentlichen Darstellung zwar im Schatten des Eurofighter-Untersuchungsausschusses gestanden, er habe aber wesentlich mehr Erkenntnisse für die Gesetzgebung zutage gefördert. Seine Fraktion habe dafür plädiert, die Arbeit des Ausschusses nach einer Unterbrechung fortzusetzen, sie sei damit aber nicht durchgedrungen. Nun gelte es, die richtigen Schlüsse aus dem BAWAG-Skandal, dem größten Wirtschaftsskandal der Geschichte, zu ziehen, und zu fragen, wie es passieren konnte, dass Aufsichtsräte nicht informiert wurden und selbst der Gewerkschaftspräsident nicht wusste, welche Tragweite bestimmte Geschäfte hatten. Teilweise seien verbrecherische Absichten verwirklicht worden, die Firma Atomic etwa sei von der BAWAG bewusst in den Konkurs getrieben worden - ein einzigartiger Skandal, stellte Bucher fest.

Der Fall AMIS wiederum zeige, dass die Wertpapieraufsicht mehr Zusammenarbeit auf europäischer Ebene brauche, um zu verhindern, dass Anleger im Unklaren darüber gelassen werden können, was mit ihrem Geld geschehe. Bucher will die Finanzmarktaufsicht in eine Hand legen und Vorkehrungen dagegen treffen, dass Staatskommissäre zwar an Aufsichtsratssitzungen teilnehmen, dort aber kein umfassendes Bild erhalten und auf die Vorlage von Berichten verzichten. "Wir brauchen wirkungsvollere Organe", schloss Abgeordneter Bucher.

Finanzminister Mag. MOLTERER leitete seine Ausführungen mit der Feststellung ein, Österreich habe aktuell hervorragende Wachstumswerte von mehr als 3,2 % und sensationelle Exportzuwächse. Diese Entwicklung verdanke Österreich auch der guten Entwicklung des Finanzplatzes Österreich. Vizekanzler Molterer wies es daher entschieden zurück, wenn der Ruf der österreichischen Kreditwirtschaft mit unbewiesenen Behauptungen beschädigt werde. Die österreichischen Banken haben allein im Vorjahr 1.200 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt, dies sei nur möglich, weil sie ordentlich und erfolgreich wirtschafteten. Auch die Aufsichtsorgane und die Menschen, die dort arbeiten, haben die Vorwürfe nicht verdient, die hier gegen sie nicht erhoben würden. Er sei für Kontrolle, aber auch für Fairness gegenüber den Mitarbeitern der Finanzmarktaufsicht, betonte der Finanzminister und zitierte positive internationale Stimmen zur österreichischen Finanzkontrolle.

Verbesserungen seien notwendig, sagte der Minister und begrüßte den angekündigten Entschließungsantrag zur Reform der Finanzmarktaufsicht ausdrücklich. Aus seiner Sicht gehe es darum, den Grundsatz einer Allfinanzmarktaufsicht zu wahren, die Schnittstellenproblematik zu lösen und Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Reformvorschläge zur Verbesserung bei den Staatskommissären kündigte der Finanzminister für den kommenden Herbst an. Er forderte die Abgeordneten dazu auf, diese Reform in dem selben Geist zu beraten, in dem die Finanzmarktaufsicht einst - einstimmig - begründet worden war.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) zeigte sich auch verwundert darüber, dass nichts zur Aufklärung des Geldwäschevorwurfs unternommen worden sei, obwohl, wie Stummvoll ausführt habe, alles bekannt gewesen sei. Trunk sah es als erwiesen an, dass bei der Bestellung von Finanzkommissären nicht die Qualifikation entscheidend gewesen sei, sondern die Nähe des jeweiligen Bewerbers zum Ministerbüro Grassers. Im Fall der Hypo Alpe-Adria habe die Finanzmarktaufsicht nicht kontrolliert, sondern vernebelt, sie habe zwar viel geprüft, aber nicht den Treasury-Bereich, in dem Verdachtsmomente bestanden. Nach der Aufdeckung des Falles habe die FMA den diesbezüglichen Bericht der Nationalbank schubladisiert und am Ende in die Bilanzierung eingegriffen. Diese Vorgänge bestätigten für Trunk eindeutig den Reformbedarf bei der Finanzmarktaufsicht.   

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) forderte Kogler, der auch Vorsitzender des Rechnungshofausschusses ist, auf, einmal vor seiner eigenen Tür zu kehren. Seit der Wahl im Oktober habe nämlich keine einzige inhaltliche Sitzung dieses wichtigen Kontrollausschusses stattgefunden. Sodann befasste er sich mit dem Problem der Geldwäsche, das auch ein Hauptuntersuchungsgegenstand im Ausschuss war. Nach der Aussprache mit ausgewiesenen Experten zu diesem Thema könne man als Schlussfolgerung mitnehmen, dass sich die Bemühungen in den letzten Jahren sehr verstärkt haben, dass neue Instrumente eingeführt und Meldepflichten bei den betroffenen Berufsgruppen ausgebaut wurden. Außerdem habe sich für ihn die Vermutung erhärtet, dass möglicherweise amerikanische Behörden im Interesse eigener Unternehmen und Banken die erfolgreichen Geschäfte österreichischer Firmen in Osteuropa durch unbewiesene Verdächtigungen schlecht machen wollten. Generell habe er in den letzten acht Monaten die Erkenntnis gewonnen, wie man mit einem wichtigen Instrument des Parlaments und der Demokratie in Zukunft nicht mehr umgehen sollte. Er hoffe, dass diese Erfahrungen berücksichtigt und in Hinkunft umgesetzt werden.

Man sei es den Zuhörern auch schuldig, darüber zu reden, was alles mit dem Aufsichtswesen in Österreich nicht funktioniert habe, meinte Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G). Er erinnerte z.B. an die Pleite des Wertpapierdienstleisters AMIS, von der allein in Österreich 10.000 Menschen bei einer Schadenssumme von 109 Mill. € betroffen waren. In diesem Zusammenhang kritisierte er die Anlegerentschädigung in Österreich, die völlig falsch konstruiert sei und in der Praxis eine "Anlegerabwehrentschädigung" sei. Auch der Rechnungshof habe bei der Untersuchung der Finanzmarktaufsicht erhebliche Ineffizienzen festgestellt, von den Instrumenten hin bis zu den Organen. Im Untersuchungsausschuss sei klar geworden, dass bei es der Bestellung von Staatskommissären vor allem um Freunderlwirtschaft ging. Schließlich befasste er sich noch mit dem Entschließungsantrag der Grünen, der zahlreiche Vorschläge für eine grundlegende Reform der Finanzmarktaufsicht enthält. Dem Abgeordneten Donnerbauer hielt er noch entgegen, dass nur deshalb keine Termine für Sitzungen des Rechnungshofausschusses zustande gekommen sind, weil die ÖVP blockiert hat.

Abgeordneter VILIMSKY (F) sprach im Zusammenhang mit dem Banken-Untersuchungsausschuss von einem erschreckenden Sittenbild der rot-schwarzen Verfilzungen in Österreich. Je mehr sich diese "Büchse der Pandora" geöffnet hat, desto mehr waren die beiden Koalitionsparteien bestrebt, diese Büchse wieder zuzudrücken. Dies war vor allem dann der Fall, als es interessant geworden ist und es um Dinge wie Geldwäsche, Parteienfinanzierung oder Ministerverantwortung gegangen ist. Im Rahmen eines 140 Seiten umfassenden Entschließungsantrages brachte Vilimsky die Vorschläge seiner Fraktion vor, die zur Verbesserung des Finanz- und Bankenplatzes Österreich führen könnten.

Ein Grund dafür, warum der Bankenuntersuchungsausschuss mit seiner Arbeit nicht fertig geworden ist, liege auch darin, dass er sich zu viel vorgenommen und insgesamt 18 Prüfaufträge veranlasst hat, urteilte Abgeordneter WESTENTHALER (B). Bedauerlich sei daher, dass es erstmals keinen Endbericht gebe. Es wäre besser gewesen, dem Vorschlag des BZÖ zu folgen und einen eigenen Ausschuss für den "größten Skandal der Geschichte der Zweiten Republik", nämlich für den BAWAG-Skandal, wo 3,5 Mrd. € in den Karibiksand gesetzt wurden, einzurichten. Die kleinen Sparer und die Mitarbeiter zahlen noch heute die Zeche dafür und sind nun mit einem Kündigungsprogramm konfrontiert; bis zum Jahr 2011 sollen 400 BAWAG-Beschäftigte abgebaut werden. Generell werde derzeit alles "abgewürgt", bemängelte Westenthaler, so sei auch das BZÖ die einzige Partei, die sich gegen das Zusperren des Parlaments bis 26. September wehrt. Es könne nicht angehen, dass die Regierung ihr Nichtstun verlängert und im Sommer nicht für die Menschen arbeiten will.

Bei dieser Debatte gehe es um eine sehr wichtige Frage für Österreich, denn der Finanzsektor sei einer der am stärkten wachsenden Wirtschaftsbereiche, konstatierte Staatssekretär Dr. MATZNETTER. Entscheidend für diesen Sektor sei ein perfekt funktionierendes Sicherungssystem, das ein frühzeitiges Eingreifen und Handeln ermöglicht. Deshalb war auch die gute Aufklärungsarbeit im Banken-Untersuchungsausschuss so wichtig, weil daraus wichtige Erkenntnisse für die Zukunft gewonnen werden können. Man könne jetzt aber nicht mehr weiter warten, gab Matznetter zu bedenken, die Reform der Finanzmarktaufsicht müsse nun unverzüglich angegangen werden. "Es ist nun Zeit des Handelns und Ende des Untersuchens", schloss der Staatssekretär.

Abgeordneter BROUKAL (S): Die Finanzmarktaufsicht, die ein Produkt von Karl-Heinz Grasser ist - er hat ihre Struktur und ihre Vorstände bestimmt -, sei nun fünf Jahre alt. Die FMA habe in dieser Zeit wie ein Polizist, der vor einem Krankenzimmer wachen soll, der aber schläft, statt aufzupassen, ob jemand reingeht, eigentlich zugesehen, wie 10.000 im Fall der AMIS-Gruppe um ihr Geld gebracht wurden. Es gebe auch viele Beweise dafür, dass die FMA und schon die Wertpapieraufsicht vor ihr, den BAWAG-Vorständen schon sehr viel früher bei ihren kriminellen Machenschaften "in den Arm hätten fallen können". Besonders erschreckend war für ihn, wie sehr sich die FMA-Vorstände gegenüber Grasser verpflichtet gefühlt haben und sich von ihm instrumentalisieren ließen.

Abgeordnete MIKESCH (V) befasste sich auch mit der BAWAG und vor allem mit der Tatsache, dass die Firma Atomic von der Bank zu einem Zeitpunkt in den Konkurs getrieben wurde, als sie nicht überschuldet war. Außerdem haben die meisten Gläubiger im Konkursverfahren 94 % der geforderten Summen erhalten. Mikesch wies weiters darauf hin, dass der ursprüngliche Kaufpreis in der Höhe von 900 Mill. Schilling sukzessive durch Abschläge, Nachtragsvereinbarungen und Kick-back-Zahlungen auf weniger als die Hälfte reduziert wurde; die Patente und Markenrechte wurden praktisch zum Nulltarif weitergegeben. Es gebe noch viele andere Punkte, die man hinterfragen müsste, wie etwa den Umstand, dass die Polizei in Salzburg nicht ermitteln durfte oder dass die dortige Staatsanwaltschaft alle Verfahren ohne jegliche Ermittlung eingestellt hat. Sie würde sich wünschen, dass die BAWAG heute ihre moralische Verpflichtung wahrnimmt und die Witwe und die Nachkommen von Alois Rohrmoser von den noch offenen Verbindlichkeiten entlastet.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) stellte gegenüber BZÖ-Klubobmann Westenthaler fest, dass die Arbeit der Abgeordneten nicht nur im Parlament stattfindet. Er denke allerdings auch, dass die zweieinhalb Monate Tagungssperre zu lang sind, es genügen sechs Wochen. Hinsichtlich der Arbeit des Untersuchungsausschusses wies Graf darauf hin, dass zehn der 18 Prüfungsaufträge im Zusammenhang mit der BAWAG gestanden sind. Dem Abgeordneten Stummvoll erinnerte er daran, dass der Antrag bezüglich der Ladung von Josef Taus zunächst nicht zustande kam, weil nicht genügend Abgeordnete der Regierungsparteien anwesend waren. Er verwehrte sich auch gegen den Vorwurf von Finanzminister Molterer, dass die wichtige Arbeit des Banken-Untersuchungsausschusses dem Finanzplatz Österreich schade. Dies tun vielmehr Aussagen wie jene vom Direktor der Erste-Bank Treichl, der am 23. Juni in einer Aussendung kundgetan hat, dass überall dort, wo der Staat oder die Gewerkschaft als Eigentümer agieren, ein Problem bestehe und dass bei Verflechtungen zwischen Eigentümer und Management die Türen bis hin zur Korruption weit aufgestoßen sind.

Abgeordneter KAIPEL (S) hielt die Einrichtung des Banken-Untersuchungsausschusses für richtig, notwendig und sinnvoll. Er halte es für sinnvoll, dass aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse seine Arbeit nun beendet wird, denn der Prüfauftrag wurde abgearbeitet. Seiner Meinung nach haben vor allem die Geschäfte rund um MobilTel und mobtel ein Sittenbild der Vorgängerregierung gezeichnet. Das Muster war immer das gleiche, führte Kaipel weiter aus, die Behörden werden mit einer dubiosen Finanzkonstruktion getäuscht, die Preise werden in die Höhe getrieben, das Risiko bleibt bei der BAWAG, verdient hat Schlaff und den Nachteil haben die österreichischen Steuerzahler und die Telefonkunden. Auch die handelnden Personen waren immer dieselben, nämlich Taus, Schlaff und Cordt, die immer dann auftreten, wenn es viel zu verdienen gibt. Wer wirklich wieviel verdient hat, sei unklar, er hoffe, dass den Rest die Gerichte klären.

Die Position der ÖVP sei von Anfang an richtig gewesen, beteuerte Abgeordneter AMON, MBA (V), nämlich zuerst die Gerichte arbeiten zu lassen. So aber hätten sich viele Auskunftspersonen der Aussage entschlagen, und außerdem sei die Arbeit der Justiz verzögert oder behindert worden. Es sei falsch, die FMA "in Bausch und Bogen" zu verteufeln, wenn auch interne Revision, Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsrat und übergeordnete Institutionen Fehlverfalten nicht gesehen hätten.

Schon am Anfang des Untersuchungsausschusses habe es sehr viele Kompromisse zwischen SPÖ, Grünen und FPÖ gegeben, konstatierte Abgeordneter SCHEIBNER (B), indem man einen Prüfauftrag mit 18 Punkten formuliert habe, in dem die BAWAG ein Fall unter anderen gewesen sei. Er schloss sich der Ansicht seines Vorredners an, dass zunächst die Arbeit der Gerichte hätte abgewartet werden sollen. Sein Fazit: Der Untersuchungsausschuss war nötig, und er wäre weiter nötig - nach Abschluss der Arbeit des Gerichts.

Der Untersuchungsausschuss habe mehr zu Tage gefördert, als mancher vermutet hätte, eröffnete Abgeordneter Dr. BAUER (S) seine Rede. Die Erkenntnisse des Ausschusses seien eine gute Grundlage für Reformen, und diesbezüglich gebe es akuten Handlungsbedarf. Anzusetzen sei bei der Kontrolle, beginnend bei der internen Kontrolle, betonte Bauer. Der Abgeordnete sprach sich für eine starke, einheitliche Finanzmarktaufsicht und eine Zusammenarbeit mit der Nationalbank aus. In diesem Sinn brachte Bauer einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ein, bis zum Herbst einen entsprechenden Reformvorschlag vorzulegen.

Abgeordneter RÄDLER (V) zeigte sich verwundert, dass die Redner der SPÖ das "Netzwerk" der BAWAG nicht angesprochen hätten. Auch er bekannte sich zur Reform der FMA, aber auch des Instituts der Staatskommissäre. Anderseits verwies er auf die Hypo Alpe-Adria, die eine "Erfolgsgeschichte" sei.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) ihrerseits zeigte sich verwundert darüber, dass der ÖVP-Bericht bei der FMA keine Gesetzesverletzung im Zusammenhang mit dem Kriminalfall AMIS festgestellt habe. Es gäbe tausende Geschädigte, betonte Becher und stellte einen konkreten Fall dar. Die FMA habe versagt, eine Reform sei unabdingbar.

Abgeordneter SCHULTES (V) zeichnete ein "Sittenbild aus dem Ausschuss" und übte massive Kritik an der Sitzungskultur: Mitglieder des Ausschusses seien sehr unterschiedlich mit "Respektspersonen" und mit jungen Akademikern umgegangen. Bei der BAWAG sei "Eigentümerversagen in ihrer schlimmsten Form" festgestellt worden, dadurch seien auch die Sozialpartner beschädigt worden.

G-Abgeordneter Mag. ROSSMANN übte scharfe Kritik an der Äußerung der ÖVP, die FMA habe korrekt gehandelt; es gäbe genügend Hinweise, dass die FMA und ihre Vorgängerorganisation, die Bundes-Wertpapierbehörde, ihren Prüfungsauftrag, zu lax, zu spät und nicht ausreichend wahrgenommen hätten. Im Fall AMIS hätte sie das Halten von Kundengeldern nicht abgestellt, die hohen Provisionen seien nicht mit den Unsätzen in Zusammenhang gebracht worden, und zudem seien die Sanktionen "extrem bescheiden".

F-Klubobmann STRACHE brachte zu Beginn seiner Wortmeldung zwei Anträge ein: den mündlichen Bericht von Ausschuss-Obmann Dr. Graf zur Kenntnis zu nehmen und für einen schriftlichen Ausschussbericht eine Frist bis 30. November zu setzen. Im Hinblick auf die Schadenshöhe durch BAWAG, AMIS und Hypo Alpe-Adria könne von "Erfolgsgeschichte" keine Rede sein, und wenn die ÖVP davon gewusst habe, sei sie Mitwisserin. Es habe kriminelle Machenschaften gegeben, und der Ausschuss habe das Versagen sämtlicher Prüfinstanzen sowie ein Netzwerk – Strache nannte die Namen Schlaff, Taus und Cordt – aufgedeckt.

S-Klubobmann Dr. CAP begann seine Wortmeldung mit Worten des Dankes und der Anerkennung an Verfahrensanwalt Dr. Brustbauer und Ausschuss-Obmann Dr. Graf. Es habe sich gezeigt, dass "die ÖVP überall drinnen gesessen" sei; sie sei daher mit verantwortlich. Der Ausschuss habe "Licht ins Dunkel gebracht". Abschließend bekannte sich Cap einmal mehr dazu, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu einem parlamentarischen Minderheitsrecht zu machen. An den Koalitionspartner ÖVP appellierte er, Kontrolle zu praktizieren.

Die ÖVP habe die Reformnotwendigkeit schon vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses gesehen, stellte Abgeordnete TAMANDL (V) fest. Angesichts des SP-Netzwerks von einem VP-Netzwerk zu reden, sei ein Skandal, sagte sie und bekannte sich zu Reformen.

Der Ausschuss habe viele Ergebnisse und viele Veränderungen gebracht, resümierte Abgeordneter Mag. KOGLER (G) – nicht aber im Zusammenhang mit Raiffeisen und dessen Engagement im Osten; hier werde mit "Großkriminellen" zusammengearbeitet. Er, Kogler, sei für das Engagement im Osten, aber ohne von dort Strukturen und Kriminalität zu importieren. Die Behörden würden von VP-Ministerien behindert, kritisierte Kogler, und statt der "großen Fische" würden kleine Beamte zitiert.

Die sozialdemokratische Fraktion habe den Weg der Aufklärung vorzeitig verlassen und "das Licht abgedreht", griff Abgeordneter BUCHER (B) eine Äußerung von Cap auf, um dann auf die "zweifelhafte Rolle der FMA" einzugehen: Nachdem sie im Fall BAWAG in die Kritik geraten sei, habe sie bei der Hypo Alpe Adria "überschießend reagiert". Wie viele seiner VorrednerInnen stellte auch Bucher die Notwendigkeit von Reformen heraus. Er plädierte für die Einrichtung einer Allfinanzkontrolle unter dem Dach der Nationalbank als strategisches Aufsichtsinstrument und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

F und G beantragten, dem Untersuchungsausschuss zur Berichterstattung eine Frist bis 30. November 2007 zu setzen, und blieben damit in der Minderheit. Der F-Antrag auf Kenntnisnahme des mündlichen Berichts wurde gleichfalls abgelehnt, während der S-V-Antrag, vom Bericht Kenntnis zu nehmen, einstimmig angenommen wurde. Die Entschließungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheit, der S-V-Entschließungsantrag auf Reform der FMA wurde mehrheitlich angenommen. (Forts. Erklärung BK)