Parlamentskorrespondenz Nr. 644 vom 19.09.2007

RH-Präsident will Lücken der öffentlichen Finanzkontrolle schließen

Rechnungshof soll Gemeinden ab 10 Mill. ��� Gebarung prüfen können

Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss hielt heute unter der Verhandlungsführung seines Obmanns Werner Kogler eine Aktuelle Aussprache über die öffentliche Finanzkontrolle in Österreich ab, zu der Rechnungshofpräsident Josef Moser mit Blickrichtung auf die geplante Verfassungsreform Vorschläge unterbreitete, die bei den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen positive Reaktionen hervorriefen. Moser plädierte dafür, die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle zu sichern und Kontrolllücken zu schließen. Konkret sollten nach Ansicht des Rechnungshofes Unternehmen bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 25 %, Gemeinden mit einer Gebarung von mehr als 10 Mill. € und alle Direktzahlungen der EU in die Rechnungshofkontrolle einbezogen werden.

Präsident Moser skizzierte zunächst die historische Entwicklung des Systems der öffentlichen Finanzkontrolle in Österreich seit dem Jahr 1920. Als föderatives Bund-Länder-Organ ist der Rechnungshof als Organ des Nationalrates und als Organ der Landtage tätig und hat seit 1929 Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zu prüfen. 1948 wurden auch Gemeindeverbände einbezogen und 1977 Unternehmen mit einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 50 %. In den Regelungen zur Abgabenhoheit im Finanzverfassungsgesetz 1948, zum gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht 1986, im EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt 1997, den Maastricht-Kriterien zur gesamtstaatlichen Haushaltsdisziplin, in den innerösterreichischen Stabilitätspakten seit 1999 und in seiner Rolle als Gutachter als Stabilitätspakt-Schlichtungsgremium werde, so der Rechnungshofpräsident, eine Tendenz zu einer einheitlichen, öffentlichen Finanzkontrolle sichtbar. 

Dazu komme die zunehmende Verflechtung der Finanzströme, analysierte Moser weiter. Der Steuerverbund werde stärker und die Finanzausgleichsmasse nehme zu, seit 1995 um 60 %; 55 % der Abgabeneinnahmen werden durch Transfers verteilt, wobei die Länder eine zentrale Position als Geber und Empfänger der Transfers einnehmen. Auf Gemeindeebene liefen bereits 210.000 Transfers ab und  es werde von finanzstarken zu finanzschwachen Gemeinden umverteilt. Künftig werde der Ausbau der Kinderbetreuung, das verpflichtende Vorschuljahr und der Ausbau sozialer Dienste Städte und Gemeinden vor große finanzielle Herausforderungen stellen.

Vor diesem Hintergrund warnte Rechnungshofpräsident Moser vor der Gefahr der Intransparenz, unklarer Verantwortlichkeiten sowie unzweckmäßiger und unwirtschaftlicher Gebarung. Moser empfahl, die Stärken des Rechnungshofes als Bund-Länder-Organ zu nutzen und der Verbundenheit der Finanzwirtschaft durch eine vernetzte Betrachtensweise Rechnung zu tragen. Die Finanzströme zwischen den Gebietskörperschaften sollen sichtbar gemacht, Kosten-Nutzen-Effekte analysiert und Vorschläge zur Entflechtung der Finanzströme ausgearbeitet werden. Daher setze der Rechnungshof auf Querschnittsprüfungen - im Jahr 2007 etwa bei den Landespensionssystemen, in der Abfallwirtschaft, bei Einkaufszentren, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie bei Zulagen und Nebengebühren. Dabei sichere der Rechnungshof ganzheitliche Betrachtungsweisen, ermögliche Leistungs- und Kostenvergleiche und zeige Effizienz- und Einsparungspotenziale auf.

Moser will die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle sichern und Kontrolllücken schließen. Konkret sollten Unternehmen bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 25 %, Gemeinden mit einer Gebarung von mehr als 10 Mill. € und alle Direktzahlungen der EU in die Rechnungshofkontrolle einbezogen werden. Mosers Argumente lauteten, dass mehrere Bundesländer ihre Prüfkompetenz bei Unternehmen bereits ausgeweitet haben, dass langwierige Kompetenzstreitigkeiten bei der Unternehmensprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof unterbleiben könnten und Rechnungshofprüfungen Aktiengesellschaften nachweislich nützten, wobei er auf Kursgewinne der AUA-Aktie hinwies. Die Ausweitung der RH-Prüfkompetenz auf gebarungsrelevante Gemeinden sei notwendig, weil derzeit nur 24 von 2.359 Gemeinden geprüft werden, was bedeute, dass ein öffentliches Finanzierungsvolumen von insgesamt 10 Mrd. € ungeprüft bleibe. Er sei mit hochrangigen Experten darin einig, dass das Kriterium der Einwohnerzahl nicht sachlich begründbar sei. 

Eine Rechnungshofkontrolle der EU-Direktzahlungen entspreche dem Anliegen der EU, nationale Kontrollkapazitäten verstärkt für EU-Mittel einzusetzen. Moser beklagte, dass derzeit Forschungs- und Bildungsförderungen nicht kontrolliert werden können. Der Rechnungshof sollte auch an dieser Stelle als Anwalt der Steuerzahler tätig werden und durch Kontrollen Doppel- und Mehrfachförderungen hintanhalten. 

Im Hinblick auf andere Kontrolleinrichtungen, Landesrechnungshöfe, Kontrollämter und interne Revisionen plädierte der Rechnungshofpräsident für Vernetzung statt Abgrenzung und für ein partnerschaftliches Zusammenwirken aller Kontrollorgane in einem Netzwerk öffentlicher Finanzkontrolle. Prüfungspläne sollen abgestimmt, Aus- und Weiterbildung der Prüfer gemeinsam organisiert werden.

Positive Reaktionen der Abgeordneten auf Mosers Vorschläge

In der Debatte sagte Abgeordneter Bruno Rossmann (G) dem Rechnungshofpräsidenten volle Unterstützung für seine Vorschläge zu und ging hinsichtlich der Gemeindeprüfungen noch darüber hinaus, indem er Rechnungshofprüfungen angesichts der enormen Transfers auch in kleinen Gemeinden für zweckmäßig hielt. Außerdem hielt Rossmann eine Entflechtung des Transfergeflechts für notwendig.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) dankte Präsident Moser ebenfalls für seine Ausführungen und hielt es für zweckmäßig, die 20.000-Einwohnergrenze als Kriterium für die Rechnungshofprüfung von Gemeinden zu überdenken. Für zielführend hielt Kräuter auch eine Ausweitung der Prüfung von Unternehmen, da eine Rechnungshofprüfung in der Wirtschaft langfristig als ein Qualitätsprädikat gelte. Positiv sah Kräuter auch die Rechnungshofkontrolle bei den EU-Direktförderungen. Bei der Verwaltungsreform plädierte Kräuter für eine Vereinheitlichung von Landesgesetzen, etwa für das Fischereiwesen; Kräuter forderte dazu auf, Widerständen aus den Bundesländern entschlossen entgegenzutreten.

Auch Abgeordneter Hermann Gahr (V) sah Kontrolllücken, gab aber zu bedenken, dass Österreich ein föderalistischer Staat sei, in dem jede Ebene ihre Kompetenzen anmelde. Gahrs Vorschläge lauteten auf Abbau von Doppelgleisigkeiten und eine Evaluierung der Landesrechnungshöfe. Festzuhalten sei, dass die öffentliche Finanzkontrolle in Österreich sehr gut funktioniere, es wäre nützlich zu vergleichen, ob dies auch in anderen EU-Ländern so sei.

Abgeordneter Gerald Hauser (F) lobte den Rechnungshof generell und unterstrich die beratende Funktion des Rechnungshofs für Verwaltung und Unternehmen. Unzufrieden zeigte sich Hauser mit der Situation in Tiroler Gemeinden, die keine Möglichkeit haben, die Gebarung von Gesellschaften zu kontrollieren, an denen sie mehrheitlich beteiligt sind. Kritik übte Hauser auch daran, dass der Landesrechnungshof kein Beschwerderecht an den VfGH habe. Der Bürger habe Interesse an einer umfassenden Finanzkontrolle, sagte Hauser.

Abgeordneter Josef Bucher (B) sprach sich einmal mehr dafür aus, für die öffentliche Finanzkontrolle in den Ländern neun Dependancen des Rechnungshofes in den Bundesländern zu schaffen. Da die Gemeinden vor immer komplizierteren Finanzierungsformen, etwa beim Cross-Border-Leasing stünden, könnte ihnen die Expertise des Rechnungshofes helfen, zeigte sich Abgeordneter Bucher überzeugt.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) unterstrich, die Gemeinden würden künftig mehr Geld brauchen, um ihren wachsenden Aufgaben gerecht werden zu können. Für ihn gehe es bei der Bundesstaatsreform nicht nur um die Rechnungshofprüfung der Gemeinden, sondern auch um die unterschiedlichen Gemeindeordnungen und die vielen unterschiedlichen Landesgesetze, etwa die neun Bauordnungen. Auch die Landesrechnungshöfe haben für ihre Tätigkeit unterschiedliche Voraussetzungen, sagte Gaßner.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) wies die Kritik Hausers an den Verhältnissen in Tirol entschieden zurück. Es gehe nicht an, dort alles in Frage zu stellen. - Abgeordneter Hauser reagierte mit der Feststellung, er habe keine Kritik am Landesrechnungshof geübt, sondern die Ausweitung seiner Kompetenzen verlangt.

Abgeordneter Manfred Haimbuchner (F) sprach unterschiedliche Praktiken bei der Einhebung von Kanalgebühren in verschiedenen Gemeinden an und wollte wissen, wie der Rechnungshof bei seinen Prüfungen sicherstelle, Einschau in alle Akten zu erhalten.

Abgeordneter Gerhard Reheis (S) erkundigte sich danach, ob der Rechnungshof Agrargemeinschaften prüfen könne.

In einer weiteren Wortmeldung beklagte Abgeordneter Bruno Rossmann(G) den Stillstand, der beim Regierungsprojekt "Verwaltungsreform II" eingetreten sei, und erinnerte an das Anliegen der Aufgabenkritik als Voraussetzung für eine Bundesstaatsreform. Außerdem mahnte Rossmann einheitliche Budgetgrundsätze für Bund und Länder ein. Schließlich sprach er sich für eine Ausweitung der Steuerautonomie aus, ohne die man seiner Meinung nach nicht zu einer Bundesstaatsreform kommen könne.

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) fragte, warum eine Abgrenzung für die Prüfung von Gemeinden notwendig sei.

Rechnungshofpräsident Josef Moser ging auf die Diskussionsbeiträge der Abgeordneten ein und hielt es für zweckmäßig, statt der 20.000-Einwohnergrenze bei der Prüfung von Gemeinden das Kriterium eines 10 Mill.- €-Gebarungsvolumens einzuführen. Damit könnten 56 % des Gemeinde-Budgetvolumens erfasst werden. Dies sei auch wichtig, um den Gemeinden bei Erfüllung ihrer wachsenden Aufgaben durch eine externe Kontrolle zu helfen. Gegen eine Prüfung aller Gemeinden durch den Rechnungshof spreche die Beachtung der Kosten-Nutzen-Relationen bei der Prüfung, daher schlage er, Moser, eine Gebarungsgrenze von 10. Mill. € vor.

Die Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen funktioniere gut, sagte Moser und unterstrich einmal mehr, wie wichtig die Kooperation zwischen den Kontrolleinrichtungen auf allen Ebenen sei. Gegenüber Abgeordnetem Bucher wolle er am föderalistischen System festhalten und nicht in die Richtung von Außenstellen des Rechnungshofes in den Ländern gehen.

Die zusätzlichen Prüfungskompetenzen für den Rechnungshof werden zu keiner Planstellenaufstockung beim Rechnungshof führen, sagte der Rechnungshofpräsident.

Agrargemeinschaften unterliegen nicht der Rechnungshofprüfung, stellte Präsident Moser klar.

Schließlich nahm der Rechnungshofausschuss einstimmig die Berichte III-49 d.B., III-50 d.B. und III-51 d.B. zur Kenntnis.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Ausschuss, die zur Fristwahrung in Verhandlung genommenen Berichte III-69 d.B. und III-70 d.B. zu vertagen. (Schluss)